BMF

Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Gebäuden


Gebäude: Abgrenzung AK und HK, Erhaltungsaufwendungen

Die Finanzverwaltung hat Stellung bezogen zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes.

Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes

In einem umfangreichen BMF-Schreiben informiert die Finanzverwaltung insbesondere zu: 

  • Anschaffungskosten: Umfang der Anschaffungskosten, Betriebsbereiter Zustand eines Gebäudes, Unentgeltlicher oder teilentgeltlicher Erwerb
  • Herstellungskosten: Umfang der Herstellungskosten, Herstellung eines Gebäudes, Erweiterung, Über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Umfang der anschaffungsnahen Herstellungskosten, Aufwendungen, die keine anschaffungsnahen Herstellungskosten sind, Dreijahreszeitraum, 15 %-Grenze
  • Zusammentreffen von Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit Erhaltungsaufwendungen 
  • Feststellungslast

Das BMF-Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass bei Sanierungen in Raten, die im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses BMF-Schreibens noch nicht vollendet sind, sich die Betrachtungszeiträume für die Vermutungsregel auf drei Jahre verkürzen. 

BMF, Schreiben v. 26.1.2026, IV C 1 - S 2253/00082/001/064


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