Steuerabzugsbeträge in Zusammenhang mit Kapitalerträgen, die tariflich zu besteuern sind, werden in den Zeilen 43–45 der Anlage KAP 2023 eingetragen. Dies sind Kapitalerträge i. S. d. § 32d Abs. 2 EStG[1] sowie Kapitalerträge, die zu anderen Einkunftsarten gehören (z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb[2]).
Inländische Steuerabzugsbeträge (Kapitalertragsteuer – Zeile 43, Solidaritätszuschlag – Zeile 44 und Kirchensteuer – Zeile 45) sind in den Steuerbescheinigungen ausgewiesen.
S. Abschnitt 3.
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