Die Finanzverwaltung hat eine Zusammenstellung der in der steuerlichen Außenprüfung zu verwendenden betriebswirtschaftlichen Begriffe veröffentlicht.
In dem BMF-Schreiben wird darauf hingewiesen, dass es nicht geplant ist, die Zusammenstellung in die Betriebsprüfungsordnung aufzunehmen.
Die Zusammenstellung umfasst sowohl
- Begriffe aus der steuerlichen Prüfungstechnik (Betriebsvergleich) als auch
- allgemeine betriebswirtschaftliche Begriffe.
Begriffe aus der steuerlichen Prüfungstechnik
Bei den Begriffen aus der steuerlichen Prüfungstechnik werden beispielsweise erläutert:
- Steuerliche Kennzahlen
- Istumsatz
- Sollumsatz
- Wirtschaftlicher Umsatz
- Waren-(Material-)Eingang
- Nebenkosten der Waren-(Material-)Beschaffung
- Fremdleistungen
- Wirtschaftlicher Waren-(Material-)Einsatz
- Wirtschaftlicher Einsatz an Fertigungslöhnen
- Lohn
- Jahres-Bruttolohn
- Wirtschaftlicher Fertigungslohn
- Lohnwerte
- Wirtschaftlicher Rohgewinn
- Rohgewinnsatz
- Rohgewinnaufschlagsatz
- Wirtschaftlicher Halbreingewinn
- Halbreingewinnsatz
- Wirtschaftlicher Reingewinn
- Reingewinnsatz
- Herstellungskosten im Sinne des § 6 EStG
Allgemeine betriebswirtschaftliche Begriffe
Bei den allgemeinen betriebswirtschaftlichen Begriffen werden unter Berücksichtigung der Grundsätze für das Rechnungswesen und der LSP erläutert:
- Aufgaben eines geordneten Rechnungswesens
- Zweige des Rechnungswesens
BMF, Schreiben v. 5.9.2023, IV D 3 - S 1445/20/10007 :005