Änderung des AEAO
AEAO angepasst
Die Änderungen Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), die mit sofortiger Wirkung gelten sollen, betreffen die Regelungen zu folgenden Normen der Abgabenordnung: §§ 46, 51, 52, 53, 87a, 88, 89, 122, 122a, 171, 175, 175b, 179, 240, 357, 364a und 365.
BMF, Schreiben v. 29.1.2026, IV D 1 - S 0062/00121/001/002
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.8055
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.566
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
2.858
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
2.361
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0026
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.754
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.409
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
984
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
762
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
724
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Änderung des AEAO
03.02.2026
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Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Gebäuden
30.01.2026
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
30.01.2026
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Digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden
28.01.2026
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Umsatzsteuerliche Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen
23.01.2026
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Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
23.01.2026
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Durchgangserwerb bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
23.01.2026
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Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
23.01.2026
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Arbeitgeber und Betriebsstätte
22.01.2026
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Aufteilung des Arbeitslohns
22.01.2026