Wenn Kapitalerträge einkommensteuerlich erklärt werden, ist der Einkommensteuererklärung eine Anlage KAP beizufügen.

Diese ist für die Steuererklärung 2023 wie folgt gegliedert:

  • Allgemeine Angaben (Zeilen 1–6).
  • Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 7–15).
  • Sparer-Pauschbetrag (Zeilen 16-17).
  • Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 18-26).
  • Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen (Zeilen 27-34).
  • Kapitalerträge, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist (Zeilen 35-36).
  • Steuerabzugsbeträge (allgemeine Kapitalerträge einschließlich ausländischer Quellensteuern – Zeilen 37-42).
  • Steuerabzugsbeträge (tariflich zu besteuernde Kapitalerträge – Zeilen 43-45).
  • Kapitalertragsteuersachverhalte nach § 36a EStG (Zeile 46).
  • Kürzungsbetrag nach § 11 AStG (Zeilen 47-48).
  • Familienstiftungen nach § 15 AStG (Zeilen 49-52).
  • Steuerstundungsmodelle (Zeile 53).

Werden für beide Ehegatten Kapitalerträge erklärt, muss für jeden Ehegatten eine Anlage abgegeben werden.

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