Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenveranlagung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. An eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 140 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nach der seit dem VZ 1996 geltenden Gesetzesfassung sind Aufwendungen nur dann zu berücksichtigen, wenn die Person, für deren Unterhalt oder Berufsausbildung die Aufwendungen erwachsen, gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Entsprechend dem System der Ehegattenbesteuerung und der sog Einheitstheorie,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Die Problematik der systematischen Einordnung des Verlustabzugs nach § 10d EStG, DStR 1965, 353; Eitel-Dreiss/Dreiss, Steuerliche Verlustbehandlung und Sanierung, DB 1980, 1858; Dötsch, StandortsicherungsG: Wahlweiser Verzicht auf den Verlustrücktrag bei der ESt und KSt, DStR 1993, 1639; Schiffers/Déjosez/Endriss/Reich, Optimale Nutzung des Wahlrechts beim Verlustrückt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entwicklung der Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erteilung, Vorlage und Rückgabe der Bescheinigung

Rn. 45 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Das zuständige FA erteilt die NV-Bescheinigung; dies ist ein sonstiger begünstigender Steuer-VA, kein Steuerbescheid oder Freistellungsbescheid; vgl BFH BStBl II 1992, 322; Bartone in Kühn/v Wedelstädt, Vorbemerkung §§ 172–177 AO Rz 5 (21. Aufl 2015); Ratschow in Klein, § 118 AO Rz 13. Es handelt sich um einen speziellen Grundlagenbescheid f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Form und Wirkung der Aufgabeerklärung

Rn. 200 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die gegenüber dem FA abzugebende Aufgabeerklärung des Betriebs muss aus Beweisgründen eindeutig und klar zum Ausdruck gebracht werden (BFH v 11.05.2017, BFH/NV 2017, 1172); an eine bestimmte Form ist sie jedoch nicht gebunden. Sie kann sich auch aus konkludenten Handlungen ergeben (BFH v 15.10.1987, BStBl II 1988, 257; BFH BStBl II 1988, 26...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 5 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Das HBeglG 2004 v 29.12.2003 (BGBl I 2003, 3076) hat mWv 01.01.2004 § 24b EStG eingefügt, dafür ist die Regelung über den Haushaltsfreibetrag (§ 32 Abs 7 EStG) entfallen. Der Haushaltsausschuss des BT hatte in seiner Beschlussempfehlung zum Entwurf eines HBeglG 2004 empfohlen, in den Entwurf eines HBeglG 2004 § 24b EStG einzufügen (BT-Drs 15/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 36 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 § 33a EStG beinhaltet in den Abs 1–2 Vorschriften über die Ermittlung des Einkommens, Hufeld in K/S/M, § 33a EStG Rz A 2 (09/2014); Musil in H/H/R, § 33a EStG Rz 8 (07/2022). Es handelt sich trotz der Stellung des § 33a EStG in Abschn IV des EStG nicht um eine Tarifvorschrift; aA Endert in Frotscher/Geurts, § 33a EStG Rz 1 (07/2023): Tarifvo...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.3 Konfessionsgleiche Ehe

Bei der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer wird der Kirchensteuerhebesatz auf die nach den Bestimmungen des EStG ermittelte gemeinsame Bemessungsgrundlage (unter Berücksichtigung der Korrekturen nach § 51a EStG) angewandt. Bei Einzelveranlagung wird der Kirchensteuerhebesatz auf die Einkommensteuer eines jeden Ehegatten angewandt. Die Kürzungsbeträge[1] werden bei jedem...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.5 Glaubensverschiedene Ehe

Bei der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer wird die KiSt nur von dem Ehegatten erhoben, der Mitglied der steuerberechtigten und steuererhebenden ­Religionsgemeinschaft ist. Der Anteil des kirchensteuerpflichtigen Ehegatten an der gemeinschaftlichen Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach dem Verhältnis der Steuerbeträge, die sich bei Anwendung des Einkommensteuer-Grundta...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.4 Konfessionsverschiedene Ehe

Bei Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer gilt hier in allen Bundesländern außer Bayern der Halbteilungsgrundsatz. Dabei wird der Kirchensteuerhebesatz auf die Hälfte der um die Korrekturen nach § 51a EStG ermittelten Maßstabsteuer angewandt. Praxis-Beispiel Kirchensteuerberechnung nach dem Halbteilungsgrundsatz Ehepaar, wohnhaft in Baden-Württemberg, Ehemann rk., Ehefrau ev...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.38 § 32a EStG (Einkommensteuertarif)

• 2021 Grundfreibetrag / Berücksichtigung der Aufwendungen für den Mund-Nasen-Schutz als Regel- oder Mehrbedarf / § 32a EStG Die Berücksichtigung von Aufwendungen für den Mund-Nasen-Schutz dürfte nicht in Betracht kommen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG, da es an der Außergewöhnlichkeit der Aufwendungen fehlt. Auch eine Verletzung des subjektiven Net...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.53 § 123 ff. EStG (Besteuerung von Entlastungen nach dem EWSG)

• 2023 Besteuerung von Entlastungen nach dem EWSG / Verfassungsmäßigkeit / § 123ff. EStG Entlastungen nach dem EWSG unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Besteuerung. Es stellt sich die Frage, ob dies verfassungsgemäß ist. Dies dürfte zu bejahen sein. Zwar ist eine Besteuerung der Entlastungen nach dem EWSG aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zwingend geboten....mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.21 § 10d EStG (Verlustabzug)

• 2021 Finale Auslandsverluste/§ 10d EStG Aus dem Urteil des EuGH v. 17.12.2015 (EuGH, Urteil v. 17.12.2015, C-388/14, BFH/NV 2016 S. 365) wurde abgeleitet, dass der EuGH seine Rechtsprechung zur finalen Verlustberücksichtigung aufgegeben hat. Dem hat sich der BFH mit Urteil v. 22.2.2017 (BFH, Urteil v. 22.2.2017, I R 2/15, BFH/NV 2017 S. 975) angeschlossen. Er vertritt nunme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.2 Mehrheit von betroffenen Personen

Rz. 81 Sind mehrere Personen als Inhaltsadressaten von einem Verwaltungsakt betroffen, kann grundsätzlich jeder Inhaltsadressat selbständig klagebefugt sein. Dies gilt insbesondere auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten. Denn der aufgrund der Zusammenveranlagung erlassene Einkommensteuerbescheid ist ein zusammengefasster Steuerbescheid i. S. des § 155 Abs. 3 AO, ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 5.2.2 Säumniszuschlag und Zinsen bei Gesamtschuldnern

Rz. 65 Da nach § 44 Abs. 2 AO außer der Zahlung, Aufrechnung und Sicherheitsleistung alle Tatsachen nur für und gegen den Gesamtschuldner wirken, in dessen Person sie eintreten, ist ein Nebeneinander von Säumniszuschlag und Zinsen bei mehreren Gesamtschuldnern denkbar, sofern deren Voraussetzungen (z. B. Festsetzung des fälligen Betrags beim Säumniszuschlag) beim jeweiligen...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 5.2.3 Aufteilung der Säumniszuschläge

Rz. 66 Rückständige Säumniszuschläge sind bei Zusammenveranlagungen auch dann nach §§ 268ff. AO aufzuteilen, wenn die ihnen zugrunde liegende Steuer nicht mehr rückständig ist.[1] Die Gesamtschuld erstreckt sich regelmäßig auch auf die steuerlichen Nebenleistungen. Bei isolierter Aufteilung der Säumniszuschläge, weil eine rückständige Steuer nicht mehr vorhanden ist, kommt e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.4 Anwendungsfälle

Rz. 49 Mit einer allgemeinen Leistungsklage können die nachfolgenden Ansprüche auf Vornahme einer schlichten Verwaltungshandlung erwirkt werden. Allerdings kann sich ggf. der oben genannte Meinungsstreit (Rz. 45) auswirken und – sofern das begehrte Verhalten vom FA durch Verwaltungsakt abgelehnt worden ist – nach der BFH-Rechtsprechung eine Verpflichtungsklage zu erheben sei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1.4 Anfechtung antragsablehnender Verwaltungsakte

Rz. 19 Eine Regelung, mit der die Finanzbehörde einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts ganz oder teilwiese ablehnt, hat zwar selbst die Rechtsqualität eines Verwaltungsakts. Dagegen ist an sich auch eine Anfechtungsklage denkbar. Sie würde jedoch nur zur Aufhebung des ablehnenden Verwaltungsakts führen. Soweit der Kläger jedoch weiterhin den Erlass des begehrten Verwa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 9. Auflösung der Ehe und Wiederheirat im selben Kalenderjahr (§ 46 Abs 2 Nr 6 EStG)

Rz. 95 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 § 46 Abs 2 Nr 6 EStG regelt die Veranlagung für den VZ, in dem eine Ehe aufgelöst worden und einer der früheren Ehegatten im selben VZ eine neue Ehe eingegangen ist, dieselbe Person für diesen VZ also zu jeweils zwei stpfl und ggf die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllenden (§ 26 Abs 1 Satz 1 EStG; > Ehegattenbesteuerung Rz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Die Vorsorgepauschale übersteigt die tatsächlichen Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung (§ 46 Abs 2 Nr 3 EStG)

Rz. 71 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Beim LSt-Abzug wird seit dem VZ 1975 eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, die sich derzeit aus Teilbeträgen zur > Rentenversicherung, > Krankenversicherung, > Pflegeversicherung und > Arbeitslosenversicherung zusammensetzt (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3 EStG). Die Berechnung der Vorsorgepauschale wurde mehrfach geändert und durch den Datenaustau...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Gemeinsames zu § 46 Abs 3 EStG und § 70 EStDV

Rz. 150 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Beträge von 410 EUR bzw 820 EUR sind veranlagungsbezogen; sie verdoppeln sich nicht bei Zusammenveranlagung von > Ehegatten oder > Lebenspartner, werden aber bei der Einzelveranlagung (> Rz 7; > Ehegattenbesteuerung Rz 35–44) bei jedem der Ehegatten bzw Lebenspartner berücksichtigt (> Rz 152). Rz. 151 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bestehen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Antrag auf Einzelveranlagung

Rz. 125 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Eines Antrags auf Veranlagung bedarf es (falls keine Pflichtveranlagung vorzunehmen ist), wenn unbeschränkt stpfl, nicht dauernd getrennt lebende > Ehegatten bzw eingetragene > Lebenspartner die Einzelveranlagung wählen, vgl im Einzelnen > Ehegattenbesteuerung Rz 10 ff, 35–44, > Splitting. Rz. 126 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Ist ein Ehegatte ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Antrag, Antragsfrist

Rz. 108 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der Antrag auf Veranlagung ist grundsätzlich bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (> Verjährung von Steueransprüchen Rz 10 ff) durch Abgabe einer > Steuererklärung zur > Einkommensteuer (> Rz 113) bei dem zuständigen FA (> Rz 161) zu stellen (§ 46 Abs 2 Nr 8 Satz 2 EStG). Rz. 109 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei der Antragsveranla...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die > Einkommensteuer (ESt) wird nach Ablauf des > Veranlagungszeitraum (VZ) – das ist idR das > Kalenderjahr (> Rz 163, 164) – veranlagt (§ 25 EStG). Die Veranlagung ist ein Verfahren, in dem das FA regelmäßig aufgrund einer > Steuererklärung (vgl § 25 Abs 3 EStG, §§ 56, 60 EStDV) die Besteuerungsgrundlagen ermittelt und die ESt förmlich mit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte und dem Progressionsvorbehalt unterliegende Bezüge von jeweils über 410 EUR (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rz. 37 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 § 46 Abs 2 Nr 1 EStG enthält zwei voneinander unabhängige Veranlagungstatbestände. Haben ArbN ein > Einkommen, das ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein LSt-Abzug vorgenommen worden ist (> Rz 25), so werden sie von Amts wegen veranlagt, wenn Rz. 37/1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 die positive Sum...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Gemeinsame Voraussetzungen

Tz. 31 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Ansprüche auf einen Aufwendungsersatz oder auf eine Vergütung müssen ernsthaft eingeräumt sein und dürfen nicht von vornherein unter der Bedingung des Verzichts stehen. Wesentliche Indizien für die Ernsthaftigkeit von Ansprüchen auf Aufwendungsersatz oder auf eine Vergütung sind auch die zeitliche Nähe der Verzichtserklärung zur Fälligkeit d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Zuwendungen durch nahe stehende Personen

Tz. 87 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Erfolgt die Zuwendung durch eine nahe stehende Pers, stellt sich die Frage, ob sich dadurch die AK des Gesellschafters erhöhen können. Bei der nahe stehenden Pers ist eine stliche Berücksichtigung jedenfalls nicht möglich, da sie nicht an der Kö beteiligt ist, der sie die Zuwendung zukommen lässt. Es können bei der nahe stehenden Pers also w...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Veranlagung in den Fällen des § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG

Rz. 139 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Eine Veranlagung können bestimmte natürliche Personen beantragen (vorbehaltlich > Rz 142), die im > Inland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben (vgl § 1 Abs 1 EStG), ihr > Einkommen aber ganz überwiegend in Deutschland erzielen und auf Antrag als unbeschränkt stpfl behandelt werden. Dazu müssen die Voraussetzung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Endgültige wirtschaftliche Belastung

Tz. 6 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Unter Zuwendungen i. S. d. § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG (Anhang 10) sind alle Wertabgaben zu verstehen, die aus dem geldwerten Vermögen des Spenders zur Förderung des begünstigten Zwecks abfließen und bei dem Spender zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung führen. Eine Ausgabe ist in dem Zeitpunkt abgeflossen, in dem der Steuerpflichtige d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Besonderheiten der Besteuerung von Ehegatten und Lebenspartnern

Rz. 60 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Im Falle einer Zusammenveranlagung von > Ehegatten oder Lebenspartnern (> Rz 8; > Rz 63; > Ehegattenbesteuerung Rz 25–34) betreffen die Freigrenzen von je 410 EUR die Summe der den Ehegatten zugeflossenen stpfl Nebeneinkünfte bzw die Summe der dem > Progressionsvorbehalt unterliegenden Auslandseinkünfte und Lohnersatzleistungen; Ehegatten, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Tragweite des Ausschlusses der Verlustberücksichtigung

Rn. 182 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Entsprechend seinem Wortlaut schließt § 15 Abs 4 S 1 EStG sämtliche Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung vom Ausgleich mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus anderen Einkunftsarten aus. Selbstverständlich ist ein "Verlustausgleich" im selben Jahr mit Gewinnen aus gewerblicher Tierzucht (-ha...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.2 Ehrenamtspauschale bis zu 960 EUR jährlich

Die Übungsleiterpauschale erfasst nicht alle ehrenamtlichen oder gemeinnützigen Tätigkeiten. Ergänzend wurde deshalb ab 2007 ein allgemeiner Freibetrag i. H. v. 720 EUR[1] eingeführt, für Einnahmen aus sonstigen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich. Entsprechend der Erhöhung der Übungsleiterpauschale[2] wurde auch der Ehrenamtsfrei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3 Mobilitätsprämie bei zusammenveranlagten Personen

Rz. 9 Bei Zusammenveranlagung von Personen nach §§ 26, 26b EStG ist das gemeinsame Einkommen und der doppelte Grundfreibetrag zugrunde zu legen.[1] Dementsprechend ist die Entfernungspauschale zunächst für beide zusammenveranlagte Personen gemeinsam zu berechnen und für den verbleibenden Wert zu prüfen, ob die Entstehung der Mobilitätsprämie in Betracht kommt. Hiervon unberü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jahressteuergesetz 2026 / 4.8 Verspätungszuschlag (§ 152 Abs. 4 AO)

In Satz 2 wird künftig klargestellt, dass es sachgerecht ist, einen Verspätungszuschlag vorrangig gegen denjenigen festzusetzen, gegen den auch die Steuer oder der Steuermessbetrag festgesetzt wird oder gegen denjenigen, der die Steuer als Steuer- oder Entrichtungsschuldner anzumelden und zu entrichten hat. Aufgrund dieses intendierten Ermessens soll es in den genannten Fäll...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Denkmalschutz / 3.2 Objektbeschränkung

Die Abzugsbeträge nach § 10f Abs. 1 und 2 EStG kann der Steuerpflichtige nur für ein Objekt in Anspruch nehmen. Der Abzug von Aufwendungen ist auf die Lebenszeit des Steuerpflichtigen bezogen und folglich nur bei einem einzigen Gebäude/Gebäudeteil, bei einer einzigen Eigentumswohnung, bei einem einzigen Anteil an einem Gebäude/Gebäudeteil oder an einer Eigentumswohnung zuläs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Drittaufwand allgemein und ... / 1 Abkürzung des ­Zahlungswegs

In den Fällen der Abkürzung des Zahlungswegs übernimmt ein Dritter, beispielsweise der Ehegatte, ein Angehöriger oder ein Freund/eine Freundin des Steuerpflichtigen aus eigenen Mitteln dessen/deren Verbindlichkeiten. Der übernommene Aufwand stellt beim Steuerpflichtigen selbst Werbungskosten (z. B. bei der Handwerkerrechnung bzgl. einer im Privatvermögen vermieteten Immobili...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.2 Verhältnis Vorauszahlungsbescheid – Jahressteuerbescheid

Rz. 74 Mit Erlass des Jahressteuerbescheids und der Festsetzung der Jahressteuerschuld verliert der Vorauszahlungsbescheid seine selbstständige Bedeutung; der Jahressteuerbescheid tritt an die Stelle des Vorauszahlungsbescheids und ersetzt ihn, der Vorauszahlungsbescheid hat sich "auf andere Weise" erledigt (§ 124 Abs. 2 AO).[1] Der Jahressteuerbescheid ist dann allein Zahlu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererbung eines Einzelunter... / 4.1 Kein Übergang des einkommensteuerrechtlichen Verlustabzugs nach § 10d EStG auf den Erben

Mit dem Tod eines Unternehmers erlischt dessen Einkommensteuerpflicht. Für das Todesjahr wird letztmalig eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt. Stirbt der Steuerpflichtige vor Ablauf des Kalenderjahrs und endet damit seine persönliche Steuerpflicht, wird der Veranlagung für das Todesjahr (Kalenderjahr) ein abgekürzter Ermittlungszeitraum zugrunde gelegt. Die Veranlagu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.5 Beerdigungskosten und Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 50 Obgleich der Erbe gem. § 1967 BGB für Nachlassverbindlichkeiten haftet, scheidet ein Abzug dieser gem. § 33 EStG mangels Zwangsläufigkeit aus. Der Erbe hat die Möglichkeit zur Ausschlagung der Erbschaft, die Übernahme von Verbindlichkeiten erfolgt mithin freiwillig (§§ 1944, 1975ff. BGB).[1] Fraglich ist m. E. aber, ob im Einzelfall nicht die Zwangsläufigkeit einer üb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.3.3 Veranlagung von Ehegatten

Rz. 18 Die in § 46 EStG angegebenen Grenzen für die Einkünfte, von denen kein LSt-Abzug vorgenommen wurde (Abs. 3 und 5), sowie für die positive Summe von Einkünften oder Leistungen (Abs. 2 Nr. 1) gelten grds. für den einzelnen Stpfl. Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden nach § 26b EStG die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.3 Antragsveranlagung von Ehegatten

Rz. 59 Bei der Antragsveranlagung von Ehegatten ist für den Antrag i. S. d. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG zwischen den einzelnen, in § 26 Abs. 1 S. 1 EStG genannten Veranlagungsarten zu unterscheiden. Hierzu gehören neben der Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) die Einzelveranlagung (§ 26a EStG). Im Fall der Zusammenveranlagung ist der Antrag von beiden Ehegatten vor Ablauf der Fests...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.10 Veranlagung nach Auflösung einer Ehe durch Tod, Scheidung oder Aufhebung (Nr. 6)

Rz. 51 Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 S. 1 EStG erfüllen, können zwischen der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG und der Einzelveranlagung nach § 26a EStG wählen. Für sie ist die LSt gem. § 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 oder 4 EStG nach der Steuerklasse III oder IV zu bemessen. Wenn eine Ehe im Lauf des Vz jedoch durch Tod, Scheidung oder Aufhebung aufgelöst wo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.3 Veranlagung bei Bezug von Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern nebeneinander (Nr. 2)

Rz. 36 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG durchzuführen, wenn ein Stpfl. nebeneinander Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen hat. Erfasst werden alle Fälle, in denen bei der Veranlagung Einnahmen als Arbeitslohn zu qualifizieren sind, also z. B. auch solche aus einem früheren Dienstverhältnis oder Versorgungsbezüge. Das Veranlagungsgebot dient der Siche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.1 Bemessung der Grenze

Rz. 25 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen, um Freibeträge gekürzten Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren (Rz. 30ff.), oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen (Rz. 34) mehr als 410 EUR beträgt. Damit sind zwei Grenzen gesetzt. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 4.3 Ermittlung des Abzugsbetrags

Rz. 78 Der Betrag, der als Härteausgleich vom Einkommen abzuziehen ist, bemisst sich gem. § 46 Abs. 3 und 5 EStG nach den einkommensteuerpflichtigen Einkünften, von denen ein LSt-Abzug nicht vorgenommen worden ist und die nicht nach § 32d Abs. 6 EStG der tariflichen ESt unterworfen wurden. Zu diesen Einkünften gehören weder die steuerfreien Einkünfte noch die Einkünfte, die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.4 Antragsfrist

Rz. 63 Der Antrag des Stpfl. auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ist nach Streichung der Zweijahresfrist (Rz. 64) nicht mehr fristgebunden. Der Stpfl. kann die Veranlagung aber nicht mehr wirksam beantragen, wenn bereits Festsetzungsverjährung gem. § 169 Abs. 1 S. 1 AO eingetreten ist (Rz. 65). Rz. 64 Durch das JStG 2008 v. 20.12.2007[1] sind die für den Regelfall gel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.5 Form des Antrags

Rz. 66 Der Antrag ist nur wirksam, wenn er durch die Abgabe einer ESt-Erklärung gestellt wird (§ 46 Nr. 8 S. 2 EStG).[1] Die Erklärung kann unter den Voraussetzungen des § 151 AO auch bei dem zuständigen FA zur Niederschrift erklärt werden. Die ESt-Erklärung muss für den Vz abgegeben werden, für den die Veranlagung begehrt wird. Das gilt auch dann, wenn Veranlagungen schon f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.2.1 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 6 Voraussetzung für die Anwendung des § 46 EStG ist, dass im Einkommen ganz oder teilweise Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit enthalten sind, von denen LSt einbehalten worden ist. § 46 EStG greift daher auch ein, wenn neben Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte anderer Einkunftsarten vorliegen. Besondere Voraussetzungen hinsichtlich des Verhältnisse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.5 Veranlagung von Ehegatten wegen eines Lohnsteuerabzugs nach der Steuerklasse V/VI oder dem Faktorverfahren (Nr. 3a)

Rz. 41 Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b EStG die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllen, sind gem. § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG zu veranlagen, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer der Ehegatten nach Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist oder beide Ehegatten nach Steuerklasse IV besteuert worden sind und der Faktor nach § 39f EStG eingetrage...mehr