Fachbeiträge & Kommentare zu Kirchensteuer

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das Steuerrecht wird vom Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung beherrscht. Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (dazu auch > Steuerschuldner) entstehen erst, nachdem der Tatbestand verwirklicht worden ist, an den die einzelnen Steuergesetze die Leistungspflicht knüpfen (§ 38 AO). Folglich entscheidet das FA grundsätzlich erst...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Lohnsteuer in der Phase bis zur Verfahrenseröffnung

Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der InsSchuldner oder sein Geschäftsführer bleibt auch in der Liquiditätskrise zum LSt-Abzug verpflichtet. Das gilt – bis zu einem Verfügungsverbot – auch nach einem Antrag auf Eröffnung des InsVerfahrens: Bei Fälligkeit der LSt noch vorhandene Mittel sind an das FA abzuführen (BFH 222, 228 = BStBl 2009 II, 129; ergänzend > Haftung für Lohnst...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insolvenzgeld

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ein > Arbeitnehmer kann bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen, wenn sein > Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Die gesetzlichen Regelungen zum Insolvenzgeld finden sich vor allem in den §§ 165–172 SGB III. Als Insolvenzgeld wird der Betrag gezahlt, den der ArbG als > Arbeitslohn für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereigni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Baum, Die Festsetzungsverjährung, NWB Fach 2, 6513; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts, NJW 2003, 2281; Bornheim, Verfassungswidrige Steuern und Verlängerung der Festsetzungsverjährung aufgrund Steuerhinterziehung gem. § 169 Abs. 2 S. 2 AO, Stbg 1998, 549; Bornheim, Hinterziehung von Vermögensteuer – Strafrechtliche Aspekte, Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuern

Rz. 376 [Autor/Stand] In der Praxis ist die Steuerverkürzung die häufigste und wichtigste Form der Steuerhinterziehung. Rz. 377 [Autor/Stand] Steuern sind nach der Legaldefinition des § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt wer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.2 Einbringungsgewinn I bei der Einkommensteuer

Tz. 59a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Sind natürliche Pers bei der Sacheinlage als Einbringende beteiligt oder sind natürliche Pers im Fall der Einbringung durch eine Pers-Ges als MU beteiligt, unterliegt der Einbringungsgewinn I der ESt als Eink aus Gew, L + F oder selbständiger Arbeit (s § 2 Abs 1 S 1 Nr 1 bis 3 EStG; zur Eink-Art s Tz 59). Die StPflicht der Eink richtet sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafrecht als ultima ratio des Rechts

Rz. 30 [Autor/Stand] Nicht nur formal durch den Bestimmtheitsgrundsatz (s. Rz. 25 ff.), sondern auch materiell ist das Strafrecht verfassungsrechtlich gebunden. Nach allgemeiner Meinung darf der Gesetzgeber erst dann zum Mittel der Strafe greifen und ein Verhalten mit dieser Sanktion bedrohen, wenn andere gesetzliche Reaktionsmöglichkeiten zum Schutz eines Rechtsguts weniger...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Blesinger, Der Schutz des Familienleistungsausgleichs ab dem 1.1.1996 durch das Steuerstrafrecht, wistra 1996, 255; Haag, Kindergeld und Steuerstrafrecht, ZTR 1999, 12; Hellmann, Konsequenzen der strafbefreienden Erklärung nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit für die Verfolgung von Nichtsteuerstraftaten, wistra 2004, 201; Heuermann, Kindergeld und Einkommenste...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Arbeitnehmer, Sachprämie / 3 Nettolohnvereinbarung: Wie die Abgaben bei Sachbezügen berechnet werden

Schuldner der Lohnsteuer und des Arbeitnehmeranteils an der Sozialversicherung für diesen Sachbezug ist der Arbeitnehmer. Trägt der Arbeitgeber die Lohnsteuer- und Sozialversicherung, die eigentlich der Arbeitnehmer zahlen müsste, übernimmt er eine Zahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers, die in Geld besteht. Die Übernahme dieser Zahlungsverpflichtung im Rahmen einer Nettoloh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Ertragsteuerbelastung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft von weniger als 25 Prozent

(3) [1]Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent unterliegen, . . . Rz. 706 [Autor/Stand] Nur noch ein einheitliches Kriterium. § 8 Abs. 3 regelt die Niedrigbesteuerung für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft, die nach dem 31.12.2007 beg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Handlung im natürlichen Sinn

Rz. 903 [Autor/Stand] Entscheidend für die Anwendung des § 52 oder § 53 StGB ist, ob mehrere Gesetzesverletzungen durch eine oder durch mehrere Handlungen begangen werden. Davon zu trennen ist die Frage, ob trotz Vorliegens mehrerer Handlungen nicht nur eine einzige Tat im materiellen Sinn gegeben ist (s. dazu Rz. 862, 871 ff.). § 52 StGB ist einschlägig, wenn auch nach allt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Verlängerte Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO)

Rz. 1139 [Autor/Stand] Für hinterzogene Steuern beträgt die Festsetzungsfrist 10 Jahre gegenüber sonst einem Jahr bei Verbrauchsteuern und vier Jahren bei sonstigen Steuern, § 169 Abs. 2 Satz 2 AO. Für die Nacherhebung von Zöllen gilt bei vorsätzlichen Zollhinterziehungen – statt der regelmäßigen Frist von drei Jahren (Art. 103 Abs. 1 UZK) die Zehnjahresfrist (Art. 103 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.7 Einkommensteuer und ihre Zuschlagsteuern

Nach § 4 Nr. 11 Satz 2 StBerG erstreckt sich die Befugnis nur auf die Hilfeleistung bei der (deutschen) Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Aus der Verwendung des Begriffs "Steuersachen" anstelle von "Lohnsteuersachen" ist dabei herzuleiten, dass der Lohnsteuerhilfeverein wie bisher bei der Hilfeleistung im Rahmen der Befugnis au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 3 Die Beratungsbefugnis im Überblick

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine umfasst ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, "Selbsthilfeeinrichtungen" von Arbeitnehmern zu sein, die für diesen Personenkreis typischerweise verwirklichten steuerlichen Tatbestände. Den Kern bilden die Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen. Unerheblich ist, ob diese Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Allgemeines

Rz. 1681 [Autor/Stand] Mit der Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.8.2007[2] mit Wirkung zum 1.1.2009 und der Einführung eines neuen Versicherungstyps im Sinne des Einkommensteuerrechts – dem vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag – sowie eines neuen gesetzlich definierten Mindesttodesfallschutzes mit dem JStG 2009 vom 19.12...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.5. Begriff der Lohnsumme

Rz. 56 Die Lohnsumme wird in § 13a Abs. 3 Satz 6 bis 10 definiert und orientiert sich an Anh. I VO (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28.09.2006, ABl L 281/15 (s. auch R E 13a.5 ErbStR). Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist es nicht zu beanstanden, wenn stattdessen aus Vereinfachungsgründen auf den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwand (§ 275 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Spezialität und Sonderregelung

Rz. 880 [Autor/Stand] Im Fall der Spezialität regelt ein Strafgesetz einen von einem anderen Gesetz allgemeiner erfassten Sachverhalt durch Hinzutreten weiterer Merkmale in besonderer Weise. So kann man etwa § 373 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 AO in Bezug auf das Erfordernis, dass Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben hinterzogen werden müssen, im Vergleich zum allgemeiner gefassten Hinterzie...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.3 Schulden, die nach dem Erbfall entstehen

Rz. 194 Abzugsfähig sind auch Schulden, die erst nach dem Erbfall entstanden sind, für die jedoch der Erblasser den wirtschaftlichen Grund gesetzt hat. So sind Schadenersatzansprüche, die auf einer schädigenden Handlung durch den Erblasser beruhen, bei denen der Schaden aber erst nach dessen Tod eingetreten ist, abzugsfähig. Rz. 195 Ebenfalls abzugsfähig ist die Einkommensteu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Beispiele für Tateinheit (§ 52 StGB)

Rz. 914 Beim Einfuhrschmuggel von Zigaretten führt die Verletzung der Gestellungspflicht (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) zu Tateinheit der Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und Tabaksteuer.[1] Für den Solidaritätszuschlag nach § 1 SolZG besteht keine selbständige Erklärungspflicht, sondern sie ist als Annex auf der Grundlage der Hauptsteuererklärung (im konkreten Fall der L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 19a Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 114 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Letztlich kommt es zur Nachholung der Besteuerung, wenn das Dienstverhältnis zu dem bisherigen ArbG beendet wird, § 19a Abs 4 S 1 Nr 3 S 1 EStG, und der ArbG keine Erklärung gem § 19a Abs 4a EStG abgegeben hat (s Rn 128a). Das Dienstverhältnis wird regelmäßig durch Kündigung des ArbN oder ArbG beendet (§§ 620 Abs 2, 622, 623 BGB). Es kann je...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bewertung

Rz. 6 Stand: 7/01 – 11/2025 Die Bewertung von Kapitalforderungen/-schulden ist nicht nur i. R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für andere Steuerarten von Bedeutung (§ 1 Abs. 1 BewG), z. B. Grunderwerbsteuer: Kaufpreisbestimmung bei unverzinslicher Ratenzahlung (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Einkommensteuer: Bestimmung des Veräußerungspreises und der Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Berechnung der verkürzten Steuer

Rz. 474 [Autor/Stand] Die Berechnung der verkürzten Steuer in den Urteilsgründen setzt zunächst voraus, dass sich der Tatrichter mit den Besteuerungsgrundlagen insoweit auseinandersetzt, als er diese der Berechnung der verkürzten Beträge zugrunde legen will.[2] Die verkürzte Steuer ist im Urteil für jeden Steueranspruch – für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt – gesond...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 2.3 Kirchensteuer

Bei kirchensteuerpflichtigen Kapitalanlegern wird die Kirchensteuer auf Grundlage des Steuersatzes für Kapitaleinkünfte berechnet. Da Kapitalerträge möglichst nicht mehr in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden sollen, wurde der Sonderausgabenabzug auf Kirchensteuer – soweit dieser auf mit dem Abgeltungsteuersatz besteuerte Kapitalerträge entfällt – eingeschränkt.[...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.7 Kirchensteuerveranlagung

Der Kirchensteuerabzug erfolgt auf Grundlage eines automatisierten Abrufverfahrens gegenüber dem BZSt. Wenn die Kirchensteuer erhoben wurde, entfaltet auch dieser Steuerabzug abgeltende Wirkung.[1] Wurde im Steuerabzugsverfahren keine Kirchensteuer einbehalten, wird eine Veranlagung zur Kirchensteuer durchgeführt. Dazu hat der Steuerpflichtige – so die Gesetzesfassung[2] – (n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.8 Minderung der Einkommensteuer bei Kirchensteuerpflicht

Wurde im Steuerabzugsverfahren keine Kirchensteuer einbehalten, wird der steuermindernde Effekt der Kirchensteuerzahlung – Ermäßigung der Einkommensteuer um 1/4 der Kirchensteuer[1] – im Rahmen der Veranlagung nachgeholt.[2] Hierbei sollte neben der Erklärung zur Kirchensteuerpflicht in Zeile 6 der Anlage KAP auch der entsprechende Antrag in der Zeile 5 der Anlage KAP gestel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 2.4 Formel

Die Einkommensteuer ist nach folgender Formel zu berechnen: e – 4q 4 + k Praxis-Beispiel Beispiel 1 Berechnung bei einer nicht kirchensteuerpflichtigen Person A erhält Zinsen aus einer ausländischen Anleihe i. H. v. 100 EUR. Die ausländische Steuer nach DBA beträgt 10 EUR. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.3.2 Ausnahme: abgeltender Kapitalertragsteuerabzug

Hat jedoch bei inländischen Dividenden ein inländisches Kreditinstitut bzw. inländischer Entrichtungsschuldner bereits eine Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt[1], tritt auch bei der Auslandsverwahrung hierdurch eine Abgeltungswirkung hinsichtlich der Einkommensteuer ein. Praxis-Beispiel Inländische Aktien mit Auslandsverwahrung Bei Dividenden einer inländischen AG i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.5.3 Grenzsteuersatz über 25 %

Es kann aber nicht in allen Fällen auf den einkommensteuerlichen Grenzsteuersatz des Anlegers abgestellt werden. Werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (erstmals) Steuervergünstigungen durch Einbeziehung der Kapitalerträge gewährt, kann auch bei einem über 25-prozentigen Grenzsteuersatz die tarifliche Einkommensteuer auf die Kapitalerträge günstiger als die Abgeltun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkünfte aus Kapitalvermögen / Zusammenfassung

Überblick Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) gehören zu den Überschuss­einkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Zum 1.1.2009 wurde mit der Abgeltungsteuer eine umfassende Veräußerungsgewinnbesteuerung mit einem 25-prozentigen Steuersatz zzgl. SolZ und ggf. Kirchensteuer eingeführt. Allerdings sind die bis Ende 2008 erworbenen Kapitalanlagen größtenteils von der Veräußerungsgewinnbesteu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.1.1 Abgeltungswirkung des Steuerabzugs

Soweit die Kapitalerträge dem Steuerabzug unterlegen haben, ist die Einkommensteuerschuld des Anlegers nach § 43 Abs. 5 EStG abgegolten, wenn die Erträge nicht einer anderen Einkunftsart (z. B. einem Gewerbebetrieb) zuzurechnen sind bzw. die Ausnahmen des § 32d Abs. 2 EStG vorliegen.[1] Die Abgeltungswirkung umfasst auch Zuschlagsteuern wie den Solidaritätszuschlag (SolZ) un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 2.1 Tarif

Abweichend von § 32a EStG – welcher den progressiven Einkommensteuertarif in der Bandbreite zwischen 0 und 45 % regelt – werden Kapitaleinkünfte nach einer eigenen Tarifvorschrift besteuert. Der Steuersatz auf Kapitaleinkünfte beträgt einheitlich 25 %.[1] Hinzu kommen der SolZ und ggf. die Kirchensteuer. Hinweis Solidaritätszuschlag Die Erhöhung der Freigrenzen beim Solidaritä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.9 Zeilen 43–45

Steuerabzugsbeträge in Zusammenhang mit Kapitalerträgen, die tariflich zu besteuern sind, werden in den Zeilen 43–45 der Anlage KAP 2025 eingetragen. Dies sind Kapitalerträge i. S. d. § 32d Abs. 2 EStG [1] sowie Kapitalerträge, die zu anderen Einkunftsarten gehören (z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb[2]). Inländische Steuerabzugsbeträge (Kapitalertragsteuer – Zeile 43, Solidar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.1 Allgemeines

Steuerpflichtige Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben (z. B. Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Erstattungszinsen nach § 233a AO) hat der Steuerpflichtige nach § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.[1] Hierbei gilt der Steuersatz d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.2 Zeilen 4–6

In den Zeilen 4–6 der Anlage KAP wird abgefragt, ob der Anleger die Günstigerprüfung[1] beantragt[2], ob ein Antrag auf Veranlagung zum Abgeltungsteuersatz[3] gestellt wird[4] oder ob die Kirchensteuer im Rahmen der Veranlagung nachzuerheben ist.[5]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.2 Dividenden

Die Gewinnanteile an Aktiengesellschaften werden i. d. R. als Dividenden bezeichnet. Die Dividende ist der auf die einzelne Aktie entfallende Gewinnanteil, deren Höhe im Rahmen der Hauptversammlung der AG (nach Vorschlag durch den Vorstand) festgelegt wird. Die Dividendenauszahlung erfolgt gegen Vorlage des Dividendenscheins. Der Dividendenschein wird durch die ­Depotbank ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.8 Zeilen 37-42

Steuerabzugsbeträge und ausländische Steuern, die in Zusammenhang mit Kapitalerträgen i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG abgezogen wurden bzw. angerechnet werden können, werden in den Zeilen 37-42 der Anlage KAP 2025 eingetragen. Das gilt auch für evtl. Steuerabzugsbeträge im Zusammenhang mit erklärten Erträgen auf der Anlage KAP-INV. Inländische Steuerabzugsbeträge (Kapitalertragste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.12 Anlage KAP-BET

Ist der Steuerpflichtige an vermögensverwaltenden Personengesellschaften oder Gemeinschaften beteiligt, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, werden auf ihn entfallende Werte in der Anlage KAP-BET eingetragen. Anzurechnende Steuern im Zusammenhang mit anderen Einkunftsarten aus der Beteiligung an Personengesellschaften werden ebenfalls in der Anlage KAP-BET aufgenommen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 7 Firmenwagen durch Gehaltsverzicht

Die Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung nach der 1 %-Methode ist auch im Fall des Barlohnverzichts zulässig.[1] Anders als beim Lohnverzicht mit Verwendungsabrede, der zu keiner Herabsetzung des bisherigen Bruttoarbeitslohns führen kann[2], kann bei einer Lohnumwandlung unter Änderung des Anstellungsvertrags der Lohnzufluss zukünftig nur noch in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.5.1 Allgemeines

Auf Antrag des Steuerpflichtigen[1] werden die nach § 20 EStG ermittelten Kapitaleinkünfte der Summe der Einkünfte hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer als bei Anwendung des Steuersatzes von 25 %[2] führt (Günstigerprüfung). Hierdurch wird sichergestellt, dass insbesondere für Kapitalanleger mit einer g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.2.1 Qualifikationsanforderungen an den Beratungsstellenleiter

a) Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Stets als geeignet für die Funktion als Beratungsstellenleiter gilt eine zur unbeschränkten Hilfeleistung nach § 3 Nr. 1 StBerG befugte natürliche Person.[1] Hat jemand die für diesen Beruf erforderlichen staatlichen Prüfungen abgelegt, besitzt aber nicht die erforderliche Zulassung oder Bestellung, kann von einer anderen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 4.2 Pauschalbesteuerung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Für den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 5 Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer

Die Kirchensteuer wird auch als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) erhoben. Der Kirchensteuerabzug erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Die Banken erhalten vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das für die Erhebung notwendige Religionsmerkmal aus einer Datenbank. Das Religionsmerkmal wird der Bank verschlüsselt auf elektronischem Wege unter Beachtung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 4 Kirchensteuer-Mindestbeträge

In einigen Bundesländern werden Kirchensteuer-Mindestbeträge erhoben.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 3.1 Kappung der Kirchensteuer

Man versteht darunter die Festlegung eines Höchstbetrags, berechnet auf einen bestimmten Prozentsatz des vom Finanzamt rechtskräftig veranlagten zu versteuernden Einkommens. Übersteigt das Einkommen eine bestimmte Höhe, die Kappungsschwelle, tritt ein Steuervorteil ein, da der Prozentsatz (Kappungssatz) des zu versteuernden Einkommens feststeht, während die KiSt durch die Fo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 3.2 Kirchensteuer bei Abfindungen

Bei Abfindungen gewähren die Kirchen i. d. R. auf Antrag einen Teilerlass von bis zu 50 % auf die Kirchensteuer, die auf die Abfindung entfällt. Die Ermäßigung kann innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Steuerbescheids unter Vorlage einer vollständigen Kopie des Steuerbescheids bei der zuständigen Landeskirche oder Diözese formlos beantragt werden. Die Kirchen sind nich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / Zusammenfassung

Überblick Die Kirchensteuer (KiSt) wird aufgrund von Landesgesetzen erhoben. Steuerpflichtig sind alle Kirchenmitglieder in dem Kirchengebiet, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Von Arbeitnehmern wird die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommen- bzw. Lohnsteuer erhoben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Grundlagen finden sich in den Kirchensteuergesetzen der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.1 Erlass und Stundung

Soweit die KiSt von den Finanzbehörden verwaltet wird, erlassen und stunden diese die KiSt in eigener Zuständigkeit in dem Umfang, wie sie auch die Maßstabsteuer erlassen oder stunden. Über einen weitergehenden Erlass oder einen isolierten Erlass oder Stundung der KiSt entscheiden die Kirchenbehörden. Sie sind an die Entscheidung der Finanzbehörden nicht gebunden.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.2 Verzinsung, Säumniszuschläge, Straf- und Bußgeldvorschriften

Die Vorschriften der Abgabenordnung über die Verzinsung und die Festsetzung von Säumniszuschlägen sind auf die Kirchensteuer nicht anzuwenden. Dies gilt auch für die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeitnehmerveranlagung

Zusammenfassung Überblick Die Kirchensteuer (KiSt) wird aufgrund von Landesgesetzen erhoben. Steuerpflichtig sind alle Kirchenmitglieder in dem Kirchengebiet, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Von Arbeitnehmern wird die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommen- bzw. Lohnsteuer erhoben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Grundlagen finden sich in den Kirchenste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.6 Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe

Das besondere Kirchgeld wird in einigen Bundesländern von Ehegatten erhoben, die in glaubensverschiedener Ehe leben. Um eine glaubensverschiedene Ehe handelt es sich, wenn nur ein Ehegatte einer steuererhebenden Kirche angehört. Dabei ist es unerheblich, ob der andere Ehegatte gar keiner Kirche oder ob er einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehört, die zwar ...mehr