Praxis-Beispiel

Beispiel 1
Unterhalt an Rentenempfänger

Franz Klammer unterstützt in 2023 seine alleinstehende Mutter. Sie wohnt in ihrer eigenen Wohnung. Er weist monatliche Unterhaltszahlungen von 650 EUR nach. Die Mutter hat eine eigene Altersrente i. H. v. jährlich 5.000 EUR. An gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (kein Anspruch auf Krankengeld, somit keine Kürzung um 4 %) werden 453 EUR von ihrer Rente abgezogen. Die Rente bezieht sie seit dem Jahr 2005.

Franz Klammer ist seiner Mutter gegenüber gesetzlich unterhaltsverpflichtet.

Berechnung:

 
Unterhaltshöchstbetrag     10.908 EUR
Erhöhungsbetrag (ges. KV/PV)     453 EUR
Höchstbetrag insgesamt     11.361 EUR
Eigene Einkünfte der Mutter:      
Besteuerungsanteil der Rente 50 % 2.500 EUR    
abzgl. WK-Pauschbetrag[1] ./. 102 EUR 2.398 EUR  
Eigene Bezüge der Mutter:      
Rentenbezüge 2.500 EUR    
abzgl. Kostenpauschale ./. 180 EUR 2.320 EUR  
Einkünfte und Bezüge gesamt   4.718 EUR  
abzgl. anrechnungsfreier Betrag[2] ./. 624 EUR  
Anzurechnende Einkünfte und Bezüge 4.094 EUR ./. 4.094 EUR
Gekürzter Höchstbetrag     7.267 EUR
Geleistete Unterhaltszahlungen     7.800 EUR
Abziehbarer Unterhaltsbetrag (ggf. der Opfergrenze zu unterwerfen) 7.267 EUR
 
Praxis-Beispiel

Beispiel 2
Unterhalt an Rentenempfänger

Martin Köhler unterstützt in 2023 seine alleinstehende Mutter. Sie wohnt in ihrer eigenen Wohnung. Er weist monatliche Unterhaltszahlungen von 250 EUR nach. Die Mutter hat eine eigene Altersrente i. H. v. jährlich 5.000 EUR. An gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen werden 453 EUR von ihrer Rente abgezogen. Die Rente bezieht sie seit dem Jahr 2005.

Martin Köhler ist seiner Mutter gegenüber gesetzlich unterhaltsverpflichtet.

Berechnung:

 
Unterhaltshöchstbetrag     10.908 EUR
Erhöhungsbetrag (ges. KV/PV)     453 EUR
Höchstbetrag insgesamt     11.361 EUR
Eigene Einkünfte der Mutter:      
Besteuerungsanteil der Rente 50 % 2.500 EUR    
abzgl. WK-Pauschbetrag ./. 102 EUR 2.398 EUR  
Eigene Bezüge der Mutter:      
Rentenbezüge 2.500 EUR    
abzgl. Kostenpauschale ./. 180 EUR 2.320 EUR  
Einkünfte und Bezüge gesamt   4.718 EUR  
abzgl. anrechnungsfreier Betrag[3] ./. 624 EUR  
Anzurechnende Einkünfte und Bezüge   4.094 EUR ./. 4.094 EUR
Gekürzter Höchstbetrag     7.267 EUR
Geleistete Unterhaltszahlungen     3.000 EUR
Abziehbarer Unterhaltsbetrag, der ggf. der Opfergrenze unterworfen wird 3.000 EUR
 
Praxis-Beispiel

Beispiel 3
Unterhalt an Person mit Arbeitslosengeldbezug

Eltern unterstützen ihren alleinstehenden Sohn (29 Jahre alt), der im VZ 2023 noch in ihrem Haushalt wohnt. Der Sohn erhält im VZ 2023 insgesamt 6.350 EUR Arbeitslosengeld.

Die Eltern sind ihrem Sohn gegenüber gesetzlich unterhaltsverpflichtet. Der geleistete Unterhalt wird mit dem Höchstbetrag unterstellt, weil der Sohn im Haushalt der Eltern wohnt.[4]

 
Unterhaltshöchstbetrag     10.908 EUR
Eigene Bezüge des Sohns[5]:
6.350 EUR
   
abzgl. AN-Pauschbetrag[6]
./. 1.230 EUR
   
abzgl. Kostenpauschale ./. 180 EUR 4.940 EUR  
abzgl. anrechnungsfreier Betrag[7] ./. 624 EUR  
Anzurechnende Einkünfte und Bezüge 4.316 EUR ./. 4.316 EUR
Gekürzter Höchstbetrag     6.592 EUR
Geleistete Unterhaltszahlungen     10.908 EUR
Abziehbarer Unterhaltsbetrag (ggf. der Opfergrenze zu unterwerfen – bei sozialrechtlicher Bedarfsgemeinschaft ist verfügbares Nettoeinkommen zu berücksichtigen) 6.592 EUR
 
Praxis-Beispiel

Beispiel 4
Sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft mit Kind

Eberhard und Claudia leben in Haushaltsgemeinschaft. Sie haben ein gemeinsames Kind Julia. Julia ist am 20.5.2023 12 Jahre alt geworden und die Eltern erhalten für ihr Kind monatlich 250 EUR Kindergeld. Im Jahr 2023 haben sie keine Steuererstattungen erhalten. Sowohl Eberhard als auch Claudia sind berufstätig. Folgende Werte sind aus den Lohnsteuerbescheinigungen 2023 ersichtlich:

 
  Eberhard Claudia
Bruttolohn   37.000,00    10.000,00
Lohnsteuer 4.344,00   0,00  
Kirchensteuer 247,08   0,00  
Solidaritätszuschlag 0,00   0,00  
./. Steuern/Zuschlagsteuern   ./. 4.591,08   0,00
Arbeitslosenversicherung 481,00   130,00  
Rentenversicherung 3.441,00   930,00  
Krankenversicherung 2.997,00   810,00  
Pflegeversicherung 629,00   170,00  
./. Sozialversicherung   ./. 7.548,00   ./. 2.040,00
Nettolohn    24.860,92    7.960,00

Lösung:

 
  Eberhard Claudia Summe
Bruttolohn 37.000,00 10.000,00  
./. Steuern/Zuschlagsteuern ./. 4.591,08    
./. Sozialversicherung ./. 7.548,00 ./. 2.040,00  
./. AN-Pauschbetrag ./. 1.230,00 ./. 1.230,00  
+ 1/2 Kindergeld + 1.500,00 + 1.500,00  
= Nettoeinkommen 25.130,92 8.230,00 33.360,92
./. Mindestunterhalt für Julia      
KFB 251 × 2 × 4 Mo. × 100 % = 2.008,00    
KFB 251 × 2 × 8 Mo. × 117 % = 4.698,72    
Summe 6.706,72   ./. 6.706,72
= verfügbares Nettoeinkommen     26.654,20
aufgeteilt auf 2 Personen = max. Unterhaltsleistungen     13.327,10
Höchstbetrag     10.908,00
+ 96 % KV + PV (777,60 + 170,00)     + 947,60
= max.     11.855,60
./. Einkünfte/Bezüge Claudia      
Bruttolohn   10.000,00  
./. AN-Pauschbet...

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