Digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden
Widerspruchsmöglichkeit zur digitalen Bekanntgabe ab 2027
Ab 2027 geht das Finanzamt bei elektronisch übermittelten Steuererklärungen automatisch davon aus, dass auch der Steuerbescheid elektronisch übermittelt werden soll. Wer dies nicht möchte, muss der digitalen Bekanntgabe mit einem Antrag im ELSTER-Konto aktiv widersprechen. Aktuell steht die elektronische Widerspruchsmöglichkeit noch nicht zur Verfügung. Dies wird erst im Laufe des Jahres 2026 der Fall sein.
Allerdings gibt die Finanzverwaltung die Empfehlung an alle Steuerpflichtige, ein ELSTER-Benutzerkonto einzurichten und die elektronische Kommunikation schon jetzt zu aktivieren, um von den Vorteilen der digitalen Bekanntgabe zu profitieren.
LfSt Rheinland-Pfalz, Meldung v. 26.1.2026
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