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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

Hartmut Pust
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Schrifttum:

Mihatsch, Die LSt-Außenprüfung, DB 1985, 1099;

Buciek, Nichtige Prüfungsanordnung und Verwertungsverbot, DB 1987, 1274;

Gosch, LSt-Außenprüfung und Änderungssperre für LSt- und LSt-Nachforderungsbescheide, FR 1991, 130;

Thomas, Verfahrensfragen zu LSt-Haftungs- und Pauschalierungsbescheiden, DStR 1992, 837, 896;

Mösbauer, Zum Umfang der Mitwirkungspflichten des ArbG bei der LSt-Außenprüfung, DB 1998, 1303;

Streck, Steuerberatung in der LSt-Außenprüfung, in Hanau/Röller/Macher/Schlegel (Hrsg) Personalrecht im Wandel, FS Wolfdieter Küttner, 2006, 231;

Janitzky, Minijobs: Streitpunkte im Rahmen einer LSt-Außenprüfung, StBW 2010, 796;

Schmidt, Zeitgleiche Außenprüfung durch FA und Rentenversicherung, NWB 2012, 3692;

Foerster, LSt-Außenprüfung nach § 42f EStG – Grundlagen und aktuelle Prüfungsschwerpunkte, StuB 2014, 642;

Schmidt, Beeinflusst der Mindestlohn auch die LSt-Außenprüfung?, NWB 2015, 1944;

Stier, Die LSt-Außenprüfung, Richtig vorbereiten, sicher in der Durchführung, NWB Beilage 4/2018, 31;

Foerster, Betriebsprüfungen im Lohnbereich der GmbH, GmbHStpr 2019, 200, 326;

Foerster, Die digitale LSt-Außenprüfung bei einer GmbH, GmbHStpr 2025, 81.

Verwaltungsanweisungen:

R 42 f LStR 2023; H 42 f LStH 2025.

OFD Frankfurt v 06.06.2017, S 0351 A – 001 – St 21 (Sonderprüfungen, Auswirkungen auf die Steuerfestsetzung).

I. Allgemeines

A. Überblick über die Vorschrift

 

Rn. 1

Stand: EL 186 – ET: 01/2026

§ 42f Abs 1 EStG regelt die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA für die LSt-Außenprüfung und bestimmt ergänzend zu § 193 Abs 2 Nr 1 AO und § 194 Abs 1 S 4 AO deren Gegenstand, nämlich die Einbehaltung oder Übernahme und Abführung der LSt.

§ 42f Abs 2 EStG enthält Vorschriften über die Mitwirkungspflicht des ArbG unter Geltung des § 200 AO, des ArbN sowie solcher Personen, bei denen die ArbN-Eigenschaft streitig ist.

§ 42f ...

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