Ein gleichgeschlechtliches Ehepaar ist auf Antrag rückwirkend ab 2001 zusammen zu veranlagen, wenn es am 1.8.2001 eine Lebenspartnerschaft begründet hat, die nach Inkrafttreten des Eheöffnungsgesetzes im November 2017 in eine Ehe umgewandelt wurde.mehr
Die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif ist nicht gleichheitswidrig. Auch die Minderung von Krankheitskosten um die zumutbare Belastung ist verfassungsgemäß.mehr
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Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben die Wahl: Sie können sich einzeln veranlagen lassen oder zusammen. Den günstigen Splittingtarif gibt es nur für sie – nicht jedoch für Paare, die unverheiratet zusammenleben. Dies hat vor kurzem das Finanzgericht Münster nochmals klargemacht.mehr
Dass der Splittingtarif kindunabhängig für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften reserviert ist, gemischtgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, die Kinder großziehen, davon aber nicht profitieren, ist umstritten. Erneut hat ein FG einen solchen Anspruch auf den Splittingtarif verneint. Da sich das betroffene Paar mit einer Nichtzulassungbeschwerde gegen das Urteil wehrt, muss nun der BFH entscheiden. In vergleichbaren Fällen sollte Einspruch eingelegt werdenmehr
Die Frage, ob neben Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften auch Paare, die sich in einer „Lebensabschnittspartnerschaft“ befinden, Anspruch auf den Splittingtarif haben, hat das FG Münster verneint. Da sich das betroffene Paar mit einer NZB gegen das Urteil gewehrt hat, muss nun der BFH entscheiden.mehr
Die Partner einer Lebensgemeinschaft können für Jahre, in denen das Lebenspartnerschaftsgesetz noch nicht in Kraft war, keine Zusammenveranlagung wählen.mehr
Der BFH hat entschieden, dass die Partner einer Lebensgemeinschaft für Jahre, in denen das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) noch nicht in Kraft war, das steuerliche Splittingverfahren nicht beanspruchen können.mehr
"Wir haben unser Wort gehalten und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Splittingtarif für eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften im vergangenen Jahr zügig in der hessischen Steuerverwaltung umgesetzt", sagte Finanzminister Dr. Thomas Schäfer in Wiesbaden.mehr
Am 22. September 2013 findet die Bundestagswahl statt. Inzwischen haben alle derzeit im Bundestag vertretenen Parteien ihr Wahlprogramm vorgelegt. Die Steuerpolitik spielt darin eine wichtige Rolle. Grund genug, sich die steuerlichen Pläne der Parteien einmal näher anzuschauen.mehr
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause erwartungsgemäß dem Gesetz zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften zugestimmt.mehr
Die Ungleichbehandlung von Verheirateten und Lebenspartnern beim steuerlichen Ehegattensplitting soll beendet werden.mehr
Knapp eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bringt die schwarz-gelbe Koalition heute die steuerliche Gleichbehandlung von Homo-Paaren mit der Ehe auf den Weg.mehr
Die Anwendung des Ehegattensplittings auf Ehen, nicht aber auf eingetragene Lebenspartnerschaften ist eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Die entsprechenden Regelungen des EStG verstoßen gegen Art. 3 Abs. 1 GG.mehr
Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt.mehr