Auskünfte an Kirchensteuerämter wegen Kirchengrundsteuer
Auskünfte i. S. d. § 31 AO dürfen allerdings nur in dem Umfang erteilt werden, als sie zur Festsetzung der Kirchensteuer unbedingt erforderlich sind.
Wiederholt bitten Kirchensteuerämter die Finanzämter anhand eines Fragebogens auch um Auskunft über die neuen Eigentümer eines bezeichneten Grundstücks.
Nach Art. 16 Abs. 3 Kirchensteuergesetz dürfen Grundstücke der Kirchengrundsteuer nur insoweit unterworfen werden, als ein Angehöriger der erhebenden Gemeinschaft Eigentümer ist.
Es ist aber nicht auszuschließen, dass der neue Eigentümer eines Grundstücks, auf das sich die Anfrage des Kirchensteueramts bezieht, nicht der entsprechenden Kirche angehört. Würde das FA in einem solchen Fall die Anfrage des Kirchensteueramts beantworten, wäre das Steuergeheimnis verletzt. Die Finanzämter wären deshalb gehalten, zur Beantwortung der Anfragen des Kirchensteueramts Ermittlungen über die Konfession der Grundstückseigentümer anzustellen. Solche zusätzlichen Ermittlungen können den Finanzämtern aber nicht zugemutet werden.
Im Übrigen ist weder § 31 Abs. 1 AO und Artikel 16 des Kirchensteuergesetzes noch der Ausführungsverordnung zum Kirchensteuergesetz zu entnehmen, dass die Finanzämter verpflichtet sind, Ermittlungen anzustellen, um Auskünfte erteilen zu können. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass eine solche Verpflichtung nicht besteht.
Eine Beantwortung von Anfragen im Zusammenhang mit der Kirchengrundsteuer ist deshalb nur zulässig, wenn das Kirchensteueramt den Grundstückseigentümer bezeichnen und seine Konfession angeben kann.
Eine Mitteilung des Einheitswerts ist im Übrigen nicht erforderlich, weil sich die Kirchengrundsteuer nach dem Grundsteuermessbetrag bemisst (Art. 16 Abs. 4 KiStG).
LfSt Bayern v. 15.3.2012, S 0131.2.1 - 162/1 St 42
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.7215
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.057
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
885
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7176
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
598
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
501
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
374
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
371
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
365
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
342
-
Suspendierung des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommens
15.07.2026
-
Aufdeckung eines internationalen Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026
-
Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs auf hoher See
08.07.2026
-
Änderungen des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht
03.07.2026
-
Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
03.07.2026
-
Steuerliche Behandlung von "Hurdle-Shares" bei Mitarbeiterbeteiligungen
02.07.2026
-
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2026
02.07.2026
-
Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
-
Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026