Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Tax Solutions für mehr Effi... / 4 Scheinselbstständigkeits-Check

Mit der Smart Solution Scheinselbstständigkeits-Check können Sie die Risiken einer Scheinselbstständigkeit analysieren und bewerten. Das Tool unterstützt Sie dabei, eine weitestgehend verlässliche Beurteilung freier Mitarbeiter bzw. Dienstleister vorzunehmen und so das Scheinselbstständigkeits-Risiko zu minimieren. Zwar ist eine rechtsverbindliche Aussage nicht möglich, da j... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Tax Solutions für mehr Effi... / 2 vGA Navigator

Mit dem vGA-Navigator kann die Gefahr des Vorliegens verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) bei Gehältern von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern zuverlässig identifiziert werden. Außerdem lassen sich wertvolle Argumentationshilfen für eine Betriebsprüfung generieren. Video: Das kann der vGA-Navigator In einem kurzen Video erhalten Sie einen ersten Einblick in den vGA-Navigat... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Gesetzesradar / 3.17 Statusfeststellung für Honorar-Lehrkräfte

Gesetzestitel: Dreizehntes SGB II Änderungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Verlängerung der Übergangsregelung in § 127 SGB IV Die Versicherungspflicht na... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Gesetzesradar / 1.13 SGB III: Modernisierungs- und Digitalisierungsgesetz

Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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GmbH 2 Go (Teil 34): Die Im... / V. Asset Protection

Jenseits steuerlicher Fragestellungen wird häufig wenig in den Blick genommen, dass eine Poolung von Vermögen in einer Gesellschaft einen nicht unerheblichen Mehrwert in Bezug auf Asset Protection liefern kann. Beispiel 3 A hat ein Aktiendepot im Umfang von 500.000 EUR sowie Immobilien im Wert von 2.500.000 EUR (vermietet), wobei diese noch mit Darlehen i.H.v. 1.000.000 EUR b... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.14 Schonfrist nach Herrenberg-Urteil verlängert

Gesetzestitel: Dreizehntes SGB II Änderungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte SGB IV § 127 Versicherungspflicht nach Statusfeststellung für Honorar-Lehrkräfte an Bildungseinrichtungen tritt um ein Jahr verschoben ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.15 Statusfeststellung für Honorar-Lehrkräfte

Gesetzestitel: Dreizehntes SGB II Änderungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Verlängerung der Übergangsregelung in § 127 SGB IV Die Versicherungspflicht n... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.2 Spezialvorschriften und Ausnahmen vom Stetigkeitsprinzip

Rz. 150 Grds. keine Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB stellen die Spezialvorschriften dar (Rz. 155 ff.; s. zur Norm-Rangfolge auch Rz. 18).[1] Im Kontext der Bewertungsmethoden stehen bspw. folgende Spezialvorschriften der Stetigkeit entgegen bzw. verhindern eine Anwendung des der Spezialvorschrift nachgelagerten Grundsatzes: Außerplanmäßige Abschreibungen bei VG des AV... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Grundsatz der Bilanzidentität (Nr. 1)

Rz. 23 Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz haben nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB den Wertansätzen in der Schlussbilanz des vorherigen Gj zu entsprechen. Mittels Normierung des Grundsatzes der Bilanzidentität [1] – der im Steuerecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird[2] – soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue Gj übertra... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Steuerrecht

Rz. 175 § 5 Abs. 1 EStG schreibt für die steuerliche Gewinnermittlung den Ansatz des sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung ergebenden Vermögens in der Bilanz vor. Da nach § 60 Abs. 2 EStDV die aus dem Handelsrecht bzw. der ordnungsmäßigen Buchführung abgeleitete Bilanz die Grundlage der Besteuerung bildet und ggf. vorliegen... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.1 Entsprechende Anwendung des im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung geltenden Verfahrens

Rz. 100 Gem. § 5 Abs. 3 AStG findet § 18 AStG entsprechende Anwendung. Der Verweis ist umfassend und nicht auf einzelne Absätze des § 18 AStG beschränkt. Gleichwohl kann nach hier vertretener Auffassung § 18 Abs. 4 AStG im Anwendungsbereich des § 5 AStG keine Wirkung entfalten, denn dort wird die entsprechende Anwendung des § 18 AStG i. R.d. § 15 AStG angeordnet. § 5 Abs. 1 ... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Verbot nachteiliger Vereinb... / 2 Beitragsnachforderungen

Werden privatrechtliche Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitnehmers durch eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung festgestellt, sind Nachberechnungen der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nicht ausgeschlossen. Mit der Regelung des § 32 SGB I wird also ein doppeltes Ziel verfolgt: Sozialversicherungsrechtlicher Schutz der Arbeitnehmerinteressen und Abwehr möglic... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 14.6 Betriebsprüfung

Rz. 134b Die Anordnung einer Außenprüfung kann auch gegen Freiberufler, die gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und Auskünfte verweigern dürfen (Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer etc.), angeordnet werden. Zwischen der Frage der Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung und der Frage nach der Rechtmäßigkeit einzelner Vorlageverlangen im Zuge der Auße... mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebsveranstaltung

Der Begriff der Betriebsveranstaltung sowie die Voraussetzungen für ihre Lohnsteuerfreiheit sind durch den Gesetzgeber in die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Danach bleiben Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung stets bis zur Obergrenze von 110 EUR lohnsteuerfrei und nur der 110 EUR übersteigende Betrag ist lohnsteuerpflichtig (Freibetr... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.1 Formale Kriterien

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die eingangs erwähnten Fahrten zum Betrieb bzw. u. U. Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. Für dien... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.2 1 %-Methode

Die Berechnung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Firmenwagens muss zwingend nach einer der beiden Methoden vorgenommen werden. Die gesetzliche Reihenfolge gibt den Vorrang der 1 %-Regelung, die immer zur Anwendung kommt, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht ausdrücklich für den Einzel­nachweis des privaten Nutzungsanteils entscheiden. Ein Wahlrecht ... mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung ist auf einen jährlichen Höchstbetrag von 600 EUR begrenzt.[1] Sie umfasst Barzuschüsse, aber auch Sachleistungen des Arbeitgebers. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zur ­Gesundheitsförderung zusätzlich[2] zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Entgeltumwandlungen sind ni... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.3 Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Ist die private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der GmbH ausdrücklich gestattet, kommt der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der Vorteilsgewährung nicht in Betracht. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt in einem solchen Fall keine vGA, sondern immer Sachlohn vor. Dies gilt auch für All... mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Kindergartenzuschüsse

Arbeitgeberleistungen (Sach- oder Barleistungen) zur ­Unterbringung und Betreuung (einschl. Unterkunft und Verpflegung) von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei.[1] Die kostenlose Ferienbetreuung von Kindern der Mitarbeiter ist regelmäßig nicht begünstigt, da die Betreuungseinrichtung im Normalfall ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.2 Elektronisches Fahrtenbuch

Zulässig ist auch die Nachweisführung durch ein elektronisches Fahrtenbuch, das alle Fahrten automatisch mit Datum, Kilometerstand und Fahrtziel erfasst.[1] Der Arbeitnehmer muss den dienstlichen Reisezweck bzw. den besuchten Geschäftspartner personell ergänzen. Für die Anerkennung einer elektronischen Fahrtenbuchsoftware besteht kein Zertifizierungsverfahren. Die Ordnungsmäß... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.2 Aufgabe des Anscheinsbeweises bei arbeitsrechtlichen Nutzungsverboten

Der BFH hat in einer Reihe weiterer Urteile entschieden, dass bei Anwendung der 1 %-Methode der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit besteht, den Firmenwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen.[1] Der BFH hat damit seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Firmenwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.1 Abgrenzung zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 12 Eine Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit nach dem Inhalt der Tätigkeit ist nicht möglich, weil diese regelmäßig sowohl in der einen als auch in der anderen Form ausgeübt werden kann. Ebenso wenig kann es auf die Dauer der Tätigkeit ankommen, da vorübergehende und kurzfristige Tätigkeiten bei beiden Tätigkeitsformen ebenso wie regelmäßig... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.1 Zusage im Anschluss an eine Außenprüfung

Rz. 6 Die Erteilung einer verbindlichen Zusage i. S. d. § 204 Abs. 1 AO kann nur im Anschluss an eine Außenprüfung erfolgen. Dies setzt einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung einer Außenprüfung voraus.[1] Außenprüfung ist jede auf einer Prüfungsanordnung i. S. d. § 196 AO beruhende und nach § 199 Abs. 1 AO der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen d... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2.3 Besonderes Interesse des Stpfl. an einer Erteilung vor dem Abschluss der Außenprüfung

Rz. 49 Im Rahmen des § 204 Abs. 2 AO reicht es für das Zusageinteresse nicht aus, dass die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behandlung des Sachverhalts für die geschäftlichen Maßnahmen von Bedeutung ist.[1] Hinzukommen muss vielmehr, dass ein besonderes Interesse des Stpfl. an einer Erteilung der Zusage vor dem Abschluss der Außenprüfung besteht und glaubhaft gemacht... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2 Verbindliche Zusage im Anschluss an die Außenprüfung (Abs. 1)

2.1 Voraussetzungen der verbindlichen Zusage 2.1.1 Zusage im Anschluss an eine Außenprüfung Rz. 6 Die Erteilung einer verbindlichen Zusage i. S. d. § 204 Abs. 1 AO kann nur im Anschluss an eine Außenprüfung erfolgen. Dies setzt einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung einer Außenprüfung voraus.[1] Außenprüfung ist jede auf einer Prüfungsanordnung i. S. ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.2.4 Zeitpunkt der Antragstellung

Rz. 11 Die Frist, innerhalb derer der Antrag zu stellen ist, ist im Gesetz nicht geregelt. Die in § 204 Abs. 1 AO enthaltene Temporalbestimmung "im Anschluss an die Außenprüfung" bezieht sich auf die Erteilung der verbindlichen Zusage und nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung. Nach einhelliger Meinung kann der Antrag schon bei oder sogar vor Beginn der Außenprüfung geste... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.1 Verhältnis zu Abs. 1

Rz. 43 Die Regelung des Abs. 2 stimmt hinsichtlich der Voraussetzungen und Rechtsfolgen in großen Teilen mit derjenigen des Abs. 1 überein. Sie ermöglicht es, dem Stpfl. auf Antrag eine verbindliche Zusage darüber zu erteilen, wie ein für die Vergangenheit geprüfter Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandelt wird, wenn die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behan... mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.6 Form und Verfahren der Pauschalsteuer

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer zu übernehmen; er wird insoweit Steuerschuldner. Auf die Pauschalsteuer sind Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu erheben. Die Zuwendungen und die Pauschalsteuer bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte des Zuwendungsempfängers außer Ansatz. Eine zusätzliche Besteuerung bei der persönlichen Einkommensteuer ist durch... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen, unter denen im Zusammenhang mit einer Außenprüfung verbindliche Zusagen über die künftige steuerliche Behandlung eines dabei geprüften Sachverhalts erteilt werden können. Die Erteilung einer verbindlichen Zusage soll dem Stpfl. über den Prüfungszeitraum hinaus Sicherheit in Bezug auf die Beurteilung dieses Sachverhalts geben.[... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.2.2 Antragsberechtigung

Rz. 8 Antragsberechtigt ist der Stpfl., dessen steuerliche Verhältnisse Gegenstand der Außenprüfung waren.[1] Ehegatten sind auch im Fall der Zusammenveranlagung unabhängig voneinander antragsberechtigt, weil jeder für sich Stpfl. i. S. d. § 193 AO ist.[2] Antragsberechtigt ist aber stets nur der Ehegatte, dessen steuerliche Verhältnisse geprüft wurden. Wurden beide Ehegatte... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.4 Darstellung des Sachverhalts im Prüfungsbericht

Rz. 17 Die verbindliche Zusage ist auf einen bestimmten in der Vergangenheit verwirklichten und geprüften Sachverhalt bezogen. Dieser bildet den Gegenstand der für die Zukunft zugesagten steuerrechtlichen Behandlung und muss daher in seinen für die Anknüpfung steuerlicher Rechtsfolgen maßgeblichen Merkmalen feststehen. Aus diesem Grund macht § 204 Abs. 1 AO die Erteilung der... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2.2 Darstellung des geprüften Sachverhalts im Teilabschlussbericht

Rz. 47 Da § 204 Abs. 2 AO gerade dazu bestimmt ist, die Erteilung einer verbindlichen Zusage vor Abschluss der Außenprüfung zu ermöglichen, kann er diese nicht von der Darstellung des geprüften Sachverhalts im Prüfungsbericht abhängig machen. Denn dieser wird erst im Anschluss an die Schlussbesprechung erstellt und dem Stpfl. mit den aufgrund der Außenprüfung zu erlassenden ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2.4 Antrag

Rz. 52 Der Antrag muss über die in den Fällen des § 204 Abs. 1 AO erforderlichen Angaben hinaus die Darlegung und Glaubhaftmachung der Umstände enthalten, aus denen sich das in § 204 Abs. 2 Nr. 4 AO geforderte besondere Interesse des Stpfl. an einer Erteilung der Zusage vor Abschluss der Außenprüfung ergibt. Sind diese Angaben bei der Antragstellung unterblieben, sind sie im... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.3 Für die Vergangenheit geprüfter Sachverhalt

Rz. 15 Unter einem Sachverhalt i. S. d. § 204 AO ist ein Zustand oder Vorgang tatsächlicher oder rechtlicher Art zu verstehen, der für sich allein oder im Zusammenwirken mit anderen für die Besteuerung von Bedeutung ist.[1] Der Sachverhalt muss soweit konkretisiert sein, dass eine einheitliche steuerrechtliche Beurteilung getroffen und zum Gegenstand einer verbindlichen Zusa... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2.1 Erlass eines Teilabschlussbescheids nach § 180 Abs. 1a AO

Rz. 46 Die verbindliche Zusage nach § 204 Abs. 2 AO setzt den Erlass eines Teilabschlussbescheids nach § 180 Abs. 1a AO voraus. Ebenso wie § 204 Abs. 2 AO ist diese Vorschrift durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] eingefügt worden und zum 1.1.2025 in Kraft getreten. Nach § 180 Abs. 1a S. 1 AO können einzelne, im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte u... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.2 Zuständige Behörde

Rz. 28 § 204 AO trifft keine ausdrückliche Regelung dazu, welche Finanzbehörde für die Erteilung der verbindlichen Zusage zuständig ist. Nach AEAO zu § 204 Nr. 2 S. 1 entscheidet die für die Auswertung der Prüfungsfeststellungen zuständige Finanzbehörde über den Antrag. Die Zuständigkeit der für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörde ergibt sich daraus, dass die Erteilung... mehr

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Lohnsteuerhaftung: Vorausse... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber hat bei jeder Lohnzahlung die Steuerabzugsbeträge für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten. Diese gesetzliche Abzugsverpflichtung lässt die Eigenschaft des Arbeitnehmers als Steuerschuldner unberührt. Allerdings kann der Arbeitgeber anstelle des Arbeitnehmers als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden, wenn er seiner Verpflichtung nicht r... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1 Voraussetzungen der verbindlichen Zusage

2.1.1 Zusage im Anschluss an eine Außenprüfung Rz. 6 Die Erteilung einer verbindlichen Zusage i. S. d. § 204 Abs. 1 AO kann nur im Anschluss an eine Außenprüfung erfolgen. Dies setzt einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung einer Außenprüfung voraus.[1] Außenprüfung ist jede auf einer Prüfungsanordnung i. S. d. § 196 AO beruhende und nach § 199 Abs. 1 ... mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 1 Wahlmöglichkeit des Arbeitgebers

Bei der Pauschalbesteuerung, die der Gesetzgeber für bestimmte Formen des Arbeitslohns zulässt, hat der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer zu übernehmen. Er wird insoweit Steuerschuldner.[1] Auf die Pauschalsteuer sind bei der Lohnsteuer-Pauschalierung der für Lohnzahlungszeiträume seit 1.1.2022 unverändert weiter bestehende Solidaritätszuschlag von 5,5 % sowie die länderu... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Verhältnis zu den §§ 205-207 AO: § 204 AO ist ebenso wie die §§ 205-207 AO Teil der Regelungen zur verbindlichen Zusage. § 204 AO legt die Voraussetzungen fest, unter denen eine verbindliche Zusage erteilt werden kann. Die Form der verbindlichen Zusage ist in § 205 AO, ihre Bindungswirkung in § 206 AO geregelt. Unter welchen Voraussetzungen die verbindliche Zusage auße... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.2 Antrag des Stpfl.

2.1.2.1 Antragserfordernis Rz. 7 Eine verbindliche Zusage soll nur auf Antrag erteilt werden. Der Antrag ist an die für die Entscheidung zuständige Finanzbehörde zu richten.[1] Er kann bis zur Entscheidung der Finanzbehörde zurückgenommen oder geändert werden.[2] Wird eine Zusage erteilt, obwohl es an dem erforderlichen Antrag fehlt, ist darin kein besonders schwerwiegender, ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2 Erteilung der verbindlichen Zusage

2.2.1 Rechtsnatur der verbindlichen Zusage Rz. 27 Die verbindliche Zusage ist ein feststellender Verwaltungsakt i. S. v. § 118 S. 1 AO.[1] Sie trifft eine Regelung dahin, wie die Finanzbehörde den geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalt gegenwärtig für die Zukunft beurteilt.[2] Diese Feststellung ist für die Besteuerung bindend, wenn sich der später verwirk... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.4 Inhalt der verbindlichen Zusage

2.2.4.1 Verbindliche Zusage Rz. 35 Die Zusage bringt zum Ausdruck, wie die Finanzbehörde den ihr zugrunde gelegten Sachverhalt gegenwärtig beurteilt und für die Geltungsdauer der Zusage steuerrechtlich behandeln will. Daraus folgt, dass die Zusage sich nicht notwendigerweise zugunsten des Stpfl. auswirken, insbesondere nicht der von diesem in seinem Antrag möglicherweise vert... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.4.2 Steuerrechtliche Behandlung des Sachverhalts

Rz. 36 Gegenstand der verbindlichen Zusage ist die zukünftige steuerrechtliche Behandlung des für die Vergangenheit geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalts. Unter steuerrechtlicher Behandlung ist der Inbegriff der Rechtsfolgen zu verstehen, die sich aus der Anwendung der Steuergesetze auf den Sachverhalt ergeben. Mit der verbindlichen Zusage verpflichtet s... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.5 Zusageinteresse

Rz. 22 Die Erteilung einer verbindlichen Zusage setzt ein berechtigtes Interesse des Stpfl. voraus. Die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behandlung des geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalts muss für die geschäftlichen Maßnahmen des Stpfl. von Bedeutung sein. Der im Gesetz verwendete Begriff der "geschäftlichen" Maßnahmen könnte zu dem Schluss ver... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.3 Ermessensentscheidung

Rz. 32 Nach dem Wortlaut des § 204 Abs. 1 AO "soll" die verbindliche Zusage unter den dort genannten Voraussetzungen erteilt werden. Die Verwendung des Modalverbs "soll" bringt zum Ausdruck, dass auch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen keine unbedingte Verpflichtung der Finanzbehörde zur Erteilung der verbindlichen Zusage besteht, sondern diese in ihr Ermessen ge... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.3.2 Ermessen

Rz. 54 Die Entscheidung über den Antrag nach § 204 Abs. 2 AO liegt im Ermessen der zuständigen Finanzbehörde. Im Unterschied zu § 204 Abs. 1 AO ist die Einräumung dieses Ermessens nicht in die Form einer Soll-Vorschrift, sondern in die einer Kann-Vorschrift gekleidet. Nach dem Gesetzeswortlaut ist die Ermessensausübung damit nicht – wie in den Fällen des § 204 Abs. 1 AO – vo... mehr

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Lohnsteuerhaftung: Vorausse... / 3 Haftungsausschluss bei bestandskräftiger Einkommensteuerveranlagung

Die Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftungsschuldner ist ausgeschlossen, wenn die Steuer beim Arbeitnehmer deshalb nicht nachgefordert werden kann, weil seine Veranlagung zur Einkommensteuer bestandskräftig ist und die Korrekturvorschriften der AO einer Änderung entgegenstehen, insbesondere eine Änderung wegen neuer Tatsachen ausscheidet.[1] Der Haftungsausschluss gilt... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 In persönlicher Hinsicht gilt die Vorschrift für alle Stpfl., deren steuerliche Verhältnisse im Rahmen einer Außenprüfung geprüft werden. In sachlicher Hinsicht erstreckt sich der Anwendungsbereich der Vorschrift grundsätzlich auf alle Steuerarten. Im Bereich der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben wird sie aber durch die Art. 33ff. UZK überlagert und im Ergebnis vollständig ve... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.2.1 Antragserfordernis

Rz. 7 Eine verbindliche Zusage soll nur auf Antrag erteilt werden. Der Antrag ist an die für die Entscheidung zuständige Finanzbehörde zu richten.[1] Er kann bis zur Entscheidung der Finanzbehörde zurückgenommen oder geändert werden.[2] Wird eine Zusage erteilt, obwohl es an dem erforderlichen Antrag fehlt, ist darin kein besonders schwerwiegender, unter den weiteren Vorauss... mehr