Die Zusatzrente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist für vor 2009 verpartnerte Versicherte genauso zu berechnen wie für Verheiratete. Von dem für Verheiratete erforderlichen Antrag darf die Zusatzrente nicht abhängig gemacht werden.mehr
Ein gleichgeschlechtliches Ehepaar ist auf Antrag rückwirkend ab 2001 zusammen zu veranlagen, wenn es am 1.8.2001 eine Lebenspartnerschaft begründet hat, die nach Inkrafttreten des Eheöffnungsgesetzes im November 2017 in eine Ehe umgewandelt wurde.mehr
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Gleichgeschlechtliche Partner können in Deutschland einen gemeinsamen Familiennamen nicht als Ehe-, sondern nur als Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Dies sei verfassungsrechtlich unbedenklich und insbesondere nicht diskriminierend, so der BGH in seinem kürzlich veröffentlichten Beschluss.mehr
Finanzminister Dr. Schäfer und Sozial- und Integrationsminister Grüttner: "Hessens Landesregierung setzt sich für eine möglichst große Wahlfreiheit bei der Kombination von Lohnsteuerklassen ein".mehr
Weder anders vertraglich geregelte Lebensgemeinschaften, noch Partnerschaften, die vor dem Jahr 2001 begründet wurden, dürfen den Steuervorteil für Eheleute beanspruchen. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt klargestellt.mehr
Zahlreiche Steueränderungsgesetze der Vergangenheit haben auch Auswirkung auf die steuerbegünstigte Anlage vermögenswirksamer Leistungen, für die der Arbeitnehmer eine steuer- und sozialabgabenfreie Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten kann. mehr
Nachdem der AEAO im Jahr 2013 insgesamt 3-mal geändert wurde, erfolgte nunmehr durch BMF-Schreiben vom 1.8.2014 eine weitere Änderung des AEAO, die erneut verschiedene Aspekte des steuerlichen Verfahrensrechts betrifft.mehr
Die Partner einer Lebensgemeinschaft können für Jahre, in denen das Lebenspartnerschaftsgesetz noch nicht in Kraft war, keine Zusammenveranlagung wählen.mehr
Der Güterstand einer Ehe wirkt sich nicht nur im Falle einer Scheidung aus, sondern auch, wenn ein Ehepartner stirbt. Besonders komplex sind dann die Folgen bei dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft, da hier der hinterbliebene Ehegatte zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen kann.mehr
Der BFH hat entschieden, dass die Partner einer Lebensgemeinschaft für Jahre, in denen das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) noch nicht in Kraft war, das steuerliche Splittingverfahren nicht beanspruchen können.mehr
Der Bundestag hat am 5.6.2014 ein Gesetz verabschiedet, das den noch verbliebenen Anpassungsbedarf zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern umsetzen soll.mehr
"Wir haben unser Wort gehalten und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Splittingtarif für eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften im vergangenen Jahr zügig in der hessischen Steuerverwaltung umgesetzt", sagte Finanzminister Dr. Thomas Schäfer in Wiesbaden.mehr
Der BFH hat entschieden, dass einer Lebenspartnerin ein Kindergeldanspruch auch für die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin zusteht.mehr
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause erwartungsgemäß dem Gesetz zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften zugestimmt.mehr
Die Ungleichbehandlung von Verheirateten und Lebenspartnern beim steuerlichen Ehegattensplitting soll beendet werden.mehr
Knapp eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bringt die schwarz-gelbe Koalition heute die steuerliche Gleichbehandlung von Homo-Paaren mit der Ehe auf den Weg.mehr
Die Anwendung des Ehegattensplittings auf Ehen, nicht aber auf eingetragene Lebenspartnerschaften ist eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Die entsprechenden Regelungen des EStG verstoßen gegen Art. 3 Abs. 1 GG.mehr
Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt.mehr
Ein Ultimatum des Bundesverfassungsgerichts befeuert die Debatte über die Homo-Ehe. Doch Oppositionspolitiker wollen noch viel mehr erreichen.mehr
Ein Gesetzentwurf des Bundesrats sieht dazu die Änderung der entsprechenden Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes sowie weiterer Nebengesetze vor.mehr
Der Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 soll erneut in den Bundestag eingebracht werden. Das beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung vom 1.3.2013. Nicht im Entwurf enthalten ist die umstrittene Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Einkommensteuer. Diese soll in einem weiteren Gesetzentwurf geregelt werden.mehr
Ob eingetragene Lebenspartner die Steuerklassenkombination III/V beanspruchen können, ist derzeit noch nicht höchstrichterlich geklärt. Das Sächsische FG gewährte Lebenspartnern jetzt diese Steuerklassen im Wege einer Aussetzung der Vollziehung.mehr
An der Ungleichbehandlung von Ehegatten einerseits und eingetragenen Lebenspartnern andererseits im Hinblick auf die Zusammenveranlagung und den vorhergehenden Lohnsteuerabzug bestehen ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel.mehr
Auch mehrere Bundesminister wollen das Ehegatten-Splitting bereits jetzt auf Homo-Paare ausweiten. Doch Bundesfinanzminister Schäuble gibt nicht nach - und lässt auch die Länder abblitzen.mehr