Überblick

Die Kirchensteuer (KiSt) wird aufgrund von Landesgesetzen erhoben. Steuerpflichtig sind alle Kirchenmitglieder in dem Kirchengebiet, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Von Arbeitnehmern wird die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommen- bzw. Lohnsteuer erhoben.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Grundlagen finden sich in den Kirchensteuergesetzen der einzelnen Bundesländer.

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