Fachbeiträge & Kommentare zu Kirchensteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuerreduzierung/-v... / b) Berechnung der Kirchensteuer für das Austrittsjahr

Von der Frage des Wegfalls der subjektiven Kirchensteuerpflicht zu unterscheiden ist die Frage, wie die Kirchensteuer für das Austrittsjahr berechnet wird. Dies geschieht nicht unter Zuordnung der einzelnen Besteuerungsgrundlagen zu der Mitgliedschafts- und Nichtmitgliedschaftszeit, sondern anknüpfend an die Jahreseinkommensteuer und eine vereinfachende zeitanteilige Aufteilun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuerreduzierung/-v... / c) Ausnahmsweise Erlass der Kirchensteuer?

Ist dies gleichwohl der Fall und werden die außerordentlichen Einkünfte bzw. der Veräußerungsgewinn über die Zwölftelregelung gleichwohl partiell noch mit Kirchensteuer belastet, muss dies allerdings nicht das letzte Wort sein. Die Kirchensteuerfestsetzung ist zwar rechtmäßig (weshalb auch eine Anfechtung aussichtslos ist), aber sowohl der BFH als auch das BVerwG haben in den...mehr

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Kirchensteuerreduzierung/-v... / 3. Erlass der Kirchensteuer auf außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 EStG und Veräußerungsgewinne i.S.d. § 17 EStG

Außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 EStG und der Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen des Privatvermögens (§ 17 EStG) gehen über die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage in den Anknüpfungspunkt für die Kirchensteuer als Zuschlagsteuer ein. Beraterhinweis Für den Veräußerungsgewinn i.S.d. § 17 EStG wird hierfür sogar die Anwendung des Teileinkünft...mehr

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Kirchensteuerreduzierung/-v... / 2. Kirchensteuerrecht als gemeinsame Angelegenheit von Staat und Kirche

Die Religionsgemeinschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sind berechtigt, Kirchensteuern zu erheben und die Bundesländer, bei denen die Gesetzgebungszuständigkeit für die Kirchensteuer liegt, müssen die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen. Dies folgt aus Art. 137 Abs. 6 WRV i.V.m. Art. 140 GG (ggf. auch i.V.m. landesverfassungsrechtlich...mehr

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Kirchensteuerreduzierung/-v... / aa) Beendigung von Kirchensteuerpflicht und jeglicher inländischer Einkommensteuerpflicht

Endet mit dem unterjährigen Wegzug nicht nur die Kirchensteuerpflicht, sondern auch jegliche Einkommensteuerpflicht in Deutschland (also: es existiert auch keine inländische Einkunftsquelle mehr, die zu einer beschränkten Einkommensteuerpflicht führt), dann wird in den meisten Bundesländern explizit angeordnet, dass die Zwölftelregelung nicht gilt (z.B. § 2 Abs. 5 S. 2 KiStG Bl...mehr

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Kirchensteuerreduzierung/-v... / 6. Fazit

Die vorstehenden Beispiele dürften gezeigt haben, dass in Bezug auf die Kirchensteuer Beratungsbedarf bestehen kann. Dabei konnte nicht auf jede Regelung zur unterjährigen Beendigung der Kirchensteuerpflicht in den verschiedenen Bundesländern und – in Ansehung eines Kirchensteuererlasses – vor allem auch nicht auf die einzelnen kirchlichen Vorschriften und Verwaltungsübungen...mehr

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Kirchensteuerreduzierung/-v... / a) Wegzug ins Ausland

Mit dem Wegzug ins Ausland (= Aufgabe des deutschen Wohnsitzes i.S.d. § 8 AO bzw. Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts i.S.d. § 9 AO) endet die Kirchensteuerpflicht also selbst dann, wenn inländische Einkunftsquellen i.S.d. § 49 EStG bestehen sollten.[16] Beispiel 6 E ist Eigentümer einer Vermietungsimmobilie, die in NRW belegen ist. Er ist Mitglied der römisch-katholischen K...mehr

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Kirchensteuerreduzierung/-v... / 1. Einleitung

Gehm hat in EStB 2024, 457 bereits einen Überblick über die ertrag- und verfahrensrechtlichen Aspekte der Kirchensteuer im Allgemeinen gegeben. Der nachfolgende Beitrag knüpft hieran an und vertieft die beratungsrelevanten besonderen Fragen des Kirchensteuerrechts, die sich im Zusammenhang mit den vorstehenden Einkünftesachverhalten (Abfindungen, Veräußerunsgewinne u.Ä.) ste...mehr

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Kirchensteuerreduzierung/-v... / bb) Nach Wegzug bestehen weiterhin inländische Steuerquellen i.S.d. § 49 EStG

Die Kirchensteuerbelastung verändert sich allerdings, wenn der Steuerpflichtige nach seinem Wegzug weiterhin über inländische Steuerquellen i.S.d. § 49 EStG verfügt. Bei einem unterjährigen Wegzug ordnet § 2 Abs. 7 S. 3 EStG für diesen Fall an, dass auch die während der beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte in die Veranlagung zur unbeschränkten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuerreduzierung/-v... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Marcel Krumm[*] Es gibt Steuerpflichtige, die (auch) wegen der Kirchensteuer aus einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft (im Folgenden nur: "Kirche") austreten. Einige haben dabei die Kirchensteuerbelastung ihrer laufenden Einkünfte im Blick. Andere Steuerpflichtige – und diese stehen im Mittelpunkt dieses Beitrages – erwägen den Kirchenaustritt hingegen erst d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer trotz Kirchenaustritt: Korrektur möglich

Zusammenfassung Wer aus der Kirche austritt, schuldet ab diesem Zeitpunkt keine Kirchensteuer mehr – auch wenn das Finanzamt den Austritt trotz vorhandener elektronischer Daten nicht berücksichtigt hat. Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass auf Grundlage von § 175b Abs. 1 AO fehlerhafte Kirchensteuerfestsetzungen in solchen Fällen zwingend zu berichtigen sind. Hinter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer trotz Kirchen... / Ausblick

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da das Gericht die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen hat. Dieser muss nun final entscheiden. Wer sich in einer vergleichbaren Situation befindet – also Kirchensteuer gezahlt hat, obwohl ein Kirchenaustritt bereits erfolgt und in den ELStAM bekannt war – kann ggf. Einspruch mit Antrag auf Ruhen des Verfahrens einlegen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer trotz Kirchen... / Zusammenfassung

Wer aus der Kirche austritt, schuldet ab diesem Zeitpunkt keine Kirchensteuer mehr – auch wenn das Finanzamt den Austritt trotz vorhandener elektronischer Daten nicht berücksichtigt hat. Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass auf Grundlage von § 175b Abs. 1 AO fehlerhafte Kirchensteuerfestsetzungen in solchen Fällen zwingend zu berichtigen sind.mehr

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Kirchensteuer trotz Kirchen... / Hintergrund

Ein Steuerpflichtiger trat im Mai 2017 aus der römisch-katholischen Kirche aus. Der Austritt wurde ordnungsgemäß vom Einwohnermeldeamt an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt und bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) berücksichtigt. Dennoch gab der Steuerberater des Mandanten in den Steuererklärungen für 2017 bis 2020 weiterhin eine Kirchenmitgliedschaft an. Das...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer trotz Kirchen... / Entscheidung

Das Finanzgericht Münster gab der Klage statt. Eine Korrekturpflicht ergebe sich aus § 175b Abs. 1 AO: Der Kirchenaustritt wurde als elektronisches Datum von einer mitteilungspflichtigen Stelle (Meldebehörde) an eine Finanzbehörde (Bundeszentralamt für Steuern) übermittelt und bei der Steuerfestsetzung nicht berücksichtigt. Das Gericht stellte klar, dass es dabei unerheblich ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuerpflicht nach K... / Hintergrund

Die Kläger, ein verheiratetes Paar, wurden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Beide waren evangelisch getauft, der Ehemann war jedoch bereits 1973 aus der evangelischen Kirche ausgetreten und konnte dies mit einer Austrittsurkunde nachweisen. Trotz des Austritts wurde in den Streitjahren Kirchensteuer für ihn festgesetzt, die zunächst gezahlt wurde. Gegen einen Kirchenst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuerpflicht nach K... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Kirchensteuerpflicht nur besteht, wenn eine wirksame Kirchenmitgliedschaft nachgewiesen werden kann. Kann die Kirche einen behaupteten Wiedereintritt nicht belegen, geht dies zu ihren Lasten. In diesem Fall ist keine Kirchensteuer zu zahlen.mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.2 Muster einer Lohnabrechnung

Die Anwendung der 1-%-Methode ist für den Arbeitgeber immer die einfachste Lösung. Vorteil ist, dass der monatliche Wert feststeht, der gleichbleibend bei jeder einzelnen Lohnabrechnung erfasst wird. Im Gegensatz dazu gibt es beim Fahrtenbuch von Monat zu Monat Schwankungen, sodass i. d. R. erst beim letzten Lohnabrechnungszeitraum eines Jahres eine korrekte Abrechnung mögli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 1 Individuelle oder pauschale Besteuerung

Arbeitsentgelt aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ist lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss den Lohnsteuerabzug grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen vornehmen. Alternativ kann er auf den Abruf verzichten. In diesem Fall muss er die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit einem einheitlichen Pauschsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 3 Lohnsteuerpauschalierung mit 20 %

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % des Arbeitsentgelts erheben, wenn er auf den Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale verzichtet, für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis keine pauschalen Rentenversicherungsbeiträge entrichtet[1] und das Arbeitsentgelt die sv-rechtliche Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Der Solidaritätszuschlag...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung

Rz. 15 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Bescheinigung enthält nur Daten für den Beschäftigungszeitraum im eigenen Unternehmen. Das ist besonders zu beachten, wenn der ArbN im Laufe des Kalenderjahres eingestellt wird. Hat ein anderer ArbG für die Vorarbeitszeit der FinVerw bereits Daten elektronisch übermittelt, dürfen diese nicht in das eigene > Lohnkonto übertragen werde...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Form der Anmeldung

Rz. 18 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Anmeldung ist nach § 41a Abs 1 Satz 2 EStG dem FA nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (> Elektronische Kommunikation). Die anzumeldenden Beträge ergeben sich im Einzelnen aus dem Vordruck, der auch bei Übermittlung über das > Internet am > Computer auszufüllen ist (> Rz 9). Rz. 19 Stand: E...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Änderung der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft

Rz. 33 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Religionszugehörigkeit (> Rz 11) wird von der > Kommunale Meldebehörde an das BZSt übermittelt (§ 39e Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG). Korrespondierend wird dem ArbG das zugehörige Abzugsmerkmal für die > Kirchensteuer bereitgestellt, ua im Rahmen einer Änderungsliste bei Kirchenaustritt (> Kirchensteuer Rz 42 ff). Bereitgestellt wird das KiSt-A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Anwendung des Faktors beim LSt-Abzug durch den ArbG

Rz. 121 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Von der Einreihung des ArbN in die Steuerklasse IV Faktor erhält der ArbG durch den Abruf der > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt Kenntnis (vgl § 39e Abs 4 Satz 2 und Abs 6 Satz 1 EStG). Der ArbG ist verpflichtet, zur Ermittlung der einzubehaltenden LSt auf den Steuerbetrag, der sich bei Berücksichtigung der Steuerklasse IV ergibt, den Fak...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Die beim BZSt bereitgestellten Merkmale

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Das > Bundeszentralamt für Steuern hält für den Abruf durch den ArbG über das > Internet folgende Daten bereit (§ 39e Abs 3 EStG): Die > Identifikationsnummer des ArbN, den Tag seiner Geburt, das Merkmal für den KiSt-Abzug (> Rz 11) und die folgenden LSt-Abzugsmerkmale (§ 39 Abs 4 EStG):mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abgeltungsteuer

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden aber auch auf realisierte Kursgewinne eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 25 % nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Soweit ein Steuerpflichtiger einer kirchensteuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft angehört, ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Beim LSt-Abzug ist der ArbG verpflichtet, die > Lohnsteuer sowie Annexsteuern (> Kirchensteuer, > Solidaritätszuschlag) unter Berücksichtigung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale iSv § 39 EStG des ArbN zu ermitteln (§ 38a Abs 4, § 39e Abs 5 EStG); sie sind für ihn > Grundlagenbescheid Rz 4 ff und in das > Lohnkonto des ArbN zu übernehmen (§ 39e Ab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Sonderausgaben

Rz. 70 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Nur beschränkt zu beantragen ist ferner ein > Freibetrag für SA iSd § 10 Abs 1 Nr 4 EStG (> Kirchensteuer Rz 70 ff), § 10 Abs 1 Nr 5 EStG (> Kinderbetreuung Rz 11 ff), § 10 Abs 1 Nr 7 EStG (> Bildungsaufwendungen Rz 43 ff), § 10 Abs 1 Nr 9 EStG (> Schulgeld ), § 10 Abs 1a Nr 1 EStG (zum Realsplitting > Unterhaltsleistungen Rz 5 ff), § 10 Abs ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Positive steuerliche Folgen

Rn. 313 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Echte Betriebsaufspaltung (gegenüber Einheits-GmbH/-AG) Besitzunternehmen: Unmittelbare Verlustzurechnung an die Gesellschafter, bei KG in den Grenzen des § 15a EStG; Besitzunternehmen: Anwendung der §§ 16, 34 Abs 3 EStG (ggf nur 56 % stpfl) bei Veräußerung von (Anteilen an) Besitzunternehmen(-PersGes) gegenüber § 3 Nr 40 Buchst c EStG (60 %...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 134. Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (sog HARTZ II), BGBl I 2002, 4621

Rn. 154 Stand: EL 55 – ET: 02/2003 Hinweis: Das erste G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, BGBl I 2002, 4607, änderte das SGB und betraf die Einführung von Personal-Service-Agenturen nach § 37c SGB III. Der Bundesrat hat in einer Sitzung am 20.12.2002 dem zweiten G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zugestimmt, das im Weiteren folgende Änderungen enthält:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 245. Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 386

Rn. 265 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Grund- und der Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 wurden bereits durch das Inflationsausgleichsgesetz v 08.12.2022 (BGBl I 2022, 2230) angepasst (s vor § 1 Rn 240 (Bitz)). Zum 01.01.2024 sind die sozialrechtlichen Regelbedarfe jedoch stärker als noch im 14. Existenzminimumbericht prognostiziert gestiegen. Dem wurde mit der weiteren Anhebung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 246. Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) v 23.12.2024, BGBl I 2024, Nr 449

Rn. 266 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der in der letzten Sitzung des Finanzausschusses des BT vor dem Jahreswechsel am 19.12.2024 gefundene Kompromiss beschränkte sich auf eine inflationsbedingte Tarifanpassung für 2025 und 2026 sowie die Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge, was verfassungsrechtlich auch notwendig war. Restliche Punkte betreffend das Steuerrecht...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Freibeträge für Kinder

Rz. 38 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das > Existenzminimum für Kinder wird im Laufe des Jahres grundsätzlich nur durch das > Kindergeld berücksichtigt (zu Ausnahmen > Rz 41). Erst bei der Veranlagung wird geprüft, ob die Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder iSd § 32 Abs 6 EStG günstiger ist (> Kinderfreibeträge Rz 145 ff). Die Zahl der Freibeträge für Kinder ist eines de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches zur Antragsgrenze

Rz. 60 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Für die Feststellung des Freibetrags berücksichtigt das FA > Werbungskosten, > Sonderausgaben, > Außergewöhnliche Belastungen und den > Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Verwitweten, die nicht in Steuerklasse II gehören sowie bei > Dauernd getrennt lebende Ehegatten im Jahr der Trennung (§ 39a Abs 1 Satz 1 Nr 1 – 3, 8 und 9 EStG), n...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Abruf durch den Arbeitgeber beim Bundeszentralamt für Steuern

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der zum LSt-Abzug verpflichtete > Arbeitgeber (vgl § 38 Abs 3 EStG) hat die LSt sowie die Annexsteuern (> Kirchensteuer, > Solidaritätszuschlag) unter Berücksichtigung der LSt-Abzugsmerkmale (ELStAM) des ArbN zu ermitteln (vgl § 38a Abs 4 EStG). Rz. 5/1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Dem ArbG werden die für den LSt-Abzug erforderlichen persönliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 222. Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen v 01.12.2020, BGBl I 2020, 2616 (Zweites Familienentlastungsgesetz – 2. FamEntlastG)

Rn. 242 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Folgende Änderungen des EStG treten 2021 (bzw später, s nachfolgend) in Kraft: § 32 Abs 6 S 1 EStG: Der Kinderfreibetrag wird von 3 906 EUR auf 4 194 EUR jährlich erhöht (Verdoppelung bei Zusammenveranlagung). § 32a EStG: Der Grundfreibetrag wird für den VZ 2021 von 9 408 EUR auf 9 744 EUR und für den VZ 2022 nochmal auf 9 984 EUR erhöht (jewei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Verhältnis zu § 37b EStG

Rn. 1325 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 37b Abs 2 EStG können betrieblich veranlasste Sachzuwendungen des ArbG an seine ArbN zwar grds pauschal mit 30 % (zuzüglich SolZ und KiSt) besteuert werden, davon ausgenommen sind allerdings nach § 37b Abs 2 S 2 EStG die stpfl geldwerten Vorteile aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen, dh eine Pauschalversteuerung der geldwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Haftungsregelung (§ 3 Nr 70 S 5 EStG)

Rn. 2595 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 70 EStG enthält außerdem noch eine gefährliche Haftungsregelung für den Grundstückserwerber. Dieser haftet nämlich für die sich aus dem rückwirkenden Wegfall der Steuerbefreiung ergebenden Steuern, dh KSt/ESt, SolZ, ggf KiSt. Rn. 2595a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Durchsetzung der Haftung erfolgt per Haftungsbescheid (§ 191 AO), da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 121. Gesetz zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern v 21.12.2000, BGBl I 2000, 1978

Rn. 141 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Kern des G ist neben einem Ersatz des Wortes "Einnahmen" durch das Wort "Beträge" in § 2 Abs 5a EStG die Änderung von § 51a Abs 2 EStG, dem nach S 1 folgende S eingefügt wurden: "Zur Ermittlung der Einkommensteuer im Sinne des Satzes 1 ist das zu versteuernde Einkommen um die nach § 3 Nr 40 steuerfreien Beträge zu erhöhen und um die nach § 3c...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 236. Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749

Rn. 256 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 11.05.2022 dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale iHv 300 EUR und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus iHv 100 EUR ergänzt. Der Bundestag am 13.05.2022 dem StEntlG 2022 in der Fassung der Beschl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 193. Gesetz zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v 07.05.2013 v 15.07.2013, BGBl I 2013, 2397

Rn. 213 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Verwaltungsanweisung: BMF v 31.07.2013, BStBl I 2013, 940 (Änderung der Schreiben des BMF v 20.12.2012, BStBl I 2013, 36; BMF v 09.10.2012, BStBl I 2012, 953) zu AbgSt, Freistellungsaufträgen u Steuerbescheinigungen. Betrifft die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Ehen. Das BVerfG hat entschieden, dass die Ungleichbehandl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zur Bildung der Merkmale

Rz. 13 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bestimmte LSt-Abzugsmerkmale werden vom BZSt in der ELStAM-Datenbank automatisiert gebildet. Das betrifft die Basismerkmale "Steuerklasse" und "Zahl der Kinderfreibeträge" für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (vgl § 39e Abs 1 Satz 1 und Abs 3 EStG). Die dem zugrunde liegenden Daten werden dem BZSt von der > Kommunale Meldebehör...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Anzeigepflichten/Nachforderung

Rz. 130 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Ändern sich die beim Antrag auf ein LSt-Abzugsmerkmal dem FA mitgeteilten Verhältnisse im Laufe des Kalenderjahres zu seinen Ungunsten, so ist der ArbN verpflichtet, dies dem FA umgehend anzuzeigen (vgl § 39a Abs 1 Satz 5 EStG). Zu den Einzelheiten > Anzeigepflichten und > Mitteilung an das Finanzamt. Rz. 131 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der m...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 200. Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BürokratieentlastungsG) v 28.07.2015, BGBl I 2015, 1400

Rn. 220 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Mit dem von der Bundesregierung im Juni 2014 beschlossenen Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung 2014" soll Bürokratie gezielt abgebaut werden. Das BürokratieentlastungsG setzt dies nun zT um. Es enthält neben Änderungen des EStG (s nachfolgend)mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 178. Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) v 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950

Rn. 198 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Auf Basis des Koalitionsvertrags bringt das WachstumsbeschleunigungsG folgende Änderungen des EStG (daneben außerdem GrESt-Erleichterungen bei der Umstrukturierung von Unternehmen, eine Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miet- und Pachtzinsen von 65 % auf 50 %, bei der ErbSt wurde die Unternehmensnachfolge planungssicherer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr