Änderung des Verzeichnisses der Wirtschaftszweige

Das BMF hat das Verzeichnis der Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen nach dem Stand vom 1.4.2022 bekanntgegeben.

Ermittlung der Größenklasse für Betriebsprüfungen

Der Wirtschaftszweig und die Gewerbekennzahl (GKZ), die dem Steuerpflichtigen zugeteilt wird, ist ausschlaggebend für die Zuordnung der Betriebsart. Davon hängt ab, welche Abgrenzungsmerkmale bei der Ermittlung der Größenklasse nach § 3 BpO (Großbetrieb, Mittelbetrieb, Kleinbetrieb und Kleinstbetrieb) gelten. Grundsätzlich wird ein Unternehmen mit seinen gesamten Umsätzen einer einzigen Branche zugeordnet. Maßgebend für die Zuordnung ist dabei der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit, der sich bei verschiedenen Tätigkeiten nach dem Anteil der Wertschöpfung bemessen soll.

Die Änderungen gegenüber dem Stand 2012 sind in der Liste des BMF gekennzeichnet.

BMF, Schreiben v. 20.4.2022, IV A 8 - S 1451/19/10001 :001

Schlagworte zum Thema:  Betriebsprüfung, Außenprüfung, Abgabenordnung