Änderung des AEAO
AEAO angepasst
Die Änderungen Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), die mit sofortiger Wirkung gelten sollen, betreffen die Regelungen zu folgenden Normen der Abgabenordnung: §§ 46, 51, 52, 53, 87a, 88, 89, 122, 122a, 171, 175, 175b, 179, 240, 357, 364a und 365.
BMF, Schreiben v. 29.1.2026, IV D 1 - S 0062/00121/001/002
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.4795
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.046
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2646
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.171
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
779
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
677
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
649
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
645
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
541
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
467
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
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Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
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Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
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Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
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Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026
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Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
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Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026
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Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung
03.03.2026
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Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026