Zurechnung des Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs
Im Jahr 2014 zahlten die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagten Kläger zahlten hohe Kirchensteuern für 2013, die teilweise aufgrund eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG entstanden. Allerdings wirkten sich die Zahlungen für 2014 nicht in vollem Umfang auf den Sonderausgabenabzug aus. Der Gesamtbetrag der Einkünfte war niedriger als die Kirchensteuern.
Kirchensteuer-Erstattungsüberhang bei der Einkommensteuerfestsetzung
Im Jahr 2015 waren die Erstattungen der in 2014 gezahlten Kirchensteuern höher als die in 2015 gezahlten Kirchensteuern. Das Finanzamt rechnete deshalb den Erstattungsüberhang nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzu. Die Kläger waren damit nicht einverstanden und wandten ein, dass Kirchensteuern, die sich steuerlich nicht ausgewirkt hatten, nach dem Zweck des Gesetzes nicht hinzugerechnet werden dürften. Ihrer Ansicht nach sei die Vorschrift insoweit teleologisch zu reduzieren, hilfsweise verfassungskonform auszulegen. Ihre Klage war erfolgslos.
Erstattungsüberhang ist nach FG Münster unstrittig
Das FG Münster stellte klar, dass hier unstrittig ein hinzuzurechnender Kirchensteuer-Erstattungsüberhang vorläge. Nach Ansicht des Gerichts kommt eine Korrektur im Wege der teleologischen Reduktion nicht in Betracht. Es sei nicht zweckmäßig, dass zunächst geprüft werden müsse, ob sich Kirchensteuern in Vorjahren ausgewirkt haben. Vielmehr verfolge das Gesetz den Zweck, den Steuervollzug so zu vereinfachen, dass Steuerfestsetzungen für frühere Jahre nicht wieder aufgerollt werden. Das Gericht sieht hierbei auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
FG Münster, Urteil v. 7.7.2020, 6 K 2090/17 E, veröffentlicht am 15.9.2020
-
Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen
407
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
307
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
279
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
241
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
217
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
178
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
177
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen
1721
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
161
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1361
-
Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
20.01.2026
-
Erbauseinandersetzung über Anteile an einer grundbesitzenden GmbH
20.01.2026
-
Zu Unrecht gewährte Energiepreispauschale durch Arbeitgeber
20.01.2026
-
Unpfändbarkeit des einzigen Kfz bei Agoraphobie
19.01.2026
-
Keine Minderung des geldwerten Vorteils aus der Kfz-Überlassung durch selbst gezahlte Parkplatzmiete
19.01.2026
-
AdV wegen unzureichender Aktenvorlage durch das Finanzamt
19.01.2026
-
Passivität des Investors maßgebend für Eingreifen der Beschränkungen des § 15b EStG
19.01.2026
-
Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR
16.01.2026
-
Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens
16.01.2026
-
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
15.01.2026