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Unterhalt/Unterstützung an Personen im Inland / 2.2 Ganzjährige Unterhaltsleistungen

Ulrich Daumoser
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Praxis-Beispiel

Beispiel 1
Unterhalt an Rentenempfänger

Franz Klammer unterstützt in 2025 seine alleinstehende Mutter. Sie wohnt in ihrer eigenen Wohnung. Er weist monatliche Unterhaltszahlungen von 750 EUR nach. Die Mutter hat eine eigene Altersrente i. H. v. jährlich 5.000 EUR. An gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (kein Anspruch auf Krankengeld, somit keine Kürzung um 4 %) werden 453 EUR von ihrer Rente abgezogen. Die Rente bezieht sie seit dem Jahr 2005.

Franz Klammer ist seiner Mutter gegenüber gesetzlich unterhaltsverpflichtet.

Berechnung:

 
Unterhaltshöchstbetrag     12.096 EUR
Erhöhungsbetrag (ges. KV/PV)     453 EUR
Höchstbetrag insgesamt     12.549 EUR
Eigene Einkünfte der Mutter:      
Besteuerungsanteil der Rente 50 % 2.500 EUR    
abzgl. WK-Pauschbetrag[1] ./. 102 EUR 2.398 EUR  
Eigene Bezüge der Mutter:      
Rentenbezüge 2.500 EUR    
abzgl. Kostenpauschale ./. 180 EUR 2.320 EUR  
Einkünfte und Bezüge gesamt   4.718 EUR  
abzgl. anrechnungsfreier Betrag[2] ./. 624 EUR  
Anzurechnende Einkünfte und Bezüge 4.094 EUR ./. 4.094 EUR
Gekürzter Höchstbetrag     8.455 EUR
Geleistete Unterhaltszahlungen     9.000 EUR
Abziehbarer Unterhaltsbetrag (ggf. der Opfergrenze zu unterwerfen) 8.455 EUR
 
Praxis-Beispiel

Beispiel 2
Unterhalt an Rentenempfänger

Martin Köhler unterstützt in 2025 seine alleinstehende Mutter. Sie wohnt in ihrer eigenen Wohnung. Er weist monatliche Unterhaltszahlungen von 250 EUR nach. Die Mutter hat eine eigene Altersrente i. H. v. jährlich 5.000 EUR. An gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen werden 453 EUR von ihrer Rente abgezogen. Die Rente bezieht sie seit dem Jahr 2005.

Martin Köhler ist seiner Mutter gegenüber gesetzlich unterhaltsverpflichtet.

Berechnung:

 
Unterhaltshöchstbetrag     12.096 EUR
Erhöhungsbetrag (ge...

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