In den Zeilen 4–6 der Anlage KAP wird abgefragt, ob der Anleger die Günstigerprüfung[1] beantragt[2], ob ein Antrag auf Veranlagung zum Abgeltungsteuersatz[3] gestellt wird[4] oder ob die Kirchensteuer im Rahmen der Veranlagung nachzuerheben ist.[5]

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