Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenveranlagung

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Entstehung und Erhebung von... / 2 Säumniszuschläge bei Gesamtschuld

In den Fällen der Gesamtschuld, z. B. Einkommensteuer der Ehegatten bei Zusammenveranlagung, können nach § 240 Abs. 4 Satz 1 AO Säumniszuschläge gegenüber jedem der Gesamtschuldner entstehen. Zu beachten ist dabei, dass die Gesamtschuld zu unterschiedlichen Zeiten festgesetzt und fällig werden kann, z. B. wenn der Zusammenveranlagungsbescheid gegenüber den Ehegatten zu unter...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.7 Verhältnis zu den Vorschriften des EStG

Rz. 54 Bei § 2 AStG EStG handelt es sich um eine Vorschrift zur Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht. Der Anwendungsbereich der Norm und der Anwendungsbereich der unbeschränkten Steuerpflicht schließen sich gegenseitig aus.[1] Dies gilt gleichermaßen für die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG sowie nach § 1 Abs. 2 EStG [2], wenngleich die Aufgabe der erwei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.6 Kappung der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6)

Rz. 355 § 2 Abs. 6 AStG trägt dem Regelungszweck, Vorteile im Zusammenhang mit steuerlich motivierten Wegzügen zu versagen, Rechnung. Ziel der Vorschrift ist es gerade nicht, über die Versagung von Vorteilen hinaus dem StPfl. eine Art Strafsteuer aufzuerlegen.[1] Dies stellt Abs. 6 sicher, indem zu erhebende Steuer auf den Betrag gekappt wird, der bei unbeschränkter Steuerpf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2.2 Abstrakte Niedrigbesteuerung im Ausland (Nr. 1)

Rz. 205 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 AStG liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn "die Belastung durch die in dem ausländischen Gebiet erhobene Einkommensteuer – nach dem Tarif unter Einbeziehung von tariflichen Freibeträgen – bei einer in diesem Geiet ansässigen unverheirateten natürlichen Person, die ein steuerpflichtiges Einkommen von 77.000 Euro bezieht, um mehr als ein Dritt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5.2 Berechnung der Steuer unter Progressionsvorbehalt (§ 2 Abs. 5 Satz 1)

Rz. 331 § 2 Abs. 5 S. 1 AStG regelt den anwendbaren Steuersatz. Die Norm ordnet die Anwendung des sog. Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG) im Rahmen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht an, indem der "Steuersatz [...], der sich für sämtliche Einkünfte der Person ergibt", zur Anwendung kommt. Dies gilt auch in Fällen, in denen § 2 Abs. 1 AStG nicht zu einer Ausdehnung d...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 2.2 Monatsprinzip: Zwölftelung

Der Entlastungsbetrag und der Erhöhungsbetrag für jedes weitere Kind ermäßigen sich für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, um 1/12.[1] Demzufolge besteht Anspruch auf je 1/12 des Entlastungsbetrags für diejenigen Kalendermonate, in denen sämtliche Voraussetzungen an mindestens 1 Tag vorgelegen haben. Es kommt in folgenden Fällen zu ...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.3 Besonderheiten bei Einzelveranlagung

Die von der Rechtsprechung entwickelten und im Folgenden dargestellten Besonderheiten bei der getrennten Veranlagung sind entsprechend auf die Einzelveranlagung [1] übertragbar.[2] Die Aufteilungsregeln der Zusammenveranlagung[3] gelten grundsätzlich auch im Fall der Einzelveranlagung. Sie führten dabei in der Praxis einst oft dazu, dass sich für den einen Ehegatten eine Nachz...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / Zusammenfassung

Überblick Zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis gehört gem. § 37 Abs. 1 AO neben dem Steueranspruch des Fiskus gegen den Steuerschuldner (z. B. Einkommensteuer), dem Steuervergütungsanspruch (z. B. Kindergeld), dem Haftungsanspruch (z. B. nach § 69 AO gegen den Geschäftsführer einer GmbH) und dem Anspruch auf steuerliche Nebenleistungen i. S. d. § 3 Abs. 4 AO) auc...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Einspruch / 3.5 Hinzuziehung eines Dritten

Der Kreis der am Einspruchsverfahren Beteiligten ist nicht nur auf den Einspruchsführer beschränkt. Beteiligter kann nach § 359 Nr. 2 AO auch ein Dritter sein, wenn er zum Verfahren hinzugezogen worden ist. Die Hinzuziehung kommt gem. § 360 AO in Betracht, wenn die den Gegenstand eines Einspruchsverfahrens bildende Rechtsfrage später gegenüber diesem Dritten ebenfalls entschi...mehr

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Steuerliche Förderung für B... / 2 Objektbeschränkung

Aufgrund der Objektbeschränkung[1] ist der Abzug von Aufwendungen nach § 10f Abs. 1 und 2 EStG auf die Lebenszeit des Steuerpflichtigen bezogen nur bei einem einzigen Gebäude/Gebäudeteil, bei einer einzigen Eigentumswohnung, bei einem einzigen Anteil an einem Gebäude/Gebäudeteil oder an einer Eigentumswohnung zulässig.[2] Anders als in den Fällen des § 10e EStG ist der Hinzu...mehr

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Änderungsvorschriften / 1.2.2 Widerruf begünstigender Verwaltungsakte

Ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt darf nur widerrufen werden, wenn eine der Voraussetzungen des § 131 Abs. 2 AO erfüllt ist: Der Widerruf ist im Gesetz oder im Verwaltungsakt vorbehalten, z. B. im Stundungsbescheid, Bescheid über die Aussetzung der Vollziehung.[1] Der Verwaltungsakt, z. B. Stundungsbescheid, enthält eine Auflage, die der Steuerpflichtige nicht (in...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 6 Freigrenze

Der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften ist nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG nur steuerpflichtig, wenn er mindestens 1.000 EUR[1] beträgt. Bei der Vorschrift handelt es sich gesetzestechnisch um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag, d. h. im Fall eines Veräußerungsgewinns von 1.000 EUR oder mehr ist dieser in vollem Umfang steuerpflichtig, nicht nur der 1.000 ...mehr

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Gesamtschuldverhältnis / 2.3 Aufteilungsmaßstäbe

Der Aufteilungsantrag ist durch den Zeitpunkt seines Eingangs bestimmend für die Höhe der aufzuteilenden Steuer. Wird er vor Einleitung der Vollstreckung gestellt, so ist nach § 276 Abs. 1 AO die im Zeitpunkt seines Eingangs geschuldete Steuer aufzuteilen. Wird er danach gestellt, ist gem. § 276 Abs. 2 AO die im Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung geschuldete Steuer f...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.1 Festsetzungsfristen

Die Festsetzungsfrist beträgt gem. § 169 Abs. 2 Satz 1 AO normalerweise für die Besitz- und Verkehrssteuern, also auch für die Einkommensteuer, 4 Jahre. Diese Frist verlängert sich gem. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf 10 Jahre bei einer Steuerhinterziehung i. S. d. § 370 AO und auf 5 Jahre bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung i. S. d. § 378 AO. Weder eine strafbefreiende Sel...mehr

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Änderungsvorschriften / 2.1 Schreib-, Rechenfehler oder ähnliche Unrichtigkeiten

Es muss sich um Fehler handeln, die auf einem schlichten Versehen beruhen. Fehlerquelle ist also stets ein mechanisches oder technisches Versehen, das die Erklärung der Finanzbehörde im Verwaltungsakt durch unbeabsichtigte Flüchtigkeiten verfälscht. Daraus folgt, dass § 129 AO ausscheidet, wenn auch nur die konkrete (nicht nur theoretische) Möglichkeit eines Rechtsirrtums ode...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.3.3 Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen

Änderungen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ihn kein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden trifft. Bei einer Zusammenveranlagung muss sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen Ehegatten zurechnen lassen.[1] Anders als i...mehr

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Steuerbescheid / 3.1 Adressaten

Die Person, an die der Steuerbescheid inhaltlich gerichtet ist, wird als Inhaltsadressat bezeichnet.[1] Bei Steuerbescheiden ist dies der Steuerschuldner (bzw. Erstattungsgläubiger). An ihn hat die Bekanntgabe i. d. R. auch als Bekanntgabeadressat zu erfolgen. Ist er selbst nicht handlungsfähig i. S. d. § 79 AO, z. B. ein Minderjähriger, kann der Bescheid ihm nicht direkt, s...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.3.2 Sparer-Pauschbetrag

Von den positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen ist der Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 1.000 EUR (bzw. 2.000 EUR im Falle der Zusammenveranlagung) abzuziehen. Dabei gilt[1]: Der Abzug darf nicht zum Verlust führen. Bei zusammen veranlagten Ehegatten kann der nicht ausgeschöpfte Betrag bei der Einkunftsermittlung des anderen Ehegatten abgezogen werden. Hinweis Erhöhung des Sparer-...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.1 Überblick

Wenn Kapitalerträge einkommensteuerlich erklärt werden, ist der Einkommensteuererklärung eine Anlage KAP beizufügen. Diese ist für die Steuererklärung 2024 wie folgt gegliedert: Allgemeine Angaben (Zeilen 1–6). Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 7–15). Sparer-Pauschbetrag (Zeilen 16-17). Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.5.2 Grenzsteuersatz unter 25 %

Für die weit überwiegende Zahl der Steuerpflichtigen dürfte sich die Ausübung des Veranlagungswahlrechts kaum lohnen, denn bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 19.900 EUR (bei Zusammenveranlagung 38.800 EUR) wird im VZ 2024 ein einkommensteuerlicher (Grenz-)Steuersatz von 25 % erreicht. Zusätzlich ist die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf die tarifliche...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.3 Unterhalt an gesetzlich Unterhaltsberechtigte

§ 33a Abs. 1 EStG setzt voraus, dass die Aufwendungen für eine dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigte Person entstehen. Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind Ehegatten [1] sowie Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder bzw. Enkel)[2], nicht dagegen Verwandte in der Seitenlinie (Geschwister und Verschwägerte). Zivilre...mehr

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Lohnsteuerklassen und Steue... / 2.3 Antragsabhängiges Faktorverfahren

Das Lohnsteuerabzugsverfahren für Doppelverdiener-Ehegatten ist als zusätzliche Alternative zur Steuerklassenkombination III/V vorgesehen, wenn beide (teilweise) zeitgleich Arbeitslohn beziehen und die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllen. Die Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V bleiben daneben bestehen. Die gesetzliche Zielsetzung der "3. Steuerklasse...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 4.2 für die Zusammenveranlagung

Eine Zusammenveranlagung führt das Finanzamt durch, wenn keiner der Ehegatten wirksam die Ehegatten-Einzelveranlagung gewählt hat. Das Finanzamt veranlagt die Ehegatten insbesondere dann zusammen, wenn sie zur Veranlagungsform keine Anträge stellen.[1] Ist allerdings die Ehegatten-Einzelveranlagung offensichtlich günstiger, soll das Finanzamt die Ehegatten hierauf hinweisen.[2]mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 6 Zusammenveranlagung

Die Einkünfte der Ehegatten sind auch im Rahmen der Zusammenveranlagung getrennt zu ermitteln. Bei den weiteren Schritten zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens werden die Ehegatten jedoch "gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt".[1] Der Hauptvorteil der Zusammenveranlagung liegt im Splittingtarif.[2] Dabei werden die Ehegatten im Ergebnis so behandelt, als wenn je...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 3 Ehepartner lebt im Ausland

In Sonderfällen kommt auch für Ehepaare, bei denen einer von beiden nicht im Inland steuerpflichtig ist, eine Zusammenveranlagung in Betracht. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Ehegatte, der im Inland durch seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt[1] oder durch seine Einkünfte[2] unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, muss die Staatsangehörigkeit...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 1 Voraussetzungen des Ehegatten-Wahlrechts

Die Partner können zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind[3]: Es besteht eine Ehe nach bürgerlichem Recht. Nicht verheiratete oder nicht eingetragene Lebenspartner können den Splittingtarif nicht beanspruchen.[4] Die Ehegatten sind beide unbeschränkt steuerpflichtig. Hierzu zählen auch die Fälle ...mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 5 Vorteile durch Einzelveranlagung von Ehegatten

Bei der Zusammenveranlagung[1] sind die Einkünfte beider Ehegatten zu berücksichtigen. Die Folge: Bezieht ein Ehegatte (fast) nur steuerfreie Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt, der andere Ehegatte jedoch steuerpflichtige Einkünfte, erhöht sich bei der Zusammenveranlagung durch den Progressionsvorbehalt des einen Ehegatten die Steuer auf das zu versteuernde Einko...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.1 Grundzüge

Die Ehegatten-Einzelveranlagung kommt nicht etwa für getrennt lebende, sondern nur für zusammenlebende Ehegatten in Betracht, die die Voraussetzungen der Ehegattenveranlagung erfüllen und deshalb zwischen der Zusammenveranlagung und der Ehegatten-Einzelveranlagung wählen können. Die Einzelveranlagung für Alleinstehende kommt für sie jedoch nicht in Betracht. Im Regelfall ist ...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.6 Höchstbetrag für abziehbare Versicherungsbeiträge

Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung nach den Bestimmungen des Alterseinkünftegesetzes wird bei der Ehegatten-Zusammenveranlagung der Höchstbetrag von 27.566 EUR pro Steuerpflichtigem im Veranlagungsjahr 2024 auf 55.132 EUR verdoppelt. Hiervon können vor allem Ehegatten profitieren, die zusätzlich eine Basisrente-Alter oder Basisrente-Erwerbsminderung[1] abgeschlossen haben...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.8 Die technischen Regeln der Ehegatten-Einzelveranlagung

Die Einkünfte der Ehegatten werden wie bei der Zusammenveranlagung getrennt ermittelt. Auch für die Anerkennung von Verträgen zwischen den Ehegatten gelten dieselben Grundsätze wie bei der Zusammenveranlagung, insbesondere der Maßstab des Fremdvergleichs. Der Altersentlastungsbetrag [1] wird für jeden Ehegatten getrennt berechnet. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 4.1 für die Einzelveranlagung von Ehegatten

Ehegatten werden nach den besonderen Regelungen für Ehegatten "einzeln" veranlagt, sobald einer von ihnen dies beantragt. In diesen Fällen muss grundsätzlich auch der andere Ehegatte die Ehegatten-Einzelveranlagung hinnehmen. Ohne Bedeutung ist auch, ob bei dem zweiten Ehegatten die Voraussetzungen für eine Veranlagung als Arbeitnehmer erfüllt sind.[1] Beantragt allerdings ei...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 2 Dauerndes Getrenntleben

Ehegatten leben dauernd getrennt, wenn sowohl die eheliche Lebensgemeinschaft als auch die partnerschaftliche Wirtschaftsgemeinschaft aufgelöst ist.[1] Der steuerliche Begriff des dauernden Getrenntlebens stimmt deshalb nicht mit dem eherechtlichen Begriff überein. Die "eherechtlichen Versöhnungsversuche"[2], bei denen die Ehegatten zeitweise – auf Probe – wieder zusammenleb...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / Zusammenfassung

Überblick Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung erfüllen, ist meist die Zusammenveranlagung günstiger, vor allem wegen des Splittingtarifs. Oft wird allerdings übersehen, dass in Sonderfällen die Einzelveranlagung von Ehegatten Vorteile bieten kann, insbesondere bei nicht zu hohen Differenzen im zu versteuernden E...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.3 Tarifermäßigung

Die Ehegatten-Einzelveranlagung kann vorteilhaft sein, wenn für einen Teil der Einkünfte eine Tarifermäßigung, die sog. Fünftelregelung oder der ermäßigte Steuersatz, infrage kommen. Praxis-Beispiel Vergleich Zusammenveranlagung / Ehegatten-Einzelveranlagung Die Ehefrau hat 2024 eine begünstigte Entschädigung erhalten und weist deshalb ein begünstigtes zu versteuerndes Einkomm...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.4 Verlustausgleich und Verlustabzug

Die Ehegatten-Einzelveranlagung erweist sich häufig als vorteilhaft, wenn ein Ehegatte einen Verlust erlitten und der andere nicht zu hohe positive Einkünfte erzielt hat. Die Ehegatten-Einzelveranlagung vermeidet dann, dass im Jahr der Verlustentstehung diejenigen Freibeträge ohne steuermindernde Wirkung bleiben, die der Ehegatte mit den positiven Einkünften beanspruchen kan...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.2 Progressionsvorbehalt

Die Ehegatten-Einzelveranlagung kann im Einzelfall günstiger sein, wenn ein Ehegatte Einkünfte erzielt, die zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt[1] unterliegen, z. B. Arbeitslosengeld oder ausländische Einkünfte. Praxis-Beispiel Vergleich Zusammenveranlagung/ Ehegatten-Einzelveranlagung Die Ehefrau weist 2024 ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 EUR aus. I...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 4.3 Nachträgliche Änderung

Das Wahlrecht zwischen verschiedenen Veranlagungsformen kann grundsätzlich nachträglich abweichend ausgeübt werden, solange die Steuerbescheide nicht endgültig und bestandskräftig sind. Der Widerruf der bisherigen Wahl kann auch noch im Einspruchs- und im Klageverfahren erklärt werden, nicht mehr dagegen im Revisionsverfahren vor dem BFH. Das Gesetz bestimmt[1], unter welchen...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.5 Nebeneinkünfte

Sind beide Ehegatten Arbeitnehmer und beziehen beide Nebeneinkünfte (mit Ausnahme bestimmter Kapitaleinkünfte) von 410 EUR, bleiben diese bei der Ehegatten-Einzelveranlagung wegen des Härteausgleichs steuerfrei. Bei Wahl der Zusammenveranlagung müssten sie dagegen versteuert werden, weil dann für den Härteausgleich auf die Nebeneinkünfte beider Ehegatten abgestellt wird.[1] ...mehr

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Zu versteuerndes Einkommen:... / 7 Besonderheiten

Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten[1] sind nur eine Summe der Einkünfte, ein Gesamtbetrag der Einkünfte, ein Einkommen und ein zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln. Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten[2] sind die Summe der Einkünfte, der Gesamtbetrag der Einkünfte, das Einkommen und das zu versteuernde Einkommen für jeden Ehegatten getrennt zu ermitteln. Sondera...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Pauschbetrag

Für Sonderausgaben wird ein Pauschbetrag i. H. v. 36 EUR im Falle einer Einzelveranlagung und 72 EUR bei einer Zusammenveranlagung gewährt. Voraussetzung ist, dass die tatsächlichen Sonderausgaben diesen Wert nicht übersteigen.[1]mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 3 Härteausgleich

Liegen die Nebeneinkünfte unter 820 EUR, kann der Arbeitnehmer einen gekürzten Härteausgleich in Anspruch nehmen. Dieser berechnet sich nach der Formel: 820 EUR ./. Betrag der Nebeneinkünfte.[1] Auch hier bleiben die Kapitaleinkünfte außer Ansatz, selbst wenn sie auf Antrag in die Veranlagung einbezogen werden. Praxis-Beispiel Härteausgleich bei der Ehegatten-Einzelveranlagun...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Politische Beiträge/Spenden

Beiträge und Spenden an politische Parteien und Wählervereinigungen ermäßigen die tarifliche Einkommensteuer direkt um 50 % der entsprechenden Aufwendungen. Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung beträgt 825 EUR bei einer Einzelveranlagung und 1.650 EUR im Falle einer Zusammenveranlagung.[1] Etwaige übersteigende Zahlungen an politische Parteien oberhalb der Höchstbeträge des ...mehr

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Veranlagung von nicht eheli... / 1.2 Verdopplung von Freibeträgen

Bei der Zusammenveranlagung verdoppeln sich bestimmte Freibeträge, die im Rahmen einer Einzelveranlagung für Alleinstehende nur einfach abgezogen werden können: der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 EUR auf 2.000 EUR[1]; die Höchstbeträge für Parteispenden, und zwar sowohl die Steuerermäßigung von 50 % der Ausgaben[2] (1.650 statt 825 EUR) als auch der zusätzliche Spendenabzug von...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Verlustabzug

Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 1 Mio. EUR (bis Ende 2023 waren es befristet 10 Mio EUR)[1] als Verlust festzustellen. Im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 2 Mio. EUR (bis Ende 2023 waren es befristet 20 Mio EUR).[2] Ein festgestellter V...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 5 Andere Veranlagungsgründe

Ein Arbeitnehmer wird von Amts wegen veranlagt, wenn einer der folgenden Tatbestände erfüllt ist. Die Regelungen über den Härteausgleich bei Nebeneinkünften bis 410 EUR bzw. 820 EUR gelten auch in diesen Fällen. Der Arbeitnehmer hat nebeneinander (gleichzeitig) von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen.[1] Dabei ist auf den einzelnen Ehegatten abzustellen. Nach Verwaltung...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 4 Progressionsvorbehalt

Den steuerpflichtigen Nebeneinkünften werden weitgehend diejenigen Einkünfte gleichgestellt, die zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt[1] unterliegen.[2] Ein Arbeitnehmer erfüllt daher den Tatbestand der Pflichtveranlagung, wenn die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden positiven Einkünfte im Jahr mehr als 410 EUR betragen. Das sind z. B. folgende Fälle: Der...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1.1 Allgemeines

Der Freistellungsauftrag (privatrechtlicher Auftrag) kann bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags [1] auf Grundlage eines amtlichen Musters[2] erteilt und geändert[3] werden. Er berechtigt die auszahlende Stelle, für abzugspflichtige Kapitalerträge keine Kapitalertragsteuer einzubehalten. Freistellungsaufträge können gegenüber inländischen Kreditinstituten, Versicherungsgesellsc...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.4 Konfessionsverschiedene Ehe

Bei Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer gilt hier in allen Bundesländern außer Bayern der Halbteilungsgrundsatz. Dabei wird der Kirchensteuerhebesatz auf die Hälfte der um die Korrekturen nach § 51a EStG ermittelten Maßstabsteuer angewandt. Praxis-Beispiel Kirchensteuerberechnung nach dem Halbteilungsgrundsatz Ehepaar, wohnhaft in Baden-Württemberg, Ehemann rk., Ehefrau ev...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.3 Konfessionsgleiche Ehe

Bei der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer wird der Kirchensteuerhebesatz auf die nach den Bestimmungen des EStG ermittelte gemeinsame Bemessungsgrundlage (unter Berücksichtigung der Korrekturen nach § 51a EStG) angewandt. Bei Einzelveranlagung wird der Kirchensteuerhebesatz auf die Einkommensteuer eines jeden Ehegatten angewandt. Die Kürzungsbeträge[1] werden bei jedem...mehr