Steuerrechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften rückt näher
„Ich bin froh, dass wir hartnäckig geblieben sind und nun endlich eine Mehrheit dafür im Bundesrat erreicht haben“, sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans in Berlin. „Nun ist der Ball bei der Bundesregierung. Sie muss für die längst überfällige Gleichstellung sorgen“, so der Minister weiter.
Bereits Mitte vergangenen Jahres hatte er sich für eine steuerrechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaften eingesetzt. Der Vorschlag NRWs war aber im Bundesrat aufgrund der ablehnenden Haltung der CDU geführten Länder gescheitert.
Zurzeit sieht die geltende Rechtslage die steuerrechtliche Gleichstellung noch nicht vor. Das Einkommensteuergesetz lässt lediglich die Zusammenveranlagung von Eheleuten zu. Eingetragene Lebenspartnerschaften mit und ohne Kinder sind demgegenüber wirtschaftlich deutlich schlechter gestellt. Allerdings haben inzwischen mehrere Finanzgerichte vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Gesetzeslage und damit an der Ablehnung der Zusammenveranlagung eingetragener Lebenspartnerinnen und -partner geäußert.
Das Finanzministerium NRW hat sich bereits auf Bund/Länder Ebene für Lösungen in der Praxis eingesetzt. Seit Anfang des Jahres kann auf Antrag von eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern nach einem Einspruch gegen die Ablehnung des Splittingtarifes vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden, soweit es die Abgabenordnung zulässt. Entsprechendes gilt für die Eintragung der Lohnsteuerklassenkombination III/V.
„Jetzt muss konsequenter Weise die gesetzliche Gleichstellung erfolgen. Wer A sagt muss auch B sagen“, forderte Walter-Borjans die Bundesregierung auf.
FinMin NRW, Pressemitteilung v. 6.7.2012
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.2005
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.608
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.1736
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.049
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.466
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.102
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.046
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
920
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7812
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
741
-
AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
03.12.2025
-
Umsatzsteuersatz für steuerpflichtige Einfuhren von Sammlermünzen
03.12.2025
-
Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für 2026
02.12.2025
-
Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025
01.12.2025
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
26.11.2025
-
Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags für VZ 2026
26.11.2025
-
Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
26.11.2025
-
Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder 2024
25.11.2025
-
Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2024
25.11.2025
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
24.11.2025