Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe
Gehört nur ein Ehegatte einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, wird in Sachsen und in vielen anderen Bundesländern bei einkommensteuerrechtlicher Zusammenveranlagung der Ehegatten (Ehegattensplitting) die Kirchensteuer im wirtschaftlichen Ergebnis auch aus dem Einkommen des nicht kirchenangehörigen Ehegatten erhoben. Man spricht hier vom sog. besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe. Bisher wurde dieses Vorgehen als verfassungsgemäß angesehen.
Landeskirchensteuergesetz wurde geändert
Als die eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt wurde, kam diese einkommensteuerrechtlich zunächst nicht in den Genuss des Ehegattensplittings. Im Jahr 2013 wurde das Splitting rückwirkend für alle offenen Fälle aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7.5.2013 vom Bundesgesetzgeber eingeführt. Allerdings änderte der Freistaat Sachsen - anders als alle anderen Bundesländer außer Sachsen-Anhalt - sein Landeskirchensteuergesetz zunächst nicht. Ehegatten mussten das (erhöhte) Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe bezahlen, eingetragene Lebenspartner aber nicht. Erst ab 2016 änderte der Landesgesetzgeber das Landeskirchensteuergesetz, sodass das besondere Kirchgeld auch in eingetragenen Lebenspartnerschaften bezahlt werden muss.
Eine kirchenangehörige Steuerzahlerin klagte nun beim Sächsischen Finanzgericht. Sie wurde mit ihrem nicht kirchenangehörigen Ehemann zusammen zur Einkommensteuer veranlagt und wendet sich für 2014 und 2015 gegen die Schlechterstellung gegenüber eingetragenen Lebenspartnerschaften. Das Sächsische FG teilt die Auffassung der Klägerin und legt die Frage der Vereinbarkeit mit der Verfassung zur Vorabentscheidung dem BVerfG vor (Az.: 2 BvL 6/19).
Sächsisches FG, Beschluss v. 25.3.2019, 5 K 1549/18, veröffentlicht mit Meldung v. 29.4.2019
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
336
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
236
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
206
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
144
-
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
107
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
100
-
Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
100
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
94
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
93
-
Werbungskosten bei Auslandssemester
90
-
Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz
03.08.2026
-
Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter
03.08.2026
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
31.07.2026
-
Alle am 30.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
30.07.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Juli 2026
29.07.2026
-
"Kulturkostenzuschuss" der öffentlichen Hand umsatzsteuerpflichtig
24.07.2026
-
Übernahme der Denkmal-AfA nach § 7i EStG durch verbliebenen Gesellschafter
24.07.2026
-
Zeitpunkt der Betriebsaufgabe
23.07.2026
-
Restnutzungsdauer nach § 253 Abs. 2 Satz 4 BewG nach Kernsanierung
22.07.2026
-
Kellerräume als Wohnfläche bei Grundstücksbewertung
21.07.2026