Neue Hebesätze der Gemeinden in der Übersicht
Ob eine Gemeinde als Unternehmensstandort attraktiv ist, hängt maßgeblich von deren Hebesatzpolitik ab. In Deutschland können die Gemeinden die Höhe dreier Hebesätze bestimmen – und zwar für die
- Gewerbesteuer,
- Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und
- Grundsteuer B (für andere Grundstücke).
Hinweis: Der Hebesatz ist ein Faktor, der mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird und so die jeweilige Steuerschuld ergibt (§ 16 GewStG und § 25 GrStG). Der Steuermessbetrag wird von den Finanzbehörden festgesetzt und den Gemeinden mitgeteilt (für Gewerbe- als auch Grundsteuer).
Übersicht über die geltenden Hebesätze
Am 4.8.2014 hat die DIHK die Ergebnisse ihrer diesjährigen Hebesatzumfrage veröffentlicht, in denen die Werte aller Gemeinden ab 20.000 Einwohner dargestellt sind. Dabei stellt die DIHK fest, dass die Hebesätze auch in diesem Jahr weiter gestiegen sind.
Gewerbesteuer
Bei der Gewerbesteuer ergibt sich für 2014 ein Plus von einem Prozentpunkt auf nunmehr 430 % (im gewogenen Bundesdurchschnitt). Deutlich an der Steuerschraube gedreht haben die Gemeinden Luckenwalde (plus 55 Prozentpunkte), Wittmund (plus 50 Prozentpunkte) und Bremerhaven (plus 40 Prozentpunkte). Geringfügige Steuersenkungen waren in den Gemeinden Quedlinburg (minus 10 Prozentpunkte) und Monheim (minus 15 Prozentpunkte) zu verzeichnen.
Die höchsten Hebesätze zur Gewerbesteuer gelten nach der neuen Umfrage in den nordrhein-westfälischen Gemeinden Marl (530 %), Elsdorf (520 %) und Oberhausen (520 %). Die günstigsten Hebesätze bieten die Gemeinden Monheim (285 %), Eschborn (280 %) und Bad Soden am Taunus (280 %).
Grundsteuer B
Bei der Grundsteuer B ist der durchschnittliche gewogene Hebesatz innerhalb eines Jahres um 4 Prozentpunkte auf 502 % gestiegen. Eine besondere Teuerung verzeichnet das Bundesland Hessen, hier insbesondere Gießen (plus 220 Prozentpunkte) und Bad Nauheim (plus 220 Prozentpunkte). Vergünstigt hat sich der Hebesatz im Mittel in Sachsen-Anhalt; hierzu trugen die Gemeinden Köthen (minus 25 Prozentpunkte) und Merseburg (minus 50 Prozentpunkte) bei.
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
723459
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
7224
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
567
-
Koalition stößt Krisenprämie an und entlastet Autofahrer
558
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
556
-
E-Rechnung
4419
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3883
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
338
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
2271
-
Merz strikt gegen Mehrbelastung bei Einkommensteuer
194
-
Steuer- und Sozialreformen ohne 1.000-Euro-Prämie
15.05.2026
-
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei strafrechtlicher Vermögensabschöpfung
13.05.2026
-
Koalition will rasch Entlastungsmöglichkeiten finden
12.05.2026
-
Söder und Schwesig raten von Entlastungsprämie ab
11.05.2026
-
Änderung des Gesetzes zum BEPS-MLI
11.05.2026
-
Bundesrat stimmt Altersvorsorgereformgesetz zu
08.05.2026
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
08.05.2026
-
Merz strikt gegen Mehrbelastung bei Einkommensteuer
07.05.2026
-
Mehr Tempo bei Außenprüfungen
05.05.2026
-
Klingbeil plant härtere Gangart gegen Steuerhinterziehung
27.04.2026