Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenveranlagung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 2.4 Werbungskosten-Pauschbetrag bei Einnahmen i. S. d. § 22 Nr. 1, 1a und 5 EStG

Rz. 13 Gewährt wird Empfängern von bestimmten sonstigen Einkünften ein Werbungskosten-Pauschbetrag nach § 9a S. 1 Nr. 3 EStG in Höhe von 102 EUR. Hierzu gehören in abschließender Aufzählung wiederkehrende Bezüge (§ 22 Nr. 1 EStG), von Einkünften aus Leistungen und Zahlungen nach § 10 Abs. 1a EStG, soweit für diese die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug beim Leistung...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 4.2 für die Zusammenveranlagung

Eine Zusammenveranlagung führt das Finanzamt durch, wenn keiner der Ehegatten wirksam die Ehegatten-Einzelveranlagung gewählt hat. Das Finanzamt veranlagt die Ehegatten insbesondere dann zusammen, wenn sie zur Veranlagungsform keine Anträge stellen.[1] Ist allerdings die Ehegatten-Einzelveranlagung offensichtlich günstiger, soll das Finanzamt die Ehegatten hierauf hinweisen.[2]mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 6 Zusammenveranlagung

Die Einkünfte der Ehegatten sind auch im Rahmen der Zusammenveranlagung getrennt zu ermitteln. Bei den weiteren Schritten zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens werden die Ehegatten jedoch "gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt".[1] Der Hauptvorteil der Zusammenveranlagung liegt im Splittingtarif.[2] Dabei werden die Ehegatten im Ergebnis so behandelt, als wenn je...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 3 Ehepartner lebt im Ausland

In Sonderfällen kommt auch für Ehepaare, bei denen einer von beiden nicht im Inland steuerpflichtig ist, eine Zusammenveranlagung in Betracht. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Ehegatte, der im Inland durch seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt[1] oder durch seine Einkünfte[2] unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, muss die Staatsangehörigkeit...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 1 Voraussetzungen des Ehegatten-Wahlrechts

Die Partner können zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind[3]: Es besteht eine Ehe nach bürgerlichem Recht. Nicht verheiratete oder nicht eingetragene Lebenspartner können den Splittingtarif nicht beanspruchen.[4] Die Ehegatten sind beide unbeschränkt steuerpflichtig. Hierzu zählen auch die Fälle ...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.1 Grundzüge

Die Ehegatten-Einzelveranlagung kommt nicht etwa für getrennt lebende, sondern nur für zusammenlebende Ehegatten in Betracht, die die Voraussetzungen der Ehegattenveranlagung erfüllen und deshalb zwischen der Zusammenveranlagung und der Ehegatten-Einzelveranlagung wählen können. Die Einzelveranlagung für Alleinstehende kommt für sie jedoch nicht in Betracht. Im Regelfall ist ...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.6 Höchstbetrag für abziehbare Versicherungsbeiträge

Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung nach den Bestimmungen des Alterseinkünftegesetzes wird bei der Ehegatten-Zusammenveranlagung der Höchstbetrag von 26.528 EUR pro Steuerpflichtigem im Veranlagungsjahr 2023 auf 53.056 EUR verdoppelt. Hiervon können vor allem Ehegatten profitieren, die zusätzlich eine Basisrente-Alter oder Basisrente-Erwerbsminderung[1] abgeschlossen haben...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.8 Die technischen Regeln der Ehegatten-Einzelveranlagung

Die Einkünfte der Ehegatten werden wie bei der Zusammenveranlagung getrennt ermittelt. Auch für die Anerkennung von Verträgen zwischen den Ehegatten gelten dieselben Grundsätze wie bei der Zusammenveranlagung, insbesondere der Maßstab des Fremdvergleichs. Der Altersentlastungsbetrag [1] wird für jeden Ehegatten getrennt berechnet. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann...mehr

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Tarif und Steuersatz / 4 Anwendung des Einkommensteuertarifs

Für zu versteuernde Einkommen ist die Steuer nach § 32a Abs. 1 EStG zu berechnen. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner [1], die zusammen veranlagt werden[2], ist die Einkommensteuer nach § 32a Abs. 5 EStG zu berechnen.[3] Der Splittingtarif nach § 32a Abs. 5 EStG ist auch in folgenden Fällen anzuwenden: Bei einem verwitweten Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitrau...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 4.1 für die Einzelveranlagung von Ehegatten

Ehegatten werden nach den besonderen Regelungen für Ehegatten "einzeln" veranlagt, sobald einer von ihnen dies beantragt. In diesen Fällen muss grundsätzlich auch der andere Ehegatte die Ehegatten-Einzelveranlagung hinnehmen. Ohne Bedeutung ist auch, ob bei dem zweiten Ehegatten die Voraussetzungen für eine Veranlagung als Arbeitnehmer erfüllt sind.[1] Beantragt allerdings ei...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / Zusammenfassung

Überblick Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung erfüllen, ist meist die Zusammenveranlagung günstiger, vor allem wegen des Splittingtarifs. Oft wird allerdings übersehen, dass in Sonderfällen die Einzelveranlagung von Ehegatten Vorteile bieten kann, insbesondere bei nicht zu hohen Differenzen im zu versteuernden E...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.4 Verlustausgleich und Verlustabzug

Die Ehegatten-Einzelveranlagung erweist sich häufig als vorteilhaft, wenn ein Ehegatte einen Verlust erlitten und der andere nicht zu hohe positive Einkünfte erzielt hat. Die Ehegatten-Einzelveranlagung vermeidet dann, dass im Jahr der Verlustentstehung diejenigen Freibeträge ohne steuermindernde Wirkung bleiben, die der Ehegatte mit den positiven Einkünften beanspruchen kan...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.2 Progressionsvorbehalt

Die Ehegatten-Einzelveranlagung kann im Einzelfall günstiger sein, wenn ein Ehegatte Einkünfte erzielt, die zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt[1] unterliegen, z. B. Arbeitslosengeld oder ausländische Einkünfte. Praxis-Beispiel Vergleich Zusammenveranlagung/ Ehegatten-Einzelveranlagung Die Ehefrau weist 2023 ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 EUR aus. I...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 2 Dauerndes Getrenntleben

Ehegatten leben dauernd getrennt, wenn sowohl die eheliche Lebensgemeinschaft als auch die partnerschaftliche Wirtschaftsgemeinschaft aufgelöst ist.[1] Der steuerliche Begriff des dauernden Getrenntlebens stimmt deshalb nicht mit dem eherechtlichen Begriff überein. Die "eherechtlichen Versöhnungsversuche"[2], bei denen die Ehegatten zeitweise – auf Probe – wieder zusammenleb...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 4.3 Nachträgliche Änderung

Das Wahlrecht zwischen verschiedenen Veranlagungsformen kann grundsätzlich nachträglich abweichend ausgeübt werden, solange die Steuerbescheide nicht endgültig und bestandskräftig sind. Der Widerruf der bisherigen Wahl kann auch noch im Einspruchs- und im Klageverfahren erklärt werden, nicht mehr dagegen im Revisionsverfahren vor dem BFH. Das Gesetz bestimmt[1], unter welchen...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.5 Nebeneinkünfte

Sind beide Ehegatten Arbeitnehmer und beziehen beide Nebeneinkünfte (mit Ausnahme bestimmter Kapitaleinkünfte) von 410 EUR, bleiben diese bei der Ehegatten-Einzelveranlagung wegen des Härteausgleichs steuerfrei. Bei Wahl der Zusammenveranlagung müssten sie dagegen versteuert werden, weil dann für den Härteausgleich auf die Nebeneinkünfte beider Ehegatten abgestellt wird.[1] ...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.3 Tarifermäßigung

Die Ehegatten-Einzelveranlagung kann vorteilhaft sein, wenn für einen Teil der Einkünfte eine Tarifermäßigung, die sog. Fünftelregelung oder der ermäßigte Steuersatz, infrage kommen. Praxis-Beispiel Vergleich Zusammenveranlagung / Ehegatten-Einzelveranlagung Die Ehefrau hat 2023 eine begünstigte Entschädigung erhalten und weist deshalb ein begünstigtes zu versteuerndes Einkomm...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 3 Härteausgleich

Liegen die Nebeneinkünfte unter 820 EUR, kann der Arbeitnehmer einen gekürzten Härteausgleich in Anspruch nehmen. Dieser berechnet sich nach der Formel: 820 EUR ./. Betrag der Nebeneinkünfte.[1] Auch hier bleiben die Kapitaleinkünfte außer Ansatz, selbst wenn sie auf Antrag in die Veranlagung einbezogen werden. Praxis-Beispiel Härteausgleich bei der Ehegatten-Einzelveranlagun...mehr

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Veranlagung von nicht eheli... / 1.2 Verdopplung von Freibeträgen

Bei der Zusammenveranlagung verdoppeln sich bestimmte Freibeträge, die im Rahmen einer Einzelveranlagung für Alleinstehende nur einfach abgezogen werden können: der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 EUR auf 2.000 EUR[1]; die Höchstbeträge für Parteispenden, und zwar sowohl die Steuerermäßigung von 50 % der Ausgaben[2] (1.650 statt 825 EUR) als auch der zusätzliche Spendenabzug von...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 5 Andere Veranlagungsgründe

Ein Arbeitnehmer wird von Amts wegen veranlagt, wenn einer der folgenden Tatbestände erfüllt ist. Die Regelungen über den Härteausgleich bei Nebeneinkünften bis 410 EUR bzw. 820 EUR gelten auch in diesen Fällen. Der Arbeitnehmer hat nebeneinander (gleichzeitig) von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen.[1] Dabei ist auf den einzelnen Ehegatten abzustellen. Nach Verwaltung...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 4 Progressionsvorbehalt

Den steuerpflichtigen Nebeneinkünften werden weitgehend diejenigen Einkünfte gleichgestellt, die zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt[1] unterliegen.[2] Ein Arbeitnehmer erfüllt daher den Tatbestand der Pflichtveranlagung, wenn die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden positiven Einkünfte im Jahr mehr als 410 EUR betragen. Das sind z. B. folgende Fälle: Der...mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 5 Vorteile durch Einzelveranlagung von Ehegatten

Bei der Zusammenveranlagung[1] sind die Einkünfte beider Ehegatten zu berücksichtigen. Die Folge: Bezieht ein Ehegatte (fast) nur steuerfreie Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt, der andere Ehegatte jedoch steuerpflichtige Einkünfte, erhöht sich bei der Zusammenveranlagung durch den Progressionsvorbehalt des einen Ehegatten die Steuer auf das zu versteuernde Einko...mehr

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Solidaritätszuschlag zur Ei... / 4.2 Milderungszone

Um einen Belastungssprung zu vermeiden, folgt auf die ausgedehnten Freigrenzen die sog. Milderungszone. Liegt die tarifliche Einkommensteuer über den Freigrenzen, setzt die Milderungszone ein, in der der Solidaritätszuschlag nicht in voller Höhe erhoben, sondern schrittweise an den vollen Satz i. H. v. 5,5 % herangeführt wird. Der Prozentwert zur Ermittlung der Grenzbelastun...mehr

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Solidaritätszuschlag zur Ei... / 4.1 Anhebung der Freigrenzen

Mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags fällt für den Großteil der Steuerzahler die Zuschlagsteuer ab dem Jahr 2021 weg. Der schrittweise Abbau wird durch die Anhebung der Freigrenze herbeigeführt. In der nachfolgenden Tabelle finden sich die bisherigen Freigrenzen in Gegenüberstellung zu den neuen Grenzwerten:mehr

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Solidaritätszuschlag zur Ei... / 1 Rechtscharakter

Seiner Rechtsnatur nach stellt der Solidaritätszuschlag eine selbstständige Steuer dar, die lediglich an die Einkommensteuer anknüpft. Der Einkommensteuerbescheid ist Grundlagenbescheid für den Bescheid über den Solidaritätszuschlag. Deshalb ist es im Regelfall nicht erforderlich, gegen den Bescheid über Solidaritätszuschlag gesondert Einspruch einzulegen. Anders sieht es je...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 1.2.1 Splittingverfahren

Ehegatten, die im VZ nicht dauernd getrennt leben und die Voraussetzungen von § 26 EStG für die Anwendung des Splittingverfahrens erfüllen, sind grundsätzlich vom Abzug des Entlastungsbetrags ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Wahl der Einzelveranlagung von Ehegatten nach § 26a EStG. Nach § 2 Abs. 8 EStG gelten die Regelungen des Splittingverfahrens auch für Lebenspartner. A...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 2.2 Monatsprinzip: Zwölftelung

Der Entlastungsbetrag und der Erhöhungsbetrag für jedes weitere Kind ermäßigen sich für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, um 1/12.[1] Demzufolge besteht Anspruch auf je 1/12 des Entlastungsbetrags für diejenigen Kalendermonate, in denen sämtliche Voraussetzungen an mindestens 1 Tag vorgelegen haben. Es kommt in folgenden Fällen zu ...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.3 Voller Kinderfreibetrag

Der volle (= verdoppelte) Kinderfreibetrag i. H. v. 6.024 EUR (VZ 2023) wird bei Ehegatten abgezogen, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG steht. Dies muss nicht zwangsläufig dasselbe Kindschaftsverhältnis zu beiden Ehegatten sein. Bei d...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.4 Halber Kinderfreibetrag

Der 1/2 Kinderfreibetrag i. H. v. 3.012 EUR (VZ 2023) ist bei jedem Elternteil vom Einkommen abzuziehen, wenn bei den Eltern des Kindes keine Zusammenveranlagung nach § 26b EStG erfolgt. Diese Voraussetzung ist in folgenden Fällen erfüllt, wenn die Eltern dauernd getrennt leben, geschieden sind, nicht verheiratet oder verpartnert sind oder die Einzelveranlagung für Ehegatten bean...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / Zusammenfassung

Überblick Die Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG, bestehend aus dem Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (= Bedarfsfreibetrag), haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Einkommensbesteuerung in der Wechselbeziehung mit dem Kindergeld die Funktion, bei unterhaltspflichtigen El...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 5.1 Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt

Für handwerkliche Tätigkeiten gilt eine eigenständige Steuerermäßigung, deren Höchstbetrag bei 1.200 EUR liegt.[1] Auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG ist die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG bei mehreren von den Ehepartnern tatsächlich genutzten Wohnungen auf den Höchstbetrag von 1.200 EUR begrenzt.[2] Im Unterschied zu anderen För...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 1 Grundsätzliches

Im System des Familienleistungsausgleichs besteht eine unmittelbare Verzahnung zwischen dem Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (= Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG) einerseits und andererseits dem Anspruch auf Kindergeld. Die zentrale Vorschrift hierzu ist § 31 EStG. Danach erfolgt die steuerliche Freistellung des Ei...mehr

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Einkommensteuerpflicht von ... / 1.2 Ehegatten, Lebenspartner, Kinder

Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaats oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch für den im EU-/EWR-Ausland lebenden Ehegatten bea...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.2 Identifizierbarkeit des Einspruchsführers (Abs. 1 S. 2)

Rz. 20 Nach § 357 Abs. 1 S. 2 AO genügt es, wenn aus dem Einspruch hervorgeht, wer ihn eingelegt hat. Es gehört danach zum notwendigen Inhalt des Einspruchs, dass der Einspruchsführer eindeutig identifizierbar ist.[1] Die Identifizierbarkeit des Einspruchsführers ist für die nach § 358 AO vorzunehmende Prüfung der sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einspruchs, insbeso...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität

Rn. 6 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Rechtfertigung für die Besteuerung nach § 17 EStG folgert das BVerfG aus dem Umstand, dass die "Nähe" einer Beteiligung zur Geschäftsführung der Gesellschaft, ihr möglicher Einfluss auf die Ausschüttungs- und Rücklagenpolitik einschließlich der Entscheidungen über Kapitalerhöhungen – und damit die Möglichkeit, die Voraussetzung für die En...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Weitere Einzelfragen

Rn. 410 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Vorsorgepauschale nach § 10c Abs 2 EStG letzter Satz sind der Pensionsfreibetrag und der Altersentlastungsbetrag vom Bruttoarbeitslohn abzuziehen. Ferner spielt die Steuerfreiheit des Pensionsfreibetrags für die Bemessung des Altersentlastungsbetrags nach § 24a EStG eine Rolle. Versorgungsb...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5.2.3 Zusammenveranlagung

Bei Zusammenveranlagung [1] ist der Verlustabzug auch für Verluste derjenigen VZ möglich, in denen die Ehegatten oder Lebenspartner einzeln[2] veranlagt worden sind. Für VZ ab 2013 gilt, dass ein Ehegatte oder Lebenspartner auch Verluste aus VZ geltend machen kann, in denen die Ehegatten oder Lebenspartner getrennt oder besonders[3] veranlagt worden sind. Das hat nur noch Bed...mehr

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Altersentlastungsbetrag: St... / 2 Zusammenveranlagung

Der Altersentlastungsbetrag stellt auf die Verhältnisse bei dem jeweiligen Ehegatten ab. Auch bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die Voraussetzungen für die Gewährung des Altersentlastungsbetrags für jeden Ehegatten gesondert geprüft. Der Arbeitslohn und/oder die anderen Einkünfte jedes Ehegatten bilden jeweils getrennte Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung des Alte...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.2.5 Behandlung von Ehegatten/Lebenspartnern im Falle der Zusammenveranlagung

Bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppelt sich der Höchstbetrag für die begünstigten Beiträge auf 53.054 EUR (2023).[1] Unerheblich ist insoweit, welcher der beiden die Aufwendungen getätigt hat. Daher sind auch die von den Ehegatten/Lebenspartnern insgesamt bezogenen steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse mit einzubeziehen. O...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.4 Todesjahr Einzelveranlagung, vorangegangenes Jahr (ab VZ 2022 sowie das Jahr davor) – Zusammenveranlagung

Verluste des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners können nur mit den von ihm erzielten positiven Einkünften verrechnet werden. Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ können darüber hinaus nur abgezogen werden, soweit er sie in den Vorjahren erzielt hatte. Ein Verlustrücktrag in das Vorjahr (ab VZ 2022 in die beiden Vorjahre) ist auch auf positive Einkünfte des hinterbl...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.2 Todesjahr und vorangegangenes Jahr – Zusammenveranlagung

Verluste des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners werden mit seinen positiven Einkünften sowie denjenigen des hinterbliebenen Ehegatten oder Lebenspartners verrechnet (Verlustausgleich im Todesjahr).[1] Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ sind im Rahmen des Verlustvortrags[2] zu berücksichtigen.[3] Ein Verlustrücktrag für nicht ausgeglichene Verluste des Erblassers[...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.3 Todesjahr Zusammenveranlagung, vorangegangenes Jahr (ab VZ 2022 sowie das Jahr davor) – Einzelveranlagung

Verluste des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners aus dem Todesjahr werden verrechnet (Verlustausgleich im Todesjahr). Verlustvorträge des Erblassers aus vorangegangenen VZ sind – unabhängig von der Art der Vorjahresveranlagung – im Rahmen des Verlustvortrags zu berücksichtigen.[1] Ein Rücktrag von nicht ausgeglichenen Verlusten des Erblassers in das Vorjahr (ab VZ 202...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.6.4 Abzugsbeschränkung im Falle der Zusammenveranlagung

Bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die im Veranlagungszeitraum zusammenveranlagt werden, sind die sonstigen Vorsorgeaufwendungen beider Ehegatten/Lebenspartner insgesamt bis zur Höhe eines gemeinsamen Höchstbetrags als Sonderausgaben abziehbar. Dieser bestimmt sich aus der Summe der jedem Ehegatten/Lebenspartner zustehenden Höchstbeträge. Sind die von beiden Ehegatten/Lebensp...mehr

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Verluste/Verlustabzug / Zusammenfassung

Überblick Verlust ist das Gegenteil von Gewinn und bezeichnet einen Fehlbetrag. Die Summe der Betriebsausgaben oder Werbungskosten ist größer als die der Betriebseinnahmen oder Einnahmen. Man spricht auch von negativen Einkünften oder von Unterschuss. Im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Abschnittsbesteuerung gibt es 2 Arten der Verlustverrechnung, und zwar den Verlustaus...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag

Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen worden sind, werden im Wege des Verlustrücktrags bis zu einem Betrag von 1 Mio. EUR bei Einzelveranlagung und 2 Mio. EUR bei Zusammenveranlagung (aus den VZ 2020 bis 2023: 10 Mio. EUR bei Einzelveranlagung und 20 Mio. EUR bei Zusammenveranlagung) im vorangegangenen VZ abgezogen. Für Verluste ...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5.2.4 Wechsel der Veranlagungsart

Die Wahl der Veranlagungsart hängt vom Antrag eines oder beider Ehegatten oder Lebenspartner ab. Sie können das Wahlrecht der Veranlagungsart grundsätzlich bis zur Unanfechtbarkeit eines Berichtigungs- oder Änderungsbescheids ausüben und die einmal getroffene Wahl innerhalb dieser Frist frei widerrufen.[1] Die Vorschrift des § 351 Abs. 1 AO (Bindungswirkung anderer Verwaltun...mehr

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Zu versteuerndes Einkommen:... / 7 Besonderheiten

Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten[1] sind nur eine Summe der Einkünfte, ein Gesamtbetrag der Einkünfte, ein Einkommen und ein zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln. Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten[2] sind die Summe der Einkünfte, der Gesamtbetrag der Einkünfte, das Einkommen und das zu versteuernde Einkommen für jeden Ehegatten getrennt zu ermitteln. Sondera...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5.2.1 Grundsatz

Ehegatten und Lebenspartner können zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen. Stirbt einer der beiden Partner, ist eine Verlustverrechnung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.[3]mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.2.4 Behandlung des steuerfreien Arbeitgeberbeitrags

Grundsatz Bei Steuerpflichtigen, die bereits einen steuerfreien Arbeitgeberbeitrag zu ihrer Altersversorgung erhalten haben, wird dieser von dem Betrag, der sich nach Anwendung des jeweils gültigen Prozentsatzes ergibt, wieder abgezogen.[1] Der Arbeitgeberanteil wird damit zunächst im Rahmen der zu berücksichtigenden Beiträge hinzugerechnet[2], anschließend mindert er aber zu...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.1 Veranlagungsart

Ehegatten und Lebenspartner können zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen.[3]mehr