Fachbeiträge & Kommentare zu Kirchensteuer

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Die Gebührenfestsetzung bei... / aa) Definition

Der Gegenstandswert ist nach der Legaldefinition in § 89 Abs. 4 S. 1 AO der Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat. Er richtet sich nach der steuerlichen Auswirkung, d.h. nach dem Unterschied zwischen den Steuerbeträgen, die bei Anwendung der vom Antragsteller im Antrag vorgetragenen Rechtsauffassung einerseits und bei Anwendung der gegenteiligen Recht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.3 Pauschsteuer bei voller Sozialversicherungspflicht (Abs. 2a)

Rz. 38 § 40a Abs. 2a EStG ermöglicht die Pauschalierung für geringfügige Beschäftigungen in Unternehmen und in Privathaushalten, wenn der Arbeitgeber keine pauschalen Beiträge nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c SGB VI, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 276a Abs. 1 SGB VI zu entrichten hat. Die Pauschalierung nach § 40a Abs. 2a EStG greift also bei geringfügigen Besc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.2 Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer (Abs. 6)

Rz. 57 Aus § 40a Abs. 6 EStG ergeben sich besondere verfahrensrechtliche Bestimmungen für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG. Diese Besonderheiten gelten nicht für die Pauschalierung bei geringfügigen Beschäftigungen nach § 40a Abs. 2a EStG. § 40a Abs. 6 EStG begründet eine besondere Zuständigkeit für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.1.2 Umfang der Pauschalierung

Rz. 12 Pauschaliert wird die LSt[1] des Arbeitnehmers (zum Begriff Arbeitnehmer vgl. § 19 EStG Rz. 19a ff.). Es kann sich sowohl um unbeschränkt als auch um beschr. stpfl. Arbeitnehmer handeln.[2] Rz. 13 Die Pauschalierung ist für jedes Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers zulässig; die LSt kann daher für denselben Arbeitnehmer in mehreren Arbeitsverhältnissen nach § 40a ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.2 Einheitliche Pauschsteuer bei pauschaler Beitragspflicht zur Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 27 Der Arbeitgeber kann nach § 40a Abs. 2 EStG LSt, SolZ und KiSt für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder § 8a SGB IV mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz erheben, wenn er für diese Beschäftigungen pauschale Beiträge zur Sozialversicherung nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 27...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 40a EStG enthält Vorschriften über die Pauschalierung der LSt bei Teilzeitbeschäftigung. Die Vorschrift schließt an § 40 EStG an und unterscheidet sich in ihrem Regelungsteil deutlich von § 40b EStG. Während § 40b EStG eine Steuervergünstigung aus sozialen Gründen enthält (§ 40b EStG Rz. 3), handelt es sich bei § 40a EStG, ebenso wie bei § 40 EStG, um eine Vereinfach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.1.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 14 Bemessungsgrundlage der pauschalen LSt ist bei den Pauschalierungstatbeständen des § 40a Abs. 1 und 3 EStG der Arbeitslohn. An die Stelle des Arbeitslohns tritt bei der Pauschalierung nach § 40a Abs. 2 und 2a EStG das sozialversichungsrechtliche Arbeitsentgelt aus den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.[1] Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer au...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Ziel der Vorschrift

Rz. 3 Das Steuersystem in Deutschland ist von einem Nebeneinander einer Vielzahl von Steuern gekennzeichnet, die auf gleiche oder zumindest ähnliche Sachverhalte zugreifen. Bei den gewerblichen Einkünften kommt es zu einer Doppelbelastung bei Körperschaften mit KSt und GewSt, während bei Einzelunternehmen und mitunternehmerisch Beteiligten i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.1 Potenzieller Anrechnungsbetrag

Rz. 57 Seit Vz 2008 betrug der potenzielle Anrechnungsbetrag gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG das 3,8-Fache des tatsächlich festgestellten GewSt-Messbetrags. Allerdings ist die GewSt seit Einführung dieser Regelung nunmehr auf Ebene des Unternehmens nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG) und der GewSt-Messbetrag wurde auf 3,5 % festgelegt. Wird auch hier au...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3.1 Keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

Sind für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, entsteht für den Teilzeitbeschäftigten nicht unmittelbar eine individuelle Steuerpflicht. Zwar scheidet die 2 %-ige Lohnsteuerpauschalierung aus, der Arbeitgeber kann jedoch die Lohnsteuer mit 20 % pauschal erheben, wenn der Arbeitslohn die Geringfügigkeitsgrenze nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 8.2 Ermittlung

Netto-Arbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt. Wenn im Brutto-Arbeitsentgelt einmalig gezahltes Arbeitsentgelt enthalten ist oder wenn eine Regelung für den Übergangsbereich greift, wird das Netto-Arbeitsentgelt fiktiv ermittelt. Praxis-Tipp Ermittlung des Netto-Arbeitsentgeltsmehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Geringfügig entloh... / 4.3 Arbeitgeber ist Schuldner der Pauschalsteuern

Der Arbeitgeber muss sowohl die einheitliche Pauschalsteuer von 2 % als auch die pauschale Lohnsteuer von 20 % übernehmen.[1] Er ist gegenüber der Finanzverwaltung Schuldner der Pauschalsteuern. Abwälzung der Pauschalsteuer zulässig Trotz dieser eindeutigen Vorschriften im Einkommensteuergesetz bedeutet die vorgeschriebene Übernahme der Steuerschuld durch den Arbeitgeber jedoc...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.2.2 Verfahren zur Berechnung des pfändbaren Einkommens

Das Berechnungsverfahren ist in § 850e Nr. 1 ZPO geregelt. Hieraus ergibt sich nachfolgendes Schema zur Berechnung des pfändbaren Betrags:mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 1 Individuelle oder pauschale Besteuerung

Arbeitsentgelt aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ist lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss den Lohnsteuerabzug grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen vornehmen. Alternativ kann er auf den Abruf verzichten. In diesem Fall muss er die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit einem einheitlichen Pauschsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 3 Lohnsteuerpauschalierung mit 20 %

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % des Arbeitsentgelts erheben, wenn er auf den Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale verzichtet, für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis keine pauschalen Rentenversicherungsbeiträge entrichtet[1] und das Arbeitsentgelt die sv-rechtliche Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Der Solidaritätszuschlag...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Von dem Bruttoarbeitsentgelt aus einer Nebenbeschäftigung sind abzusetzen: Die von dem Arbeitnehmer geschuldeten Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer). Dabei sind die im Zeitpunkt des Zuflusses des Einkommens anfallenden Steuerabzüge maßgebend. Eine nachträgliche Korrektur des Steuerabzugs, etwa nach der endgültigen Bemessung der Steuerschuld durch di...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Geringfügig entloh... / 2.3 Anmeldung und Abführung der Pauschalsteuer

Für den Einzug und die Verwaltung der einheitlichen Pauschalsteuer von 2 % ist – wie für die Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung – die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) zuständig.[1] Der Arbeitgeber hat die einheitliche Pauschalsteuer zu berechnen und den Betrag mit dem Beitragsnachweis der Minijob-Zentrale mitzuteilen. In der Lohnsteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 2 Verfügbare persönliche Einkünfte

Zu den maßgebenden Einkünften zählen alle Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Renten, Versorgungsbezüge u. Ä. sowie alle weiteren Einnahmen, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann. Dazu gehören auch Entgeltersatzleistungen (z. B. Kranken-, Über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilzeitausbildung / 2.1 Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Fahrtkostenzuschüsse Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten des Auszubildenden zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Pkw sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann diese Zuschüsse nach den ELStAM des Arbeitnehmers oder pauschal mit 15 % versteuern.[1] Voraussetzung für die Lohnsteuerpauschalierung mit 15 % und ggf. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankengeld / 7.4 Vergleich mit Nettoarbeitsentgelt

Das Netto-Arbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt. Es wird aus dem laufenden Arbeitsentgelt nach den gleichen Grundsätzen berechnet wie das Regelentgelt. Zu den gesetzlichen Abzügen zählen die Lohn- und Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag sowie die Sozialversicherungsbeiträge. Bei freiwillig Versicherten sind davon die Arbeitge...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5.2 Der Pfändung entzogene Beträge

Nicht abgezogen werden können Beiträge zu Berufsorganisationen, Spenden und ähnliche Leistungen. Steuern, die nicht vom Arbeitgeber einbehalten werden, weil sie der Arbeitnehmer wegen seines Wohnsitzes im Ausland seinem Heimatstaat schuldet und unmittelbar entrichten muss, werden vom Bruttoeinkommen nicht nach § 850e Nr. 1 ZPO abgezogen.[1] Es können auch keine fiktiven Betr...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.4 Die amtliche Lohnpfändungstabelle

Berechnungen und Feststellungen für den Einzelfall einer Einkommenspfändung muss der Arbeitgeber anhand des Wortlauts von § 850c ZPO erfreulicherweise nicht gesondert vornehmen. Die Hauptarbeit nimmt ihm vielmehr die "amtliche" Lohnpfändungstabelle ab, die auf monatliche, wöchentliche und tägliche Lohnzahlungszeiträume abgestellt ist und die pfändbaren Einkommensbeträge ausw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / O. Opfergrenze

Rn. 255 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Unterhaltsaufwendungen, die der StPfl leistet, werden nur insoweit als ag Belastung anerkannt, als die Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Einkommen stehen und dem StPfl nach Abzug der Unterhaltsleistungen ausreichende Mittel zur Bestreitung seines Lebensbedarfs und dem seiner Familie verbleiben, BFH v 17.01.1984, VI R 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Normzweck und Bedeutung der Norm

Rn. 1 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die ESt ist nach § 2 Abs 7 S 1 EStG eine Jahressteuer. Einkommensermittlungszeitraum ist gem § 2 Abs 7 S 2 EStG das Kj. Nach § 10d EStG ist es unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Grenzen zulässig, in einem VZ angefallene Verluste, die iRd Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte nicht ausgeglichen werden können, mit i...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.2.2 Berechnung des Mindestaufstockungsbetrags

Das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit ist um mindestens 20 % aufzustocken, wobei die Aufstockung auch weitere Entgeltbestandteile umfassen kann, z. B. Einmalzahlungen.[1] Praxis-Beispiel Berechnung der Maximalaufstockung Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse IV, keine kinder, KV-Zusatzbeitrag 2,5 %, kirchensteuerpflichtig) mit einem monatlichen Vollzeit-Bruttoarbeitsge...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.4 Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem abgrenzbaren Entgeltbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze war früher regelmäßig finanziell unattraktiv, da mit Eintritt der vollen Sozialversicherungspflicht bzw. der individuellen Steuerpflicht die Abgabenbelastung und der Mehrverdienst nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Dies...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 5 Berechnung des Insolvenzgeldes

Ausgangspunkt für die Leistungsberechnung ist das Brutto-Arbeitsentgelt im Insolvenzgeldzeitraum, begrenzt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 EUR/bundeseinheitlich), abzüglich:mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.1 Steuerrechtliche Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse

Das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gehört stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dieser Arbeitslohn muss aber nicht nach Maßgabe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) individuell versteuert werden, sondern es besteht auch die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte durch den Arbeitgeber. Diese Pauschalbe...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.2 Individuelle Besteuerung nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen

Macht der Arbeitgeber von der Möglichkeit, das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV mit 2 % einheitlich pauschal zu besteuern, keinen Gebrauch, muss der Arbeitslohn nach den (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers versteuert werden. Die Höhe des Steuerabzugs hängt dann entscheidend von der Lohnste...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5 Steuerrecht

Das Steuerrecht unterscheidet bei Teilzeitbeschäftigten (Aushilfen) zwischen Arbeitnehmern, die nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden (s. Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn; § 40a Abs. 2 und Abs. 2a EStG), und Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden (s. Aushilfen, Tz 3.2; § 40a Abs. 1 EStG). Der Arb...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.1 Pauschalierung für steuerpflichtige Einkünfte

Soweit Geschenke bei den Empfängern der Zuwendungen zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil führen und daher prinzipiell als steuerpflichtige Einnahmen versteuert werden müssen (Betriebseinnahme beim Geschäftsfreund oder Kunden, Arbeitslohn bei eigenen Arbeitnehmern), kann eine individuelle Besteuerung beim Geschenkempfänger vermieden werden, wenn der Unternehmer, der ...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 5 Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer

Die Kirchensteuer wird auch als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) erhoben. Der Kirchensteuerabzug erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Die Banken erhalten vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das für die Erhebung notwendige Religionsmerkmal aus einer Datenbank. Das Religionsmerkmal wird der Bank verschlüsselt auf elektronischem Wege unter Beachtung...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 4 Kirchensteuer-Mindestbeträge

In einigen Bundesländern werden Kirchensteuer-Mindestbeträge erhoben.[1]mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 3.1 Kappung der Kirchensteuer

Man versteht darunter die Festlegung eines Höchstbetrags, berechnet auf einen bestimmten Prozentsatz des vom Finanzamt rechtskräftig veranlagten zu versteuernden Einkommens. Übersteigt das Einkommen eine bestimmte Höhe, die Kappungsschwelle, tritt ein Steuervorteil ein, da der Prozentsatz (Kappungssatz) des zu versteuernden Einkommens feststeht, während die KiSt durch die Fo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 3.2 Kirchensteuer bei Abfindungen

Bei Abfindungen gewähren die Kirchen i. d. R. auf Antrag einen Teilerlass von bis zu 50 % auf die Kirchensteuer, die auf die Abfindung entfällt. Die Ermäßigung kann innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Steuerbescheids unter Vorlage einer vollständigen Kopie des Steuerbescheids bei der zuständigen Landeskirche oder Diözese formlos beantragt werden. Die Kirchen sind nich...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / Zusammenfassung

Überblick Die Kirchensteuer (KiSt) wird aufgrund von Landesgesetzen erhoben. Steuerpflichtig sind alle Kirchenmitglieder in dem Kirchengebiet, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Von Arbeitnehmern wird die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommen- bzw. Lohnsteuer erhoben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Grundlagen finden sich in den Kirchensteuergesetzen der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.1 Erlass und Stundung

Soweit die KiSt von den Finanzbehörden verwaltet wird, erlassen und stunden diese die KiSt in eigener Zuständigkeit in dem Umfang, wie sie auch die Maßstabsteuer erlassen oder stunden. Über einen weitergehenden Erlass oder einen isolierten Erlass oder Stundung der KiSt entscheiden die Kirchenbehörden. Sie sind an die Entscheidung der Finanzbehörden nicht gebunden.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeitnehmerveranlagung

Zusammenfassung Überblick Die Kirchensteuer (KiSt) wird aufgrund von Landesgesetzen erhoben. Steuerpflichtig sind alle Kirchenmitglieder in dem Kirchengebiet, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Von Arbeitnehmern wird die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommen- bzw. Lohnsteuer erhoben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Grundlagen finden sich in den Kirchenste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.2 Verzinsung, Säumniszuschläge, Straf- und Bußgeldvorschriften

Die Vorschriften der Abgabenordnung über die Verzinsung und die Festsetzung von Säumniszuschlägen sind auf die Kirchensteuer nicht anzuwenden. Dies gilt auch für die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.6 Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe

Das besondere Kirchgeld wird in einigen Bundesländern von Ehegatten erhoben, die in glaubensverschiedener Ehe leben. Um eine glaubensverschiedene Ehe handelt es sich, wenn nur ein Ehegatte einer steuererhebenden Kirche angehört. Dabei ist es unerheblich, ob der andere Ehegatte gar keiner Kirche oder ob er einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehört, die zwar ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.1 Voraussetzungen

Für die Steuerpflicht sind 2 Kriterien entscheidend: die Kirchenmitgliedschaft und der Wohnsitz. Beim Wohnsitzwechsel im Umzugsjahr ist der Hebesatz der Religionsgemeinschaft anzuwenden, in deren Bereich die Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt durchgeführt wurde. Nur bei unterschiedlichem Hebesatz im Umzugsjahr wird die KiSt entsprechend der Dauer des Wohnsitzes in den j...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 1 Steuerpflicht

1.1 Voraussetzungen Für die Steuerpflicht sind 2 Kriterien entscheidend: die Kirchenmitgliedschaft und der Wohnsitz. Beim Wohnsitzwechsel im Umzugsjahr ist der Hebesatz der Religionsgemeinschaft anzuwenden, in deren Bereich die Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt durchgeführt wurde. Nur bei unterschiedlichem Hebesatz im Umzugsjahr wird die KiSt entsprechend der Dauer des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 6 Erhebungsverfahren

Die Verwaltung der KiESt und der KiLSt erfolgt durch die Finanzämter. Nur in Bayern erfolgt die Verwaltung der KiESt durch die Kirchensteuerämter. 6.1 Erlass und Stundung Soweit die KiSt von den Finanzbehörden verwaltet wird, erlassen und stunden diese die KiSt in eigener Zuständigkeit in dem Umfang, wie sie auch die Maßstabsteuer erlassen oder stunden. Über einen weitergehend...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.3 Verjährung

Für die Verjährung sind die Vorschriften der Abgabenordnung maßgebend. Es gelten dieselben Fristen wie bei der Einkommensteuer.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 3 Ermäßigungen

3.1 Kappung der Kirchensteuer Man versteht darunter die Festlegung eines Höchstbetrags, berechnet auf einen bestimmten Prozentsatz des vom Finanzamt rechtskräftig veranlagten zu versteuernden Einkommens. Übersteigt das Einkommen eine bestimmte Höhe, die Kappungsschwelle, tritt ein Steuervorteil ein, da der Prozentsatz (Kappungssatz) des zu versteuernden Einkommens feststeht, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.2 Unterscheidung konfessions- und glaubensverschiedene Ehe

Es ist zwischen konfessionsverschiedener und glaubensverschiedener Ehe zu unterscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu grundlegende Entscheidungen getroffen.[1] Um eine konfessionsverschiedene Ehe handelt es sich, wenn beide Ehegatten verschiedenen in dem betreffenden Bundesland steuerberechtigten und steuererhebenden Religionsgemeinschaften angehören. Gehört nur ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.5 Glaubensverschiedene Ehe

Bei der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer wird die KiSt nur von dem Ehegatten erhoben, der Mitglied der steuerberechtigten und steuererhebenden ­Religionsgemeinschaft ist. Der Anteil des kirchensteuerpflichtigen Ehegatten an der gemeinschaftlichen Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach dem Verhältnis der Steuerbeträge, die sich bei Anwendung des Einkommensteuer-Grundta...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.4 Konfessionsverschiedene Ehe

Bei Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer gilt hier in allen Bundesländern außer Bayern der Halbteilungsgrundsatz. Dabei wird der Kirchensteuerhebesatz auf die Hälfte der um die Korrekturen nach § 51a EStG ermittelten Maßstabsteuer angewandt. Praxis-Beispiel Kirchensteuerberechnung nach dem Halbteilungsgrundsatz Ehepaar, wohnhaft in Baden-Württemberg, Ehemann rk., Ehefrau ev...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 2 Bemessungsgrundlage

Die KiSt wird in Form eines festen Prozentsatzes der Einkommen- bzw. Lohnsteuer erhoben. Der Prozentsatz beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 % und in allen übrigen Bundesländern 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer, die unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG in allen Fällen des § 32 EStG festzusetzen wäre. Die Berücksichtigung der Kind...mehr