Betriebswirtschaftliche Begriffe in der steuerlichen Außenprüfung

Die Finanzverwaltung hat eine Zusammenstellung der in der steuerlichen Außenprüfung zu verwendenden betriebswirtschaftlichen Begriffe veröffentlicht.

In dem BMF-Schreiben wird darauf hingewiesen, dass es nicht geplant ist, die Zusammenstellung in die Betriebsprüfungsordnung aufzunehmen.

Die Zusammenstellung umfasst sowohl

  • Begriffe aus der steuerlichen Prüfungstechnik (Betriebsvergleich) als auch
  • allgemeine betriebswirtschaftliche Begriffe.

Begriffe aus der steuerlichen Prüfungstechnik 

Bei den Begriffen aus der steuerlichen Prüfungstechnik werden beispielsweise erläutert:

  • Steuerliche Kennzahlen
  • Istumsatz
  • Sollumsatz
  • Wirtschaftlicher Umsatz
  • Waren-(Material-)Eingang
  • Nebenkosten der Waren-(Material-)Beschaffung
  • Fremdleistungen
  • Wirtschaftlicher Waren-(Material-)Einsatz
  • Wirtschaftlicher Einsatz an Fertigungslöhnen
  • Lohn
  • Jahres-Bruttolohn
  • Wirtschaftlicher Fertigungslohn
  • Lohnwerte
  • Wirtschaftlicher Rohgewinn
  • Rohgewinnsatz
  • Rohgewinnaufschlagsatz
  • Wirtschaftlicher Halbreingewinn
  • Halbreingewinnsatz
  • Wirtschaftlicher Reingewinn
  • Reingewinnsatz
  • Herstellungskosten im Sinne des § 6 EStG

Allgemeine betriebswirtschaftliche Begriffe

Bei den allgemeinen betriebswirtschaftlichen Begriffen werden unter Berücksichtigung der Grundsätze für das Rechnungswesen und der LSP erläutert:

  • Aufgaben eines geordneten Rechnungswesens
  • Zweige des Rechnungswesens

BMF, Schreiben v. 5.9.2023, IV D 3 - S 1445/20/10007 :005

Schlagworte zum Thema:  Außenprüfung, Betriebsprüfung