Um Verspätungszuschläge zur Kirchensteuer zu vermeiden, hat der Niedersächsische Landtag am 22.3.2022 das Gesetz zur Änderung des Kirchensteuerrahmengesetzes (KiStRG) beschlossen.mehr
Das besondere Kirchgeld, das in Baden nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KiStG Baden-Württemberg und nach § 4 KiStO Baden erhoben wird, ist nicht verfassungswidrig. So entschied das FG Baden-Württemberg.mehr
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Wenn Kirchensteuer festgesetzt wurde, weil in der Steuererklärung angegeben wurde, der Steuerpflichtige sei kirchensteuerpflichtig, obwohl dieser bereits aus der Kirche ausgetreten war, dann kann ein bestandskräftiger Bescheid nicht nach den §§ 129, 173, 175b AO geändert werden.mehr
Kirchensteuerbeträge, für die der Arbeitgeber in Haftung genommen wurde und die der Arbeitnehmer aufgrund eines Rückgriffsanspruchs an den Arbeitgeber zurückgezahlt hat, können vom Arbeitnehmer nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. So entschied das FG Münster.mehr
Eine Abschaffung der Kirchensteuer ist nach Angaben des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann kein Thema für die geplante Ampelkoalition.mehr
Werden Zinseinnahmen zunächst nach dem regulären Einkommensteuertarif besteuert, löst eine spätere Anwendung des gesonderten Tarifs gemäß § 32d Abs. 1 EStG eine Herabsetzung der als Zuschlag zur tariflichen Einkommensteuer festgesetzten Kirchensteuer aus. Die hiermit verbundene Minderung des Sonderausgabenabzugs für gezahlte Kirchensteuerist in dem Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen, in dem die insoweit geänderte Einkommen- und Kirchensteuerfestsetzung wirksam wird.mehr
In einem rechtskräftigen Gerichtsbescheid hat das FG Münster zum Erlass von Kirchensteuer wegen Kappung der Progression bei Vorliegen von Einkünften aus Kapitalvermögen neben tariflichen Einkünften Stellung genommen.mehr
Als Sonderausgaben abzugsfähig ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG die "gezahlte Kirchensteuer". Die Regelung wird durch § 10b Abs. 4 Satz 3 EStG ergänzt, wonach erstatte Kirchensteuer, die zu einem Erstattungsüberhang führt, dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen ist. Gilt dies nach Beendigung der Kirchensteuerpflicht?mehr
Ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang (Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) ist dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen.mehr
Das FG Münster entschied, dass ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang auch insoweit dem Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG hinzuzurechnen ist, als sich die Kirchensteuer im Zahlungsjahr wegen eines negativen zu versteuernden Einkommens nicht ausgewirkt hat.mehr
Das FG Düsseldorf hat entschieden, welche Reichweite die Hinzurechnung eines sog. Kirchensteuerüberhangs i.S.d. § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG hat.mehr
Weiß ein Steuerbürger nicht, dass er im Kindesalter getauft worden ist, entbindet ihn diese Unkenntnis nach einem Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern nicht von der Kirchensteuerpflicht.mehr
Eine heute 66-jährige Frau, die als Säugling in der DDR evangelisch getauft wurde, davon aber nichts wusste und immer kirchenfern lebte, wurde zu ihrer Überraschung für die Jahre 2012 und 2013 zur Kirchensteuer veranlagt - zu Recht, wie das VG Berlin nun entschied.mehr
Die gezahlte Kirchensteuer gehört nicht zu den Sonderausgaben, soweit sie als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer oder als Zuschlag auf die nach dem gesonderten Tarif des § 32d Abs. 1 EStG ermittelte Einkommensteuer gezahlt wurde. Fraglich ist, was in einem sog. Wechselfall gilt.mehr
Gezahlte Kirchensteuer ist nicht als Sonderausgabe abzugsfähig, soweit sie als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer oder als Zuschlag auf die nach dem gesonderten Tarif des § 32d Abs. 1 EStG ermittelte Einkommensteuer gezahlt wurde. mehr
Der dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnende Erstattungsüberhang beeinflusst nicht die Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte, sondern ist im Ermittlungsschema danach anzusetzen mit der Folge, dass die Hinzurechnung erst nach Abzug eines Verlustvortrags berücksichtigt wird und ggf. zu versteuern ist.mehr
Beim Verfahren zum Kirchensteuerabzug für Abzugsverpflichtete und Datenübermittler ist seit 1.6.2019 ausschließlich das neue XSD-Schema zu verwenden.mehr
Das Sächsische FG hat einen Beschluss zum besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe veröffentlicht. Demnach hält es die Regelung in Sachsen in 2014 und 2015 für unvereinbar mit dem Grundgesetz und legt die Frage dem BVerfG vor.mehr
Das Kirchensteuergesetz von Berlin soll geändert werden. Im Kern geht es darum, die Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei der Kirchensteuer künftig auszuschließen.mehr
Das BZSt hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19.11.2018 und eine neue Schnittstellenbeschreibung zum 1.12.2018 zur Kirchensteuer bei Kapitalerträgen veröffentlicht.mehr
Das Bayerische LfSt macht auf den neuen Vordruck 2017 "Erklärung zur gesonderten Feststellung der Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer nach Art. 13a Abs. 3 Kirchensteuergesetz" aufmerksam.mehr
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Entscheidung zum Besonderen Kirchgeld bzw. zur Berechnung der Kirchensteuer in glaubensverschiedener Ehe veröffentlicht.mehr
Eine Verpflichtung zum Kirchensteuerabzug besteht auch für Betriebskonten natürlicher Personen oder für Kapitalanlagen im (Sonder-)Betriebsvermögen. Die Finanzverwaltung hatte jedoch eine Nichtbeanstandungsregelung bis Ende 2017 erlassen. Diese wird jetzt um 2 Jahre verlängert. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hin.mehr
Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Dies gilt nicht, soweit die Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer oder als Zuschlag auf die nach dem gesonderten Tarif des § 32d Abs. 1 EStG ermittelte Einkommensteuer gezahlt wurde. mehr
In der Praxis kommt es vor, dass nach dem Tod eines Steuerpflichtigen dessen Einkommensteuerveranlagungen z. B. nach einer Außenprüfung geändert und Steuern vom Erben nachgefordert werden. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob der Erbe die für den Erblasser nachgezahlte Kirchensteuer bei seiner eigenen Einkommensteuerveranlagung abziehen darf.mehr
Eine Bescheidänderung ist auch dann möglich, wenn das FA bei Erlass des ursprünglichen Bescheids wissentlich ("aus Vereinfachungsgründen") fehlerhaft gehandelt hat. mehr
Ob die Kirchensteuer auf gewerbliche Kapitalerträge als Sonderausgabe abgezogen darf, wenn die Kapitalerträge tariflich besteuert werden, musste das FG Düsseldorf entscheiden.mehr
Zahlt der Erbe die noch offene KiSt des Erblassers, kann er diese im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abziehen.mehr
DerDStV weist darauf hin, dass das BMF hat einen gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zum elektronischen Verfahren zum Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen veröffentlicht hat (BStBl 2016 I S. 813). Neben allgemeinen Hinweisen beinhaltet der Erlass die – mittlerweile – umfangreichen Ausnahmeregelungen.mehr
Ausschüttende Kapitalgesellschaften sollten sich die Wochen vom 1.9.2016 bis 31.10.2016 rot im Kalender anstreichen. Bereits zum 3. Mal findet in diesem Zeitraum die Regelabfrage für das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) statt.mehr
Jede Stelle, die rechtlich verpflichtet ist, Kapitalertragsteuer für natürliche Personen abzuführen, ist auch zum Kirchensteuerabzug verpflichtet. Kirchensteuerabzugsverpflichtete müssen einmal jährlich im Zeitraum vom 1.9. bis 31.10. beim Bundeszentralamt für Steuern anfragen, ob ihr Kunde oder Anteilseigner einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört.mehr
Das FG Hamburg hat entschieden, dass bei einer Kirchgeld-Festsetzung, die an eine kirchenangehörige Steuerpflichtige (Ehefrau) gerichtet und mit dem Zusammenveranlagungs-Einkommensteuerbescheid für die Eheleute verbunden ist, die Einspruchsfrist nicht gewahrt wird, wenn der Einspruch vom anderen Ehegatten in "Ich"-Form eingelegt worden ist.mehr
Der DStV hatte in der Vergangenheit bereits einige Erfolge im Kirchensteuerabzugsverfahren verbuchen können. Diese finden sich nun in einem Entwurf eines gleich lautenden Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder wieder. Dazu hat der DStV nun Stellung genommen:mehr
Die komplizierte Registrierung und Zulassung zum Kirchensteuerabzugsverfahrens wurde vereinfacht. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) gibt hierzu einen Überblick.mehr
Die Kirchensteuerabzugsverpflichteten, die bisher noch keine Registrierung bzw. Zulassung beantragt haben, werden gebeten, sich möglichst bis Mitte Juli 2015 beim BZSt zu melden. Diese zeitige Herangehensweise stellt sicher, dass die erforderliche Zulassung rechtzeitig erteilt wird und damit die gesetzlich vorgeschriebene Abfrage ab dem 1.9.2015 vorgenommen werden kann.mehr
Die Zahl der Kirchenaustritte hat sich 2014 massiv erhöht. Verantwortlich dafür sind möglicherweise die Änderungen beim Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge (KiStAM).mehr
Der 1. Januar 2015 war ein schwarzer Tag für deutsche Kirchen. Massenweise traten Kirchenmitglieder zum Jahreswechsel aus. Ein Grund war eine Änderung im Steuerrecht, wonach die Kirchensteuer auf Kapitalerträge künftig automatisch abgeführt wird. Für manche Christen war es der Tropfen, der das Austrittsfass zum Überlaufen brachte.mehr
Das Einkommensteuergesetz sieht in § 51a Abs. 2c Nr. 3 vor, dass Kirchensteuerabzugsverpflichtete einmal jährlich im Zeitraum vom 1.9. bis 31.10. beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im automatisierten Verfahren abfragen, ob Kunden bzw. Anteilseigner zum Stichtag 31.8. des Jahres kirchensteuerpflichtig sind (Regelabfrage).mehr
Kirchensteuerabzugsverpflichtete müssen einmal jährlich im Zeitraum vom 1.9. bis 31.10. beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn anfragen, ob ihr Kunde oder Anteilseigner kirchensteuerpflichtig ist. Die Informationen zur Religionszugehörigkeit sind automatisiert abzufragen.mehr
Wieder droht ein elektronisches Verfahren kurz vor dem Start zu scheitern. Betroffen sind womöglich Millionen Sparer.mehr
Erneut ergänzt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit Datum vom 17.7.2014 seine Fragen-Antworten-Kataloge zur Neuregelung des Kirchensteuerabzugsverfahrens und schafft damit eine weitere wichtige Ausnahme für betroffene Kapitalgesellschaften.mehr
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die vor allem für Kapitalgesellschaften wichtigen Entlastungen. Im Rahmen seiner Stellungnahme zum Vordruckentwurf der Kapitalertragsteuer-Anmeldung 2015 fordert er jedoch weitere Schritte zur unbürokratischen Umsetzung des neuerlichen Verfahrens.mehr
Der Thüringer Landtag hat Änderungen des Kirchensteuergesetzes beschlossen. Damit wird unter anderem dem automatisiertem Kirchensteuerabzug zur Kapitalertragsteuer ab 2015 Rrechnung getragen.mehr
Ab dem Jahr 2015 sind all diejenigen, die Kapitalertragsteuer einbehalten müssen, auch zum Kirchensteuerabzug verpflichtet. Das neue Verfahren gilt damit nicht nur für inländische Banken, sondern auch z. B. für Gewinnausschüttungen einer GmbH, Erträge aus inländischen Wandelanleihen, Genussrechten oder aber aus stillen Beteiligungen an einem Handelsgewerbe.mehr
Banken, Versicherungen und Kapitalgesellschaften fragen im Herbst erstmals die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden und Anteilseigner beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. mehr
Bislang mussten Banken die Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge nur dann einbehalten, wenn sie vom Anleger über dessen Religionszugehörigkeit informiert wurden. Ab 2015 werden die Daten nun automatisiert vom BZSt bereitgestellt.mehr
Muss ein Erbe aufgrund eines ihm gegenüber ergangenen Einkommensteuerbescheides für den verstorbenen Erblasser Kirchensteuer nachzahlen, kann der Erbe diesen Betrag steuerlich zu seinen Gunsten als Sonderausgaben geltend machen.mehr
Für einen Kirchenaustritt sind unterschiedliche Motive denkbar. Neben religiösen und auch kirchenpolitischen Gründen kann auch der ganz profane Wunsch, keine Kirchensteuer mehr zahlen zu wollen, Grund für einen Austritt sein. Kann im letzteren Fall ein gläubiger Katholik dennoch Mitglied der geistigen Glaubensgemeinschaft bleiben?mehr
Die Finanzämter sind nach § 31 Abs. 1 AO berechtigt, den Religionsgemeinschaften die zur Festsetzung der Kirchensteuer erforderlichen Besteuerungsgrundlagen mitzuteilen.mehr