Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenveranlagung

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Spanien / I. Vermögensteilung, Unterhalt und weitere Scheidungsfolgen

Rz. 97 Unerlässliche Voraussetzung für die Einleitung des Scheidungs- (wie auch des Trennungs-)Verfahrens ist die Vorlage des sog. Regelungsabkommens i.S.d. Art. 90 CC (im Sinne einer Prozessvoraussetzung; siehe Rdn 74), dessen gesetzlicher Mindestinhalt gerade die hier angesprochenen Aspekte abdecken muss – nämlich Beteiligung an den ehelichen Lasten und Unterhalt einschlie...mehr

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Aufteilung der Einkommensteuerschuld im Insolvenzverfahren

Leitsatz 1. Die auf den Insolvenzschuldner entfallende Gesamteinkommensteuerschuld ist auf die insolvenzrechtlichen Vermögensbereiche aufzuteilen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steueransprüche sind, soweit diese als Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 1 InsO) zu qualifizieren sind, gegenüber dem Insolvenzverwalter festzusetzen. Sonstige, nach Insolvenze...mehr

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Wechsel der Veranlagungsart während eines Klageverfahrens und dessen prozessualen Folgen

Leitsatz Das FG Köln setzt sich mit Urteil vom 10.9.2020 mit der Frage auseinander, welche prozessualen Folgen es hat, wenn während eines Klageverfahrens die Veranlagungsart der klagenden Eheleute wechselt. Sachverhalt Kläger waren Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer 2016 veranlagt worden waren. Mit ihrer dagegen gerichteten Klage begehrten sie, dass der Arbeitslohn de...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 9. Auflösung der Ehe und Wiederheirat im selben Kalenderjahr (§ 46 Abs 2 Nr 6 EStG)

Rz. 95 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 Abs 2 Nr 6 EStG regelt die Veranlagung für den VZ, in dem eine Ehe aufgelöst worden und einer der früheren Ehegatten im selben VZ eine neue Ehe eingegangen ist, dieselbe Person für diesen VZ also zu jeweils zwei steuerpflichtigen und ggf die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllenden (§ 26 Abs 1 Satz 1 EStG; > Ehegattenbes...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Besonderheiten bei Ehegatten / Lebenspartnern

Rz. 58 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die nachfolgenden Ausführungen der Rz 58 bis 59 zu > Ehegatten sollten heutzutage uE vollständig ebenfalls für eingetragene > Lebenspartner gelten (siehe für den Bereich der > Einkommensteuer § 2 Abs 8 EStG sowie ergänzend auch > Ehegattenbesteuerung Rz 4/4). Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur ESt (> Ehegattenbesteuerung Rz 25 ff) ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 55 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Umfang des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen ist nicht einheitlich. Folgende Fallgruppen sind seit dem VZ 2010 zu unterscheiden:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Höchstens abziehbarer Betrag

Rz. 60 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Nach der Reform des Jahres 2005 (> Rz 26) sind die Begrenzung des steuerlichen Abzugs der Vorsorgeaufwendungen auf einen allgemeinen Höchstbetrag (> Rz 61) sowie die Einbeziehung des nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreien ArbG-Beitragsanteils zur GRV zu den vom ArbN aufgewandten Vorsorgeaufwendungen (> Rz 63) zu beachten. Zur Verfassungsproblemati...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Zusätzlicher Höchstbetrag für Pflegeversicherungen

Rz. 105 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung wird ein zusätzlicher Höchstbetrag von 184 EUR für Beiträge zu einer zusätzlichen freiwilligen > Pflegeversicherung gewährt; er gilt für nach dem 31.12.1957 geborene Stpfl (§ 10 Abs 3 Nr 3 EStG 2004). Die Voraussetzungen sind auch im Falle der Zusammenveranlagung personenbezogen zu prüfen.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Gemeinsames zu § 46 Abs 3 EStG und § 70 EStDV

Rz. 150 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Beträge von 410 EUR bzw 820 EUR sind veranlagungsbezogen; sie verdoppeln sich nicht bei Zusammenveranlagung von > Ehegatten oder > Lebenspartner, werden aber bei der Einzelveranlagung (> Rz 7; > Ehegattenbesteuerung Rz 35–44) bei jedem der Ehegatten bzw Lebenspartner berücksichtigt (> Rz 152). Rz. 151 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bestehen ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Zusätzlicher hälftiger Höchstbetrag

Rz. 106 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen (> Rz 25–44), die den Grundhöchstbetrag (> Rz 89), den ggf gekürzten Vorwegabzug (> Rz 90 ff) und ggf den zusätzlichen Höchstbetrag für freiwillige PflV-Beiträge (> Rz 105) übersteigen, werden zur Hälfte, höchstens aber bis zu 50 % des Grundhöchstbetrags , dh bis zu 667 EUR bzw im Falle der Zusammenveranlagung 1 334 EUR...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Konfessionsverschiedene Ehen

Rz. 34 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Gehören > Ehegatten unterschiedlichen Religionsgemeinschaften an, die zur Erhebung von KiSt berechtigt sind (konfessionsverschiedene Ehen), so wird die KiSt für die Kirchen, denen die Ehegatten jeweils angehören, idR jeweils von der Hälfte der für sie festgesetzten ESt berechnet (Halbteilungsgrundsatz). Das ist verfassungsgemäß (vgl BVerfG 2...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Antrag auf Einzelveranlagung

Rz. 125 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eines Antrags auf Veranlagung bedarf es (falls keine Pflichtveranlagung vorzunehmen ist), wenn unbeschränkt steuerpflichtige, nicht dauernd getrennt lebende > Ehegatten bzw eingetragene > Lebenspartner die Einzelveranlagung wählen, vgl im Einzelnen > Ehegattenbesteuerung Rz 10 ff, 35–44, > Splitting. Rz. 126 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ist ei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 86 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern (> Ehegattenbesteuerung Rz 25–34) wird zunächst für jeden Ehegatten/Lebenspartner nach dessen persönlichen Verhältnissen der ihm zustehende Höchstbetrag bestimmt. Die Summe der beiden Höchstbeträge ist der gemeinsame Höchstbetrag (§ 10 Abs 4 Satz 3 EStG). Übersteigen die von den Ehegatt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Vorwegabzug

Rz. 90 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Über den Grundhöchstbetrag (> Rz 89) hinaus werden Vorsorgeaufwendungen mit einem zusätzlichen – ggf gekürzten (> Rz 91 ff) – Höchstbetrag, dem sog Vorwegabzug, berücksichtigt. Er betrug bis einschließlich 2010 für Alleinstehende 3 068 EUR und im Falle der Zusammenveranlagung 6 136 EUR. Rz. 90/1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Vorwegabzug wird...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte und dem Progressionsvorbehalt unterliegende Bezüge von jeweils über 410 Euro (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rz. 37 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 Abs 2 Nr 1 EStG enthält zwei voneinander unabhängige Veranlagungstatbestände. Haben ArbN ein > Einkommen, das ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein LSt-Abzug vorgenommen worden ist (> Rz 25), so werden sie von Amts wegen veranlagt, wenn Rz. 37/1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Rückzahlungsverpflichteter

Rz. 60 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Nicht nur der Stpfl, sondern auch das FA kann Gläubiger des Erstattungsanspruchs sein (§ 37 Abs 2 AO). Hat das FA eine Steuer, eine Steuervergütung, einen Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund zurückgezahlt oder fällt der rechtliche Grund für die Zahlung später weg, so kann es die Erstattung (Rückzahlung) ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Besonderes Kirchgeld

Rz. 37 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 In glaubensverschiedener Ehe kann das Besondere Kirchgeld erhoben werden, zB in NW (zB § 4 Abs 4 Nr 5 KiStG NW; § 6 Abs 1 Nr 5 KiStO NW) oder in HH (vgl § 3 KiStG). Das gilt auch, wenn der kirchenangehörige Ehegatte/Lebenspartner über kein eigenes > Einkommen verfügt. Ein BKirchG erhebt zB die Ev-Luth Kirche in BY (vgl die KiStBeschlüsse für...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Veranlagung in den Fällen des § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG

Rz. 139 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eine Veranlagung können bestimmte natürliche Personen beantragen (vorbehaltlich > Rz 142), die im > Inland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben (vgl § 1 Abs 1 EStG), ihr > Einkommen aber ganz überwiegend in Deutschland erzielen und auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Dazu müssen die Vor...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Besonderheiten der Besteuerung von Ehegatten und Lebenspartnern

Rz. 60 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Im Falle einer Zusammenveranlagung von > Ehegatten oder Lebenspartnern (> Rz 8; Rz 63) (> Ehegattenbesteuerung Rz 25–34) betreffen die Freigrenzen von je 410 EUR die Summe der den Ehegatten zugeflossenen steuerpflichtigen Nebeneinkünfte bzw die Summe der dem > Progressionsvorbehalt unterliegenden Auslandseinkünfte und Lohnersatzleistungen; E...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Knappschaft

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 In der Knappschaftsversicherung sind die Kranken-, Pflege- und die Rentenversicherung für ArbN des Bergbaus zusammengefasst. Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung (KnRV) für > Bergarbeiter ist die > Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (> Sozialversicherung Rz 1; vgl §§ 125, 133 SGB VI). Die DRV-KBS ist > Öffentliche Kas...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Antrag, Antragsfrist

Rz. 108 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Antrag auf Veranlagung ist grundsätzlich bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (> Verjährung Rz 10 ff) durch Abgabe einer Einkommen- > Steuererklärung (> Rz 113) bei dem zuständigen FA (> Rz 161) zu stellen (§ 46 Abs 2 Nr 8 Satz 2 EStG). Rz. 109 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei der Antragsveranlagung beginnt die Festsetzungsfri...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Glaubensverschiedenen Ehen

Rz. 35 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei glaubensverschiedenen Ehen gehört nur einer der > Ehegatten einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft an. Die KiSt wird idR nur nach der auf das Einkommen dieses Ehegatten entfallenden ESt bemessen (Individualbesteuerung; zB nach Maßgaben von § 7 Abs 2 KiStG NW, § 8 Abs 2 KiStG SN oder Art 9 Abs 2 Nr 2 KiStG BY). Deshalb bemisst sich ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Einkommensteuer (ESt) wird nach Ablauf des > Veranlagungszeitraum (VZ) – das ist idR das Kalenderjahr (> Rz 163, 164) – veranlagt (§ 25 EStG). Die Veranlagung ist ein Verfahren, in dem das FA regelmäßig aufgrund einer > Steuererklärung (vgl § 25 Abs 3 EStG, §§ 56, 60 EStDV) die Besteuerungsgrundlagen ermittelt und die ESt förmlich mit ein...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zusammenveranlagung

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das FA führt die Zusammenveranlagung anhand der von beiden Ehegatten eigenhändig unterschriebenen gemeinsamen Steuererklärung durch (§ 25 Abs 3 Satz 2 EStG; zu Einzelheiten > Steuererklärung und > Unterschrift). Dazu summiert es die Einkünfte, die die Ehegatten jeweils erzielt haben (im Einzelnen > Rz 27 ff), und rechnet sie ihnen gemeinsam ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Formen der Ehegattenveranlagung

I. Veranlagungswahlrecht Rz. 10 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Als "Veranlagen" wird das Verfahren bezeichnet, mit dem das FA die ESt gegen den Stpfl durch förmlichen > Steuerbescheid festsetzt. Erfüllen die Ehegatten die Voraussetzungen für eine Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 EStG; > Rz 1), so können sie die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung wählen (> Rz 3). Sind ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Veranlagungswahlrecht

Rz. 10 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Als "Veranlagen" wird das Verfahren bezeichnet, mit dem das FA die ESt gegen den Stpfl durch förmlichen > Steuerbescheid festsetzt. Erfüllen die Ehegatten die Voraussetzungen für eine Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 EStG; > Rz 1), so können sie die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung wählen (> Rz 3). Sind die Voraussetzungen des ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Voraussetzungen für eine Ehegattenbesteuerung erfüllen Ehegatten, also miteinander verheiratete Personen verschiedenen oder gleichen (> Rz 4/4 und > Lebenspartner) Geschlechts (zu Einzelheiten > Familienstand Rz 3–5), wenn sie beide unbeschränkt steuerpflichtig sind (> Rz 4) und nicht dauernd getrennt leben (> Dauernd getrennt lebende Ehe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Vorteile der jeweiligen Veranlagungsform

Rz. 45 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Zusammenveranlagung ist regelmäßig für solche Eheleute günstig, die > Einkünfte in unterschiedlicher Höhe beziehen. Der Splittingvorteil (doppelte Ausnutzung des > Grundfreibetrag, der unteren Proportionalzone und der Progressionszone; > Lohnsteuertarif Rz 4–11/1) ist dabei umso größer, je größer der Unterschied zwischen den Einkünften d...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ebenso wie andere Stpfl werden Ehegatten jeweils für ein Kalenderjahr als > Veranlagungszeitraum zur ESt veranlagt (vgl § 2 Abs 7, § 25 Abs 1 EStG). Der bei den Ehegatten anzuwendende Tarif (§ 32a EStG; > Lohnsteuertarif Rz 4–13) richtet sich nach der jeweiligen Veranlagungsform. Bei einer Einzelveranlagung wird die Grundtabelle, bei der Zusa...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Einzelheiten zum Festsetzungsverfahren

Rz. 128 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Verwaltung der ArbN-Sparzulage obliegt den FÄ (§ 14 Abs 1 Satz 1 VermBG). Zuständig ist regelmäßig das > Wohnsitz-Finanzamt des ArbN (> Zuständigkeit Rz 5 ff); bei ArbN, die ihren > Wohnsitz im > Ausland Rz 1 haben, ist das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG zuständig (Abschn 15 Abs 3 VermBErl; > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 180, ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelveranlagung

Rz. 35 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Eine Einzelveranlagung iSd § 26a EStG (vor dem VZ 2013: getrennte Veranlagung; > Rz 2) nimmt das FA vor, wenn einer der Ehegatten sie durch Ankreuzen des Auswahlfeldes in der Steuererklärung wählt (§ 26 Abs 2 Satz 1 und 3 EStG); zu Einzelheiten > Rz 10 ff. Bei dieser Veranlagungsform werden für jeden Ehegatten der Gesamtbetrag der Einkünfte (...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Geschiedene Ehegatten werden steuerlich grundsätzlich als > Alleinstehende behandelt, sofern sie nicht wieder eine neue Ehe eingegangen sind. Vgl > Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, > Geschiedene Ehegatten, > Steuerklassen. Zur Berücksichtigung von Kindern > Kinderfreibeträge Rz 32/3. Zum Abzug der Ehescheidungskosten > Rz 3 ff. Rz. 2 St...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Eheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet (§ 1353 Abs 1 Satz 2 HS 1 BGB). Ihre Herstellung und Aufrechterhaltung ist Voraussetzung für eine Zusammenveranlagung (> Ehegattenbesteuerung Rz 1). Zu Einzelheiten > Arbeitnehmer Rz 83 ff, > Dauernd getrennt lebende Ehegatten Rz 4 ff. Außerdem > Nichteheliche Lebensgemeins...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 7. Steuerliche Rahmenbedingungen von Ehe und Familie

Vorgestellt wurde unter Ziff. 1[21] bereits die Grundsatzentscheidung des BVerfG von 1957[22] zu Art. 6 Abs. 1 als "Institutsgarantie" im Sinne einer "verbindlichen Wertentscheidung für den gesamten Bereich der Ehe und Familie.". Es ging dort um die Schlechterstellung der Ehegatten durch die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer im Sinne des § 26 EStG a.F., die das BVerfG ...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / c) Beide Ehegatten verdienen

Fall 1: Das potenziell unterhaltspflichtige Kind verdient 100.000 EUR brutto. Das Schwiegerkind hat 1.000 EUR netto zur Verfügung. Fall 2: Das potenziell unterhaltspflichtige Kind verdient 101.000 EUR[14] brutto. Das Schwiegerkind hat 1.000 EUR netto zur Verfügung. Maßgebend für die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Kindes ist das bereinigte Nettoeinkommen. Das wird ...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / (3) Die Zuordnung der Einkünfte

Interessant gestaltet sich die steuerrechtliche Möglichkeit der Zuordnung von Einkünften zu unterschiedlichen Personen. Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht getrennt leben, können nach § 26 EstG eine getrennte-, eine Zusammenveranlagung oder eine besondere Veranlagung wählen, und zwar unabhängig vom Güterstand. Bei der Zusammenveranlagung werden d...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / a) Die Summe der Einkünfte

Mit dem Verweis auf die Summe der Einkünfte i.S.d. Einkommensteuerrechts sind diejenigen Einkünfte gemeint, die der Steuerpflicht unterliegen, so dass steuerfreie Beträge vorneweg zu eliminieren sind.[7] Zu den steuerfreien Einkünften zählen nach § 3 EStG z.B. Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld, Trinkgelder, Kinder-, Eltern- oder Pflegegeld. Berücksichtigt werden nur die Ein...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 1. Standortbestimmung: Art. 6 GG als Grundrecht und "Institutsgarantie"

Die, soweit ersichtlich, erste Entscheidung des BVerfG zu Art. 6 GG datiert vom 20.10.1954 und betraf die Verfassungsbeschwerde der Frau "Christine E.", die sich dagegen wandte, dass ihrem Ex-Ehemann gemäß § 1666 BGB a.F. das "Schulbestimmungsrecht" über ihre ehegemeinschaftliche Tochter als Pfleger übertragen worden war. Das BVerfG stellte klar, dass Art. 6 Abs. 2 GG – "neb...mehr

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Corona-Sofortmaßnahme: Herabsetzung von Vorauszahlungen für 2019

Kommentar Um die negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern und Liquidität zur Verfügung zu stellen, hat das BMF verfügt, dass ein pauschal ermittelter Verlustrücktrag aus dem Jahr 2020 auf das Vorjahr erfolgen kann und dadurch bisher bereits geleistete Vorauszahlungen durch die Finanzämter erstattet werden können. Hintergrund: Rücktragsfähige Verluste e...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes

Leitsatz Für ein über 18 Jahre altes Kind ist eine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden einfachen BEA-Freibetrages nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht vorgesehen. Normenkette § 32 Abs. 6 Sätze 6 und 8 EStG Sachverhalt Der Kläger ist Vater von zwei volljährigen Kindern, die Beigeladene ist deren Mutter. In der Einkommensteuererklärung für 2014 beantra...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

Kommentar Um Unternehmen in der Corona-Pandemie dabei zu unterstützen, ihre Ausstattung mit Liquidität zu verbessern, erhalten sie steuerliche Hilfen. Das Bundesfinanzministerium hat mit den obersten Landesfinanzbehörden steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Steuerzahler, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerhebliche wirtschaftliche Schäden erl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3 Mobilitätsprämie bei Eheleuten

Rz. 9 Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nach §§ 26, 26b EStG ist das gemeinsame Einkommen und der doppelte Grundfreibetrag zugrunde zu legen.[1] Dementsprechend ist die Entfernungspauschale zunächst für beide Ehegatten gemeinsam zu berechnen und für den verbleibenden Wert zu prüfen, ob die Entstehung der Mobilitätsprämie in Betracht kommt. Hiervon unberührt soll die indi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Vereinbare Tätigkeiten – (k)eine Option für wegbrechende Vorbehaltsaufgaben

Steuerberater erzielen aktuell laut STAX 2018 93,4 % und Steuerberatungsgesellschaften 89,5 % ihres Umsatzes durch die allein ihnen vorbehaltene Steuerberatung. Lediglich 6,6 % bzw. 10,5 % entfallen auf die gesetzlich nicht geschützten sog. vereinbaren Tätigkeiten. Nachdem die Berufsorganisationen seit über 30 Jahren die vereinbaren Tätigkeiten als lukrativen Aufgabenbereich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Modifizierte Günstigerprüfung (§ 10 Abs 4a S 1 EStG)

Rn. 737 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Ist in den Kj 2013 bis zum Kj 2019 der Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG sowie der Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und von sonstigen Versicherungsbeiträgen (§ 10 Abs 1 Nr 3 u 3a EStG) in der für das Kj 2004 geltenden Fassung des § 10 Abs 3 EStG zuzüglich des Erhöhungsbetrags (§ 10 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Berufsausbildung des Ehegatten (§ 10 Abs 1 Nr 7 S 2 EStG)

Rn. 350 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 7 S 2 EStG sind nicht nur die Aufwendungen des StPfl für die eigene Berufsausbildung abziehbar, sondern auch Aufwendungen für die Berufsausbildung des Ehegatten. Voraussetzung ist lediglich, dass die Ehegatten die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 S 1 EStG für die Wahl zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a EStG) und der Zusa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Höchstbeträge (§ 10 Abs 3 S 1 u 2 EStG)

Rn. 713 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 3 S 1 EStG ist durch das ZollkodexAnpG mit Wirkung zum VZ 2015 geändert worden. Nach der Neuregelung können Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 EStG (Basisversorgung) jährlich bis zu dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) als SA abgezogen werden. Die Regelung soll einen weiteren Anreiz zum Aufbau ein...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Offenbare Unrichtigkeit i.S.d. § 129 Satz 1 AO bei Einsatz eines Risiko­managementsystems

Leitsatz 1. Sind vom Steuerpflichtigen in seiner Steuererklärung angegebene Einkünfte im Einkommensteuerbescheid nicht berücksichtigt worden, weil die Anlage S zur Einkommensteuererklärung versehentlich nicht eingescannt und die angegebenen Einkünfte somit nicht in das elektronische System übernommen wurden, liegt ein mechanisches Versehen und somit grundsätzlich eine offenb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betreuungsfreibetrag

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Von Verfassungs wegen gehört zum > Existenzminimum eines Kindes nicht nur der sächliche Mindestbedarf, sondern darüber hinaus auch der Betreuungsbedarf und der Erziehungsbedarf. Dies ist bei der Besteuerung der Eltern zu berücksichtigen, denn die von den Eltern zu erbringende Betreuungs- und Erziehungsleistung mindert deren wirtschaftliche Le...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Belehrungsbedürftigkeit

Rz. 98 Der Rechtsanwalt hat von der Belehrungsbedürftigkeit seines Mandanten auszugehen. Dies gilt selbst ggü. einem rechtlich vorgebildeten und wirtschaftlich erfahrenen Auftraggeber, weil auch dieser auf eine vertragsgerechte Pflichterfüllung des Rechtsanwalts vertrauen darf.[496] Das gilt selbst dann, wenn das Mandat von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erteilt...mehr