Praxis-Tipp 08.12.2023 Umwandlung von Lebenspartnerschaften

Ist eine rückwirkende Zusammenveranlagung bei Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen möglich?mehr

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News 24.04.2023 OLG Bamberg

Hat ein Ehepartner nach der Trennung auf eine steuerliche Einzelveranlagung bestanden, kann dies nach einer Entscheidung des OLG Bamberg nicht ohne Zustimmung des anderen rückgängig gemacht werden.mehr

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News 29.03.2023 Bundesratsinitiative

Mit einer Bundesratsinitiative will Bayern die Reformpläne der Ampel-Regierung zur Familienbesteuerung stoppen.mehr

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News 11.10.2018 FG Kommentierung

Ein gleichgeschlechtliches Ehepaar ist auf Antrag rückwirkend ab 2001 zusammen zu veranlagen, wenn es am 1.8.2001 eine Lebenspartnerschaft begründet hat, die nach Inkrafttreten des Eheöffnungsgesetzes im November 2017 in eine Ehe umgewandelt wurde.mehr

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News 09.01.2017 BFH Kommentierung

Die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif ist nicht gleichheitswidrig. Auch die Minderung von Krankheitskosten um die zumutbare Belastung ist verfassungsgemäß.mehr

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News 13.09.2016 Steuertipp – Ehegattensplitting

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben die Wahl: Sie können sich einzeln veranlagen lassen oder zusammen. Den günstigen Splittingtarif gibt es nur für sie – nicht jedoch für Paare, die unverheiratet zusammenleben. Dies hat vor kurzem das Finanzgericht Münster nochmals klargemacht.mehr

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News 23.08.2016 Lebenspartnerschaft im Steuerrecht

Dass der Splittingtarif kindunabhängig für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften reserviert ist, gemischtgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, die Kinder großziehen, davon aber nicht profitieren, ist umstritten. Erneut hat ein FG einen solchen Anspruch auf den Splittingtarif verneint. Da sich das betroffene Paar mit einer Nichtzulassungbeschwerde gegen das Urteil wehrt, muss nun der BFH entscheiden. In vergleichbaren Fällen sollte Einspruch eingelegt werdenmehr

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News 23.08.2016 Praxis-Tipp

Die Frage, ob neben Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften auch Paare, die sich in einer „Lebensabschnittspartnerschaft“ befinden, Anspruch auf den Splittingtarif haben, hat das FG Münster  verneint. Da sich das betroffene Paar mit einer NZB gegen das Urteil gewehrt hat, muss nun der BFH entscheiden.mehr

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News 01.08.2014 BFH Kommentierung

Die Partner einer Lebensgemeinschaft können für Jahre, in denen das Lebenspartnerschaftsgesetz noch nicht in Kraft war, keine Zusammenveranlagung wählen.mehr

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News 30.07.2014 BFH Pressemitteilung

Der BFH hat entschieden, dass die Partner einer Lebensgemeinschaft für Jahre, in denen das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) noch nicht in Kraft war, das steuerliche Splittingverfahren nicht beanspruchen können.mehr

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News 07.03.2014 FinMin

"Wir haben unser Wort gehalten und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Splittingtarif für eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften im vergangenen Jahr zügig in der hessischen Steuerverwaltung umgesetzt", sagte Finanzminister Dr. Thomas Schäfer in Wiesbaden.mehr

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News 05.07.2013 Letzte Sitzung vor der Sommerpause

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause erwartungsgemäß dem Gesetz zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften zugestimmt.mehr

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News 13.06.2013 Gesetzentwurf

Die Ungleichbehandlung von Verheirateten und Lebenspartnern beim steuerlichen Ehegattensplitting soll beendet werden.mehr

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News 12.06.2013 Ehegattensplitting

Knapp eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bringt die schwarz-gelbe Koalition heute die steuerliche Gleichbehandlung von Homo-Paaren mit der Ehe auf den Weg.mehr

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News 11.06.2013 BVerfG Kommentierung

Die Anwendung des Ehegattensplittings auf Ehen, nicht aber auf eingetragene Lebenspartnerschaften ist eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Die entsprechenden Regelungen des EStG verstoßen gegen Art. 3 Abs. 1 GG.mehr

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News 06.06.2013 BVerfG Pressemitteilung

Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt.mehr

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