Steuerabzugsbeträge in Zusammenhang mit Kapitalerträgen, die tariflich zu besteuern sind, werden in den Zeilen 43–45 der Anlage KAP 2023 eingetragen. Dies sind Kapitalerträge i. S. d. § 32d Abs. 2 EStG[1] sowie Kapitalerträge, die zu anderen Einkunftsarten gehören (z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb[2]).

Inländische Steuerabzugsbeträge (Kapitalertragsteuer – Zeile 43, Solidaritätszuschlag – Zeile 44 und Kirchensteuer – Zeile 45) sind in den Steuerbescheinigungen ausgewiesen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge