Kritik an der geplanten Modernisierung der Außenprüfung
Hintergrund: Der Entwurf des BMF zu dem Gesetz mit dem sperrigen Titel "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts" verfolgt gleich mehrere Anliegen. Eines davon ist die Beschleunigung von Außenprüfungen (s. hierzu die News "Beschleunigung von Außenprüfungen und Umsetzung der DAC 7").
DStV: Kritik und Verbesserungsvorschläge
In seiner Mitteilung v. 1.8.2022 fasst der DStV das Vorhaben wie folgt zusammen: "Steuerpflichtige sollen stärker in die Pflicht genommen und die Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtbefolgen deutlich ausgeweitet werden. Da sind Neuerungen, wie dass die Ablaufhemmung künftig fünf Jahre nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ablaufen soll oder dass Abschlussbesprechungen online geführt werden können, ein schwacher Trost."
In seiner Stellungnahme S 11/2022 erläutert der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) seine Kritik und unterbreitet dringend benötigte Verbesserungsvorschläge.
Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen
Sehr beunruhigend mute die Einführung eines sog. qualifizierten Mitwirkungsverlangens an. Die Ausgestaltung widerspricht nach Auffassung des DStV dem Rechtsstaatsgebot, da Steuerpflichtige willkürlich und ohne Begründung zu dieser besonderen Form der Mitwirkung verpflichtet werden könnten und scharfe Sanktionen bzw. Haftungsrisiken für Berater drohen.
Steuerpflichtigen bleibe nur ein Ausweg, um dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen zu entkommen, wenn mit der Finanzverwaltung sog. Rahmenbedingungen für die Prüfung festgelegt werden. Was genau hier gemeint ist, bleibe jedoch sehr nebulös.
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