Keine gesonderte und einheitliche Feststellung bei geringer Bedeutung
Durch eine GbR wurde in einem aktuellen Urteilsfall auf dem gemeinsam genutzten Wohnhaus der Gesellschafter eine Photovoltaikanlage betrieben. Die Gesellschafter sind zusammenveranlagte Ehegatten. Das Niedersächsische FG entschied, dass dies ein Fall von geringer Bedeutung im Sinne des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO sei. Eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage sei deshalb nicht erforderlich.
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 22.2.2017, 9 K 230/16, veröffentlicht am 16.3.2017
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
300
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
278
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
276
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
188
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
187
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
186
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
152
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
135
-
VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
131
-
Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Jahresvorausschau 2026
123
-
Nacherhebung der Lohnsteuer zum Pauschalsteuersatz
10.04.2026
-
Abfärberegelung bei Kooperation von Rechtsanwälten
10.04.2026
-
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
09.04.2026
-
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines DBA
09.04.2026
-
Alle am 9.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.04.2026
-
Schätzung der Anzahl von Familienheimfahrten bei fehlenden Belegen
08.04.2026
-
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder
07.04.2026
-
Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags beim Erwerb durch mehrere Personen
07.04.2026
-
Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung
07.04.2026
-
Vewaltungsgericht darf nicht über Grundsteuermessbetrag urteilen
07.04.2026