Das BMF äußert sich zum Steuergeheimnis bei Mitteilungen der Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern.mehr
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass Gemeindebedienstete keine Teilnahmebefugnis an einer Außenprüfung haben, wenn Gemeinde und Steuerpflichtiger in Vertragsbeziehungen zueinander stehen.mehr
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Wenn Bedienstete der Finanzverwaltung vor Gericht aussagen, stellt sich die Frage: Wie steht es um das Steuergeheimnis? Und zu welchen Fragen haben sie überhaupt eine Offenbarungsbefugnis? Das LfSt Niedersachsen bezieht Stellung.mehr
Die Offenbarung von Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, ist auch bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen nur zulässig, soweit hierfür ein zwingendes öffentliches Interesse besteht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.mehr
Kommt ernstlich in Betracht, dass ein Unternehmen durch die rechtswidrige Besteuerung eines Konkurrenten erhebliche Wettbewerbsnachteile erleidet, kann es trotz des Steuergeheimnisses vom Finanzamt Auskunft über den für den Konkurrenten angewandten Steuersatz verlangen.mehr
Ab Mai 2018 wird die neue Datenschutz-Grundverordnung innerhalb der EU zu unmittelbar geltendem Recht. Das BMF hat sich nun zu den Auswirkungen auf den Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren geäußert.mehr
Im Hinblick auf das Steuergeheimnis bezieht die Finanzverwaltung Stellung zu Mitteilungen der Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern.mehr
Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) wird mit Wirkung zum 25.5.2018 geändert. Anlass ist die Datenschutz-Grundverordnung und datenschutzrechtliche Neuregelungen der AO.mehr
Im Projekt BEPS - Base Erosion and Profit Shifting - haben sich mehr als 60 Staaten auf Standards zur Unterbindung von Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung geeinigt. Ein wichtiger Punkt ist der intensive Informationsaustausch zwischen den Steuerverwaltungen der beteiligten Staaten. Dieser bietet aber auch immer wieder Anlass zu Streit darüber, wie weit der Informationsaustausch überhaupt gehen darf.mehr
Insolvenzverwalter können vom Finanzamt regelmäßig Einsicht in die den insolventen Schuldner betreffenden steuerlichen Unterlagen verlangen, ohne dass das Steuergeheimnis dem entgegensteht.mehr
Das BFM hat am 14.1.2015 Änderungen zum Anwendungserlass der AO nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder bekanntgegeben. Diese Änderungen treten sofort in Kraft. Für die Praxis bedeutsam sind insbesondere die nachfolgend benannten Punkte:mehr
Nachdem der AEAO im Jahr 2013 insgesamt 3-mal geändert wurde, erfolgte nunmehr durch BMF-Schreiben vom 1.8.2014 eine weitere Änderung des AEAO, die erneut verschiedene Aspekte des steuerlichen Verfahrensrechts betrifft.mehr
Zu aktuellen Berichten über den Umgang mit Steuerakten und der Behauptung, dass die Vorgänge, die der Hausspitze vorgelegt werden, nicht dokumentiert werden, und nicht nachvollziehbar sei, wer in der Verwaltung mit den Vorgängen zu tun habe, stellt die Senatsverwaltung für Finanzen richtig.mehr
Auch ein sog. nachrangig Berechtigter hat Anspruch auf Erteilung einer Kindergeldbescheinigung.mehr
Ein Steuererlass in Millionenhöhe für einen Kieler Augenarzt erhitzt in Schleswig-Holstein weiter die Gemüter.mehr
Der Fall Hoeneß sorgt auch beim Deutschen Steuerberaterkongress in Dresden für Diskussionsstoff.mehr
Durch das BMF-Schreiben vom 15.8.2012 hat die Finanzverwaltung den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) umfassend geändert. Neu aufgenommen wurde eine Regelung zur Bekanntgabe von Prüfungsanordnungen, zahlreiche Regelungen wurden angepasst und ältere BMF-Schreiben aufgehoben.mehr