Änderung des AEAO
AEAO angepasst
Die Änderungen Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), die mit sofortiger Wirkung gelten sollen, betreffen die Regelungen zu folgenden Normen der Abgabenordnung: §§ 46, 51, 52, 53, 87a, 88, 89, 122, 122a, 171, 175, 175b, 179, 240, 357, 364a und 365.
BMF, Schreiben v. 29.1.2026, IV D 1 - S 0062/00121/001/002
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9625
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.159
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
809
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6896
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
636
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
540
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
361
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
351
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
341
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
315
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
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Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
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Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
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Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026