Fachbeiträge & Kommentare zu Kirchensteuer

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.5 Kritische Bewertung der Vorschrift

Rz. 67 § 45b Abs. 6 EStG regelt ein kompliziertes Nebeneinander von Jahresmeldungen, deren Abgrenzung in der Praxis Schwierigkeiten bereiten wird, und daher nicht praktikabel ist. § 45b Abs. 6 S. 1 EStG bezieht sich nur auf Fälle, in denen keine Steuerbescheinigung gern. § 45a Abs. 2 EStG bzw. keine Angaben gem. § 45a Abs. 2a EStG übermittelt wurden. § 45b Abs. 6 S. 2 EStG r...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Einstweilige Anordnung zur Unterhaltszahlung nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens

Rz. 107 Muster 5.4: Einstweilige Anordnung zur Unterhaltszahlung nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens Muster 5.4: Einstweilige Anordnung zur Unterhaltszahlung nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens An das Amtsgericht – Familiengericht – In dem einstweiligen Anordnungsverfahren der Hausfrau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsan...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Vorteile und Nachteile des Realsplitting

Rz. 1005 Der Vorteil des Realsplitting besteht darin, dass sich die Steuerbelastung des Schuldners in der Regel drastisch ermäßigt. Denn der geleistete Ehegattenunterhalt[1147] wird von der Spitze seines zu versteuernden Einkommens abgezogen. Der Schuldner erzielt also eine Steuerersparnis in Höhe seiner persönlichen Spitzensteuerbelastung. Je höher das Einkommen des Schuldn...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zum unterschiedlichen Bedarf

Rz. 124 Der unterschiedliche Bedarf von Kindern entsprechend den unterschiedlichen Lebensstellungen der Eltern ist zusammengefasst in der Düsseldorfer Tabelle, die seit dem 1.1.1979 vom OLG Düsseldorf herausgegeben wird.[123] Die Düsseldorfer Tabelle hat derzeit den Stand vom 1.1.2022 und beruht auf der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsänderung.[124] Die Düsseld...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 9.2 Pauschalierung der Arbeitgeberzuwendung

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für an Arbeitnehmer (auch an Arbeitnehmer-Ehegatten) überlassene Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung sowie zusätzlich zum Arbeitslohn geleistete Zuschüsse auch mit einem Pauschalsteuersatz von 15 % ermitteln, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Bei Wahl der Pauschalierung durch den Arbeitgeber, ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abrechnung von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der Arbeitnehmer wohnt 30 Kilometer von seiner ersten Tätigkeitsstätte entfernt. Er fährt diese Strecke an 210 Tagen und kann in seiner Steuererklärung eine Entfernungspauschale von 210 Tage × 20 km × 0,30 EUR = 1.260 EUR sowie 210 Tage × 10 km × 0,38 EUR = 798 EUR, insgesamt also 2.058 EUR (= 1.260 EUR + 798 EUR) geltend machen. Den Betrag, den der Arbeitnehmer in seiner Einkom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 1.1 Nichtzahlung von Steuern

Säumniszuschläge können nur bei Nichtzahlung von Steuern und bei zurückzuzahlenden Steuervergütungen entstehen (§ 240 AO). Zu den Steuern gehören auch Zölle und Abschöpfungen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 AO). Die Vorschriften der AO über Säumniszuschläge gelten auch für Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, § 3 Abs. 2 AO, § 1 Abs. 2 AO). Um eine Steuer handelt es sich auch, wenn z....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 3.5.2 Inhalt der Anzeige

Rz. 39 Nach Abs. 3 S. 1 muss die Anzeige die Angabe des Abtretenden, des Abtretungsempfängers sowie der Art und Höhe des abgetretenen Anspruchs und des Abtretungsgrundes enthalten. Der Abtretende und der Abtretungsempfänger müssen so genau bezeichnet werden, dass sie eindeutig erkennbar sind.[1] Bestehen keine Zweifel über die Identität, schaden ungenaue oder unvollständige ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.3 Leistungen bei Bezug von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Rz. 22 Abs. 3 erfasst nur Leistungen, die der Bezieher von Alg von seinem Arbeitgeber oder dem Maßnahmeträger während des Bezuges von Alg bei beruflicher Weiterbildung erhält. Ein Anspruch auf die Leistung genügt für eine Berücksichtigung nach Abs. 3 nicht. Die Vorschrift bezweckt einen Anreiz für den Arbeitslosen zu beruflicher Weiterbildung. Arbeitgeber können das Alg begr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Der Festsetzungsverjährung unterliegende Ansprüche

Rz. 4 Das Gesetz unterscheidet zwischen der Verjährung der noch nicht festgesetzten Steuer[1] einerseits und der Verjährung des Zahlungsanspruchs[2] andererseits. Der Festsetzungsfrist nach §§ 169ff. AO unterliegen alle Besitz-, Verkehrs- und Realsteuern. Für die Realsteuern gelten die §§ 169ff. AO auch für das Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren der §§ 185ff. AO, wobei für ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.1 Allgemeines

Rz. 24 Die Festsetzungsfrist kann nicht durch behördliche Entscheidung verlängert werden. Ihre Dauer, ihr Beginn, ihr Ende und mögliche Hemmungsgründe sind in §§ 169ff. AO abschließend geregelt. Die Länge der Festsetzungsfrist unterliegt auch nicht der Vereinbarung von Finanzbehörde und Stpfl. Da die Festsetzungsfrist von Amts wegen zu beachten ist und zum Erlöschen des Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.3 Steuerverkürzung durch den Stpfl.

Rz. 31a Die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung kann begangen sein vom Stpfl. selbst (Rz. 32) oder einer Person, für die er die Verantwortung trägt (Rz. 37a); in beiden Fällen besteht für den Stpfl. keine Exkulpationsmöglichkeit; durch einen Dritten, für den der Stpfl. keine Verantwortung trägt; hier kann der Stpfl. sich exkulpieren (Rz. 41ff.). Rz. 32 Die V...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs i.S. des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG setzt keine Kirchensteuerzahlung im Erstattungsjahr voraus

Leitsatz 1. Ein Erstattungsüberhang i.S. des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG erfordert lediglich ein "Übersteigen" der erstatteten Aufwendungen über die im Erstattungsjahr geleisteten Aufwendungen, die auch 0 € betragen können. Ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang liegt damit auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum der Kirchensteuererstattung keine Kirchen...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (c) Finanzierungsstruktur

Rz. 52 Oftmals entscheidend für den Ertrag einer Immobilie ist ihre Finanzierung. Der Testamentsvollstrecker hat also zu prüfen, wie das Zinsentwicklungsrisiko angestiegen ist und welche Maßnahmen zur Sicherung eines niedrigen Zinsniveaus flankierend eingesetzt werden können. Hier bieten sich Forward-Darlehen,[30] Vereinbarung eines neuen Festzinssatzes für einen zukünftigen...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / a) Verständnis von Asset Allocation

Rz. 33 Der Grundgedanke der Vermögensaufteilung auf unterschiedliche Anlageklassen (Asset Allocation) liegt in der Bildung von effizienten Portfolios. Diese ergeben sich, wenn es bei gleicher Rendite kein Portfolio mit einem geringeren Risiko gibt, oder zu einem Risiko ein Portfolio mit einer höheren Rendite gibt. Ein Anleger rechnet bei jedem Investment mit einer erwarteten...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 3. Anlage Sonderausgaben

Die Anlage Sonderausgaben umfasst explizit nicht Versicherungsaufwendungen oder Altersvorsorgebeiträge (s. Überschrift zur Zeile 3). Im Einzelnen werden über die Anlage Sonderausgaben folgende Aufwendungen erfasst: Kirchensteuer als Sonderausgabe Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) Berufsausbildungskosten Gezahlte Versorgungsleistungen aus Renten und Dauernden Lasten Unte...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 4. Pflicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung

Verschiedene Regelungen im EStG und in der EStDV führen zur Abgabepflicht innerhalb der in Tz. I.3 genannten Fristen. Grundsätzlich ist für die Frage der Abgabepflicht einer ESt-Erklärung danach zu unterscheiden, ob es sich bei den steuerpflichtigen Personen um Arbeitnehmer oder andere Personen handelt. Auszug aus dem Formular EST 1 A: Arbeitnehmer: Besteht das Einkommen ganz ...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / VI. Sonderausgaben

Die Angaben zu den Sonderausgaben sind auf mehreren Anlagen zu machen. Altersvorsorgebeiträge für zertifizierte Anlagen sind auf der Anlage AV, Altersvorsorgebeiträge werden auf der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst. Auf der Anlage Sonderausgaben werden übrige Sonderausgaben (z.B. KiSt, Spenden), welche nicht von den anderen Anlagen erfasst werden, berücksichtigt. Darüber hinau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 5.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 113b Die ab 2007 anwendbare Vorschrift des § 4 Abs. 5b EStG, wonach ein Betriebsausgabenabzug bei der GewSt nicht möglich ist, überschneidet sich im Anwendungsbereich nicht mit der Nr. 3, da Realsteuern nicht unter die Nr. 3 fallen. KiSt ist gem. § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG entsprechend dem Einleitungssatz als Sonderausgabe vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehbar, obwohl es ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 5.3 Steuern vom Einkommen

Rz. 114 Zu den nicht abziehbaren Steuern vom Einkommen gehören neben der ESt (einschl. LSt und KapSt) auch der SolZ. Ausl. Steuern können im Rahmen des § 34c EStG auf die inländische ESt angerechnet (§ 34c Abs. 1 EStG) oder bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 34c Abs. 2 EStG) berücksichtigt werden. Das Abzugsverbot nach § 12 Nr. 3 EStG, wonach Personensteuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Update: Entwicklungen beim ... / 2. Angaben zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer (§ 45b EStG)

Die Neuregelung in § 45b EStG erweitert insb. für Kapitalerträge aus girosammelverwahrten Aktien den Umfang der in den Steuerbescheinigungen auszuweisenden Angaben. Hierbei soll die Finanzverwaltung frühzeitig elektronisch über die in den Steuerbescheinigungen enthaltenen Daten nach Maßgabe des § 93c AO in Kenntnis gesetzt werden. Die Regelung in § 45b EStG enthält zudem auc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines zur Kapitalertragsteuer

Tz. 1 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Während Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften (wie Dividendenbezüge) schon seit Jahrzehnten einem Kapitalertragsteuerabzug unterlagen, erfolgte seit 1989 eine immer stärkere Ausweitung des Kapitalertragsteuerabzugs auf immer mehr Kapitaleinkünfte. Nachdem im Rahmen der "Zinsabschlagsteuer" zunächst auch auf Zinseinnahmen ein Kapitalertrags...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 28 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die im § 34a EStG normierte Thesaurierungsbegünstigung begegnet in mehreren Punkten verfassungsrechtlichen Bedenken. Rn. 29 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Tatsache, dass sich die Vorschrift vorwiegend die Begünstigung ertragsstarker PersGes zum Gegenstand nimmt, ist mE verfassungsrechtlich unbedenklich, da § 34a EStG als Tarifvorschrift zur R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Rückgriff des ArbG gegen den ArbN

Rn. 86 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ob der in Anspruch genommene ArbG Rückgriffsansprüche gegen den ArbN hat, bestimmt sich mangels einer Regelung im EStG nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen, st Rspr, vgl BFH BStBl III 1961, 170; 1963, 226; BStBl II 1972, 816. Im Prinzip hat der ArbG als in Anspruch genommener Gesamtschuldner (§ 426 Abs 2 BGB) analog § 670 BGB einen Anspruch a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuersatz im Nachversteuerungsfall (§ 34a Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 137 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ähnlich wie im Fall der Sondertarifierung nach § 34a Abs 1 S 1 EStG, wonach ein fester, progressionsunabhängiger Sondertarif von 28,25 % zzgl SolZ und ggf KiSt festgelegt ist, wird die Versteuerung des Nachversteuerungsbetrags mit einem festen, progressionsunabhängigen Steuersatz von 25 % zzgl SolZ und ggf KiSt vorgenommen (s Rn 135). Rn. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 40 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gemäß BT-Drucks 16/4841, 62 ist § 34a EStG als Tarifvorschrift ausgestaltet worden, welche als Ausgangspunkt für die Berechnung der Thesaurierungsbegünstigung auf das zvE (§ 2 Abs 5 EStG) abstellt. Gemäß BMF v 11.08.2008, BStBl I 2008, 838 Rz 1 bleiben die Regelungen der Einkommensermittlung durch § 34a EStG unberührt, sodass insbesondere di...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.3 Schulden, die nach dem Erbfall entstehen

Rz. 194 Abzugsfähig sind auch Schulden, die erst nach dem Erbfall entstanden sind, für die jedoch der Erblasser den wirtschaftlichen Grund gesetzt hat. So sind Schadenersatzansprüche, die auf einer schädigenden Handlung durch den Erblasser beruhen, bei denen der Schaden aber erst nach dessen Tod eingetreten ist, abzugsfähig. Rz. 195 Ebenfalls abzugsfähig ist die Einkommensteu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.5. Begriff der Lohnsumme

Rz. 56 Die Lohnsumme wird in § 13a Abs. 3 Satz 6 bis 10 definiert und orientiert sich an Anh. I VO (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28.09.2006, ABl L 281/15 (s. auch R E 13a.5 ErbStR). Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist es nicht zu beanstanden, wenn stattdessen aus Vereinfachungsgründen auf den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwand (§ 275 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Notfalls Schätzung

Rn. 124 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Schätzungswege kann die Belastung festgelegt werden, wenn die Höhe der Erstattung ungewiss ist. Voraussetzung ist dafür, dass der StPfl im VZ des Aufwands ernsthaft mit der Erstattung rechnen konnte. Der Steuerbescheid ist dann vorläufig zu stellen oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zu erlassen. Im Fall der völligen Ungewissheit de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 34a EStG räumt Einzelunternehmern und Mitunternehmern unter bestimmten Voraussetzungen das Wahlrecht ein, nicht entnommene Gewinne auf Antrag mit einem (Sonder-)Steuersatz von 28,25 % (zzgl SolZ und ggf KiSt) zu versteuern. Werden thesaurierte Gewinne zu einem späteren Zeitpunkt entnommen oder ein entnahmeunabhängiger Nachversteuerungstatbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einordnung

Rn. 109 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nachdem im vorangehenden Abschnitt der Begriff und die Herleitung des "nicht entnommenen Gewinns" iSd § 34a Abs 2 EStG eingehend diskutiert wurden, erfolgt nun eine ausführliche Auseinandersetzung mit den weiteren zentralen Begriffen des sog Begünstigungsbetrages sowie des nachversteuerungspflichtigen Betrags, welche in Abs 3 definiert werd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Nachversteuerungspflichtiger Betrag des VZ

Rn. 117 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Macht der StPfl von der Sondertarifierung Gebrauch, muss er sich zwangsläufig auch mit dem komplexen Nachversteuerungsmechanismus auseinandersetzen. Der nachversteuerungspflichtige Betrag eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist für den jeweiligen VZ dergestalt zu ermitteln, dass vom Begünstigungsbetrag iSd § 34a Abs 3 S 1 EStG die Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeine Überlegungen

Rn. 145 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 An dieser Stelle lassen sich aufgrund der zahlreichen Steuerreformen der letzten Jahre Überlegungen dahingehend anstellen, inwiefern die Thesaurierungsbegünstigung für Einzelunternehmer- und Mitunternehmer zur (temporären) Senkung der Ertragsteuerbelastung sowie zur Stärkung des EK tatsächlich das Mittel der Wahl ist und welche Alternativen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bewertung

Rz. 6 Die Bewertung von Kapitalforderungen/-schulden ist nicht nur i. R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für andere Steuerarten von Bedeutung (§ 1 Abs. 1 BewG), z. B. Grunderwerbsteuer: Kaufpreisbestimmung bei unverzinslicher Ratenzahlung (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Einkommensteuer: Bestimmung des Veräußerungspreises und der Zinserträge bei unverzinslic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.5 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 § 11 EStG betrifft nur die zeitliche Zuordnung steuerbarer bzw. steuerlich abzugsfähiger Aufwendungen.[1] § 11 EStG findet keine Anwendung gem. § 11 Abs. 1 S. 4 EStG bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG. Für die Bilanzierung ist nicht der Abfluss bzw. der Zufluss ausschlaggebend, sondern die Aktivierung bzw. die Passivierung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2 Voraussetzungen und Umfang der Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 9 Die Voraussetzungen zur Vornahme einer LSt-Außenprüfung ergeben sich aus § 193 AO (Rz. 10ff.). Der sachliche Umfang der LSt-Außenprüfung folgt aus § 42f EStG i. V. m. § 194 Abs. 1 AO (Rz. 13ff.). Der zeitliche Umfang wird durch § 194 Abs. 1 S. 2 AO geregelt (Rz. 18). Rz. 10 Nach § 193 Abs. 1 AO ist die Außenprüfung bei Stpfl. mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Rechtsgrundlage und Zweck

Rz. 5 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das > Betriebsstätten-Finanzamt (> Rz 18 ff) hat auf Anfrage (> Rz 9 ff) eines Beteiligten (> Rz 13 ff) darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind (§ 42e EStG; > Rz 23 ff). Entsprechendes gilt für die Kirchensteuer (vgl zB § 5 KiStG NW; > Kirchensteuer Rz 42 ff) und ander...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anhang 2 – Inhaltsverzeichnis

Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Der Anhang 2 enthält ein chronologisch geordnetes und laufend aktualisiertes Verzeichnis der Fundstellen von Erlassen, die (derzeit noch) aktuelle Bedeutung haben. Darüber hinaus finden sich hier – in alphabetischer Reihenfolge – ausgewählte, für die tägliche Praxis bedeutsame Regelungen der obersten Finanzbehörden unterhalb der Regelungsebene der ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auskunftspflicht

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zur Auskunftspflicht des ArbG, des ArbN und anderer Personen im Besteuerungsverfahren gegenüber dem FA vgl §§ 90, 93, 93a, 149, 150, 160 AO. Zur Zulässigkeit von (Sammel-)Auskunftsersuchen vgl BFH 158, 502 = BStBl 1990 II, 198; BFH 162, 539 = BStBl 1991 II, 277; BFH/NV 1992, 791; BFH 241, 211 = BStBl 2014 II, 225; BFH 251, 112 = BStBl 2016 II...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Inländische Arbeitnehmer im Ausland

Rz. Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Wird ein in Deutschland ansässiger ArbN beruflich ins > Ausland Rz 1 entsandt, gilt grundsätzlich Folgendes: Solange der ArbN seinen > Wohnsitz in Deutschland aufrechterhä...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 39 EStG Lohnsteuerabzugsmerkmale

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 (1) 1Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden auf Veranlassung des Arbeitnehmers Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet (§ 39a Absatz 1 und 4, § 39e Absatz 1 in Verbindung mit § 39e Absatz 4 Satz 1 und nach § 39e Absatz 8). 2Soweit Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht nach § 39e Absatz 1 Satz 1 automatisiert gebildet werden oder davon abweichend zu bi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Auskunft an Dritte über steuerliche Verhältnisse eines anderen

Rz. 87 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Geheimhaltung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl durch die Finanzbehörden wird durch das > Steuergeheimnis iRd §§ 30ff AO geschützt. Zu den Rechten des Stpfl > Akteneinsicht, ergänzend > Datenschutz. Privatpersonen wird zu außersteuerlichen Zwecken kein Einblick in die Steuerakten eines Stpfl gewährt (BFH 96, 455 = BStBl 1969 II, 676...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aushilfstätigkeit

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Unter Aushilfstätigkeit versteht man idR eine einmalige oder von Fall zu Fall im Zuge von Gelegenheitsarbeiten, aber jeweils zeitlich befristet ausgeübte Beschäftigung. Aushilfstätigkeit verrichtet zB eine Person, die zusätzlich zum Stammpersonal vorübergehend als Urlaubs- oder Abwesenheitsvertretung, bei erhöhtem Arbeitsanfall oder (spontan)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das Steuerrecht wird vom Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung beherrscht. Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen erst, nachdem der Tatbestand verwirklicht worden ist, an den die einzelnen Steuergesetze die Leistungspflicht knüpfen (§ 38 AO). Folglich entscheidet das FA grundsätzlich erst nach Entstehen des Steueransp...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Gegenstand der Auskunft

Rz. 23 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das FA hat Auskunft zu erteilen, "ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind". Vorschriften idS sind das EStG mit EStDV und LStDV oder ein DBA, aber auch die nur die FinVerw bindenden Richtlinien und sonstige Verwaltungsanweisungen. Über ihre entsprechende Anwendung sind auch das SolZG, die KiSt-G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustausgleich und Verlus... / 2.1.1 Zu berücksichtigende Beträge

Rz. 30 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte, § 2 Abs. 3 EStG, nicht ausgeglichen werden, sind nach § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG bis zu einem Betrag von 1 Mio./10 Mio. EUR, bei Ehegatten oder Lebenspartnern,[1] die nach §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, bis zu einem Betrag von 2 Mio./20 Mio. EUR vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unm...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.1.4 Auswirkungen des Verlustrücktrags

Rz. 48 Wird der Verlustrücktrag gewährt, können hierdurch nachträglich die Voraussetzungen für die Gewährung bestimmter Steuervergünstigungen erfüllt sein, die von einer Einkommensgrenze abhängig sind, z. B. die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem 5. VermBG oder einer Wohnungsbauprämie nach dem WoPG. Wird durch den Verlustrücktrag die Steuer herabgesetzt, war ein m...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.6.2 Rechtsnachfolge

Rz. 17 Soweit in der Vergangenheit von der Nichtübertragbarkeit des Verlustabzugs Rechtsprechung und Verwaltung eine Ausnahme in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge zugelassen hatten, hat sich diese Auffassung durch die Entscheidung des Großen Senats vom 17.12.2007[1] erledigt. Der Große Senat hat die Vererblichkeit des Verlustabzugs verneint, wenn der Erbe die Verluste wirtsch...mehr