BMF

Änderung des AEAO


Detailaufnahme Dokument Hand Laptop (1)

Die Finanzverwaltung hat den AEAO in mehreren Punkten überarbeitet. Insbesondere gibt es Änderungen bei Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf nach § 122a AO.

AEAO angepasst

Die Änderungen Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), die mit sofortiger Wirkung gelten sollen, betreffen die Regelungen zu folgenden Normen der Abgabenordnung: §§ 46, 51, 52, 53, 87a, 88, 89, 122, 122a, 171, 175, 175b, 179, 240, 357, 364a und 365. 

BMF, Schreiben v. 29.1.2026, IV D 1 - S 0062/00121/001/002


Schlagworte zum Thema:  Abgabenordnung
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