Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenveranlagung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 52. Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 vom 26.06.1985, BStBl I 85, 391

Rn. 60 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz hat im wesentlichen folgende Zielsetzungen:mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 205. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie u von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen u -verlagerungen v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 (kurz Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Umsetzungsgesetz)

Rn. 225 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Es handelt sich um ein Gesetz mit umfangreichem Anhang iS eines Jahressteuergesetzes. Neben Maßnahmen gegen Gewinnkürzung u Gewinnverlagerung enthält das Gesetz Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds u des Kinderzuschlags sowie zum Ausgleich der sog kalten Progression sowie in Rea...mehr

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FF 04/2026, Keine Zwischenf... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Zwischen den beteiligten Ehegatten ist im Scheidungsverbund die Folgesache Zugewinnausgleich anhängig. In deren erster Stufe verlangt der Antragsgegner (Ehemann) von der Antragstellerin (Ehefrau) Auskunft über deren Anfangs- und Endvermögen sowie über ihr Vermögen zu dem von ihm behaupteten Trennungszeitpunkt am 1.11.2022. Die Ehefrau verlangt vom Ehemann Ausk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 240. Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – lnflAusG) vom 08.12.2022, BGBl I 2022, 2230

Rn. 260 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Deutsche Bundestag hat – zwecks Umsetzung der Ergebnisse des 14. Existenzminimumberichts und des 5. Steuerprogressionsberichts – das InflAusG am 10.11.2022 verabschiedet, der Bundesrat hat am 25.11.2022 zugestimmt. Wegen erhöhter Inflationsprognosen sind die zunächst vorgesehenen Änderungen des ESt-Tarifs und der Kinderfreibeträge/des K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 237. Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona–Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2022, BGBl I 2022, 911

Rn. 257 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen einen steuerfreien Corona-Pflegebonus, zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen (verbesserte Verlustverrechnung; Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche WG des AV sowie der steuerlichen Investitionsfristen; Wegfall der Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten) und eine nochma...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 141. Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung u weiterer Gesetze v 21.07.2004, BGBl I 2004, 1753

Rn. 161 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Der wesentliche Inhalt des Gesetzes – die ESt betreffend – sind Neuregelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Aus- u Fortbildungskosten sowie Änderungen bei der Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende nach § 24b EStG. § 10 Abs 1 Nr 7, § 12 Nr 5 EStG Das Gesetz ist eine Reaktion auf die neuere Rspr d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Verlustnutzungsstrategien n... / b) Verlustnutzung bei Versterben eines Ehegatten

Entsprechend dem Prinzip der Individualbesteuerung gehen Verluste eines verstorbenen Ehegatten zum Ende des Veranlagungszeitraums unter, die dem Jahr des Todes vorausgehen. Gestaltungsspielräume bei Zusammenveranlagung: Im Zusammenspiel mit der Ehegattenveranlagung ergeben sich daraus jedoch noch Gestaltungsspielräume: Einerseits kann ein bestehender Verlust noch im Veranlagun...mehr

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Verlustnutzungsstrategien n... / IV. Fazit

Die Nutzung von Verlusten natürlicher Personen ist zunächst an die Person des Verlustverursachers gebunden und wird so durch eine strenge Auslegung des Prinzips der Individualbesteuerung limitiert. Eine weitere Limitierung ergibt sich sowohl betraglicher als auch zeitlicher Natur für die Möglichkeiten eines Verlustrücktrags, so dass sich steuerplanerisch insbesondere eine pe...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) § 149 Abs. 3 AO: Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung eines Steuerberaters der durch die "eigene" GmbH vertreten wird

Nach der aktuellen Rspr. des BFH findet die verlängerte Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO für beratene Steuerpflichtige (sog. Beraterprivileg) keine Anwendung auf Steuererklärungen, die Angehörige der steuerberatenden Berufe als Steuerpflichtige in ihren eigenen Angelegenheiten abgeben. Dies gilt auch, soweit ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe die Steuererklärung für...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Einkommensteuer im Trennungsjahr

Eine Zusammenveranlagung [1] der Eheleute – Besteuerung nach der günstigeren Splittingtabelle[2] –, ist nicht mehr möglich, wenn sie dauernd getrennt leben. Im steuerrechtlichen Sinne "dauernd getrennt" leben Eheleute, wenn sie während des ganzen Kalenderjahrs getrennt leben. Leben Ehegatten zwar für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt, halten sie aber die...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1 Steuerliche Folgen der Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Viele Ehen werden geschieden. Für die Betroffenen ergibt sich daraus eine Reihe von steuerlichen Konsequenzen. Bei der Einkommensteuer spielt u. a. eine wichtige Rolle: die Veranlagungsart, der anzuwendende Steuertarif, die Steuerklasse, die Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten und Unterhaltszahlungen sowie die steuerrechtliche Zuordnung von Kindern. Hinweis Ehegattensplitting auc...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.5.2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen an geschiedenen/dauernd getrenntlebenden Ehepartner

Unterhaltszahlungen an den geschiedenen/dauernd getrenntlebenden Ehepartner können aber auch – aber nicht neben dem begrenzten Realsplitting – als außergewöhnliche Belastungen von dem zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden. Der Höchstbetrag ist hier für VZ 2026 begrenzt auf 12.348 EUR.[1] Dieser Höchstbetrag vermindert sich, wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner eig...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.5.1 Anlage U – Sonderausgaben – Realsplitting

Wer an seinen geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen (begrenztes Realsplitting gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), soweit der Unterhaltsempfänger zustimmt.[1] Was Unterhaltszahlungen im steuerlichen Sinn sind Unterhaltsleistungen im steuerlichen Sinne sind alle Zuwendungen, die ohne...mehr

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Spenden und Beiträge zur Al... / 2. Höchstbeträge und Abzugsfähigkeit

Vorsorgeaufwendungen sind zunächst nur in Höhe der im jeweiligen Veranlagungszeitraum geleisteten Beiträge abziehbar (§ 11 Abs. 2 EStG).[20] Für Altersvorsorgebeiträge in die Basisrente (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) ist ein Abzug nur i.R.d. Höchstbeträge nach § 10 Abs. 3-4 EStG zulässig. Dabei wird auf den Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung abgestellt. Obwohl di...mehr

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Spenden und Beiträge zur Al... / 2. Ermittlung des Höchstbetrags

Nach § 10b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ermittelt sich der erste Höchstbetrag von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Der Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) ist gem. § 2 Abs. 3 EStG die Summe der Einkünfte (SdE), vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug nach § 13 Abs. 3 EStG. Die Grundlage ist somit zunächst die SdE gem. §...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Dauerndes Getrenntleben von Ehegatten als neue Tatsache

Leitsatz Sachverhalte zur Haushalts- und Wirtschaftsführung von Eheleuten sind Tatsachen im Sinne des § 173 AO, denn sie bilden Merkmale für die Prüfung der Voraussetzungen von § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Sachverhalt Im Streitfall führte das Finanzamt bei Eheleuten, die im Dezember 2022 geheiratet hatten, zunächst die mit der Einkommensteuererklärung 2022 beantragte Zusammenveranlagung durch. Im Nachhinein wurde dem Finanzamt bekannt, dass die Steuerpflichtigen auch nach der Eheschließung in j...§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AOmehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5 Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 15 Die tarifliche ESt mindert sich um jeweils 50 % der Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien und unabhängige Wählervereinigungen – d. h., dass der Höchstbetrag zweimal abgezogen werden kann, wenn der Stpfl. einer Partei und einer unabhängigen Wählergemeinschaft Mitgliedsbeiträge und Spenden leistet (H 34g EStH 2023).[1] Bis einschließlich des VZ 2025 gilt für die Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1 Überblick

Rz. 1 Die Vorschrift enthält zwei eigenständige, vom persönlichen Steuersatz unabhängige Steuerermäßigungen. Das sind zum einen die Begünstigung von Zuwendungen an politische Parteien (S. 1 Nr. 1) und zum anderen Zuwendungen an Vereine ohne Parteicharakter (S. 1 Nr. 2; Rz. 9ff.); unabhängige Wählergemeinschaften) . Die Ermäßigung beträgt 50 % der Ausgaben, höchstens 825 EUR....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.2 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 2 Die Steuerermäßigung des § 34g EStG gilt seit Vz 1984 für Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge und Spenden) an politische Parteien. Sie ist später rückwirkend ebenfalls ab Vz 1984 auf Zuwendungen an Vereine ohne Parteicharakter ausgedehnt worden. Die Einfügung erfolgte im Rahmen der Neuordnung des Parteispendenabzugs ab 1984.[1] Die Begünstigung für Vereine ohne Parteicharak...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Personenkreis

Rn. 124 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Personenkreis des § 1 Abs 3 EStG umfasst alle natürlichen Personen mit Wohnsitz (§ 8 AO, s Rn 69 ff) oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO, s Rn 87 ff) im Ausland, die im Inland steuerbare Einkünfte nach § 49 EStG erzielen. Demnach erstreckt sich die fiktive unbeschränkte StPfl nicht nur auf Grenzpendler, sondern auf alle StPfl, die die ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Familienstand

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Höhe der ESt/LSt ist ua vom Familienstand abhängig. Das entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Mit Familienstand ist hier gemeint, ob ein Stpfl verheiratet ist (ebenso für > Dauernd getrennt lebende Ehegatten) oder ob er nicht verheiratet ist (> Rz 4). Verheiratete werden idR nach der ESt-Splittingtabelle be...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Höchstbeträge

Rz. 47 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Je nach Art der haushaltsnahen Aufwendungen (> Rz 44) gelten für die Steuerermäßigung bei einem einheitlichen Prozentsatz von 20 % unterschiedliche Höchstbeträge:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grenzgänger

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grenzgänger sind > Arbeitnehmer, die im Grenzgebiet (einer örtlich genau bestimmten Grenzzone) eines Staates wohnen, aber in einem angrenzenden Staat nichtselbständig tätig sind und dort täglich ihre Arbeitsstätte aufsuchen. Für sie gelten in einigen Regionen besondere zwischenstaatliche Vereinbarungen (> Rz 5); dadurch unterscheiden sie sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entsprechende Geltung des EStG für die Zuschlagsteuern (§ 51a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 1 EStG enthält die Definition der Zuschlagsteuern. Zuschlagsteuer ist danach eine Steuer, die nach der ESt bemessen wird; die Zuschlagsteuer ist somit dadurch gekennzeichnet, dass ihre Bemessungsgrundlage die ESt ist. Für die Zuschlagsteuern ist die ESt Maßstabsteuer. Rn. 81 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Auf die Festsetzung und die Erh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Erweitert beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)

Rn. 153 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Mit der Einführung des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) v 08.09.1972 (BGBl I 1972, 1713) und der damit verbundenen Begründung der erweiterten beschränkten StPfl versuchte der Gesetzgeber der Steuerflucht entgegenzuwirken. Nach § 2 AStG ist eine natürliche Person erweitert beschränkt stpfl, wenn sie innerhalb der l...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einfluss der Rechtsprechung des EuGH

Rn. 46 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der EuGH hat mit seiner Rspr entscheidenden Einfluss auf die Regelungen der §§ 1 und 1a EStG genommen. Das wird insb bei der Frage der Vereinbarkeit der nationalen Bestimmungen mit dem Gemeinschaftsrecht in Bezug auf die ArbN-Freizügigkeit (Art 45 AEUV, ex Art 39 EG), die Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV, ex Art 43 EG) sowie Dienstleistun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 1.1 Zum Abzug berechtigende Unterhaltsempfänger

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen für den Unterhalt an Personen im Ausland dürfen nur abgezogen werden, wenn diese Personen gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (§ 2 Absatz 8 EStG)[1] nach inländischem Recht gesetzlich unterhaltsberechtigt sind (§ 33a Absatz 1 Satz 1 und 6, 2. Halbsatz EStG; BF...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Abzug für Einkommensteuer (Abs. 3)

Rz. 21 Abs. 3 regelt, welche Steuerklasse bei der Ermittlung der Abzüge für die Einkommensteuer zugrunde zu legen ist. Die nach dieser Regelung bestimmte Steuerklasse gilt für die Einkommensermittlung sowohl im Bemessungszeitraum (§ 2b BEEG) als auch im Bezugszeitraum (§ 2 Abs. 3 BEEG) gleichermaßen. Rz. 22 Abs. 3 Satz 1 legt als Grundregel fest, dass sich die Ermittlung der ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 8.5 Sonstige Steueränderungen

Beim geltenden Spendenrecht hat man den Höchstbetrag des Spendenabzugs für Zuwendungen an politische Parteien von 1.650 EUR auf 3.300 EUR (bei Zusammenveranlagung 6.600 EUR) erhöht. Nach § 10b Abs. 2 Satz 2 EStG kommt ein Sonderausgabenabzug für Zuwendungen an politische Parteien aber nur insoweit in Betracht, als für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g EStG gewährt w...mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 5.2.2 Auswirkungen beim Gesellschafter

Die vGA ist beim Gesellschafter nach den für ihn geltenden steuerlichen Grundsätzen zu erfassen, unabhängig davon, ob sie bei der Gesellschaft erfasst wurde. Es gibt keinen Grundsatz, nach dem Ansatz und Bewertung der vGA beim Anteilseigner von dem Ansatz und der Bewertung bei der Gesellschaft abhängen. Befinden sich die Anteile an der Gesellschaft im Privatvermögen des Gese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zusammenveranlagung im letzten Veranlagungszeitraum des Betrachtungszeitraums

Rn. 81 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Wählen die Ehegatten/Lebenspartner im letzten VZ des Betrachtungszeitraums die Zusammenveranlagung, sind die jeweiligen Einkünfte der Ehegatten/Lebenspartner sowie die ESt unabhängig von der Veranlagungsart in den anderen VZ des Betrachtungszeitraums zusammenzurechnen. Unabhängig davon, ob nur ein Ehegatte/Lebenspartner oder beide Einkünfte a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nicht im ganzen Betrachtungszeitraum erfüllt

Rn. 83 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die vorstehend unter s Rn 81 und 82 gemachten Ausführungen gelten auch, wenn die Ehegatten/Lebenspartner nicht im gesamten Betrachtungszeitraum die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllen. Rn. 84 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 vorläufig freimehr

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Praxis-Beispiele: Vermögens... / 1 Förderarten, Anlageformen

Sachverhalt Als Arbeitgeber möchten Sie wissen, wie vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden und was Sie damit zu tun haben. Ergebnis Bei vermögenswirksamen Leistungen (VWL) handelt es sich um Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer bestimmten Form nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz anlegt. Zu einem Zuschuss ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 13.1 Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung

Der Abzug bzw. die Eintragung eines Freibetrags im Lohnsteuerverfahren hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer zu veranlagen und deshalb nach Ablauf des Kalenderjahres grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist.[1] Nur falls das Finanzamt lediglich einen Erhöhungsbetrag zum Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende mit Kinder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beschränkt steuerpflichtige... / 4 Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag

Unter bestimmten Voraussetzungen werden auf Antrag natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im vorstehenden Sinne erzielen. Voraussetzung ist, dass die Summe aller Einkünfte im Kalenderjahr zu mindestens 90 % der deutschen Einkommensteu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einzelveranlagung im letzten Veranlagungszeitraum des Betrachtungszeitraums

Rn. 82 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Wird im letzten VZ des Betrachtungszeitraums eine Einzelveranlagung durchgeführt, erfolgt für Zwecke der Berechnung der Tarifermäßigung für vorangegangene Zusammenveranlagungen eine Aufteilung der Steuerschuld gem §§ 268 ff AO. Die jeweiligen Einkünfte der Ehegatten/Lebenspartner sind unabhängig von der Veranlagungsart im jeweiligen VZ des S...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grenzpendler / 4.2 Voraussetzungen

Die Ausdehnung der (fiktiven) unbeschränkten Steuerpflicht auf den Ehe-/Lebenspartner ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Staatsangehörigkeit: Der Arbeitnehmer muss die Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Staates besitzen. Familienwohnsitz: Der Familienwohnsitz, an dem der in intakter Ehe lebende Ehegatte bzw. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wohnt,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grenzpendler / 5 Splittingtarif auch für EU- bzw. EWR-Gastarbeiter

Den Splittingtarif können neben den EU- bzw. EWR-Einpendlern auch die im Inland wohnhaften EU- bzw. EWR-Gastarbeiter erhalten, die den Familienwohnsitz am Wohnort des Ehe-/Lebenspartners in einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz haben. Für den Personenkreis der unbeschränkt steuerpflichtigen EU-/EWR-Staatsangehörigen mit inländischem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unbeschränkt steuerpflichti... / 3 Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag

Grenzpendler sind Arbeitnehmer, die im Inland arbeiten, aber im Ausland wohnen. Für diese Personen enthält das Einkommensteuergesetz aus verfassungs- und EU-rechtlichen Gründen eine Sonderregelung. Auf Antrag können sich diese als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen, obwohl sie im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Antrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Freibeträge / 2.3 Sonderausgaben-Pauschbetrag

Der Sonderausgaben-Pauschbetrag beträgt 36 EUR für Ledige bzw. 72 EUR im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten.[1] Er ist in die Steuerklassen I bis V in die Lohnsteuerberechnung eingearbeitet.mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.6.3 Änderung von Freibeträgen bei erneuter Antragstellung

Ist auf Antrag eines Arbeitnehmers für den Freibetrag ein elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden, schließt dies nicht aus, dass der Arbeitnehmer einen weiteren zweiten oder dritten Antrag stellen kann, um diesen Freibetrag neu zu berechnen und einen höheren steuerfreien Jahresbetrag zu erhalten. Bei einem weiteren Antrag ist die Antragsgrenze zu beachten, wen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anteilige Berechnung der Tarifermäßigung

Rn. 30 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Hat der StPfl neben den begünstigten Einkünften aus LuF noch andere Einkünfte bezogen, ist gem § 32c Abs 3 S 1 EStG eine anteilige Berechnung der Tarifermäßigung durchzuführen. Den positiven Einkünften aus LuF ist die Summe der übrigen positiven Einkünfte gegenüberzustellen. Negative Einkünfte aus LuF eines VZ werden in der Vergleichsberechnu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unbeschränkt steuerpflichti... / 4 Fiktive Steuerpflicht für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates

Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates oder EWR-Staates können in beschränktem Maße die Vorteile der Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartner oder der Zusammenveranlagung von Ehe-/Lebenspartnern (Splitting) in Anspruch nehmen, obwohl es an der dafür erforderlichen unbeschränkten Steuerpflicht des Ehe-/L...mehr