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Neuer Termin zu ETACA-Pilotverfahren


BZSt: Neuer Termin zu ETACA-Pilotverfahren

Das BZSt hat gemeldet, dass neue ETACA-Pilotverfahren nach aktuellen Abstimmungen auf EU-Ebene voraussichtlich im April 2026 beginnen.

Unternehmen, die sich für eine Teilnahme interessieren, können sich deshalb noch bis Ende März 2026 melden.

Verrechnungspreise in der Unternehmensgruppe

Im Herbst 2021 hatte die EU-Kommission gemeinsam mit einer Reihe interessierter Mitgliedsstaaten der EU, darunter Deutschland, das neue freiwilliges Programm für europäische multinationale Unternehmensgruppen und europäische Steuerverwaltungen vorgestellt.

Mit dem "European Trust and Cooperation Approach" (ETACA) soll ein EU-weiter Rahmen zur Verfügung gestellt werden, innerhalb dessen Steuerverwaltungen mehrerer europäischer Staaten im Dialog mit einer teilnehmenden multinationalen Unternehmensgruppe eine Risikobewertung ("High-level Risk Assessment") hinsichtlich der für die Besteuerung relevanten Verrechnungspreise in der Unternehmensgruppe vornehmen können.

Befolgungskosten reduzieren und Doppelbesteuerung vermeiden

Das präventive gemeinsame Vorgehen und der Dialog sollen den Unternehmen helfen, Befolgungskosten zu reduzieren und Doppelbesteuerung zu vermeiden. Nach ersten Pilotverfahren ab Ende 2021/Anfang 2022 wurde inzwischen im Juli 2025 eine überarbeitete Fassung der "ETACA Guidelines" vorgelegt.

Wie ICAP (International Compliance Assurance Programme) richtet sich auch ETACA vorwiegend an multinationale Unternehmensgruppen, die zum "Country-by-Country Reporting"(§ 138a AO) verpflichtet sind, also Unternehmensgruppen mit konsolidierten Jahresumsätzen über 750 Mio. EUR. Bei ETACA kommt hinzu, dass die Konzernspitze in der EU ansässig sein soll. Als teilnehmende Steuerverwaltungen kommen nur solche in Mitgliedsstaaten der EU in Betracht.

Weitere Hinweise des BZSt

Quelle: BZSt

Schlagworte zum Thema:  Verrechnungspreis
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