Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenveranlagung

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Ausbildungsfreibetrag und S... / 1.5 Aufteilung auf mehrere Anspruchsberechtigte

Erfüllen mehrere Steuerpflichtige für dasselbe Kind die Anspruchsvoraussetzungen eines Ausbildungsfreibetrags nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG, kann dieser insgesamt nur einmal abgezogen werden (Grundsatz der Einmalgewährung[1]). Dies gilt sowohl für Elternteile, die nach dem Splittingtarif oder einzeln zur Einkommensteuer veranlagt werden, als auch für andere Elternpaare. Bei Z...mehr

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Lohnsteuerklassen und Steue... / 2.3 Antragsabhängiges Faktorverfahren

Das Lohnsteuerabzugsverfahren für Doppelverdiener-Ehegatten ist als zusätzliche Alternative zur Steuerklassenkombination III/V vorgesehen, wenn beide (teilweise) zeitgleich Arbeitslohn beziehen und die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllen. Die Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V bleiben daneben bestehen. Die gesetzliche Zielsetzung der "3. Steuerklasse...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 1.1 Aufwendungen

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.[1] Unter Aufwendungen i. d. S. sind Vermögensabflüsse nicht nur in Geld, sondern auch in Geldeswert zu verstehen, die im Rahmen einer der gesetzlichen Einkunftsarten eintreten und eine Vermögensminderung bewirken.[2] Es muss sich um Aufwendungen handeln, die entstehen, um eine Einkunftsque...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.2.5 Behandlung von Ehegatten/Lebenspartnern im Falle der Zusammenveranlagung

Bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppelt sich der Höchstbetrag für die begünstigten Beiträge auf 58.688 EUR (2025).[1] Unerheblich ist insoweit, welcher der beiden die Aufwendungen getätigt hat. Daher sind auch die von den Ehegatten/Lebenspartnern insgesamt bezogenen steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse mit einzubeziehen. O...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.6.4 Abzugsbeschränkung im Falle der Zusammenveranlagung

Bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die im Veranlagungszeitraum zusammenveranlagt werden, sind die sonstigen Vorsorgeaufwendungen beider Ehegatten/Lebenspartner insgesamt bis zur Höhe eines gemeinsamen Höchstbetrags als Sonderausgaben abziehbar. Dieser bestimmt sich aus der Summe der jedem Ehegatten/Lebenspartner zustehenden Höchstbeträge. Sind die von beiden Ehegatten/Lebensp...mehr

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Einkommensteuerpflicht von ... / 1.2 Ehegatten, Lebenspartner, Kinder

Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaats oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch für den im EU-/EWR-Ausland lebenden Ehegatten bea...mehr

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Bausparförderung durch die ... / 3.1 Prämienobergrenze

Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 % der prämienberechtigten Aufwendungen. Begünstigt sind aber maximal Bausparleistungen bis zu 700 EUR jährlich bzw. 1.400 EUR bei Ehegatten und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung[1] erfüllen.[2] Die Wohnungsbauprämie kann also pro Jahr günstigstenfalls 70 EUR bzw. 140 EUR betragen...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.2.4 Behandlung des steuerfreien Arbeitgeberbeitrags

Grundsatz Bei Steuerpflichtigen, die bereits einen steuerfreien Arbeitgeberbeitrag zu ihrer Altersversorgung erhalten haben, wird dieser von dem Betrag, der sich nach Anwendung des jeweils gültigen Prozentsatzes ergibt, wieder abgezogen.[1] Der Arbeitgeberanteil wird damit zunächst im Rahmen der zu berücksichtigenden Beiträge hinzugerechnet[2], anschließend mindert er aber zu...mehr

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Riester-Rente / 4.4 Sonderausgabenabzug bei Ehegatten/Lebenspartnern

Ehegatten[1] werden für die Anwendung des § 10a EStG grundsätzlich getrennt betrachtet.[2] Sind beide Ehe­gatten unmittelbar berechtigt, wird die Gesamtsteuerermäßigung für die Summe der für beide Ehegatten abziehbaren Beträge (Altersvorsorgebeiträge + Zulagenansprüche) mit dem den Ehegatten insgesamt zustehenden Zulageanspruch verglichen. Der beiden Ehegatten zustehende Zul...mehr

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Vermögenswirksame Leistunge... / Zusammenfassung

Überblick Der Staat fördert die Vermögensbildung durch die Anlage vermögenswirksamer Leistungen. Die staatliche Förderung besteht in einer steuer- und sozialabgabenfreien Arbeitnehmer-Sparzulage, die für bestimmte, gesetzlich abschließend geregelte Anlageformen vermögenswirksamer Leistungen vom Finanzamt gewährt wird. Der Arbeitgeber ist arbeitsrechtlich verpflichtet, vermög...mehr

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Bausparförderung durch die ... / 3.2 Einkommensgrenze

Die Gewährung der Wohnungsbauprämie ist davon abhängig, dass das zu versteuernde Einkommen des Prämienberechtigten eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 EUR bzw. bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, die die Voraussetzung der Zusammenveranlagung erfüllen, bei 70.000 EUR. Haben Ehegatten bzw. Lebenspartner die Einzelveranla...mehr

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Riester-Rente / 4.3 Günstigerprüfung

Hat der Steuerpflichtige die erforderlichen Angaben in seiner Einkommensteuererklärung gemacht und liegen die Beitragsdaten des Anbieters vor, führt das Finanzamt von Amts wegen eine Günstigerprüfung durch. Bei der Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 Satz 1 EStG ist die Differenz der tariflichen Einkommensteuer, die sich einerseits ohne und andererseits mit Abzug der Beiträge...mehr

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Riester-Rente / 6.3.2 Wohn-Riester

Zu einer schädlichen Verwendung kommt es, wenn der Steuerpflichtige die Selbstnutzung der geförderten Wohnung nicht nur vorübergehend aufgibt. Dies gilt entsprechend, wenn der Steuerpflichtige das Eigentum an der geförderten Wohnung verliert. Eine nur vorübergehende und damit unschädliche Aufgabe der Selbstnutzung kann regelmäßig bis zu einem Zeitraum von einem Jahr angenomm...mehr

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Vermögenswirksame Leistunge... / 4 Einkommensgrenzen

Die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist einkommensabhängig. Bis 2023 war hinsichtlich der Einkommensgrenze zwischen der vermögenswirksamen Anlage im Wohnungsbau und in Vermögensbeteiligungen zu unterscheiden. Seit 2024 wird die Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage vereinheitlicht. Für sämtliche vermögenswirksame Leistungen, die seit 1.1.2024 angelegt werden...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelfragen/Verfahrensfragen

Rz. 75 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Steuerbefreiung ist ausgeschlossen, wenn für die > Einnahmen aus derselben Tätigkeit – ganz oder teilweise – eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr 12 EStG (> Aufwandsentschädigungen) oder der Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr 26 EStG (> Rz 10 ff) oder der Freibetrag nach § 3 Nr 26b EStG für Aufwandsentschädigungen iSv § 1878 BGB (> Rz 60 ff)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beistand und Rücksichtnahme in wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Rn 16 Obwohl Ehegatten voneinander getrennte Vermögen haben und nicht für die Verbindlichkeiten des jeweils anderen einstehen müssen, besteht die Pflicht, den anderen oder dessen Eigentum unabhängig vom jeweiligen Güterstand vor Schaden zu bewahren. Deshalb darf ein gemeinsamer Verkauf des im Miteigentum stehenden Hauses nicht aus unsachlichen Gründen verhindert werden (Fran...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Passiva.

Rn 6 Wegen der Abhängigkeit des Pflichtteilsanspruchs vom gesetzlichen Erbteil (§ 2303 I 2) sind Passiva lediglich Nachlassverbindlichkeiten und Lasten, die vorlägen, legte man allein die gesetzliche Erbfolge zu Grunde (MüKo/Lange Rz 10). Zu berücksichtigen sind grds Erblasserschulden und Erbfallschulden iSv § 1967 II, zB als Erblasserschulden vererbliche und zur Zeit des Er...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelfragen/Verfahrensfragen

Rz. 43 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 § 3 Nr 26 EStG stellt > Einnahmen bis zu 3 000 EUR im Kalenderjahr steuerfrei. Die Steuerbefreiung ist unabhängig davon, ob dem Stpfl durch die nebenberufliche Tätigkeit Aufwendungen (WK/BA) entstehen, die durch eine Pauschale abgegolten werden sollen. Rz. 44 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die nach § 3 Nr 26 EStG steuerfreien Einnahmen werden nac...mehr

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Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 1 Steuervorteile

Ehegattenarbeitsverhältnisse sind ein grundsätzlich anerkanntes und probates Gestaltungsinstrument, mit dem sich Steuerminderungen erzielen lassen. Jede Lohnzahlung, die ein Steuerpflichtiger als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzt, mindert sein eigenes zu versteuerndes Einkommen und damit seine zu zahlende Einkommensteuer. Da jedoch auch die steuerliche Auswirkung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
(Erst-)Ausbildungskosten al... / 6 Abzugshöchstbetrag

Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung sind bis zu 6.000 EUR im Kalenderjahr abziehbar. Der Höchstbetrag gilt für das Kalenderjahr (Jahresbetrag) und ermäßigt sich nicht, wenn dem Steuerpflichtigen nur während eines Teils des Kalenderjahres Ausbildungskosten erwachsen sind. Der Höchstbetrag ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[1] Bei Zusammenveranlagung von Ehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatungskosten / 5.3.2 Vereinfachungsregelung

Beiträge an Lohnsteuerhilfevereine, Aufwendungen für steuerliche Fachliteratur und Software dürfen i. H. v. 50 % den Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugeordnet werden.[1] Dessen ungeachtet ist aus Vereinfachungsgründen der Zuordnung des Steuerpflichtigen bei Aufwendungen für gemischte Steuerberatungskosten bis zu einem Betrag von 100 EUR im Veranlagungszeitraum zu folgen...mehr

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Kinderbetreuungskosten in d... / 2.6 Abzugsberechtigter Elternteil

Zum Abzug von Kinderbetreuungskosten ist grundsätzlich nur der Elternteil berechtigt, der die Aufwendungen getragen hat[1] und zu dessen Haushalt das Kind gehört. Diese Auffassung hat der BFH für das sog. paritätische Wechselmodell (Kind lebt wechselnd bei beiden Elternteilen) zuletzt bestätigt.[2] Als Beleg für eine hälftige Kostentragung ist die Begründung, der andere Elter...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.3 Höhe des Freibetrags

Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG (Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen), nach § 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiterfreibetrag) oder nach § 3 Nr. 26b EStG gewährt wird.[1] Greifen also auch die Steuerbefreiungen nach ...mehr

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Realsplitting: Unterhaltsle... / 1 Voraussetzungen

Voraussetzung für das Realsplitting sind der Antrag des Unterhaltsleistenden und die Zustimmung des Unterhaltsempfängers. Der Sonderausgabenabzug gilt für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sowie für Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.[1] Der Unterhaltsempfänger darf seine Zustimmung zum Realsplitting zivilrecht...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 3.2.1 Änderungen und Ergänzungen der Lohnsteuermerkmale (ELStAM)

Änderungen der ELStAM werden aufgrund von Mitteilungen der Meldebörden berücksichtigt, beispielsweise die Geburt eines Kindes, eine Scheidung von Ehepaaren oder die Zugehörigkeit zur Kirche. Ändert sich beim Arbeitnehmer eine Angabe, die der Meldebehörde nicht bekannt wird, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diese Änderung unverzüglich seinem Finanzamt mitzuteilen. Hierzu zä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Begünstigter Personenkreis

Rz. 14 Die Grundförderung kann sowohl der Bauherr[1] als auch der Erwerber in Anspruch nehmen. Bauherr ist auch der dinglich Berechtigte, der in Ausübung dieses Rechts eine Wohnung errichtet (Nießbrauchsberechtigter, Erbbauberechtigter); der Dauerwohnberechtigte, wenn das Wohnrecht eigentumsähnlich ausgestaltet ist; der Bauherr eines auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.2.4 Fortsetzung des Abzugs

Rz. 42 Erwirbt ein Ehegatte infolge Erbfalls oder im Zusammenhang mit einem sonstigen Wegfall der Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten hinzu, kann er die darauf entfallende Begünstigung fortsetzen (Abs. 5 S. 3). Rz. 43 Im Erbfall müssen die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung im Zeitpunkt des Todesfalls vorgelegen ha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitnehmersparzulage

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Beziehen Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Tätigkeit) i. S. v. § 19 EStG, können sie für vermögenswirksame Leistungen gem. § 13 VermBG eine Arbeitnehmersparzulage erhalten. Die Einkommensgrenze beträgt seit 2002 17 900 EUR bzw. bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern 35 800 EUR zu versteuerndes Einkommen. 2009 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Höchstbetrag

Tz. 21 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) ist ein Jahresbetrag. Dies hat zur Folge, dass unerheblich ist, ob die Tätigkeit regelmäßig oder nur in einem Teil des Jahres ausgeübt wird. Der Freibetrag gilt für alle im Jahr bezogenen Einnahmen aus begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten inklusive Nachzahlungen aus Altjahren (BFH ...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / 2. Einkommensteuer

Rz. 20 In einkommensteuerrechtlicher Hinsicht gelten die Vergünstigungen der Zusammenveranlagung und die Grundsätze des Ehegattensplittings (§§ 26, 26b, 32a Abs. 5 EStG) nur für Eheleute und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Das EStG gewährt Ermäßigungen, sofern dem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Pe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / II. Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 267 In der Person des Erblassers entstandene Steuerschulden wie insbesondere Einkommensteuer oder Gewerbesteuer gehen gem. § 45 AO im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über. Daran ändert sich durch die Testamentsvollstreckung grundsätzlich nichts. Hatte der Erblasser für seine persönlichen Steuern noch keine Steuererklärungen abgegeben, ist der Testamentsvolls...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine neue Zinsfestsetzung nach Übergang von der Zusammen- zur Einzelveranlagung

Leitsatz 1. Der Antrag auf Änderung der Veranlagungsform von Ehegatten ist ein rückwirkendes Ereignis, so dass für Zwecke der Zinsfestsetzung die in § 233a Abs. 2a, 7 der Abgabenordnung (AO) getroffenen Regelungen anzuwenden sind. 2. Eine Festsetzung von Nachzahlungszinsen, die ursprünglich aufgrund eines Einkommensteuer-Zusammenveranlagungsbescheids ergangen war, bleibt auch dann unverändert gegenüber beiden Eheleuten bestehen, wenn der Zusammenveranlagungsbescheid aufgehoben und durch Einzelver...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Zinsen / 8.1 Steuererstattungen/Steuernachzahlungen

Steuernachforderungen und Steuererstattungen sind nach § 233a AO zu verzinsen. Erstattungszinsen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen,[1] soweit sie nicht zu den Betriebseinnahmen gehören.[2] Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung...mehr

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Altersentlastungsbetrag: St... / 2 Zusammenveranlagung

Der Altersentlastungsbetrag stellt auf die Verhältnisse bei dem jeweiligen Ehegatten ab. Auch bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die Voraussetzungen für die Gewährung des Altersentlastungsbetrags für jeden Ehegatten gesondert geprüft. Der Arbeitslohn und/oder die anderen Einkünfte jedes Ehegatten bilden jeweils getrennte Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung des Alte...mehr

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Altersentlastungsbetrag: St... / Zusammenfassung

Überblick Der Altersentlastungsbetrag ist ein Freibetrag auf bestimmte Alterseinkünfte. Er wird auf Einkünfte gewährt, die keine Versorgungsbezüge und keine Leibrenten sind, und soll bei diesen Einkünften einen Ausgleich dafür schaffen, dass sie in voller Höhe in die Steuerbemessungsgrundlage eingehen. Begünstigt ist, wer vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr voll...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 5.1 Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt

Für handwerkliche Tätigkeiten gilt eine eigenständige Steuerermäßigung, deren Höchstbetrag bei 1.200 EUR liegt.[1] Auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG ist die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG bei mehreren von den Ehepartnern tatsächlich genutzten Wohnungen auf den Höchstbetrag von 1.200 EUR begrenzt.[2] Im Unterschied zu anderen För...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.5 Möglicher Verlustausgleich, möglicher Verlustabzug und Besonderheiten

Rz. 516 § 15 Abs. 4 suspendiert die allgemeinen Regelungen zum Ausgleich oder Vor- und Rücktrag der Verluste aus gewerblicher Tierzucht: Sie sind nur mit Gewinnen aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung ausgleichs- oder von diesen abzugsfähig.[1] Der Verlust muss nach § 15 Abs. 4 S. 2 Halbs. 2 EStG gesondert festgestellt werden. Ein Verlustabzug ist seit de...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 6 Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer im Trennungsjahr

Ein Abzug von Unterhaltsaufwendungen an den dauernd getrennt lebenden Ehepartner ist im Jahr der Trennung dann nicht möglich, wenn noch zulässigerweise eine Zusammenveranlagung gewählt wird. Zivilrechtlich hat der Unternehmer das Recht auf die Zustimmungspflicht gemäß § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB und kann die Zustimmung zur Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) einklagen.mehr

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Nachehelicher Unterhalt / 7.1 Sonderausgabenabzug beim Unterhaltsschuldner

Wer an den geschiedenen Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen (begrenztes Realsplitting). Falls der Unterhaltsschuldner noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den geschiedenen Ehepartner übernimmt, sind diese Zahlungen zusätzlic...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 5.3 Steuerliche Folgen der Unterhaltszahlungen

Achtung Unterhaltszahlungen können u. U. die Einkommensteuer des Unternehmers mindern Unternehmer können gezahlte Unterhaltsleistungen einkommensteuerrechtlich bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR als Sonderausgaben geltend machen und zusätzlich noch für Beiträge des unterhaltsberechtigten Ehepartners zu dessen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 Satz 1 u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Materiell-rechtliche Wirkung der Zusammenveranlagung

1. Getrennte Einkünfteermittlung Rn. 10 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Persönlich stpfl iSd § 1 EStG ist jeder Ehegatte und gerade nicht die Ehegattengemeinschaft. Der Grundsatz der Individualbesteuerung wird durch die von den Ehegatten gewählte Veranlagungsart nicht berührt. Ihre jeweiligen Einkünfte sind getrennt voneinander zu ermitteln, soweit nicht im Einzelfall neben der eh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 26b Zusammenveranlagung von Ehegatten

Schrifttum: Paus, Zuweisung von Erstattungsansprüchen bei Ehegatten, FR 1998, 143; Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Lietmeyer, Ehegattensplitting – Zankapfel der Steuerpolitik, DStZ 1998, 849; Flies, Gemeinschaftliche Veranlagung der Ehegatten – zwei Bescheide? DStR 1998, 1077; Rolletschke, Die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der ESt-Bescheid bei Zusammenveranlagung

1. Wesen des Zusammenveranlagungsbescheids Rn. 59 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Dem FA steht es frei, gegen jeden Ehegatten gesondert einen (inhaltsgleichen) Bescheid zu erlassen (§ 155 Abs 1 AO) oder stattdessen die Ehegatten als Gesamtschuldner durch einen nach § 155 Abs 3 AO zusammengefassten Bescheid in Anspruch zu nehmen, BFH BStBl II 1995, 484; BFH BStBl II 1985, 583; aA F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Reihenfolge der Anrechnung bei Zusammenveranlagung

Rn. 84 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Übersteigt die Summe der im Rahmen einer Zusammenveranlagung anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, geleisteten VZ und sonstigen Zahlungen der Ehegatten die festgesetzte Steuer ist folgende Aufteilung vorzunehmen (vgl BMF v 30.01.2012, BStBl I, 2012, 149 Tz 3.5, ersetzt durch BMF v 14.01.2015, BStBl I 2015, 83 Tz 3.5): Zunächst sind für jeden Eh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Wesen der Zusammenveranlagung

A. Entwicklungsgeschichte Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Zur Entwicklung der Ehegattenbesteuerung im Allg s § 26 Rn 1–7 (Schneider). Durch das Urt des BVerfG v 17.01.1957, BStBl I 1957, 193 wurde die bis dahin vorherrschende Betrachtungsweise aufgegeben, dass die Ehe eine Wirtschaftsgemeinschaft und die Ehegatten eine Veranlagungseinheit bilden und dass sich diese Auffassun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Verfahrensrechtliche Folgen der Zusammenveranlagung

A. Allgemeines Rn. 55 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 In verfahrensrechtlicher Hinsicht bleiben die Ehegatten ungeachtet der Zusammenveranlagung getrennte Steuersubjekte, BFH BStBl II 1983, 162; BFH BStBl II 1995, 119. Es muss daher nicht notwendig bei beiden Ehegatten derselbe verfahrensrechtliche Zustand eingetreten sein, vielmehr ist es zB denkbar, dass der ESt-Bescheid nur eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestandsvoraussetzungen und Systematik

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen der Zusammenveranlagung sind in § 26 EStG geregelt, s § 26 Rn 30–49 (Schneider). Zusammengefasst sind dies: Ehegatten-/Lebenspartnereigenschaft, unbeschränkte StPfl, nicht dauerndes Getrenntleben. Zudem müssen beide Ehegatten die Zusammenveranlagung gewählt haben, s § 26 Rn 60 (Schneider), oder diese wird g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wechsel der Veranlagungsart

Rn. 80 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Für den Wechsel der Veranlagungsart enthält § 26a Abs 3 EStG eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-VO, umgesetzt durch § 62d EStDV (für Lebenspartner: iVm §§ 1, 84 Abs 1a EStDV). Nach dem Wortlaut des § 26a Abs 3 EStG besteht die Ermächtigung nur für Wechselfälle, bei denen beide Ehegatten nicht ausgeglichene Verluste haben. Darüber hinau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zusammenrechnung der Einkünfte

a) Grundsatz Rn. 20 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 An die getrennte Einkünfteermittlung schließt sich die Zusammenrechnung und gemeinsame Zurechnung der jeweiligen Ehegatteneinkünfte an. Das Gesetz trifft diesbezüglich keine Regelung, auf welcher Stufe und in welcher Reihenfolge die Einkünfte zusammengerechnet werden, vgl Seiler in Kirchhof/Seer, § 26b EStG Rz 4 (23. Aufl 2024). ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verlustausgleich

Rn. 21 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Zusammenrechnung der Ehegatteneinkünfte – auf der Ebene Summe der Einkünfte oder Gesamtbetrag der Einkünfte – führt grds zur Verrechnung positiver und negativer Einkünfte beider Ehegatten, vgl BFH BStBl II 1975, 698; BFH BStBl II 1978, 8; BFH BStBl II 1980, 188. Sofern durch diesen vertikalen (vorrangigen) Verlustausgleich bei einem Eheg...mehr