Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Siehe zunächst das Schrifttum vor § 393 Rz. 106 und vor § 370 Rz. 304; ferner: Bilsdorfer/Kaufmann, Die oft verkannten Vorteile der Aussetzung des Steuerstrafverfahrens nach § 396 AO, AO-StB 2022, 131; Beyer, Ist der Angeklagte im Besteuerungsverfahren an eine Verständigung im Steuerstrafverfahren gebunden?, AO-StB 2018, 353; Bosch, Aspekte des nemo-tenetur-Prinzips aus verf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Sachverständige

Rz. 703 [Autor/Stand] Sachverständiger ist, "wer kraft prozessualen Auftrags dem Gericht bei der Beurteilung des Sachverhalts dadurch hilft, dass er ihm aus seiner besonderen Sachkunde Erfahrungssätze übermittelt oder mithilfe seiner besonderen Sachkunde an ein vom Gericht dargebotenes oder an ein im Auftrag des Gerichts ermitteltes Tatsachenmaterial Schlussfolgerungen auf r...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ermittlungen gegen Kunden

Rz. 1013 [Autor/Stand] Beschlagnahme- und Durchsuchungshandlungen bei Banken in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen ihre Kunden sind zulässig. Das sog. Bankgeheimnis (vgl. § 30a AO) ist seit dem 25.7.2017[2] aufgehoben (s. Rz. 189 m.w.N.) und war im Strafverfahren sowieso unbeachtlich (s. dazu § 404 Rz. 242 ff.). Zu den steuerlichen Möglichkeiten von Sammelausku...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Belehrung

Rz. 204 [Autor/Stand] Im Anschluss daran ist der Beschuldigte bei jeder – auch einer erneuten – Vernehmung darüber zu belehren, dass es ihm nach dem Gesetz freistehe, ob er zur Sache aussagen wolle oder nicht; dass er auch schon vorher einen von ihm gewählten Verteidiger befragen kann, wobei ihm Informationen zur Verfügung zu stellen sind, die ihm die Kontaktaufnahme zu einem ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Vermittelnde Ansicht

Rz. 970 [Autor/Stand] Nach einer vermittelnden Auffassung sollen die Bilanz- und Buchführungsunterlagen zumindest so lange unter das Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 StPO fallen, als sie noch zur Erstellung der Jahresabschlüsse bzw. Steuererklärungen benötigt werden[2]; beschlagnahmefrei sollen z.B. die dem Steuerberater zur Durchführung einer Außenprüfung in dessen Praxi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Gleichgestellte andere Straftaten

Rz. 14 [Autor/Stand] Den FinB ist aus Gründen der Sachnähe teilweise auch die Verwaltung von Prämien und Zulagen sowie von Subventionen übertragen worden. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung finden daher bei Verstößen gegen die gewährenden, nichtsteuerlichen Gesetze die für das Steuerstrafverfahren maßgeblichen Vorschriften der §§ 385–408 AO entsprechende Anwendung....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Rz. 103 [Autor/Stand] Im Rahmen ihrer strafrechtlichen Ermittlungen kann die FinB von allen öffentlichen Behörden, z.B. durch Herausgabe von Unterlagen oder durch Zeugenvernehmung, Auskunft verlangen (§ 161 Satz 1 StPO, §§ 386, 399 Abs. 1 AO). Die Auskunft ist aber unzulässig, wenn die oberste Dienstbehörde erklärt, dass sie dem Wohl des Bundes oder eines Bundeslandes schade...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Abschließende Besprechung, Schlussbericht und Schlussvermerk

Rz. 549 [Autor/Stand] Die Steufa hat keine eigene Abschlusskompetenz, sondern nur die BuStra ist hierzu befugt. Im Fahndungsverfahren ist eine obligatorische Schlussbesprechung, wie sie § 201 AO im Besteuerungsverfahren für die Außenprüfung anordnet, nicht vorgesehen. Dennoch findet in aller Regel eine sog. abschließende Besprechung statt, um dem Beschuldigten rechtliches Ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Anfangsverdacht

Rz. 123 [Autor/Stand] Die FinB ist nach dem Legalitätsprinzip (s. Rz. 62 f.) zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet, wenn sie von dem Verdacht einer Steuerstraftat Kenntnis erlangt. Rz. 124 [Autor/Stand] Hierfür ist ein sog. einfacher Anfangsverdacht erforderlich, aber auch ausreichend.[3]"Verdacht einer strafbaren Handlung" (§ 160 Abs. 1 StPO) ist gegeben, w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren

Rz. 1296 [Autor/Stand] Auch im Besteuerungsverfahren sind Einigungen zwischen dem Stpfl. bzw. seinem Berater und der Finanzverwaltung aus verfahrensökonomischen Gründen gang und gäbe und wegen des Ermessensspielraums bei der Sachverhaltsermittlung und der rechtlichen Möglichkeit der Schätzung auch zulässig[2]. Eine derartige sog. tatsächliche Verständigung wird abgeschlossen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bisle, Der Steuerfahnder als Zeuge in der Hauptverhandlung, PStR 2013, 70; Hefendehl, Die Feststellung des Vermögensschadens – auf dem Weg zum Sachverständigenstrafrecht?, wistra 2012, 325; Mahlmann, Verwendung von Rechenwerken des Unternehmens für das Wirtschaftsstrafverfahren, wistra 2024, 450; Schäfer, Steuerfahndung/Betriebsprüfung: Der Betriebsprüfer – das "Phantom der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Recht auf Akteneinsicht

Rz. 157 [Autor/Stand] Siehe dazu eingehend § 392 Rz. 391 ff. Das Recht zur Akteneinsicht steht grds. nur dem Verteidiger des Beschuldigten zu (§ 147 Abs. 1 und 3 StPO). Dies bezieht sich auch auf Aufzeichnungen von audiovisuellen Zeugenvernehmungen (vgl. § 58a Abs. 2 StPO i.V.m. § 147 StPO i.d.F. durch Gesetz vom 10.12.2019).[2] Zum Einsichtsrecht in TKÜ-Aufzeichnungen s. Rz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bilsdorfer, Betriebsprüfungsbericht als Urteilsgrundlage, StBp 1991, 12; Ceffinato, Strafprozessuale Hinweispflichten bei veränderten Sachlagen, JR 2020, 6; Dörn, Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren, StBp 1991, 173; Ellbogen, Grundzüge der strafrechtlichen Urteilsfindung, JA 2010, 137; Gehm, Problemfeld Schätzung im Steuer- und Steuerstrafverfahren, NZWiSt 2012, 408; He...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Beyer, Neues zur Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Finanzamt und Steuerfahndung, AO-StB 2013, 159; Brenner, Außenprüfer, Steuerfahnder, Finanzamt und Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsorgane, StBp 1980, 221; Henneberg, Weisungsrecht, Übernahme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Amelung, Die Verwertbarkeit rechtswidrig gewonnener Beweismittel zugunsten des Angeklagten und deren Grenzen, StraFo 1999, 181; Amelung, Prinzipien der strafprozessualen Verwertungsverbote, in GS Schlüchter, 2002, S. 417; Amelung, Prinzipien strafprozessualer Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Einzelheiten der Durchführung

Rz. 287 [Autor/Stand] Die richterliche Durchsuchungsanordnung ist der StA bzw. der FinB zu übergeben (§ 36 Abs. 2 StPO, §§ 386, 399 Abs. 1 AO), die regelmäßig die Steufa mit der Ausführung der Durchsuchung beauftragt. Von dem richterlichen Durchsuchungsbeschluss muss die FinB (StA) keinen Gebrauch machen; erst recht kann sie seine Vollziehung hinausschieben.[2] Die Vollstrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 3 Anwendung der 50-EUR-Freigrenze

Es handelt sich um laufenden Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber sein vertragliches Versprechen, den teilnehmenden Arbeitnehmern die Nutzung bestimmter Fitnesseinrichtungen zu ermöglichen, fortlaufend durch Einräumung der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit erfüllt. Der Mitgliedsausweis beinhaltet noch keinen verbrieften Anspruch auf die Nutzung der Anlagen. Es ist auch ohne Bed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abgrenzung von Anschaffungs... / 3.4 Aufteilung zwischen Grund und Boden und Gebäude

Kaufpreisaufteilung Ein klassischer Fehler liegt in der fehlenden oder fehlerhaften Kaufpreisaufteilung. Nur der Gebäudeanteil ist abschreibungsfähig. Der Anteil für Grund und Boden unterliegt keiner AfA. Es ist grundsätzlich eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Verkehrswerte vorzunehmen. Die Finanzverwaltung akzeptiert eine sachgerechte Schätzung. Pauschale oder rein steu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4 Verhältnis Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7ff. AStG sowie § 42 AO zu § 10 AO – Ort der inländischen Geschäftsleitung

In der Praxis stellt sich in vielen Betriebsprüfungen die Frage, ob nicht wegen des Einflusses und der Entscheidungen der hinter einer ausländischen Zwischengesellschaft stehenden inländischen Anteilseigner nicht vorrangig von einer inländischen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht statt einer ausländischen Zwischengesellschaft auszugehen ist. Wird eine inländische Gesch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Sanktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen

Rz. 44 Verstöße gegen die sich aus § 18b UStG ergebenden Pflichten stellen keine (isolierte) Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG oder den weiteren Bußgeldvorschriften der AO (§§ 377ff. AO) dar[1]. Insbesondere in den einzeln aufgezählten Tatbeständen des "umsatzsteuerlichen Ordnungswidrigkeitstatbestands" des § 26a Abs. 2 UStG fehlt eine entsprechende Sanktionsregelung, wie s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4 Die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG (§ 18b S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 31 Durch die Neufassung des § 18b UStG mWv 1.1.2010 wurden die Erklärungspflichten der Unternehmer dahingehend erweitert, dass auch die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, vom leistenden Unternehmer im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.2 Bildung des Ausgleichspostens (Abs. 1)

Rz. 23 Liegen die sachlichen, persönlichen und räumlichen Voraussetzungen vor, kann der Stpfl. auf Antrag einen passiven Ausgleichsposten in einer zum Entstrickungsgewinn gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG korrespondierenden Höhe (Unterschied zwischen Buchwert und gemeiner Wert des Wirtschaftsguts) bilden. Durch die Bildung des Ausgleichspostens wird ein so...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.5 Weitergehende Rückgriffsmöglichkeiten des Arbeitgebers (Satz 4)

Rz. 27 Nach Satz 4 gelten die Sätze 2 und 3 nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält. Nur in diesen Fällen kann der Arbeitgeber seinen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf den Arbeitnehmeranteil in je...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 105 Altmann, Befreiung von der Versicherungspflicht, B+P 2022, 206. Deutsche Rentenversicherung Bund, Rundschreiben zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und Vertrauensschutz für Altfälle – Informationen zur Umsetzung der Rechtsprechung des BSG vom 3.4.2014, NZA 2015, 29. Freudenberg, Erstreckung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, B+P 2026, 63. ders., Tite...mehr

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Keine verdeckte Verrechnung... / 2. Art und Struktur der konzerninternen Dienstleistungen

Die von der Muttergesellschaft erbrachten Leistungen zeichneten sich dadurch aus, dass sie nicht isoliert einzelnen Geschäftsvorfällen zugeordnet werden konnten.[17] Es handelte sich vielmehr um kontinuierlich erbrachte Unterstützungs- und Managementleistungen, deren Nutzen sich über einen längeren Zeitraum erstreckte.[18] Typisch hierfür sind strategische Steuerungsleistung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstattungszinsen zur Gewer... / Hintergrund

Im entschiedenen Fall war eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Bereich Unternehmensberatung und Insolvenzverwaltung tätig. Sie ermittelte ihren Gewinn durch einen Betriebsvermögensvergleich. Im Streitzeitraum erhielt die GbR Zinsen für die Erstattung von zu viel gezahlter Gewerbesteuer. Diese Zinserträge zog sie bei der Gewinnermittlung außerbilanziell wieder ab, w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerstundungsmodell bei I... / Hintergrund

Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, betreibt Windkraftanlagen. Die Gesellschaft wurde von einer weiteren GmbH & Co. KG gegründet, später kamen weitere Kommanditisten hinzu. Über einen Anlegerprospekt wurden (Verlust-)Beteiligungen angeboten. Das Finanzamt stellte im Streitjahr einen gebildeten Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach fest. Nachfolgend fand bei der Klägerin eine Auße...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Umqualifizierung von vermögensverwaltenden Einkünften in gewerbliche Einkünfte

Leitsatz Die Einkünfte einer vermögensverwaltenden, jedoch gewerblich geprägten Personengesellschaft unterliegen insgesamt der Gewerbesteuer, da ein stehender Gewerbebetrieb vorliegt. Daran ändern auch gewerbliche Beteiligungseinkünfte nichts, wenn die Gesellschaft bereits ohne die Beteiligungseinkünfte gewerbesteuerpflichtig ist. Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG hat umfangreichen, überwiegend zu Wohnzwecken vermieteten Grundbesitz. Unter anderem hält die Gesellschaft eine 50-prozentige Kommanditbe...§ 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStGmehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.1 Mitwirkung an Außenprüfungen (Nr. 1)

Rz. 4 Das BZSt wirkt an Außenprüfungen mit, die durch Landesfinanzbehörden (örtliche Behörden: FÄ) durchgeführt werden. Im Einvernehmen mit der zuständigen Landesfinanzbehörde kann das BZSt im Auftrag des zuständigen FA Außenprüfungen durchführen[1], insbesondere bei Prüfung von Auslandsbeziehungen und Prüfungen, die sich über die Grenzen eines Bundeslands hinaus erstrecken.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.47 Zentrale Sammlung branchenbezogener Kennzahlen und Erteilung von Auskünften daraus (Nr. 32)

Rz. 56 Die zuständigen Landesfinanzbehörden haben nach der Durchführung von Außenprüfungen branchenbezogene Kennzahlen nach § 37 BpO zu ermitteln. Dies geschieht z. B. für den Rohgewinn und die Zwischenzahlen bis zum Reingewinn. Zu den Kennzahlen gehören auch die Höhe der Geschäftsführergehälter u. ä. Daten, die von der Finanzverwaltung anderer Industriestaaten schon seit lä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.6 Amtshilfe im Verkehr mit ausländischen Behörden, Informationsaustausch und Streitbeilegung (Nr. 5)

Rz. 9 Auf dem Gebiet der steuerlichen Amts- und Rechtshilfe ist für den Verkehr mit ausländischen Behörden das BZSt zuständig, soweit ihm diese Aufgabe vom BMF[1] oder durch Gesetz übertragen worden ist. Das ist der Fall für den zwischenstaatlichen Auskunftsaustausch, bei der Zustellung von Verwaltungsakten im Ausland und bei der Vollstreckungshilfe. Grundlage kann § 117 AO,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.67 Koordinierung von und Mitwirkung an internationalen Risikobewertungsverfahren im Sinne des § 89b AO (Nr. 46b)

Rz. 76 Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024[1] mit Wirkung zum 28.3.2024 neu aufgenommen wurde die Zuständigkeit des BZSt für die Koordinierung von und Mitwirkung an internationalen Risikobewertungsverfahren i. S. des § 89b AO, der ebenfalls mit dem Wachstumschancengesetz eingeführt wurde. Internationale Risikobewertungsverfahren sind freiwillige internationale Verfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.37 Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer (Nr. 25)

Rz. 46 Das BZSt hatte nach dieser Nummer zunächst nur die Aufgabe, die von den Finanzbehörden übermittelten Informationen über die Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer zentral zu sammeln und auszuwerten. Dadurch sollte die Verwaltung dieser Steuern verbessert, insbesondere die Verfolgung länderübergreifender Sachverhalte erleichtert werden. Mit dem Begleitgeset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das BZSt mit Sitz in Bonn-Beuel ist im Rahmen der Neustrukturierung der Bundesoberbehörden aus dem Bundesamt für Finanzen hervorgegangen.[1] Es hat vor allem Aufgaben im Zusammenhang mit den Besteuerungsverfahren. Dies sind Aufgaben vornehmlich ohne Leitungscharakter, die zweckmäßigerweise vom BZSt zentral erledigt werden können.[2] In fünf Abteilungen gegliedert ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.23 Veranlagung und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen (Nr. 12)

Rz. 25 Nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung der Nr. 12 war das BZSt für die Durchführung des vereinfachen Erstattungsverfahrens nach § 50 Abs. 5 S. 2 Nr. 3 EStG für beschränkt Stpfl. zuständig, wenn es sich um die ESt auf Einkünfte handelte, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn oder vom Kapitalertrag unterlegen hatten. Mit der Änderung des § 50 durch das JStG 2009 v....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 6.3 Prüfung der Insolvenzschutzmaßnahmen

Die Insolvenzschutzmaßnahmen werden im Rahmen der Betriebsprüfung von den Rentenversicherungsträgern kontrolliert. Dabei bezieht sich die Prüfung auf die Feststellung, ob eine Insolvenzschutzregelung nicht getroffen worden ist, die gewählten Sicherungsmittel nicht geeignet sind, die Sicherungsmittel in ihrem Umfang das Wertguthaben um mehr als 30 % unterschreiten oder die Sicher...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.17 Sammlung und Auswertung von Daten (Nr. 6)

Rz. 19 Die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen gehört zu den wichtigsten Aufgaben des BZSt.[1] Die Vorschrift ist verfassungsgemäß.[2] Sie dient der – bei der immer weiteren Zunahme der internationalen Verflechtung der Wirtschaft – immer bedeutender werdenden Erfassung und der Weitergabe von Informationen über Auslandsbeziehun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.3 Umfang der Übermittlungspflicht

Rz. 23 Zu den von der beklagten Finanzbehörde nach § 71 Abs. 2 FGO vorzulegenden Akten zählen alle Akten, die für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein können.[1] Inwieweit Akten für die Entscheidung des Rechtsstreits bedeutsam sein können, kann das FG aber nur beurteilen, wenn es dessen Akteninhalt k...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 1.3 Verhältnis zu den EU-Grundfreiheiten

Der EuGH hatte mit Urteil v. 29.11.2011[1] entschieden, dass die Sofortbesteuerung der niederländischen Wegzugsbesteuerung gegen Unionsrecht verstößt. Hieraus wurde abgeleitet, dass auch in Deutschland für die betriebliche Entstrickung eine Stundung entsprechend § 6 Abs. 5 AStG a. F.zu gewähren ist.[2]. Die Finanzverwaltung ist dem nicht gefolgt und vertrat die Auffassung, d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 1.4.2 Zuordnung der Wirtschaftsgüter

Problem der nicht abschließend geklärten Anwendungsgrundsätze Es ist derzeit nicht abschließend geklärt, ob für die Frage der Zuordnung von Wirtschaftsgütern die Grundsätze der funktionalen Zuordnung oder der Anwendung der Betriebsstättengrundsätze nach dem OECD AOA-Konzept oder eine Mischform zur Anwendung kommen. Hierzu ist vorab eine Erläuterung der sich partiell gegenübersteh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 1.4.2 Zuordnung der Wirtschaftsgüter

Allgemeine Grundsätze der funktionalen Zuordnung Die Frage der Steuerentstrickung ist entscheidend davon abhängig, ob ein Wirtschaftsgut dem Stammhaus oder einer Betriebsstätte zuzuordnen ist und welche Auswirkungen sowohl tatsächliche Handlungen als auch Rechtsakte haben. Für Wirtschaftsgüter gilt der Grundsatz, dass sie nur in einer Bilanz erfasst werden können, d. h. nur de...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Gewerbesteuerliche Einordnung von Miet- und Pachtzinsen, die in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens eingegangen sind

Leitsatz Gehen Miet- und Pachtzinsen in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens ein und scheiden diese vor dem Bilanzstichtag aus dem Betriebsvermögen aus, handelt es sich nicht um eine Gewinnabsetzung oder -minderung. Damit können die Zinsen nicht wieder bei der Gewerbesteuer hinzugerechnet werden. Sachverhalt Gestritten wurde um die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für die Nutzung von fremdem beweglichem und unbeweglichem Anlagevermögen. Hierbei handelte es sich ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte – Anforderungen an eine Betriebsstätte gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

Leitsatz 1. Eine Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes ist der Ort, an dem oder von dem aus ein selbständig Tätiger seine Leistung gegenüber den Kunden erbringt (Bestätigung der Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 23.10.2014 ‐ III R 19/13, BFHE 248, 1, BStBl II 2015, 323, Rz 12; vom 13.05.2015 ‐ III R 59/13, BFH/NV 2015, 1365, Rz 16; Urteil des Bundesfinanzhofs ‐‐BFH‐‐ vom 12.07.2021 ‐ VI R 1/19, BFH/NV 2022, 19, Rz 10). Der Begriff setzt eine ortsfes...BFH-Urteil vom 12.07.2021 ‐ VI R 1/19BFH/NV 2022, 19, Rz 11mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reisekosten Inland für Arbe... / 5 Reisekostenabrechnung von Arbeitnehmern – Berechnung von Orts- bzw. Kurtaxe als Übernachtungskosten zu buchen

Die Orts- oder Kurtaxe ist eine Tourismus- bzw. Fremdenverkehrsabgabe. Dabei handelt es sich um eine Abgabe, die in der Regel von den Kommunen erhoben wird. Falls eine Orts- oder Kurtaxe erhoben wird, wird sie regelmäßig auf Gemeindeebene von jeder Person erhoben, die entgeltlich in einem Gemeindegebiet übernachtet. Der Beherbergungsbetrieb wird also verpflichtet, im Auftrag...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reisekosten, Auswärtstätigk... / 4.3.4 Was hinsichtlich einer Betriebsprüfung zu beachten ist

Finanzbeamte, insbesondere Betriebsprüfer, können versucht sein, günstige steuerliche Ergebnisse mithilfe des § 42 AO [1] zunichte zu machen. Die Finanzverwaltung will unliebsame Gestaltungen als Missbrauch behandeln und nicht anerkennen. Das gilt insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern, Arbeitnehmer-Ehegatten und anderen mitarbeitenden Familienangehörigen, weil es h...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Sonstige Hinweise zum Haftungsbescheid

Rz. 210 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid muss vom zuständigen Vertreter des FA unterschrieben sein, denn es handelt sich nicht um einen formularmäßigen Bescheid (§ 119 Abs 3 AO). Das Fehlen der Unterschrift macht den Bescheid aber nicht rechtswidrig (BFH 144, 240 = BStBl 1986 II, 169). Rz. 211 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Haftungsbescheid kann nur in den Gren...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Entschließungsermessen (Haftungsausschluss wegen Unbilligkeit)

Rz. 105 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Im Rahmen des Entschließungsermessens prüft das FA, ob es überhaupt gegen den ArbG als Haftungsschuldner vorgehen kann. Das ist ausgeschlossen, wenn seine Inanspruchnahme unbillig ist, weil ein Haftungsbescheid dann von vornherein ermessensfehlerhaft wäre. Der ArbG haftet hier selbst dann nicht, wenn das FA die LSt beim ArbN zuvor erfolglos...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 70 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbN ist der eigentliche Schuldner der LSt; der ArbG hat für seine Rechnung die LSt vom > Arbeitslohn einzubehalten (vgl § 38 Abs 2 Satz 1, Abs 3 Satz 1 EStG). Soweit eine Haftung des ArbG ausscheidet, weil sie gesetzlich ausgeschlossen ist (> Rz 55 ff) oder soweit der ArbG aus Gründen der > Billigkeit nicht haftet, kann das FA LSt nur v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Brutto-Einzelberechnung mit Übernahme der Steuer

Rz. 7 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Will ein ArbG die Nachsteuern aufgrund einer > Außenprüfung nicht auf den ArbN als den > Steuerschuldner abwälzen, sondern selbst übernehmen, so handelt es sich bei der Übernahmeerklärung idR nicht um eine Nettolohnvereinbarung. Die Nachsteuern sind vielmehr zusätzlicher > Arbeitslohn (> Rz 4) des Kalenderjahres, in dem der ArbG sie an das FA...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Begründung – auch zur Ermessensausübung –

Rz. 200 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid ist schriftlich zu begründen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (§ 121 Abs 1 AO). Besonders der Sachverhalt, der zur Haftung des ArbG führt, ist darzustellen; ebenso die den > Verwaltungsakt rechtfertigenden Gesetzesvorschriften (EFG 2002, 374). Außerdem muss – schon damit der ArbG die von ihm nacherhob...mehr