Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenveranlagung

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.10 Veranlagung nach Auflösung einer Ehe durch Tod, Scheidung oder Aufhebung (Nr. 6)

Rz. 51 Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 S. 1 EStG erfüllen, können zwischen der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG und der Einzelveranlagung nach § 26a EStG wählen. Für sie ist die LSt gem. § 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 oder 4 EStG nach der Steuerklasse III oder IV zu bemessen. Wenn eine Ehe im Lauf des Vz jedoch durch Tod, Scheidung oder Aufhebung aufgelöst wo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.3 Veranlagung bei Bezug von Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern nebeneinander (Nr. 2)

Rz. 36 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG durchzuführen, wenn ein Stpfl. nebeneinander Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen hat. Erfasst werden alle Fälle, in denen bei der Veranlagung Einnahmen als Arbeitslohn zu qualifizieren sind, also z. B. auch solche aus einem früheren Dienstverhältnis oder Versorgungsbezüge. Das Veranlagungsgebot dient der Siche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.1 Bemessung der Grenze

Rz. 25 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen, um Freibeträge gekürzten Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren (Rz. 30ff.), oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen (Rz. 34) mehr als 410 EUR beträgt. Damit sind zwei Grenzen gesetzt. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.2.1 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 6 Voraussetzung für die Anwendung des § 46 EStG ist, dass im Einkommen ganz oder teilweise Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit enthalten sind, von denen LSt einbehalten worden ist. § 46 EStG greift daher auch ein, wenn neben Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte anderer Einkunftsarten vorliegen. Besondere Voraussetzungen hinsichtlich des Verhältnisse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.5 Form des Antrags

Rz. 66 Der Antrag ist nur wirksam, wenn er durch die Abgabe einer ESt-Erklärung gestellt wird (§ 46 Nr. 8 S. 2 EStG).[1] Die Erklärung kann unter den Voraussetzungen des § 151 AO auch bei dem zuständigen FA zur Niederschrift erklärt werden. Die ESt-Erklärung muss für den Vz abgegeben werden, für den die Veranlagung begehrt wird. Das gilt auch dann, wenn Veranlagungen schon f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 4.3 Ermittlung des Abzugsbetrags

Rz. 78 Der Betrag, der als Härteausgleich vom Einkommen abzuziehen ist, bemisst sich gem. § 46 Abs. 3 und 5 EStG nach den einkommensteuerpflichtigen Einkünften, von denen ein LSt-Abzug nicht vorgenommen worden ist und die nicht nach § 32d Abs. 6 EStG der tariflichen ESt unterworfen wurden. Zu diesen Einkünften gehören weder die steuerfreien Einkünfte noch die Einkünfte, die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.4 Antragsfrist

Rz. 63 Der Antrag des Stpfl. auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ist nach Streichung der Zweijahresfrist (Rz. 64) nicht mehr fristgebunden. Der Stpfl. kann die Veranlagung aber nicht mehr wirksam beantragen, wenn bereits Festsetzungsverjährung gem. § 169 Abs. 1 S. 1 AO eingetreten ist (Rz. 65). Rz. 64 Durch das JStG 2008 v. 20.12.2007[1] sind die für den Regelfall gel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.5 Veranlagung von Ehegatten wegen eines Lohnsteuerabzugs nach der Steuerklasse V/VI oder dem Faktorverfahren (Nr. 3a)

Rz. 41 Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b EStG die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllen, sind gem. § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG zu veranlagen, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer der Ehegatten nach Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist oder beide Ehegatten nach Steuerklasse IV besteuert worden sind und der Faktor nach § 39f EStG eingetrage...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung / 1.2 Formen der Betriebsprüfung

Bei der Betriebsprüfung sind verschiedene Formen zu unterscheiden, die zugleich deutlich machen, welche Steuerpflichtigen mit einer Prüfung rechnen müssen. Allen ist jedoch gemeinsam, dass die Betriebsprüfung regelmäßig unabhängig davon zulässig ist, ob die Steuer festgesetzt ist, ein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt, ein Steuerbescheid vorläufig ergangen ist oder u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Steueränderungsgesetz vom 18.07.1958, BStBl I 58, 412

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die endgültige Regelung der Ehegattenbesteuerung durch ein Wahlrecht nach § 26 Abs 1 EStG 1958 auf getrennte oder uneingeschränkte Zusammenveranlagung mit entsprechender Tarifgestaltung (bei getrennter Veranlagung Anwendung des Tarifs auf die jeweiligen Einkommen der Ehegatten, bei Zusammenveranlagung Anwendung des Tarifs auf das halbierte Zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 211. Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (FamilienentlastungsG – FamEntlastG) v 29.11.2018, BGBl I 2018, 2210

Rn. 231 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 32 Abs 6 S 1 EStG (auch s nachstehend § 66 EStG zum Kindergeld): Erhöhung des Kinderfreibetrags in zwei Schritten: 2019 wird der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil um jeweils 96 EUR (insgesamt 192 EUR) auf 2 490 EUR (insgesamt 4 980 EUR) erhöht. 2020 wird der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil erneut um jeweils 96 EUR (insgesamt 192 EU...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 112. Gesetz zur Familienförderung vom 22.12.1999, BGBl I 1999, 2552

Rn. 132 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz setzt die Vorgaben des BVerfG zur Neugestaltung des Familienleistungsausgleichs in dessen Beschlüssen v 10.11.1998, BVerfG BStBl II 1999, 147; 1999, 182; 1999, 193; 1999, 194 wie folgt um:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Steueränderungsgesetz vom 26.07.1957, BStBl I 57, 352

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Änderungen reichen auf dem Gebiet der Ehegattenbesteuerung aufgrund eines Beschlusses des BVerfG v 17.01.1957 (BStBl I 57, 193) weit vor das EStG 1955 zurück. Die §§ 26 bis 26e werden in bestimmt abgegrenzten Fällen auch auf die VZ 1949 bis 1954 angewendet. Im übrigen enthält Art 4 StÄndG einzelne Gültigkeitsbestimmungen, soweit sich nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 129. Achtes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes v 28.06.2002, BGBl I 2002, 2268

Rn. 149 Stand: EL 55 – ET: 02/2003 § 34g S 2 EStG: Die Höchstbeträge für die Steuerermäßigung iHv 50 % der geleisteten Zuwendungen an politische Parteien wurden von 767 EUR auf 825 EUR bzw bei Zusammenveranlagung auf 1 650 EUR anstelle bisher 1 534 EUR erhöht. § 10b Abs 2 EStG: Die die vorstehenden Höchstbeträge übersteigenden Zuwendungen an politische Parteien sind bis zu 1 650...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 222. Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen v 01.12.2020, BGBl I 2020, 2616 (Zweites Familienentlastungsgesetz – 2. FamEntlastG)

Rn. 242 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Folgende Änderungen des EStG treten 2021 (bzw später, s nachfolgend) in Kraft: § 32 Abs 6 S 1 EStG: Der Kinderfreibetrag wird von 3 906 EUR auf 4 194 EUR jährlich erhöht (Verdoppelung bei Zusammenveranlagung). § 32a EStG: Der Grundfreibetrag wird für den VZ 2021 von 9 408 EUR auf 9 744 EUR und für den VZ 2022 nochmal auf 9 984 EUR erhöht (jewei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 248. Steueränderungsgesetz 2025 v 22.12.2025, BGBl I 2025 Nr 363

Rn. 268 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem StÄndG 2025 zugestimmt, das nur wenige Änderungen des EStG enthält. Nach Art 12 des Gesetzes tritt Art 1 – realiter betreffend nur § 7b Abs 5 EStG – am Tag nach der Verkündung (23.12.2025) in Kraft, betreffend die Änderungen von § 3 Nr 26 und Nr 26a EStG zusätzlich bereits in allen noch offenen Fällen. Art...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Steueränderungsgesetz vom 16.11.1964, BStBl I 64, 553

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Zum Teil wesentliche Änderungen und Ergänzungen wurden zumeist mit Wirkung für den VZ 1965 eingeführt. Es handelt sich um Neufassungen innerhalb des § 3; um eine Erhöhung der sofort abschreibbaren Anschaffungs- oder Herstellungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter iSd § 6 Abs 2 von bisher 600 auf 800 DM; um Gültigkeitsverlängerungen der §§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 124. Zweites Gesetz zur Familienförderung v 16.08.2001, BGBl I 2001, 2074

Rn. 144 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das zum 01.01.2002 in Kraft tretende Gesetz geht auf Beschlüsse des BVerfG v 10.10.1998 zurück, in dem dieser den Gesetzgeber dazu aufgefordert hatte, bei allen Eltern den Betreuungs- und Erziehungsbedarf von Kindern angemessen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber hatte demzufolge bereits zum 01.01.2000 das Kindergeld für das erste und zweite...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines zur Besteuerung nach der Steuerklasse IV mit Faktor

Rz. 110 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Ausgangslage: Unbeschränkt stpfl Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben und beide > Arbeitslohn beziehen, haben zunächst die Möglichkeit, zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV zu wählen (> Steuerklassenwahl). Die Steuerklasse IV führt allerdings zu gleichen Steuerabzügen wie die für Ledige geltende Steuerklasse I. Mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 5. Anhebung der Höchstbeträge für Parteispenden (§§ 10b Abs. 2, 34g EStG)

Tz. 21 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Höchstbeträge, bis zu denen Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge und Spenden) an politische Parteien nach § 10b Abs. 2 EStG steuerlich geltend gemacht werden können, sowie die Höchstbeträge für die Gewährung einer Steuerermäßigung für Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen nach § 34g EStG, wurden mit Wirkung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 245. Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 386

Rn. 265 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Grund- und der Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 wurden bereits durch das Inflationsausgleichsgesetz v 08.12.2022 (BGBl I 2022, 2230) angepasst (s vor § 1 Rn 240 (Bitz)). Zum 01.01.2024 sind die sozialrechtlichen Regelbedarfe jedoch stärker als noch im 14. Existenzminimumbericht prognostiziert gestiegen. Dem wurde mit der weiteren Anhebung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 193. Gesetz zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v 07.05.2013 v 15.07.2013, BGBl I 2013, 2397

Rn. 213 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Verwaltungsanweisung: BMF v 31.07.2013, BStBl I 2013, 940 (Änderung der Schreiben des BMF v 20.12.2012, BStBl I 2013, 36; BMF v 09.10.2012, BStBl I 2012, 953) zu AbgSt, Freistellungsaufträgen u Steuerbescheinigungen. Betrifft die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Ehen. Das BVerfG hat entschieden, dass die Ungleichbehandl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderausgaben

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 214. Gesetz zur Rückführung des SolZ 1995 v 10.12.2019, BGBl I 2019, 2115

Rn. 234 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Ursprünglich sollte der SolZ bis einschließlich 2019 erhoben werden, um ihn dann mit Auslaufen des Solidarpakts II entfallen zu lassen. Unter sozialstaatlichen Erwägungen werden nun durch Einführung einer Freigrenze nur 90 % der Steuerzahler ab 2021 vom SolZ befreit. Im Einzelnen (daneben Anpassungen in § 3 Abs 4 u 5 SolZG u neuer § 3 Abs 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 240. Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – lnflAusG) vom 08.12.2022, BGBl I 2022, 2230

Rn. 260 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Deutsche Bundestag hat – zwecks Umsetzung der Ergebnisse des 14. Existenzminimumberichts und des 5. Steuerprogressionsberichts – das InflAusG am 10.11.2022 verabschiedet, der Bundesrat hat am 25.11.2022 zugestimmt. Wegen erhöhter Inflationsprognosen sind die zunächst vorgesehenen Änderungen des ESt-Tarifs und der Kinderfreibeträge/des K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 237. Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona–Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2022, BGBl I 2022, 911

Rn. 257 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen einen steuerfreien Corona-Pflegebonus, zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen (verbesserte Verlustverrechnung; Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche WG des AV sowie der steuerlichen Investitionsfristen; Wegfall der Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten) und eine nochma...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 141. Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung u weiterer Gesetze v 21.07.2004, BGBl I 2004, 1753

Rn. 161 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Der wesentliche Inhalt des Gesetzes – die ESt betreffend – sind Neuregelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Aus- u Fortbildungskosten sowie Änderungen bei der Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende nach § 24b EStG. § 10 Abs 1 Nr 7, § 12 Nr 5 EStG Das Gesetz ist eine Reaktion auf die neuere Rspr d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 205. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie u von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen u -verlagerungen v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 (kurz Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Umsetzungsgesetz)

Rn. 225 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Es handelt sich um ein Gesetz mit umfangreichem Anhang iS eines Jahressteuergesetzes. Neben Maßnahmen gegen Gewinnkürzung u Gewinnverlagerung enthält das Gesetz Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds u des Kinderzuschlags sowie zum Ausgleich der sog kalten Progression sowie in Rea...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 226. Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) v 10.03.2021, BGBl I 2021, 330

Rn. 246 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 10d Abs 1 S 1 EStG, § 52 Abs 18b EStG: Erneut wurden hiermit nach Zustimmung des Bundestags in 2./3. Lesung am 26.02.2021 und des Bundesrats am 05.03.2021 die Höchstbetragsgrenzen zum Verlustrücktrag angehoben (im Einzelnen auch s Schiffers, DStZ 2021, 280; s Rn 240 (Bitz): Durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz wurden in § 10d Abs 1 S 1 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Rn. 241 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Tragweite des Ausschlusses der Verlustberücksichtigung

Rn. 182 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Entsprechend seinem Wortlaut schließt § 15 Abs 4 S 1 EStG sämtliche Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung vom Ausgleich mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus anderen Einkunftsarten aus. Selbstverständlich ist ein "Verlustausgleich" im selben Jahr mit Gewinnen aus gewerblicher Tierzucht (-ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 52. Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 vom 26.06.1985, BStBl I 85, 391

Rn. 60 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz hat im wesentlichen folgende Zielsetzungen:mehr

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FF 04/2026, Keine Zwischenf... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Zwischen den beteiligten Ehegatten ist im Scheidungsverbund die Folgesache Zugewinnausgleich anhängig. In deren erster Stufe verlangt der Antragsgegner (Ehemann) von der Antragstellerin (Ehefrau) Auskunft über deren Anfangs- und Endvermögen sowie über ihr Vermögen zu dem von ihm behaupteten Trennungszeitpunkt am 1.11.2022. Die Ehefrau verlangt vom Ehemann Ausk...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 82. Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 – StÄndG 1991), BGBl I 90, 1322

Rn. 102 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 15.06.1991 wurde die erforderliche Einigung im Vermittlungsausschuß erzielt. Danach sind im EStG folgende Änderungen vorgesehenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verlustnutzungsstrategien n... / b) Verlustnutzung bei Versterben eines Ehegatten

Entsprechend dem Prinzip der Individualbesteuerung gehen Verluste eines verstorbenen Ehegatten zum Ende des Veranlagungszeitraums unter, die dem Jahr des Todes vorausgehen. Gestaltungsspielräume bei Zusammenveranlagung: Im Zusammenspiel mit der Ehegattenveranlagung ergeben sich daraus jedoch noch Gestaltungsspielräume: Einerseits kann ein bestehender Verlust noch im Veranlagun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verlustnutzungsstrategien n... / IV. Fazit

Die Nutzung von Verlusten natürlicher Personen ist zunächst an die Person des Verlustverursachers gebunden und wird so durch eine strenge Auslegung des Prinzips der Individualbesteuerung limitiert. Eine weitere Limitierung ergibt sich sowohl betraglicher als auch zeitlicher Natur für die Möglichkeiten eines Verlustrücktrags, so dass sich steuerplanerisch insbesondere eine pe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) § 149 Abs. 3 AO: Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung eines Steuerberaters der durch die "eigene" GmbH vertreten wird

Nach der aktuellen Rspr. des BFH findet die verlängerte Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO für beratene Steuerpflichtige (sog. Beraterprivileg) keine Anwendung auf Steuererklärungen, die Angehörige der steuerberatenden Berufe als Steuerpflichtige in ihren eigenen Angelegenheiten abgeben. Dies gilt auch, soweit ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe die Steuererklärung für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Einkommensteuer im Trennungsjahr

Eine Zusammenveranlagung [1] der Eheleute – Besteuerung nach der günstigeren Splittingtabelle[2] –, ist nicht mehr möglich, wenn sie dauernd getrennt leben. Im steuerrechtlichen Sinne "dauernd getrennt" leben Eheleute, wenn sie während des ganzen Kalenderjahrs getrennt leben. Leben Ehegatten zwar für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt, halten sie aber die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 9. Auflösung der Ehe und Wiederheirat im selben Kalenderjahr (§ 46 Abs 2 Nr 6 EStG)

Rz. 95 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 Abs 2 Nr 6 EStG regelt die Veranlagung für den VZ, in dem eine Ehe aufgelöst worden und einer der früheren Ehegatten im selben VZ eine neue Ehe eingegangen ist, dieselbe Person für diesen VZ also zu jeweils zwei steuerpflichtigen und ggf die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllenden (§ 26 Abs 1 Satz 1 EStG; > Ehegattenbes...mehr