Neues Kirchensteuergesetz verabschiedet
Finanzminister Wolfgang Voß begrüßte den Beschluss vom 22.5.2014: "Die Höhe der Kirchensteuer darf nicht davon abhängen, ob jemand in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt oder verheiratet ist. Mit diesem Gesetz wird die steuerrechtliche Gleichstellung auch in Bezug auf die Kirchensteuer umgesetzt. So sieht es das Urteil des Bundesverfassungsgericht auch vor."
Zudem sind mit dem neuen Kirchensteuergesetz Vereinfachungen verbunden. Künftig entfällt der Antrag von Kirchenmitgliedern bei deren Bank, Versicherungs- oder Fondsgesellschaft auf Einbehalt von Kirchensteuer auf Kapitalerträge. Dies erfolgt künftig automatisch (KiStAM). Die Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften werden verpflichtet, künftig einmal jährlich die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden abzufragen und so die Kirchsteuer zu ermitteln, einzubehalten und abzuführen. "Die Änderungen im Zusammenhang mit der Kirchensteuer verdeutlichen das langfristige Ziel, private Kapitalerträge vollständig an der Einkunftsquelle zu besteuern", so Voß weiter.
Ein weiteres Ziel der Änderungen ist die Harmonisierung der Kirchensteuergesetze der Länder. Oberste Finanzbehörden und Vertreter der Kirchen haben sich hierfür ausgesprochen. Damit verbunden ist eine einheitliche Regelung über den Kircheneintritt- und -austritt. "Mit dem Gesetzentwurf entfällt der Reuemonat in Thüringen", so der Minister weiter. Nach dem Kirchenaustritt entfällt damit die Kirchensteuerpflicht schon ab dem folgenden Monat.
Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs im März-Plenum wurde eine vierwöchige Anhörung durchgeführt. Im Zuge dessen wurden keinerlei Einwände der Betroffenen festgestellt. "Insofern konnte der Gesetzentwurf heute ohne Änderung einstimmig beschlossen werden. Deshalb mein Dank an alle Beteiligten für ein gutes Gesetz", so der Minister abschließend.
-
Einkommensteuerreformgesetz 2027
541
-
E-Rechnung
4289
-
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
383
-
Bundesregierung plant Tabaksteuererhöhung ab 2027
336
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
3304
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
319
-
Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
285
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
2803
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
219459
-
Referentenentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung
182
-
BStBK und DStV fordern praxistaugliche Regeln für KMU
18.09.2026
-
Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer beschlossen
16.09.2026
-
Digitale Bezahlmöglichkeit soll angeboten werden müssen
11.09.20261
-
Außenprüfungsordnung in Kraft getreten
10.09.2026
-
Anhebung der Alkoholsteuer im Haushaltsbegleitgesetz
09.09.2026
-
Einkommensteuerreformgesetz 2027
02.09.2026
-
EuGH-Urteil zur Grunderwerbsteuer trifft Deutschland (noch) nicht
28.08.2026
-
Referentenentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung
26.08.2026
-
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz zur Modernisierung der Organisation der Zollverwaltung
18.08.2026
-
Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente
18.08.2026