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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 42f ... / V. Zeitgleiche Lohnsteuer-Außenprüfung und Prüfung durch die Träger der Rentenversicherung (§ 42f Abs 4 EStG)

Hartmut Pust
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Rn. 59

Stand: EL 186 – ET: 01/2026

Der ArbG kann beim Beriebsstätten-FA den (formlosen) Antrag stellen, dass die LSt-Außenprüfung und die Prüfung durch den Rentenversicherungsträger (vgl im Einzelnen § 28p SGB IV; BSG v 23.02.2021, B 12 R 21/18 R, BSGE 131, 260) zeitgleich erfolgen. Die Träger der Rentenversicherung prüfen bei den ArbG, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem SGB IV, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen.

Gegenstand der Prüfung, die mindestens alle vier Jahre beim ArbG erfolgt, ist insb die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen (§ 28a SGB IV). Dabei überprüfen die Träger der Rentenversicherung die durch den ArbG erfolgte Beurteilung der versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse sowie die Berechnung des Arbeitsentgelts, die der Abführung der Beiträge zugrunde liegt. Auch die Erfüllung der dem ArbG nach § 28f Abs 1 SGB IV obliegenden Verpflichtung zur Führung von Lohnunterlagen wird geprüft.

Der Antrag des ArbG ist darauf gerichtet, dass beide Prüfungen zur gleichen Zeit erfolgen, dh, dass die Prüfungshandlungen beim ArbG zeitgleich erfolgen, statt in zwei zeitlich getrennten Prüfungen (vgl dazu BT-Drs 16/10188, 26). Die Regelung soll zum Bürokratieabbau beitragen (BT-Drs 16/10188, 26); die mehrfache Belastung des ArbG infolge der Mitwirkung an mehreren zeitlich getrennt erfolgenden Außenprüfungen soll vermieden werden, vgl dazu Schmidt, NWB 2012, 3692, 3695 f.

Ob die Prüfungen zur gleichen Zeit stattfinden, steht im Ermessen der FinVerw, ein Rechtsanspruch besteht nicht, Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42f EStG Rz 27 (11/2024); Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 30 (11/2023); aA Seifert in Korn § 42f EStG Rz 26 (08/2018): Ermessenreduzierung auf null. D...

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