Zusammenveranlagung


Gleichgeschlechtlich
Gleichgeschlechtlich
Umwandlung Lebenspartnerschaft in Ehe

Verzinsung bei rückwirkend beantragter Zusammenveranlagung

Wurde eine Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 in eine Ehe umgewandelt, sind § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 sowie § 233a Abs. 2a AO entsprechend anzuwenden, soweit die Ehegatten bis zum 31.12.2020 den Erlass, die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids zur nachträglichen Berücksichtigung an eine Ehe anknüpfender und bislang nicht berücksichtigter Rechtsfolgen beantragt haben.













Mini-Job-Reform lässt auf sich warten
Mini-Job-Reform lässt auf sich warten

Änderungsveranlagungen von Ehegatten

Wird ein Einkommensteuerbescheid von zusammenveranlagten Ehegatten geändert, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen sich für die Aufteilung des Erstattungsanspruchs ergeben, wenn aufgrund des Erstbescheids bereits Zahlungen geleistet oder vom Finanzamt Erstattungen vorgenommen wurden. Bei Änderung einer getrennten Veranlagung (Einzelveranlagung ab 2013) eines Ehegatten hat das auch Konsequenzen für die Zuordnung von Vorauszahlungen.