Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenveranlagung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kinderbetreuungskosten in d... / 2.6 Abzugsberechtigter Elternteil

Zum Abzug von Kinderbetreuungskosten ist grundsätzlich nur der Elternteil berechtigt, der die Aufwendungen getragen hat[1] und zu dessen Haushalt das Kind gehört. Diese Auffassung hat der BFH für das sog. paritätische Wechselmodell (Kind lebt wechselnd bei beiden Elternteilen) zuletzt bestätigt.[2] Als Beleg für eine hälftige Kostentragung ist die Begründung, der andere Elter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Beurteilung von... / 2.3 Höhe des Freibetrags

Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG (Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen), nach § 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiterfreibetrag) oder nach § 3 Nr. 26b EStG gewährt wird.[1] Greifen also auch die Steuerbefreiungen nach ...mehr

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Realsplitting: Unterhaltsle... / 1 Voraussetzungen

Voraussetzung für das Realsplitting sind der Antrag des Unterhaltsleistenden und die Zustimmung des Unterhaltsempfängers. Der Sonderausgabenabzug gilt für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sowie für Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.[1] Der Unterhaltsempfänger darf seine Zustimmung zum Realsplitting zivilrecht...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 3.2.1 Änderungen und Ergänzungen der Lohnsteuermerkmale (ELStAM)

Änderungen der ELStAM werden aufgrund von Mitteilungen der Meldebörden berücksichtigt, beispielsweise die Geburt eines Kindes, eine Scheidung von Ehepaaren oder die Zugehörigkeit zur Kirche. Ändert sich beim Arbeitnehmer eine Angabe, die der Meldebehörde nicht bekannt wird, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diese Änderung unverzüglich seinem Finanzamt mitzuteilen. Hierzu zä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Begünstigter Personenkreis

Rz. 14 Die Grundförderung kann sowohl der Bauherr[1] als auch der Erwerber in Anspruch nehmen. Bauherr ist auch der dinglich Berechtigte, der in Ausübung dieses Rechts eine Wohnung errichtet (Nießbrauchsberechtigter, Erbbauberechtigter); der Dauerwohnberechtigte, wenn das Wohnrecht eigentumsähnlich ausgestaltet ist; der Bauherr eines auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.2.4 Fortsetzung des Abzugs

Rz. 42 Erwirbt ein Ehegatte infolge Erbfalls oder im Zusammenhang mit einem sonstigen Wegfall der Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten hinzu, kann er die darauf entfallende Begünstigung fortsetzen (Abs. 5 S. 3). Rz. 43 Im Erbfall müssen die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung im Zeitpunkt des Todesfalls vorgelegen ha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitnehmersparzulage

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Beziehen Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Tätigkeit) i. S. v. § 19 EStG, können sie für vermögenswirksame Leistungen gem. § 13 VermBG eine Arbeitnehmersparzulage erhalten. Die Einkommensgrenze beträgt seit 2002 17 900 EUR bzw. bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern 35 800 EUR zu versteuerndes Einkommen. 2009 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Höchstbetrag

Tz. 21 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) ist ein Jahresbetrag. Dies hat zur Folge, dass unerheblich ist, ob die Tätigkeit regelmäßig oder nur in einem Teil des Jahres ausgeübt wird. Der Freibetrag gilt für alle im Jahr bezogenen Einnahmen aus begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten inklusive Nachzahlungen aus Altjahren (BFH ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Gestaltungen für nicht... / 2. Einkommensteuer

Rz. 20 In einkommensteuerrechtlicher Hinsicht gelten die Vergünstigungen der Zusammenveranlagung und die Grundsätze des Ehegattensplittings (§§ 26, 26b, 32a Abs. 5 EStG) nur für Eheleute und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Das EStG gewährt Ermäßigungen, sofern dem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Pe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / II. Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 267 In der Person des Erblassers entstandene Steuerschulden wie insbesondere Einkommensteuer oder Gewerbesteuer gehen gem. § 45 AO im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über. Daran ändert sich durch die Testamentsvollstreckung grundsätzlich nichts. Hatte der Erblasser für seine persönlichen Steuern noch keine Steuererklärungen abgegeben, ist der Testamentsvolls...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine neue Zinsfestsetzung nach Übergang von der Zusammen- zur Einzelveranlagung

Leitsatz 1. Der Antrag auf Änderung der Veranlagungsform von Ehegatten ist ein rückwirkendes Ereignis, so dass für Zwecke der Zinsfestsetzung die in § 233a Abs. 2a, 7 der Abgabenordnung (AO) getroffenen Regelungen anzuwenden sind. 2. Eine Festsetzung von Nachzahlungszinsen, die ursprünglich aufgrund eines Einkommensteuer-Zusammenveranlagungsbescheids ergangen war, bleibt auch dann unverändert gegenüber beiden Eheleuten bestehen, wenn der Zusammenveranlagungsbescheid aufgehoben und durch Einzelver...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Zinsen / 8.1 Steuererstattungen/Steuernachzahlungen

Steuernachforderungen und Steuererstattungen sind nach § 233a AO zu verzinsen. Erstattungszinsen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen,[1] soweit sie nicht zu den Betriebseinnahmen gehören.[2] Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung...mehr

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Altersentlastungsbetrag: St... / 2 Zusammenveranlagung

Der Altersentlastungsbetrag stellt auf die Verhältnisse bei dem jeweiligen Ehegatten ab. Auch bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die Voraussetzungen für die Gewährung des Altersentlastungsbetrags für jeden Ehegatten gesondert geprüft. Der Arbeitslohn und/oder die anderen Einkünfte jedes Ehegatten bilden jeweils getrennte Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung des Alte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Altersentlastungsbetrag: St... / Zusammenfassung

Überblick Der Altersentlastungsbetrag ist ein Freibetrag auf bestimmte Alterseinkünfte. Er wird auf Einkünfte gewährt, die keine Versorgungsbezüge und keine Leibrenten sind, und soll bei diesen Einkünften einen Ausgleich dafür schaffen, dass sie in voller Höhe in die Steuerbemessungsgrundlage eingehen. Begünstigt ist, wer vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr voll...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 5.1 Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt

Für handwerkliche Tätigkeiten gilt eine eigenständige Steuerermäßigung, deren Höchstbetrag bei 1.200 EUR liegt.[1] Auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG ist die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG bei mehreren von den Ehepartnern tatsächlich genutzten Wohnungen auf den Höchstbetrag von 1.200 EUR begrenzt.[2] Im Unterschied zu anderen För...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.5 Möglicher Verlustausgleich, möglicher Verlustabzug und Besonderheiten

Rz. 516 § 15 Abs. 4 suspendiert die allgemeinen Regelungen zum Ausgleich oder Vor- und Rücktrag der Verluste aus gewerblicher Tierzucht: Sie sind nur mit Gewinnen aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung ausgleichs- oder von diesen abzugsfähig.[1] Der Verlust muss nach § 15 Abs. 4 S. 2 Halbs. 2 EStG gesondert festgestellt werden. Ein Verlustabzug ist seit de...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 6 Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer im Trennungsjahr

Ein Abzug von Unterhaltsaufwendungen an den dauernd getrennt lebenden Ehepartner ist im Jahr der Trennung dann nicht möglich, wenn noch zulässigerweise eine Zusammenveranlagung gewählt wird. Zivilrechtlich hat der Unternehmer das Recht auf die Zustimmungspflicht gemäß § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB und kann die Zustimmung zur Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) einklagen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachehelicher Unterhalt / 7.1 Sonderausgabenabzug beim Unterhaltsschuldner

Wer an den geschiedenen Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen (begrenztes Realsplitting). Falls der Unterhaltsschuldner noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den geschiedenen Ehepartner übernimmt, sind diese Zahlungen zusätzlic...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 5.3 Steuerliche Folgen der Unterhaltszahlungen

Achtung Unterhaltszahlungen können u. U. die Einkommensteuer des Unternehmers mindern Unternehmer können gezahlte Unterhaltsleistungen einkommensteuerrechtlich bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR als Sonderausgaben geltend machen und zusätzlich noch für Beiträge des unterhaltsberechtigten Ehepartners zu dessen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 Satz 1 u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Materiell-rechtliche Wirkung der Zusammenveranlagung

1. Getrennte Einkünfteermittlung Rn. 10 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Persönlich stpfl iSd § 1 EStG ist jeder Ehegatte und gerade nicht die Ehegattengemeinschaft. Der Grundsatz der Individualbesteuerung wird durch die von den Ehegatten gewählte Veranlagungsart nicht berührt. Ihre jeweiligen Einkünfte sind getrennt voneinander zu ermitteln, soweit nicht im Einzelfall neben der eh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 26b Zusammenveranlagung von Ehegatten

Schrifttum: Paus, Zuweisung von Erstattungsansprüchen bei Ehegatten, FR 1998, 143; Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Lietmeyer, Ehegattensplitting – Zankapfel der Steuerpolitik, DStZ 1998, 849; Flies, Gemeinschaftliche Veranlagung der Ehegatten – zwei Bescheide? DStR 1998, 1077; Rolletschke, Die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der ESt-Bescheid bei Zusammenveranlagung

1. Wesen des Zusammenveranlagungsbescheids Rn. 59 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Dem FA steht es frei, gegen jeden Ehegatten gesondert einen (inhaltsgleichen) Bescheid zu erlassen (§ 155 Abs 1 AO) oder stattdessen die Ehegatten als Gesamtschuldner durch einen nach § 155 Abs 3 AO zusammengefassten Bescheid in Anspruch zu nehmen, BFH BStBl II 1995, 484; BFH BStBl II 1985, 583; aA F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Reihenfolge der Anrechnung bei Zusammenveranlagung

Rn. 84 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Übersteigt die Summe der im Rahmen einer Zusammenveranlagung anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, geleisteten VZ und sonstigen Zahlungen der Ehegatten die festgesetzte Steuer ist folgende Aufteilung vorzunehmen (vgl BMF v 30.01.2012, BStBl I, 2012, 149 Tz 3.5, ersetzt durch BMF v 14.01.2015, BStBl I 2015, 83 Tz 3.5): Zunächst sind für jeden Eh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Wesen der Zusammenveranlagung

A. Entwicklungsgeschichte Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Zur Entwicklung der Ehegattenbesteuerung im Allg s § 26 Rn 1–7 (Schneider). Durch das Urt des BVerfG v 17.01.1957, BStBl I 1957, 193 wurde die bis dahin vorherrschende Betrachtungsweise aufgegeben, dass die Ehe eine Wirtschaftsgemeinschaft und die Ehegatten eine Veranlagungseinheit bilden und dass sich diese Auffassun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Verfahrensrechtliche Folgen der Zusammenveranlagung

A. Allgemeines Rn. 55 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 In verfahrensrechtlicher Hinsicht bleiben die Ehegatten ungeachtet der Zusammenveranlagung getrennte Steuersubjekte, BFH BStBl II 1983, 162; BFH BStBl II 1995, 119. Es muss daher nicht notwendig bei beiden Ehegatten derselbe verfahrensrechtliche Zustand eingetreten sein, vielmehr ist es zB denkbar, dass der ESt-Bescheid nur eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestandsvoraussetzungen und Systematik

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen der Zusammenveranlagung sind in § 26 EStG geregelt, s § 26 Rn 30–49 (Schneider). Zusammengefasst sind dies: Ehegatten-/Lebenspartnereigenschaft, unbeschränkte StPfl, nicht dauerndes Getrenntleben. Zudem müssen beide Ehegatten die Zusammenveranlagung gewählt haben, s § 26 Rn 60 (Schneider), oder diese wird g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wechsel der Veranlagungsart

Rn. 80 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Für den Wechsel der Veranlagungsart enthält § 26a Abs 3 EStG eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-VO, umgesetzt durch § 62d EStDV (für Lebenspartner: iVm §§ 1, 84 Abs 1a EStDV). Nach dem Wortlaut des § 26a Abs 3 EStG besteht die Ermächtigung nur für Wechselfälle, bei denen beide Ehegatten nicht ausgeglichene Verluste haben. Darüber hinau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zusammenrechnung der Einkünfte

a) Grundsatz Rn. 20 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 An die getrennte Einkünfteermittlung schließt sich die Zusammenrechnung und gemeinsame Zurechnung der jeweiligen Ehegatteneinkünfte an. Das Gesetz trifft diesbezüglich keine Regelung, auf welcher Stufe und in welcher Reihenfolge die Einkünfte zusammengerechnet werden, vgl Seiler in Kirchhof/Seer, § 26b EStG Rz 4 (23. Aufl 2024). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verlustausgleich

Rn. 21 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Zusammenrechnung der Ehegatteneinkünfte – auf der Ebene Summe der Einkünfte oder Gesamtbetrag der Einkünfte – führt grds zur Verrechnung positiver und negativer Einkünfte beider Ehegatten, vgl BFH BStBl II 1975, 698; BFH BStBl II 1978, 8; BFH BStBl II 1980, 188. Sofern durch diesen vertikalen (vorrangigen) Verlustausgleich bei einem Eheg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Zur Entwicklung der Ehegattenbesteuerung im Allg s § 26 Rn 1–7 (Schneider). Durch das Urt des BVerfG v 17.01.1957, BStBl I 1957, 193 wurde die bis dahin vorherrschende Betrachtungsweise aufgegeben, dass die Ehe eine Wirtschaftsgemeinschaft und die Ehegatten eine Veranlagungseinheit bilden und dass sich diese Auffassung bereits aus dem Wesen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ehegatten als ein StPfl

Rn. 30 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Sodann – nach der Zusammenrechnung ihrer Einkünfte – werden die Ehegatten, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, gemeinsam als (ein) StPfl behandelt. Das bedeutet, dass nur ein Gesamtbetrag der Einkünfte (s Rn 31–33), ein Einkommen (s Rn 34–39), ein zvE (s Rn 40–44) und eine ESt (s Rn 45–50) ermittelt werden, vgl BT-Drs 7/1470 5299 und B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz der Individualbesteuerung

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Zulassung der Einzelveranlagung (bis VZ 2012 der getrennten Veranlagung) von Ehegatten ist vom Gesetzgeber als notwendig erachtet worden, nachdem das BVerfG BStBl I 1957, 193 die überwiegend nachteiligen Auswirkungen der bis dahin gesetzlich vorgeschriebenen Zusammenveranlagung, die auf dem Gedanken der Haushaltsbesteuerung beruhte, wegen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Insolvenz eines Ehegatten

Rn. 51 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Wird über das Vermögen eines Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet, so berührt das die materiell-rechtlichen Grundlagen der Zusammenveranlagung nicht. Es sind insb auch Verluste des Gemeinschuldners im gesetzlichen Rahmen ausgleichs- und nach § 10d EStG abzugsfähig, selbst wenn sich diese auf positive Einkünfte ausschließlich des anderen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 55 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 In verfahrensrechtlicher Hinsicht bleiben die Ehegatten ungeachtet der Zusammenveranlagung getrennte Steuersubjekte, BFH BStBl II 1983, 162; BFH BStBl II 1995, 119. Es muss daher nicht notwendig bei beiden Ehegatten derselbe verfahrensrechtliche Zustand eingetreten sein, vielmehr ist es zB denkbar, dass der ESt-Bescheid nur einem Ehegatten ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bezeichnung des Adressaten

Rn. 60 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Ein Steuerbescheid muss die Person bezeichnen, der er bekannt zu geben ist, um wirksam zu werden, §§ 122 Abs 1, 124 Abs 1, 155 Abs 1 AO. Das sind bei Zusammenveranlagung zur ESt beide Ehegatten. Der zusammengefasste Bescheid ist auch dann hinreichend bestimmt, wenn er an "Herrn und Frau" iVm dem Vor- und Zunamen des Ehemannes gerichtet ist, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Getrennte Einkünfteermittlung

Rn. 10 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Persönlich stpfl iSd § 1 EStG ist jeder Ehegatte und gerade nicht die Ehegattengemeinschaft. Der Grundsatz der Individualbesteuerung wird durch die von den Ehegatten gewählte Veranlagungsart nicht berührt. Ihre jeweiligen Einkünfte sind getrennt voneinander zu ermitteln, soweit nicht im Einzelfall neben der ehelichen Gemeinschaft ein Gemeins...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einkommensermittlung

Rn. 34 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das (gemeinsame) Einkommen beider Ehegatten wird durch Abzug der Sonderausgaben und ag Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt. Rn. 35 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Verlustabzug: Der Abzug negativer Einkünfte nach § 10d Abs 1 EStG ist vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, ag Belastungen und sonstigen Abzugsbet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ermittlung der ESt

Rn. 45 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das (gemeinsam) ermittelte zvE beider Ehegatten bildet die Bemessungsgrundlage für die tarifliche ESt, § 2 Abs 5 Hs 2 EStG, die nach Abzug der Steuerermäßigungen die festzusetzende ESt ergibt, § 2 Abs 6 S 1 EStG. Bei zusammen veranlagten Ehegatten beträgt die tarifliche ESt – vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34b und 34c EStG – das Zweifach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bekanntgabe des Zusammenveranlagungsbescheids

a) Bezeichnung des Adressaten Rn. 60 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Ein Steuerbescheid muss die Person bezeichnen, der er bekannt zu geben ist, um wirksam zu werden, §§ 122 Abs 1, 124 Abs 1, 155 Abs 1 AO. Das sind bei Zusammenveranlagung zur ESt beide Ehegatten. Der zusammengefasste Bescheid ist auch dann hinreichend bestimmt, wenn er an "Herrn und Frau" iVm dem Vor- und Zunamen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Änderung des Zusammenveranlagungsbescheids

Rn. 65 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Ist die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs 1 AO) nur einem Ehegatten gegenüber wirksam geworden, so besteht der im ursprünglichen Zusammenveranlagungsbescheid enthaltene Nachprüfungsvorbehalt im Verhältnis zum anderen Ehegatten fort. § 26b EStG regelt nur die materielle Ermittlung der gegen jeden Ehegatten festzusetzenden ESt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Strafrecht

Rn. 85 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten liegt eine Beihilfe oder Mittäterschaft eines Ehegatten nicht schon dann vor, wenn er die gemeinsame ESt-Erklärung mit unterzeichnet, auch wenn er weiß, dass die Angaben seines Gatten über dessen Einkünfte unzutreffend sind, vgl BFH BStBl II 2002, 501 mwH zur hA in der Literatur; aA Rolletschke, DStZ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte

Rn. 31 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird ermittelt, indem von der Summe der Einkünfte der Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) und der Freibetrag für Land- und Forstwirte (§ 13 Abs 3 S 3 EStG) abgezogen werden. Rn. 31a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende können StPfl, die zusammen zur ESt veranlagt werden, im Jah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Rn. 40 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das der ESt unterliegende (gemeinsame) zvE beider Ehegatten wird ermittelt, indem das Einkommen um die Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG und die sonstigen abziehbaren Beträge vermindert wird, § 2 Abs 5 EStG. Rn. 41 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nach §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsbehelfsverfahren

Rn. 68 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Durch den Zusammenveranlagungsbescheid ist nur der Ehegatte beschwert, dem gegenüber er wirksam bekannt gegeben worden ist. Der andere Ehegatte ist bei unwirksamer Bekanntgabe nicht rechtsbehelfsbefugt, BFH BStBl II 1972, 287; BFH BStBl II 1984, 285. Im Falle der wirksamen Bekanntgabe gegen beide Ehegatten kann sich jeder Ehegatte unabhängig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Wesen des Zusammenveranlagungsbescheids

Rn. 59 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Dem FA steht es frei, gegen jeden Ehegatten gesondert einen (inhaltsgleichen) Bescheid zu erlassen (§ 155 Abs 1 AO) oder stattdessen die Ehegatten als Gesamtschuldner durch einen nach § 155 Abs 3 AO zusammengefassten Bescheid in Anspruch zu nehmen, BFH BStBl II 1995, 484; BFH BStBl II 1985, 583; aA Flies, DStR 1998, 1077. Der zusammengefasst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Förmliche Zustellung

Rn. 64 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Wählt das FA ausnahmsweise die förmliche Zustellung nach dem VwZG, zB mit Postzustellungsurkunde (§ 3 VwZG), so muss jedem Ehegatten eine an ihn adressierte Ausfertigung des Steuerbescheids übermittelt werden, BFH BStBl II 1995, 681; AEAO zu § 122 AO Tz 3.4. Die Übermittlung einer oder zweier Bescheidausfertigungen an die Eheleute als Zustell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verhältnis zur gesonderten und einheitlichen Feststellung

Rn. 73 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Sind an Einkünften oder anderen Besteuerungsgrundlagen beide Ehegatten beteiligt, so sind diese grundsätzlich nach §§ 179 Abs 1, 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a und Nr 3 AO gesondert und einheitlich festzustellen, BFH BStBl II 1971, 730; BFH BStBl II 1977, 201. Die Zusammenveranlagung der Ehegatten allein begründet keinen Fall von geringer Bedeutung...mehr

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Trennungsunterhalt / 5.1 Begrenztes Realsplitting

Wer an den getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen gemäß § 10 Abs. 1a Satz Nr. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen (begrenztes Realsplitting). Falls der Unterhaltszahler noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Ehepartner übernimmt, entweder an den Ehepartner unmittelba...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 20 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 An die getrennte Einkünfteermittlung schließt sich die Zusammenrechnung und gemeinsame Zurechnung der jeweiligen Ehegatteneinkünfte an. Das Gesetz trifft diesbezüglich keine Regelung, auf welcher Stufe und in welcher Reihenfolge die Einkünfte zusammengerechnet werden, vgl Seiler in Kirchhof/Seer, § 26b EStG Rz 4 (23. Aufl 2024). Diese Frage ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Haftung als Gesamtschuldner

Rn. 74 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach § 44 Abs 1 AO sind die zusammen zur ESt veranlagten Ehegatten Gesamtschuldner. Daher schuldet, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeder von ihnen die gesamte Leistung, gleichgültig, ob ein Ehegatte niedrigere Einkünfte als der andere oder gar keine hatte, § 44 Abs 1 S 2 AO. Eine Einschränkung dahingehend, dass das FA diesen Ehegatten nu...mehr