Bundesrat stimmt steuerlicher Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu
Das Ehegattensplitting gilt künftig auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft von Schwulen und Lesben. Nach dem Bundestag gab der Bundesrat am Freitag grünes Licht für das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013.
Durch das Ehegattensplitting wird die Steuerbelastung verheirateter Paare gesenkt. Die Ausweitung dieser Regelung auf die rund 34.000 gleichgeschlechtlichen Partnerschaften kostet den Staat pro Jahr etwa 55 Mio. EUR. Hinzu kommen einmalig rund 150 Mio. EUR, weil das Verfassungsgericht eine rückwirkende Änderung der Steuergesetze zum 1.8.2001 verlangt hat - seit diesem Datum gibt es die eingetragene Lebenspartnerschaft.
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