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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geringfügige Beschäftigung / I. Das Wesentliche für die Praxis in Kürze

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Rz. 1

Stand: EL 139 – ET: 09/2024

  • Arbeitsentgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze (ab 2024: 538 EUR monatlich): Wer als > Arbeitgeber jemanden gegen geringfügige Entlohnung – bis zu 538 EUR monatlich (bis zum 31.12.2023 = 520 EUR) – beschäftigt (sog Entgeltgeringfügigkeit), kann anstelle des individuellen LSt-Abzugs anhand der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM – Regelbesteuerung) die Steuerabzüge (LSt/SolZ/KiSt) und die Beiträge zur > Sozialversicherung mit einer Pauschalabgabe abgelten. Zu deren Höhe > Rz 21 ff. In der GRV besteht seit 2013 grundsätzlich Versicherungspflicht, von der sich der ArbN jedoch befreien lassen kann (> Rz 14/1). Die Pauschalabgabe wird von der Minijob-Zentrale (> Rz 33), einer Einrichtung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, berechnet und vom Konto des ArbG eingezogen. Diese Tatbestände werden in diesem Stichwort erläutert (> Rz 15 ff). Zum Meldeverfahren > Rz 40 ff. Zum variablen Höchstbetrag des Arbeitsentgelts und zur Bestimmung der Geringfügigkeitsgrenze > Rz 63 ff.
 

Rz. 2

Stand: EL 139 – ET: 09/2024

  • Arbeitsentgelt über der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit über 538 EUR monatlich; > Rz 63 ff): Hat sich der ArbN von der Versicherungspflicht in der GRV befreien lassen, muss der ArbG den Regelbeitrag zur GRV erst bei einem Arbeitsentgelt ab 538,01 EUR monatlich entrichten. Der ArbN leistet für den Übergangsbereich von 538,01 bis 2 000 EUR lediglich einen geminderten Beitragsanteil in ansteigender Höhe; oberhalb von 2 000 EUR fällt der volle ArbN-Beitrag zur GRV an; zuständig ist nicht die Minijob-Zentrale (> Rz 33), sondern die Einzugsstelle (Krankenkasse). Für die > Sozialversicherung wird das > Arbeitsentgelt aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen ggf zusammengerechnet (> Rz 77 ff). Steuerlich gelten insoweit die allgemeinen Re...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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