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Leitfaden 2020 - Anlage EMU / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Prof. Dr. Gerrit Frotscher
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Die Anlage EMU ist eine Anlage zur Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A. Sie dient der mitunternehmerbezogenen Verlustverrechnung, ist also von Einzelunternehmen und Körperschaften nicht auszufüllen.

Die mitunternehmerbezogene Verlustverrechnung berücksichtigt die Voraussetzung der Unternehmeridentität. Die Anlage EMU ist zu verwenden, wenn Verluste mitunternehmerbezogen zu verrechnen sind. Bei Mitunternehmerschaften kann die Verwendung der Anlage EMU allerdings unterbleiben, wenn sich Gesellschafterbestand und Beteiligungsquoten nicht geändert haben (R 10a.3 Abs.3 S.6 GewStR). Die Anlage EMU ist dagegen zu verwenden, wenn bei einzelnen Mitunternehmern Verlustkürzungen vorzunehmen sind. Auf das Ausfüllen der Anlage EMU kann aus Zweckmäßigkeitsgründen nach Rücksprache mit dem Finanzamt verzichtet werden, wenn bei einer außergewöhnlich hohen Anzahl von Mitunternehmern ein häufiger unterjähriger Wechsel im Gesellschafterbestand oder in der Beteiligungsquote stattfindet. In diesen Fällen können die entsprechenden Verlustaufteilungen formlos erfolgen.

Der Vordruck enthält nur die Verteilung der Verluste auf die einzelnen Mitunternehmer. Die Summe der Verluste für die Mitunternehmerschaft ist in den Zeilen 96 ff. des Vordrucks GewSt 1 A enthalten. Die Anlage EMU erfasst Daten für 2 Mitunternehmer. Sind mehr Mitunternehmer vorhanden, sind weitere Anlagen EMU abzugeben.

Die Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen auf die einzelnen Mitunternehmer erfolgt nach dem für den Erhebungszeitraum 2020 geltenden allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel (§ 10a Satz 4 GewStG). Das hat zur Folge, dass die Ergebnisse der Sonderbilanzen (einschließlich Sondervergütungen) und der Ergänzungsbilanzen im Schlüssel nicht berücksichtigt werden.

Die Summe der für die Mitunternehmer eingetragenen Beträge muss de...

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