Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Tax Solutions für mehr Effi... / 4 Scheinselbstständigkeits-Check

Mit der Smart Solution Scheinselbstständigkeits-Check können Sie die Risiken einer Scheinselbstständigkeit analysieren und bewerten. Das Tool unterstützt Sie dabei, eine weitestgehend verlässliche Beurteilung freier Mitarbeiter bzw. Dienstleister vorzunehmen und so das Scheinselbstständigkeits-Risiko zu minimieren. Zwar ist eine rechtsverbindliche Aussage nicht möglich, da j... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Tax Solutions für mehr Effi... / 2 vGA Navigator

Mit dem vGA-Navigator kann die Gefahr des Vorliegens verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) bei Gehältern von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern zuverlässig identifiziert werden. Außerdem lassen sich wertvolle Argumentationshilfen für eine Betriebsprüfung generieren. Video: Das kann der vGA-Navigator In einem kurzen Video erhalten Sie einen ersten Einblick in den vGA-Navigat... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen, unter denen im Zusammenhang mit einer Außenprüfung verbindliche Zusagen über die künftige steuerliche Behandlung eines dabei geprüften Sachverhalts erteilt werden können. Die Erteilung einer verbindlichen Zusage soll dem Stpfl. über den Prüfungszeitraum hinaus Sicherheit in Bezug auf die Beurteilung dieses Sachverhalts geben.[... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.2.2 Antragsberechtigung

Rz. 8 Antragsberechtigt ist der Stpfl., dessen steuerliche Verhältnisse Gegenstand der Außenprüfung waren.[1] Ehegatten sind auch im Fall der Zusammenveranlagung unabhängig voneinander antragsberechtigt, weil jeder für sich Stpfl. i. S. d. § 193 AO ist.[2] Antragsberechtigt ist aber stets nur der Ehegatte, dessen steuerliche Verhältnisse geprüft wurden. Wurden beide Ehegatte... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.4 Darstellung des Sachverhalts im Prüfungsbericht

Rz. 17 Die verbindliche Zusage ist auf einen bestimmten in der Vergangenheit verwirklichten und geprüften Sachverhalt bezogen. Dieser bildet den Gegenstand der für die Zukunft zugesagten steuerrechtlichen Behandlung und muss daher in seinen für die Anknüpfung steuerlicher Rechtsfolgen maßgeblichen Merkmalen feststehen. Aus diesem Grund macht § 204 Abs. 1 AO die Erteilung der... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2.2 Darstellung des geprüften Sachverhalts im Teilabschlussbericht

Rz. 47 Da § 204 Abs. 2 AO gerade dazu bestimmt ist, die Erteilung einer verbindlichen Zusage vor Abschluss der Außenprüfung zu ermöglichen, kann er diese nicht von der Darstellung des geprüften Sachverhalts im Prüfungsbericht abhängig machen. Denn dieser wird erst im Anschluss an die Schlussbesprechung erstellt und dem Stpfl. mit den aufgrund der Außenprüfung zu erlassenden ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2.4 Antrag

Rz. 52 Der Antrag muss über die in den Fällen des § 204 Abs. 1 AO erforderlichen Angaben hinaus die Darlegung und Glaubhaftmachung der Umstände enthalten, aus denen sich das in § 204 Abs. 2 Nr. 4 AO geforderte besondere Interesse des Stpfl. an einer Erteilung der Zusage vor Abschluss der Außenprüfung ergibt. Sind diese Angaben bei der Antragstellung unterblieben, sind sie im... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.3 Für die Vergangenheit geprüfter Sachverhalt

Rz. 15 Unter einem Sachverhalt i. S. d. § 204 AO ist ein Zustand oder Vorgang tatsächlicher oder rechtlicher Art zu verstehen, der für sich allein oder im Zusammenwirken mit anderen für die Besteuerung von Bedeutung ist.[1] Der Sachverhalt muss soweit konkretisiert sein, dass eine einheitliche steuerrechtliche Beurteilung getroffen und zum Gegenstand einer verbindlichen Zusa... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2.1 Erlass eines Teilabschlussbescheids nach § 180 Abs. 1a AO

Rz. 46 Die verbindliche Zusage nach § 204 Abs. 2 AO setzt den Erlass eines Teilabschlussbescheids nach § 180 Abs. 1a AO voraus. Ebenso wie § 204 Abs. 2 AO ist diese Vorschrift durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] eingefügt worden und zum 1.1.2025 in Kraft getreten. Nach § 180 Abs. 1a S. 1 AO können einzelne, im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte u... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.2 Zuständige Behörde

Rz. 28 § 204 AO trifft keine ausdrückliche Regelung dazu, welche Finanzbehörde für die Erteilung der verbindlichen Zusage zuständig ist. Nach AEAO zu § 204 Nr. 2 S. 1 entscheidet die für die Auswertung der Prüfungsfeststellungen zuständige Finanzbehörde über den Antrag. Die Zuständigkeit der für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörde ergibt sich daraus, dass die Erteilung... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1 Voraussetzungen der verbindlichen Zusage

2.1.1 Zusage im Anschluss an eine Außenprüfung Rz. 6 Die Erteilung einer verbindlichen Zusage i. S. d. § 204 Abs. 1 AO kann nur im Anschluss an eine Außenprüfung erfolgen. Dies setzt einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung einer Außenprüfung voraus.[1] Außenprüfung ist jede auf einer Prüfungsanordnung i. S. d. § 196 AO beruhende und nach § 199 Abs. 1 ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Verhältnis zu den §§ 205-207 AO: § 204 AO ist ebenso wie die §§ 205-207 AO Teil der Regelungen zur verbindlichen Zusage. § 204 AO legt die Voraussetzungen fest, unter denen eine verbindliche Zusage erteilt werden kann. Die Form der verbindlichen Zusage ist in § 205 AO, ihre Bindungswirkung in § 206 AO geregelt. Unter welchen Voraussetzungen die verbindliche Zusage auße... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.2 Antrag des Stpfl.

2.1.2.1 Antragserfordernis Rz. 7 Eine verbindliche Zusage soll nur auf Antrag erteilt werden. Der Antrag ist an die für die Entscheidung zuständige Finanzbehörde zu richten.[1] Er kann bis zur Entscheidung der Finanzbehörde zurückgenommen oder geändert werden.[2] Wird eine Zusage erteilt, obwohl es an dem erforderlichen Antrag fehlt, ist darin kein besonders schwerwiegender, ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2 Erteilung der verbindlichen Zusage

2.2.1 Rechtsnatur der verbindlichen Zusage Rz. 27 Die verbindliche Zusage ist ein feststellender Verwaltungsakt i. S. v. § 118 S. 1 AO.[1] Sie trifft eine Regelung dahin, wie die Finanzbehörde den geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalt gegenwärtig für die Zukunft beurteilt.[2] Diese Feststellung ist für die Besteuerung bindend, wenn sich der später verwirk... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.4 Inhalt der verbindlichen Zusage

2.2.4.1 Verbindliche Zusage Rz. 35 Die Zusage bringt zum Ausdruck, wie die Finanzbehörde den ihr zugrunde gelegten Sachverhalt gegenwärtig beurteilt und für die Geltungsdauer der Zusage steuerrechtlich behandeln will. Daraus folgt, dass die Zusage sich nicht notwendigerweise zugunsten des Stpfl. auswirken, insbesondere nicht der von diesem in seinem Antrag möglicherweise vert... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.4.2 Steuerrechtliche Behandlung des Sachverhalts

Rz. 36 Gegenstand der verbindlichen Zusage ist die zukünftige steuerrechtliche Behandlung des für die Vergangenheit geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalts. Unter steuerrechtlicher Behandlung ist der Inbegriff der Rechtsfolgen zu verstehen, die sich aus der Anwendung der Steuergesetze auf den Sachverhalt ergeben. Mit der verbindlichen Zusage verpflichtet s... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.5 Zusageinteresse

Rz. 22 Die Erteilung einer verbindlichen Zusage setzt ein berechtigtes Interesse des Stpfl. voraus. Die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behandlung des geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalts muss für die geschäftlichen Maßnahmen des Stpfl. von Bedeutung sein. Der im Gesetz verwendete Begriff der "geschäftlichen" Maßnahmen könnte zu dem Schluss ver... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.3 Ermessensentscheidung

Rz. 32 Nach dem Wortlaut des § 204 Abs. 1 AO "soll" die verbindliche Zusage unter den dort genannten Voraussetzungen erteilt werden. Die Verwendung des Modalverbs "soll" bringt zum Ausdruck, dass auch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen keine unbedingte Verpflichtung der Finanzbehörde zur Erteilung der verbindlichen Zusage besteht, sondern diese in ihr Ermessen ge... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.3.2 Ermessen

Rz. 54 Die Entscheidung über den Antrag nach § 204 Abs. 2 AO liegt im Ermessen der zuständigen Finanzbehörde. Im Unterschied zu § 204 Abs. 1 AO ist die Einräumung dieses Ermessens nicht in die Form einer Soll-Vorschrift, sondern in die einer Kann-Vorschrift gekleidet. Nach dem Gesetzeswortlaut ist die Ermessensausübung damit nicht – wie in den Fällen des § 204 Abs. 1 AO – vo... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 In persönlicher Hinsicht gilt die Vorschrift für alle Stpfl., deren steuerliche Verhältnisse im Rahmen einer Außenprüfung geprüft werden. In sachlicher Hinsicht erstreckt sich der Anwendungsbereich der Vorschrift grundsätzlich auf alle Steuerarten. Im Bereich der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben wird sie aber durch die Art. 33ff. UZK überlagert und im Ergebnis vollständig ve... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.2.1 Antragserfordernis

Rz. 7 Eine verbindliche Zusage soll nur auf Antrag erteilt werden. Der Antrag ist an die für die Entscheidung zuständige Finanzbehörde zu richten.[1] Er kann bis zur Entscheidung der Finanzbehörde zurückgenommen oder geändert werden.[2] Wird eine Zusage erteilt, obwohl es an dem erforderlichen Antrag fehlt, ist darin kein besonders schwerwiegender, unter den weiteren Vorauss... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.4.1 Verbindliche Zusage

Rz. 35 Die Zusage bringt zum Ausdruck, wie die Finanzbehörde den ihr zugrunde gelegten Sachverhalt gegenwärtig beurteilt und für die Geltungsdauer der Zusage steuerrechtlich behandeln will. Daraus folgt, dass die Zusage sich nicht notwendigerweise zugunsten des Stpfl. auswirken, insbesondere nicht der von diesem in seinem Antrag möglicherweise vertretenen Rechtsauffassung en... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.2.3 Form und Inhalt des Antrags

Rz. 9 Für den Antrag ist keine besondere Form vorgeschrieben; er kann daher auch mündlich gestellt werden. Aus Gründen der Beweissicherung empfiehlt sich allerdings eine schriftliche oder elektronische Antragstellung.[1] Eventuelle Unklarheiten gehen zu Lasten des Stpfl.[2] Rz. 10 Welche inhaltlichen Anforderungen der Antrag erfüllen muss, ist im Gesetz nicht ausdrücklich ger... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.1 Rechtsnatur der verbindlichen Zusage

Rz. 27 Die verbindliche Zusage ist ein feststellender Verwaltungsakt i. S. v. § 118 S. 1 AO.[1] Sie trifft eine Regelung dahin, wie die Finanzbehörde den geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalt gegenwärtig für die Zukunft beurteilt.[2] Diese Feststellung ist für die Besteuerung bindend, wenn sich der später verwirklichte Sachverhalt mit dem der verbindlich... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.4.3 Steuerrechtliche Behandlung in der Zukunft

Rz. 39 Die verbindliche Zusage betrifft die Frage, wie der für die Vergangenheit geprüfte und im Prüfungsbericht dargestellte Sachverhalt "in Zukunft steuerrechtlich behandelt wird". Nach dem Gesetzeswortlaut bezieht sich diese Temporalbestimmung auf die steuerrechtliche Behandlung des Sachverhalts und nicht auf diesen selbst. Anders als die verbindliche Auskunft nach § 89 A... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Amtsträger

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Amtsträger sind Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden. Für das Steuerrecht ist der Begriff in § 7 AO definiert; eine nahezu wortgleiche Definition enthält § 11 Abs 1 Nr 2 StGB für das Strafrecht. Danach sind Amtsträger Personen, die nach deutschem Recht Beamte oder Richter (> Rz 2) sind, in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis ste... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Änderungssperre

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Steuerbescheide, die aufgrund einer > Außenprüfung ergangen oder nach einer Außenprüfung bestätigt werden, können – sofern keine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt – nicht mehr wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel geändert werden (vgl § 173 Abs 2 AO, > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 28, > Außenprüfun... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Pauschalierung der Einkomme... / 1.7 Einheitliche Ausübung des Pauschalierungswahlrechts

Der zuwendende Steuerpflichtige kann sein Wahlrecht zur Pauschalierung für alle Zuwendungen eines Wirtschaftsjahres nur einheitlich ausüben. Das Wahlrecht wird durch die Anmeldung der Pauschalsteuer nach § 37b Abs. 4 EStG ausgeübt. Die Entscheidung zugunsten der Pauschalierung nach § 37b EStG kann entgegen der von der Finanzverwaltung zunächst vertretenen Auffassung widerruf... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.5 Anwendungsfälle des § 14 Abs 3 KStG

Tz. 990 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispiel 1 (Drohverlustrückstellung): Beginn der Organschaft am 01.01.02. Für das Wj 01 bildet die TG in ihrer H-Bil eine Drohverlustrückstellung, die in der St-Bil nicht angesetzt werden darf. Im zweiten organschaftlichen Jahr wird die Drohverlustrückstellung in der H-Bil gewinnerhöhend aufgelöst. Das stliche Mehreinkommen des Jahres 01 ist... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.5 Nachträgliche Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 8c Abs 1a S 3 KStG

Tz. 349 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein Risiko bei der Anwendung des § 8c Abs 1a S 3 KStG besteht für die Kö darin, dass das Ges vd "nachlaufende Prüfungskriterien" enthält, deren Nichterfüllung sogar noch fünf Jahre nach dem schädlichen Beteiligungserwerb dazu führen kann, dass ein "gerettet" geglaubter Verlustabzug im Nachhinein doch noch entfällt. Die Nichterfüllung dieser... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Anerkenntnis

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Für die Inanspruchnahme des ArbG bedarf es keines Haftungsbescheids und keines Leistungsgebots, soweit er nach Abschluss einer LSt-Außenprüfung seine Zahlungsverpflichtung schriftlich anerkennt (§ 42d Abs 4 EStG); zu Einzelheiten > Lohnsteuer-Anerkenntnis; außerdem > Außenprüfung Rz 77, > Haftung für Lohnsteuer Rz 227. Zum Zahlungstermin > Abführun... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abgabenordnung

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die AO enthält allgemeine gesetzliche Regelungen des Steuer- und Steuerverfahrensrechts (Beispiel: Vorschriften zum steuerlichen > Verwaltungsakt in den §§ 118–133 AO). Die AO gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der > Europäische Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.6 Berichtigungspflicht erst nach Beanstandung durch die Finanzverwaltung

Tz. 522 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Weitere Voraussetzung für die Anwendung der in § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4, 5 KStG geregelten Durchführungsfiktion ist nach Buchst c des S 4, dass ein von der Fin-Verw (richtig müsste es "von dem zuständigen FA" heißen, s Jesse, FR 2013, 681, 685) beanstandeter Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers au... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.3 Ergänzende gesetzliche Neuregelungen

Tz. 1008 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mit der Einfügung des § 14 Abs 3 KStG durch das EURLUmsG ging die Änderung weiterer Regelungen im KStG und EStG einher: Nach dem ebenfalls durch das EURLUmsG eingefügten § 37 Abs 2 S 2 KStG gilt der S 1 dieser Vorschrift für Mehrabführungen iSd § 14 Abs 3 KStG entspr. Kraft dieser ausdr ges Regelung können organschaftliche Mehrabführungen m... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.9 Sonderprobleme bei zwischenzeitlicher Beendigung der Organschaft

Tz. 538 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sonderprobleme wirft die Regelung in Fällen auf, in denen die von der stlichen Außenprüfung beanstandete Organschaft im Zeitpunkt der Außenprüfung nicht mehr besteht, denn dann ist fraglich, wie die vom Ges geforderte nachträgliche Bilanzierung und Abführung bewerkstelligt werden können. Nach Auff von Schneider/Sommer (s GmbHR 2013, 22, 28) ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.2 Nachträgliche Abführung von später festgestellten Mehrgewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 886 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Damit ist der Sachverhalt des bis heute nicht amtl veröffentlichten Urt des BFH v 05.04.1995 (DB 1995, 1593) gemeint. Im Urt-Fall stellte eine Außenprüfung des FA bei einer GmbH für eine Zeit, in der diese noch OG war, Mehrgewinne fest. Die GmbH passte ihre H-Bil erst für ein nachorganschaftliches Jahr an die geänderte St-Bil des organschaf... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.1 Grundsätzliches

Tz. 1270 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Besteuerung des lfd Einkommens einer OG sind AP nicht relevant (s Tz 1173 ff). AP sind einkommensneutral zu bilden (s Urt des BFH v 29.10.2008, BFH/NV 2009, 790 und s R 14.8 Abs 3 KStR 2022), jedoch einkommenswirksam aufzulösen (s R 14.8 Abs 4 S 2 KStR 2022). UE wirkt sich die Bildung organschaftlicher AP in der St-Bil stets auf den... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Inanspruchnahme des Entleihers

Rz. 90 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Entleiher wird durch Haftungsbescheid (§ 191 AO) in Anspruch genommen. Dieser Haftungsbescheid stellt für sich allein allerdings nur fest, dass ein bestimmter Entleiher für einen bestimmten Steuerbetrag haftet. Er darf die Aufforderung, den Haftungsbetrag zu zahlen (Leistungsgebot), nur enthalten, wenn und soweit die Vollstreckung in das... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Das Wesentliche vorab

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der > Arbeitgeber hat die im LSt-Anmeldungszeitraum insgesamt einbehaltene und übernommene > Lohnsteuer und andere Steuerabzüge spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums an das für ihn zuständige > Betriebsstätten-Finanzamt abzuführen (§ 41a Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG). Rz. 2 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Je nach dem, ob der LSt-Anmel... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.10 Rechtliche Qualität der Beanstandung durch die Finanzverwaltung

Tz. 540 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Schneider/Sommer (s GmbHR 2013, 22, 28) werfen die Frage auf, ob eine Beanstandung der Fin-Verw iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst c KStG für eine nachfolgende stliche Außenprüfung bindend ist. UE besteht mangels einer verfahrensrechtlichen Grundlagen-/Folgebescheid-Situation eine solche Bindungswirkung nicht, allenfalls nach dem Grundsatz ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.3 Nachträglicher Ausgleich von später festgestellten Wenigergewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 890 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es handelt sich hier um den umgekehrten Fall der Ausführungen in Tz 886 ff. Nach Beendigung des GAV werden durch eine Außenprüfung bei der OG Wenigergewinne für die organschaftliche Zeit festgestellt, die der frühere OT ausgleicht. Weil der OT, wie oben ausgeführt (s Tz 886 ff), (nur) Anspruch auf den materiell richtigen Gewinn hat, muss hi... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Amtshilfe

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Alle Gerichte und Behörden haben die zur Durchführung der Besteuerung erforderliche Amtshilfe zu leisten, zB wenn die Finanzbehörde die Amtshandlung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht selbst vornehmen kann (§§ 111 AO ff). Eine besondere Form der Amtshilfe sind die Mitteilungspflichten nach § 93a AO (vgl. > Mitteilung an das Finanzamt)... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Änderung von Steuerbescheiden

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten, > Außenprüfung Rz 76 ff, > Erstattung von Lohnsteuer Rz 22, > Kindergeld Rz 60 ff, > Lohnsteuer-Anmeldung Rz 53 ff, > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 25 ff, > Offenbare Unrichtigkeit, > Rechtsbehelfe, > Schlichte Änderung, > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 205 zur geänderten Anrechnung von Steuerab... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ablaufhemmung

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Ablauf von > Fristen kann durch bestimmte Ereignisse gehemmt werden. Dadurch wird der Ablauf der Frist hinausgezögert. Dies unterscheidet die Ablaufhemmung von der Unterbrechung einer Frist, die dazu führt, dass die Frist in vollem Umfang neu beginnt. > Außenprüfung Rz 29, 73; > Verjährung von Steueransprüchen Rz 22 ff. Ergänzend > Antragsgebunde... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 720 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Leistet eine OG Az an außenstehende AE, stellt sich die Frage, ob dies dem in § 14 Abs 1 S 1 KStG geregelten Gebot der Vollabführung ihres Gewinns entgegensteht. Im Hinblick darauf, dass § 16 KStG, auf den § 14 Abs 1 S 1 KStG verweist, Bestandteil der kstlichen Organschaftsregelungen ist, wurden Az in der Form eines Festbetrags von jeher al... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Sachbezüge-ABC / Betriebssport

Aufwendungen des Arbeitgebers für Betriebssport sind steuerpflichtig, soweit sie nicht – ausnahmsweise – im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erbracht werden. Ein steuerpflichtiger Sachbezug liegt nicht vor z. B. bei Aufwendungen für betriebliche Gymnastikräume/-geräte, die vor, während oder im Anschluss an die Arbeitszeit von den Arbeitnehmern genutzt werden und... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.8 Kombinierter Anwendungsfall des § 14 Abs 3 und 4 KStG

Tz. 1518 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispiel: Beginn der Organschaft am 01.01.02. Eine stliche Außenprüfung erkennt bei einem von der TG am 10.01.01 angeschafften abnutzbaren Anlagegut (AK: 500 TEUR) im Jahr 01 die geltend gemachte Abschr nur partiell an, weil sie statt der von dem Unternehmen zu Grunde gelegten Nutzungsdauer von 10 Jahren eine solche von 15 Jahren unterstel... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.3 Legaldefinition der organschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 6); Abgrenzung von der vororganschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung

Tz. 1070 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition, die sich nur redaktionell von der bisherigen unterscheidet, liegen Minder- und Mehrabführungen iSd S 1 und 2 insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG abweicht und diese Abweichung in organschaftlicher Zeit verursacht ist. Wegen des Begriffs der Meh... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Unregelmäßigkeiten bei der Abführung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Kommt ein ArbG seinen Pflichten zur Anmeldung und Abführung der > Lohnsteuer nicht nach, so kann das FA die Abgabe der > Lohnsteuer-Anmeldung nach §§ 328, 332 AO durch Androhung und Festsetzung von > Zwangsgeld erzwingen (anders bei > Behörden als Arbeitgeber Rz 2) oder die LSt durch Schätzungsbescheid festsetzen (BFH 206, 562 = BStBl 2004 I... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.5 Umfang und Zeitpunkt des Verlustuntergangs

Tz. 147 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Vom vollständigen Untergang betroffen ist der in dem Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs (Zeitpunkt des Überschreitens der 50 %-Grenze, s Tz 85 ff) vorhandene noch nicht genutzte Verlustabzug. Verluste, die vor dem Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs entstanden sind, dürfen mit danach entstehenden Gewinnen weder ausgeglic... mehr