Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer: Ende des Regelabfragezeitraums 2014
Die vom BZSt zur Religionszugehörigkeit übermittelten Angaben sind im Folgejahr jeweils ab dem 1.1. bei der Abführung der Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer zugrunde zu legen.
Der verlängerte Regelabfragezeitraum des Jahres 2014 endet am 30.11.2014. Regelabfragen des Jahres 2014, die nach dem 30.11.2014 beim BZSt eingehen, werden daher abgewiesen und mit einem entsprechenden Fehlerhinweis beantwortet.
Kirchensteuerabzugsverpflichtete, die noch nicht für das Verfahren registriert und zugelassen sind, bittet das BZSt darum, zeitnah die Registrierung und Zulassung zum Verfahren zu veranlassen. Die Kirchensteuerabzugsverpflichteten, die bereits an der nunmehr abgeschlossenen Regelabfrage 2014 teilgenommen haben, benötigen für die Regelabfragen der Folgejahre keine erneute Registrierung oder Zulassung zum Verfahren.
Nutzung der Datenschnittstellen zur Anlassabfrage ab 1.12.2014
Kirchensteuerabzugsverpflichtete, die die Regelabfrage nicht bis zum 30.11.2014 vornehmen konnten, haben ab dem 1.12.2014 die Möglichkeit, die Kirchensteuerabzugsmerkmale im Wege der Anlassabfrage abzufragen. Die Anlassabfrage nach § 51a Abs. 2c Nr. 3 Satz 3 EStG ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Sie ist nur bei Begründung einer Geschäftsbeziehung oder auf Veranlassung des Kunden bzw. Gesellschafters/Anteilseigners zulässig. Kapitalgesellschaften, die die Kirchensteuerabzugsmerkmale ihrer Gesellschafter nicht im Wege der Regelabfrage abrufen konnten, können hierzu also die Anlassabfrage nutzen, wenn die abzufragenden Gesellschafter ihr Einverständnis zur Abfrage erklärt haben.
BZSt v. 1.12.2014
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.4565
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.343
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.4526
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.227
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
839
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
809
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
585
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
573
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
532
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5072
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
-
Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
-
Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026