Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 4.2 Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen

Wenn bereits ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde, dies kann auch formlos vor Ort geschehen, haben die Prüfer bei Vorliegen eines richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses das Recht, Wohn- und Geschäftsräume zu durchsuchen, beweiserhebliche Unterlagen zu beschlagnahmen und mitzunehmen. Achtung Beschlagnahmung ohne richterlichen Besch...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / Zusammenfassung

Überblick Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Lohndumping sind keine Kavaliersdelikte. Sie vernichten Arbeitsplätze, greifen in den fairen Konkurrenzkampf der Betriebe ein, indem sie ungleiche Verhältnisse schaffen und bringen die Allgemeinheit um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Der Gesetzgeber hat die Behörden der Zollverwaltung beauftragt, diese Verhaltenswei...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / Zusammenfassung

Überblick Die Träger der Rentenversicherung haben einen umfassenden Prüfauftrag hinsichtlich der Künstlersozialabgabe. Das Thema Künstlersozialabgabe soll bei allen Arbeitgebern platziert werden. Daneben hat die Künstlersozialkasse (KSK) ein eigenes Arbeitgeber-Prüfrecht für branchenspezifische Schwerpunktprüfungen bzw. anlassbezogene Prüfungen in begrenztem Umfang. Eine Prü...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.1.2 Fehlende Beitragszahlung aus typischem Arbeitsentgelt

Nach Auffassung der Rentenversicherungsträger kann bei Vorliegen einer der Tatbestände, in denen keine unverschuldete Unkenntnis geltend gemacht werden kann, grundsätzlich typisierend unterstellt werden, dass die fehlende Beitragszahlung nicht auf unverschuldeter Unkenntnis des Arbeitgebers beruht. Aber auch in anderen Fallgestaltungen, in denen sich bei der Einzelfallprüfun...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.5.2 Lohnsteuerprüfberichte/-haftungsbescheide

Das Beitragsrecht der Sozialversicherung folgt grundsätzlich dem Steuerrecht. Deshalb lösen Steuerpflichten, die auf Grundlage eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids festgesetzt worden sind, auch beitragsrechtliche Folgen in der Sozialversicherung aus. Der Arbeitgeber erhält mit dem Zugang der Entscheidung der Finanzverwaltung Kenntnis von seiner Zahlungspflicht. Säumniszuschläge...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.3.1 Fahrlässiges/Vorsätzliches Handeln

Kenntnis ist das sichere Wissen darum, rechtlich und tatsächlich zur Beitragszahlung verpflichtet zu sein. Ob ihr Fehlen unverschuldet ist, bestimmt sich nicht nach § 276 BGB, sondern nach einem eigenständigen Verschuldensmaßstab. Verschulden setzt wenigstens bedingten Vorsatz voraus; d. h., es liegt ein vorwerfbares Verhalten und ein jeweils vorsätzliches Handeln vor. Aus de...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.4.1 Billigend in Kauf genommene Nichtabführung der Beiträge

Nach der Entscheidung des BSG[1] reicht es für die Annahme der 30-jährigen Verjährungsfrist aus, wenn der Beitragspflichtige die Beiträge bedingt vorsätzlich vorenthalten hat. Das ist z. B. der Fall, wenn er seine Beitragspflicht für möglich gehalten und die Nichtabführung der Beiträge billigend in Kauf genommen hat.mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 4.4 Prüfungen verhindern

Die Prüfung kann nicht verhindert werden; die Durchführung ist nach den vorher beschriebenen Rechtsgrundlagen zu dulden, und die Betroffenen haben dabei mitzuwirken, indem sie den Prüfern die geforderten Unterlagen zur Verfügung stellen. Arbeitgeber müssen die notwendigen Auskünfte erteilen, es sei denn, sie belasten sich selbst. Auch ein Einspruch gegen die Prüfungsanordnun...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.5 Nachforderungsbescheid

Mit dem Bescheid über die Nachforderung von Beiträgen und Abgaben werden auch die Säumniszuschläge erhoben.[1] Der Beginn der Säumniszuschlagsberechnung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den nachträglich zu erhebenden Beiträgen bzw. Abgaben und deren Fälligkeit. Die Beitragsansprüche werden sowohl für gezahltes Arbeitsentgelt als auch für geschuldetes Arbeitsentgelt fä...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.6 Erlass

Dem Träger der Rentenversicherung obliegt es, im Rahmen eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens zu entscheiden, ob und inwieweit ein Bescheid über Säumniszuschläge zurückzunehmen ist, wenn der Arbeitgeber geltend macht, dass die Säumniszuschläge zu Unrecht erhoben wurden. Ein etwaiger Erlass der Säumniszuschläge setzt die Unanfechtbarkeit des Beitragsbescheids voraus. Über d...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.3.3 Erfüllungsgehilfen

Der Arbeitgeber haftet auch für jedes vorsätzliche oder bedingt vorsätzliche Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen, als hätte er selbst gehandelt. Erfüllungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Arbeitgebers als Beitragsschuldner bei der Erfüllung einer ihm obliegenden Verbindlichkeit tätig wird. Unerheblich ist dabei das zwischen dem Arbeitgeber und dem Erfüllungsgehilfe...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.4.3 Erstellung der Entgeltabrechnung durch fachkundiges Personal

Bedingter Vorsatz im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts liegt nach Auffassung der Rentenversicherungsträger auch dann vor, wenn die Entgeltabrechnung von fachkundigem Personal (z. B. eigenes Fachpersonal oder Steuerberater) erstellt wurde. Die Feststellung eines Vorsatzes bzw. bedingten Vorsatzes setzt allerdings voraus, dass – zusätzlich – das Vorliegen eines...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 1.2 Sofortige Prüfpflicht

Ergeben sich im Rahmen der Prüfung von Arbeitgebern mit weniger als 20 Beschäftigten, die nicht zur Prüfung der Künstlersozialabgabe ausgewählt worden sind, Hinweise auf eine Abgabepflicht nach dem KSVG, muss der Prüfer diesen Hinweisen sofort nachgehen.mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / Sozialversicherung

1 Betriebsprüfung Die Träger der Rentenversicherung erlassen im Rahmen der Betriebsprüfungen Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und zur Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Umlagepflicht nach dem AAG. Ferner erlassen die Rentenversicherungsträger auch die Verwaltungsakte zur Künstlersozialabgabepflicht, zur Höhe der Künst...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.6 Illegale Arbeitnehmerüberlassung

Die Hauptzollämter prüfen, ob Arbeitnehmer ohne Erlaubnis nach dem AÜG ver- oder entliehen werden oder wurden, ob der Überlassungsvertrag korrekt bezeichnet (z. B. nicht als Werkvertrag) und die betroffenen Arbeitnehmer in diesem Vertrag namentlich benannt wurden. Weiterhin wird auch geprüft, ob die Einschränkungen des Verleihs in Betriebe des Baugewerbes beachtet wurden. Pr...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2 Säumniszuschläge

Der Arbeitgeber hat die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge bzw. Abgaben zu ermitteln und diese bis zum jeweiligen Fälligkeitstag[1] an die Einzugsstelle bzw. an die Künstlersozialkasse (KSK) abzuführen. Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags gezahlt werden, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 %...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.5 Ausstellen oder in Verkehr bringen unrichtiger Belege

Mit Geldbuße bis zu 100.000 EUR kann geahndet werden, wenn unrichtige Belege (z. B. Scheinrechnungen, falsche Arbeits- oder Verdienstbescheinigungen), die Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung ermöglichen, ausgestellt oder weitergegeben werden. Auch Leistungsmissbrauch fällt unter den Begriff der Schwarzarbeit. Wer aus grobem Eigennutz Vermögensvorteile großen Ausmaßes er...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.1 Sozialversicherungsrechtliche Pflichten

Die Hauptzollämter prüfen, ob der Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten erfüllt hat. Hier wird festgestellt, ob die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung korrekt errechnet und abgeführt wurden.mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.3 Geltungsbereich von Arbeitsbedingungen

Mit dem am 30.7.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der geänderten Entsenderichtlinie wurde das AEntG umfangreich geändert. So werden jetzt sämtliche bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die Regelungen zu den Arbeitsbedingungen enthalten, aus allen Branchen erfasst. Darüber hinaus kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wie bishe...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 2 Aufgaben der Künstlersozialkasse (KSK)

Die Künstlersozialkasse (KSK) überwacht die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Beitragsanteile der Versicherten und der Künstlersozialabgabe bei den Unternehmern ohne Beschäftigte und den Ausgleichsvereinigungen. 2.1 Eigenes Arbeitgeber-Prüfrecht Die KSK hat ein eigenes Prüfrecht. Sie kann selbst prüfen, ob Arbeitgeber ihre Meldepflichten nach dem Künstlersozialvers...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.2 Lohndumping/Mindestlohn/ausbeuterische Arbeitsbedingungen

Das Hauptzollamt prüft schwerpunktmäßig die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), wie beispielsweise Mindestlöhne sowie die Entlohnung einschließlich der Überstundensätze nach dem AEntG Dauer des Erholungsurlaubs, Urlaubsentgelt oder zusätzliches Urlaubsgeld, die...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.2 Illegale Ausländerbeschäftigung

Wer einen nichtdeutschen Arbeitnehmer ohne Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis oder Bescheinigung, die eine Arbeitnehmertätigkeit erlaubt, beschäftigt, riskiert eine Geldbuße bis zu 500.000 EUR. Mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wird bestraft, wer vorsätzlich mehr als 5 Ausländer gleichzeitig illegal oder immer wieder Ausländer illegal beschäftigt. Bei grob...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 2.2 Aufgaben der Prüfgruppe

Die Prüfgruppe der KSK führt branchenspezifische Schwerpunktprüfungen und anlassbezogene Prüfungen durch. Weitere Aufgaben der Prüfgruppe sind, die Prüfer der Rentenversicherungsträger in Fragen der Künstlersozialversicherung zu beraten und an deren Fort- und Weiterbildung mitzuwirken, Informationen aus den Arbeitgeberprüfungen zusammenzuführen und für die Prüfpraxis aufzuberei...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.8 Sonderregelungen in der Fleischwirtschaft

Seit dem 1.1.2021 wurde im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung u. a. ein Verbot von Werkverträgen und der Beschäftigung von Selbstständigen und ab dem 1.4.2021 zusätzlich ein Verbot von Leiharbeit in der Fleischindustrie eingeführt. Weiterhin wurde für die Fleischwirtschaft grundsätzlich eine Pflicht zur elektronischen und manipulationssicheren Erfassu...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.4 Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen

Wer gegenüber der Einzugsstelle bewusst falsche Angaben macht, so z. B. Arbeitnehmerzahl oder Arbeitsentgelt unrichtig meldet, und Sozialversicherungsbeiträge hinterzieht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen (z. B. Hinterziehung aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß) ist eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis ...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 4 Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe

Bemessungsgrundlage sind alle an selbstständige Künstler und Publizisten in den Bereichen Wort, bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst gezahlten Entgelte.[1] Dazu gehören auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten, die einem Künstler oder Publizisten erstattet werden, z. B. für Material, Transport, Telefon sowie nicht künstlerische Nebenleistungen. Nicht zur Bemessungsgru...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.5 Illegale Ausländerbeschäftigung

Die Hauptzollämter kontrollieren, ob Ausländer nicht ohne Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis oder Berechtigung oder entgegen eines Verbots oder einer Beschränkung beschäftigt werden. Praxis-Tipp Ausländer nur mit Genehmigung beschäftigen Wenn Arbeitgeber einen Ausländer beschäftigen wollen, sollten diese dessen Personaldokumente verlangen. Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaa...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 3.1 Typische Verwerter

Sie verwerten typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen und sind als solche für alle gezahlten Entgelte abgabepflichtig.[1] Eine Gelegentlichkeitsklausel (Bagatellgrenze) gibt es für diese Gruppe nicht. Zu den typischen Verwertern zählen: Buch-, Presse- uns sonstige Verlage, Presseagenturen (auch Bilderdienste), Theater, Orchester, Chöre und vergle...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 4.1 Grenzen der Auskunftspflicht

Arbeitgeber müssen keine Angaben machen, wenn sie dadurch sich selbst oder ihnen nahestehenden Personen in die Situation bringen, dass sie oder diese Personen wegen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden könnten. Arbeitgeber brauchen sich nicht selbst zu belasten. Das Aussageverweigerungsrecht bezieht sich nur auf Auskünfte. Unterlagen müssen dennoch zur Verfü...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 6 Verletzung der Auskunfts- bzw. Aufzeichnungspflichten

Einige dem Grunde nach zur Künstlersozialabgabe verpflichtete Unternehmen kommen der Auskunftspflicht – trotz Aufforderung – nicht (vollständig) nach oder erfüllen die Aufzeichnungspflichten nicht ordnungsgemäß. In diesen Fällen kann die Höhe der Künstlersozialabgabe geschätzt werden.[1]mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 4.3 Ankündigung der Prüfung

Eine Ankündigung der Prüfung ist nicht erforderlich und würde in den meisten Fällen dem Prüfungszweck widersprechen. Nur eine überraschende Personenkontrolle kann dazu führen, unerlaubte Ausländerbeschäftigung und Leistungsmissbrauch aufzudecken. Eine Ankündigung kann dann erfolgen, wenn nur die Lohn- und Meldeunterlagen nachzuvollziehen sind, z. B. beim Steuerberater. Die Prü...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.5.3 Nicht personenbezogene Lohnsteuernachforderungen

Auf unverschuldete Unkenntnis kann sich der Arbeitgeber auch in den Fällen nicht berufen, wenn das Finanzamt eine Forderung nicht personenbezogen festgestellt hat. Er ist auch in diesem Fall zur – grundsätzlich personenbezogenen – sozialversicherungsrechtlichen Auswertung der steuerlichen Feststellungen verpflichtet. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, empfiehlt es sich, ...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.3.2 Organisationsverschulden

Nach Rechtsprechung[1] des BSG kann unverschuldete Unkenntnis bereits dadurch ausgeschlossen werden, dass ausreichend organisatorische Vorkehrungen außer Acht gelassen wurden (sog. Organisationsverschulden). Das Fehlen notwendiger organisatorischer Maßnahmen bedingt, dass sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter zurechnen lassen muss. Im entschiedenen Fall ging...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.4.2 Fehlende Auswertung des Prüfberichts/-bescheids der Finanzbehörden

Wegen der engen Anknüpfung des Beitragsrechts der Sozialversicherung an das Steuerrecht ist bei Beitragsansprüchen auf der Grundlage eines Prüfberichts/-bescheids der Finanzbehörden von bedingtem Vorsatz auszugehen, wenn es sich bei dem im Bescheid des Finanzamts nachversteuerten Lohn um typisches Arbeitsentgelt bzw. um eine verbreitete Nebenleistung handelt. Das trifft zu, ...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5 Sanktionen

Wenn die Prüfer keine Verstöße gegen die Rechtsvorschriften feststellen können, ergeben sich auch keine Sanktionen. Allerdings schließt das nicht aus, dass in kürzerem oder längerem Abstand eine erneute Prüfung erfolgt. Dafür gibt es keine Vorgaben oder strengen Prüfpläne. Mehrere Prüfungen sind innerhalb eines kurzen Zeitraums rechtlich zulässig. Folgen hat es jedoch, wenn V...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.4.4 Unhinterfragtes Handeln des Steuerberaters

Der Steuerberater nimmt eine hohe Qualifikation erfordernde sozialrechtliche Einschätzung vor: die Beurteilung der Versicherungsfreiheit. Er handelt jedoch gegen die Sorgfaltspflicht, wenn er bei offen zu Tage tretenden widersprüchlichen Wertungen keine klärende Entscheidung des Sozialversicherungsträgers einholt. Arbeitgeber, die es im Fall der Delegation ihrer zentralen bei...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.2 Arbeitnehmer verstößt gegen eine Rechtsvorschrift

Arbeitnehmer riskieren im Einzelfall ein Bußgeld bis zu 30.000 EUR, wenn diese bei einer Prüfung nicht mitwirken. Betroffen ist der Arbeitnehmer, der eine Auskunft nicht erteilt, unrichtige oder unvollständige Angaben macht, sich seiner Personalienfeststellung entzieht oder geforderte Unterlagen nicht vorlegt. In geringfügigen Fällen können Verwarnungsgelder sofort kassiert ...mehr

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Betriebsprüfung / 7.1 Schlussbesprechung

Die beanstandeten Sachverhalte werden dem Arbeitgeber bzw. dem für die Entgeltabrechnung verantwortlichen Mitarbeiter in einer Schlussbesprechung mitgeteilt. Die Schlussbesprechung gilt als Anhörung i. S. v. § 24 SGB X. Der Arbeitgeber wird hierbei auch auf die Möglichkeiten und die Konsequenzen der Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheids durch den Rentenversicherun...mehr

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Mindestlohn: Betriebsprüfun... / 1.2 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber waren bereits vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes verpflichtet, die geleistete Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen.[1] Der prüfende Rentenversicherungsträger muss im Rahmen der Betriebsprüfung den arbeitsrechtlichen Anspruch auf das Arbeitsentgelt des einzelnen Arbeitnehmers nachvollziehen können. Grundlage dafür sind die arbeitsrechtlichen Vereinbar...mehr

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Mindestlohn: Betriebsprüfun... / Zusammenfassung

Überblick Die Beitragsansprüche der Sozialversicherung entstehen neben den Ansprüchen aus gezahlten Entgelten, auch aus Arbeitsentgelten, die vom Arbeitgeber aufgrund von Arbeits- und Tarifverträgen oder gesetzlicher Regelungen geschuldet werden. Die Prüfung dieser Entgeltansprüche gehört zum Prüfauftrag der Rentenversicherungsträger. Sie erstreckt sich auch auf die Einhaltu...mehr

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Betriebsprüfung / 7.3 Zahlungsfrist wird überwacht

Bei Erteilung eines Beitragsbescheids zur Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen setzt der Rentenversicherungsträger eine Zahlungsfrist zur Begleichung der Beitragsforderungen. Die Beitragsforderungen sind bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats, der dem Datum des Bescheids folgt, an die Einzugsstelle zu zahlen. Die zuständige Einzugsstelle überwacht die Einha...mehr

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Mindestlohn: Betriebsprüfun... / 1.1 Prüfung der Entgeltunterlagen

Da die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger entstehen, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen[1], werden die Entgeltunterlagen im Rahmen der Betriebsprüfungen auch unter dem Aspekt der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns (2026: 13,90 EUR) geprüft. Wurden Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten, werden die entsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsprüfung / 4 Planung und Vorbereitung der Prüfung

Die DRV Bund führt für die Zwecke der Betriebsprüfung ein Dateisystem mit den maßgebenden Daten zum Arbeitgeber und der Zahl der Beschäftigten. Anhand dieser Datei werden die zu prüfenden Betriebe selektiert. Die Prüfungen nach § 28p Abs. 1, Abs. 1a SGB IV und § 166 Abs. 2 SGB VII werden bei den Arbeitgebern und den Abrechnungsstellen vorgenommen, die im Auftrag des Arbeitge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsprüfung / 4.2 Raum oder Arbeitsplatz zur Durchführung der Prüfung

Der Arbeitgeber oder die für die Entgeltabrechnung beauftragte Stelle muss einen geeigneten Raum oder Arbeitsplatz sowie die erforderlichen Hilfsmittel kostenlos zur Verfügung stellen.[1] Die dem Arbeitgeber im Rahmen von Betriebsprüfungen entstehenden Kosten werden nicht ersetzt. Dies gilt auch im Hinblick auf einen eventuellen Verdienstausfall. Praxis-Tipp Gemeinsame Prüfun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers (§ 42 Abs 2 S 1 EStG

Rn. 33 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f Abs 2 S 1 EStG, der für die Mitwirkungspflichten des ArbG auf § 200 AO verweist, hat nur deklaratorischen Charakter, da der ArbG gem § 33 Abs 1 AO StPfl iSd § 200 AO ist, so dass § 200 AO ohnehin auf ihn anwendbar ist, Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 20 (11/2023); Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42f EStG Rz 20 (11/2024). Der ArbG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mitwirkungspflichten potenzieller Arbeitnehmer (§ 42f Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 42f Abs 2 S 3 EStG sind auch diejenigen Personen nach § 42f Abs 2 S 2 EStG auskunfts- und vorlagepflichtig, bei denen streitig ist, ob sie ArbN des ArbG sind oder waren. Es handelt sich dabei um Personen, die im Zeitpunkt der LSt-Außenprüfung beim ArbG beschäftigt sind, deren ArbN-Eigenschaft im Prüfungszeitraum jedoch zwischen LSt-Au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuständigkeit des Betriebsstättenfinanzamts des Dritten in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG (§ 42f Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f Abs 3 S 1 EStG bestimmt – abweichend von der in § 42f Abs 1 EStG enthaltenen Zuständigkeitsregelung – in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG das Betriebsstätten-FA des Dritten und nicht das des ArbG als das für die LSt-Außenprüfung zuständige FA. § 38 Abs 3a EStG regelt die Fälle, in denen ein Dritter anstelle des ArbG dessen Pflichten zu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.5 Anwendungsfälle des § 14 Abs 3 KStG

Tz. 990 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispiel 1 (Drohverlustrückstellung): Beginn der Organschaft am 01.01.02. Für das Wj 01 bildet die TG in ihrer H-Bil eine Drohverlustrückstellung, die in der St-Bil nicht angesetzt werden darf. Im zweiten organschaftlichen Jahr wird die Drohverlustrückstellung in der H-Bil gewinnerhöhend aufgelöst. Das stliche Mehreinkommen des Jahres 01 ist...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / 10.3 Eintragung in der Lohnsteuer-Anmeldung

Die pauschale Einkommensteuer gilt als Lohnsteuer und wird im Rahmen des Lohnsteuer-Anmeldungsverfahrens erfasst. Sie ist von dem die Sachzuwendung gewährenden Steuerpflichtigen in der Lohnsteuer-Anmeldung der Betriebsstätte anzumelden und abzuführen. Die Lohnsteuer-Anmeldungen sehen dafür eine gesonderte Eintragungspflicht vor; die pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG ist i...mehr

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Mindestlohn: Betriebsprüfun... / 1 Prüfung des Mindestlohns

1.1 Prüfung der Entgeltunterlagen Da die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger entstehen, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen[1], werden die Entgeltunterlagen im Rahmen der Betriebsprüfungen auch unter dem Aspekt der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns (2026: 13,90 EUR) geprüft. Wurden Mindestlohnvorschriften ni...mehr