Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenveranlagung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3 Zusätzliche Erklärungsmöglichkeiten

Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Hauptvordruck → Zeilen 1 und 34 Für bestimmte, durch den Arbeitgeber geleistete Vermögensanlagen (vermögenswirksame Leistungen) zahlt der Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Begünstigte Anlageformen sind insbesondere die Anschaffung von Wertpapieren, Beteiligungen oder Genussrechten an Wertpapieren sowie Bausparverträge. Seit 2024 gilt...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 5 Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen

Anlage AV Statt der Altersvorsorgezulage kann für die selbst geleisteten Beiträge, zzgl. der dafür zustehenden Zulage, höchstens bis zu 2.100 EUR, ein Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Dazu muss der Steuererklärung die Anlage AV (Altersvorsorge) beigefügt werden. Eine Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft muss nicht beigelegt werden, da diese die erforderliche...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2025 / 7 Zuwendungen an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen

Steuerermäßigung und ggf. Sonderausgabenabzug Zuwendungen an politische Parteien i. S. d. § 2 ParteiG bzw. Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen werden durch eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der tariflichen ESt) steuerlich gefördert (§ 34g EStG). Nur bei Zuwendungen an politische Parteien kann zusätzlich ein Abzug von Sonderausgaben nach § 10b Abs. 2 EStG in...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.5 Angaben zur Kinderzulage bei steuerlicher Förderung von Altersvorsorgebeiträgen (sog. Riester-Verträge)

Wird auf der Anlage AV ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge beantragt, so ist in der Zeile 26 einzutragen, welche Person die Kinderzulage bei der Zulagengewährung in Anspruch nimmt. Ein Anspruch auf Kinderzulage besteht bei Zulagenberechtigung für jedes Kind, für das für mindestens einen Monat im Jahr 2025 Kindergeld festgesetzt worden ist. Sind die...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 4 Altersvorsorgezulage (§§ 79 ff. EStG)

Die staatliche Förderung erfolgt durch Grundzulage und Kinderzulage. Die Altersvorsorgezulage wird nicht ausgezahlt, sondern dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben. Grundzulage Jeder Zulageberechtigte erhält auf Antrag für seine gezahlten Altersvorsorgebeiträge eine Grundzulage. Die Grundzulage beträgt jährlich 175 EUR (§§ 83, 84 EStG). Förderberechtigte, die zu Beginn des B...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2 Steuererklärungspflicht

Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, ...mehr

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Brexit / 2.1.1 Zusammenveranlagung von Ehegatten

Die Zusammenveranlagung von Ehegatten[1] führt häufig zu einer niedrigeren Besteuerung, da insbesondere der Splittingtarif anzuwenden ist.[2] Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind.[3] Ist dies beim Ehegatten des Arbeitnehmers nicht der Fall, kann der Ehegatte aber als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, wenn der Arbeitnehmer sel...mehr

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Brexit / 2.1.2 Abziehbarkeit von Unterhaltsleistungen

Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Zusammenveranlagung können Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten als Sonderausgaben abgezogen werden.[1] Diese Möglichkeit besteht ab dem 1.1.2021 nicht mehr.mehr

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Energiepreispauschale / 3.3 Nicht anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Keinen Anspruch auf eine Energiepreispauschale I hatten Rentner und Empfänger von Versorgungsbezügen (wie Pensionäre), soweit diese ausschließlich Einnahmen aus einem vergangenen Dienstverhältnis erzielten[1], beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler, Bezieher von Sozialleistungen, soweit diese ausschließlich Sozialleistungen im Veranlagungszeitraum 2022 bezogen haben, die nich...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Steuerrechtliche Besonderheiten

Rz. 83 Steuerrechtliche Verbindlichkeiten einschließlich Versäumnis- und Verspätungszuschläge und Hinterziehungszinsen gehen grundsätzlich auf die Erben nach § 1922 BGB, § 45 AO über.[262] Nicht vererblich ist hingegen ein gegen den Erblasser bereits festgesetztes Zwangsgeld. Nach dem Ableben des Erblassers ist ein Steuerbescheid nicht an den Erblasser, sondern an jeden Erbe...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 22 Ansprüche auf Steuererstattungen [144] fallen insgesamt in den Nachlass, wenn nur der Erblasser steuerpflichtige Einkünfte hatte. Spiegelbildlich zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten auch die rückständigen Steuerschulden des Erblassers, auch soweit sie noch nicht fällig oder auch noch nicht veranlagt sind.[145] Dasselbe gilt für hiermit zusammenhängende Steuerberatun...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Steuerliche Haftung

Rz. 18 Für Steuerschulden des Erblassers gelten die allg. Regelungen, wobei es dem FA freisteht, ob es durch zusammengefassten Bescheid sämtliche Miterben oder durch Einzelbescheid den einzelnen Miterben in Anspruch nimmt.[52] Teilweise findet eine Zusammenveranlagung des überlebenden Ehegatten mit den Erben statt.[53] Zudem unterliegt auch der als Gesamtschuldner in Anspruc...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Bestmögliche Ausnutzung von steuerlichen Möglichkeiten

Rz. 546 Jeder getrenntlebende oder geschiedene Ehegatte muss es dem jeweils anderen ermöglichen, seine Steuerbelastung in zulässiger Weise zu reduzieren, sofern er dadurch im Ergebnis keine Nachteile hat.[877] Getrenntlebende Eheleute, die im Trennungsjahr noch eine steuerliche Zusammenveranlagung durchführen können, sind deshalb hierzu jedenfalls dann verpflichtet, wenn kei...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Muster: Antrag auf Aufteilung einer Einkommensteuerschuld

Rz. 76 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.8: Antrag auf Aufteilung einer Einkommensteuerschuld An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Identifikationsnr.: 12/123/456/789 (Ehemann) und 23/234/789/456 (Ehefrau); Eheleute Walter und Gerda Schneider, Heerstraße 130, 53111 Bonn Namens und in Vollmacht von Frau Schneider beantragen wir die Aufteilung der Einkommenst...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Berücksichtigung neuer Tatsachen, § 173 AO

Rz. 29 Nach dieser Vorschrift können Steuerbescheide berichtigt werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. Wenn eine niedrigere Steuer festzusetzen ist, ist zudem erforderlich, dass den Steuerpflichtigen an dem nachträglichen Bekanntwerden kein grobes Verschulden trifft. Sind die Steuerbescheide aufgrund einer Außenprüfung ergangen, ist eine Beri...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 75 Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer (§§ 26, 26b EStG) veranlagt werden, sind Gesamtschuldner (§ 44 AO). Diese haben im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens gem. § 268 AO die Möglichkeit, zu beantragen, die Vollstreckung der gemeinsam geschuldeten Steuern gegen sie auf den Betrag zu beschränken, der sich nach Maßgabe der §§ 269–278 AO bei einer Aufteilung der Ste...mehr

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§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Vereinbarung über Ehegattenunterhalt

Rz. 576 Eine – bei Abschluss vor Ehescheidung nur in notariellem Vertrag oder gerichtlich protokolliertem Vergleich[911] wirksame – Vereinbarung hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs eines geschiedenen Ehegatten kann etwa folgenden Inhalt haben: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.67: Vereinbarung über Ehegattenunterhalt a) M verpflichtet sich, ab dem M...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO im Fall der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Leitsatz 1. Die durch § 20a des Lebenspartnerschaftsgesetzes ermöglichte Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe stellt ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) dar. 2. Nach Art. 97 § 9 Abs. 5 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) kommt eine auf § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gestützte Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids zum Zwecke der Zusammenveranlagung dann nicht mehr in Betracht, wenn die Umwandlung der ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Aufgaben des Insolvenzverwalters

Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mit dem Gerichtsbeschluss über die Eröffnung des Verfahrens wird das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse; legaldefiniert in § 35 Abs 1 InsO) einschließlich etwaiger Ansprüche auf Erstattung von Steuern beschlagnahmt. Steuerfestsetzungsverfa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Aufteilung des Ausbildungsfreibetrags auf die Elternteile

Rz. 35 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Ausbildungsfreibetrag wird auch dann insgesamt nur einmal abgezogen, wenn mehrere Stpfl für dasselbe Kind sämtliche Voraussetzungen dieser Steuerermäßigung erfüllen (§ 33a Abs 2 Satz 3 EStG). Jedem Elternteil steht grundsätzlich die Hälfte des Abzugsbetrags zu; gemeinsam können die Eltern eine andere Aufteilung beantragen (§ 33a Abs 2 Sä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Ständige Ansässigkeit

Rz. 4 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Nach dem WÜD/WÜK sind die darin gewährten Steuerbefreiungen davon abhängig, dass eine Person im Empfangs- bzw Tätigkeitsstaat nicht ständig ansässig ist. Der völkerrechtliche Begriff "ständig ansässig" ist im WÜD/WÜK jedoch nicht definiert (EFG 2001, 552 = DStRE 2001, 897 mwN). Er ist nicht mit der unbeschränkten Steuerpflicht nach nationalem...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.1.4 Zahlung von Steuerschulden des anderen Ehegatten

Rz. 533 Sofern ein Ehegatte die Steuerschuld des anderen Ehegatten zahlt, z. B. Einkommensteuer im Rahmen einer getrennten Veranlagung oder USt, wenn der andere Ehegatte Unternehmer ist, liegt darin grundsätzlich eine freigebige Zuwendung. Rz. 534 Bei zur ESt zusammenveranlagten Ehegatten ist Folgendes zu berücksichtigen: Wird die Einkommensteuer von einem Ehegatten entrichte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Burkhard, Beihilfe des Ehegatten durch bloße Mitunterzeichnung im Rahmen der Zusammenveranlagung?, StB 2001, 47; Dörn, Ermittlungen des Finanzamtes bei dauerndem Getrenntleben von Eheleuten, StB 1997, 197; Kottke, Zum Mitunterzeichnen der Einkommensteuererklärung durch den Ehegatten bei nicht deklarie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verlustrücktrag

Tz. 8 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Verluste, die im jeweiligen Veranlagungszeitraum weder horizontal noch vertikal bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte ausgeglichen werden konnten, können bis einschließlich 2021 in das Vorjahr (= einjähriger Verlustrücktrag) und Verluste ab dem VZ 2022 in die beiden vorhergehenden Jahre (= zweijähriger Verlustrücktrag) zurückget...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Mittäterschaft bei gemeinsamen Erklärungen von Ehegatten

Rz. 115 [Autor/Stand] Die zur Mittäterschaft des steuerlichen Beraters entwickelten Grundsätze gelten auch dann, wenn Ehegatten gemeinsam eine unrichtige oder unvollständige Steuererklärung einreichen. Mittäter kann nur derjenige sein, der als Miturheber der falschen Angaben anzusehen ist, der also mitbestimmt, mit welchem Inhalt sie in den Rechtsverkehr gegeben werden, oder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.9 Einheitliche und gesonderte Feststellungsverfahren

Die Beratungsbefugnis wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Mitglied Überschusseinkünfte bezieht, die einheitlich und gesondert festgestellt werden, z. B. aus der Beteiligung an einer Grundstücksgemeinschaft oder aus einem Gemeinschaftsdepot. Auch hier ist die Höhe der anteiligen Einnahmen aus der Beteiligung maßgeblich. Wenn die Grenzen von 18.000 EUR/36.000 EUR nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.3 Einkunftsarten, die noch der Höhe nach zu beurteilen sind

In einer 3. Stufe beschäftigt sich die Befugnisnorm mit begrenzt unschädlichen anderen Einkunftsarten, die nur dann schädlich werden, wenn die jährlichen Einnahmen daraus insgesamt die Höhe von 18.000 EUR bzw. 36.000 EUR bei Zusammenveranlagung übersteigen.[1] Es handelt sich dabei um die folgenden Überschusseinkunftsarten: Einkünfte aus Kapitalvermögen [2], Einkünfte aus Vermi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Mittäterschaft des steuerlichen Beraters

Rz. 114 [Autor/Stand] Die Tatsache, dass ein steuerlicher Berater in den Gesamtvorgang der Steuerhinterziehung eingeschaltet ist, reicht zur Bejahung von Mittäterschaft nicht aus. Denn die Mitbeherrschung des Geschehens muss sich auf die Tathandlung beziehen. Der Mittäter muss gemeinsam mit einem anderen (Mit-)Herrschaft über die inhaltliche Gestaltung und die Abgabe der unr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verluste bei zusammenveranlagten Ehegatten (§ 3a Abs 3a EStG)

Rn. 42 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Mit dem JStG 2019 (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) hat der Gesetzgeber § 3a Abs 3a EStG eingeführt, um die ohnehin von der FinVerw vertretene Auffassung im Gesetz zu verankern (BT-Drs 19/13436, 211). Nach der Neuregelung werden bei Zusammenveranlagung von Ehegatten bzw eingetragenen Lebenspartnerschaften die laufenden negativen Einkünfte un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 2 Gesetzliche Regelung der Beratungsbefugnis

Die geltende Regelung lautet wie folgt: § 4 StBerG – Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind ferner befugt: 11. Lohnsteuerhilfevereine, soweit sie für ihre Mitglieder Hilfe in Steuersachen leisten, wenn diese Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen,[1], Einkün...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Erklärung gegenüber der Behörde

Rz. 212 [Autor/Stand] Eine Angabe i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO macht derjenige, dem die Erklärung über steuerlich erhebliche Tatsachen inhaltlich zuzurechnen und der als ihr Urheber anzusehen ist (s. Rz. 107.1 ff.). Es reicht nicht aus, wenn jemand eine fremde Erklärung als Bote eines anderen überbringt (s. Rz. 107.2) oder die Erklärung für einen anderen inhaltlich vorbereit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Reaktion des Gesetzgebers

Rn. 5 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Als Reaktion auf den Beschluss des GrS wurden § 3a EStG und – als gewerbesteuerliche Parallelnorm – § 7b GewStG eingeführt (Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074). Der Gesetzgeber hielt die gesetzliche Normierung für notwendig, um die Rechtssicherheit für die Unternehme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 1 Aktuelle Entwicklung der Beratungstätigkeit

Die Rahmenbedingungen für die Beratungstätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine haben sich in den letzten Jahren stetig verbessert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine bei Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit i. S. v. § 18 EStG zulässig und den Lohnsteuerhilfevereinen wurde die Hilfeleistung bei der Erledigung von Arbeitgeberaufgaben...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 3 Die Beratungsbefugnis im Überblick

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine umfasst ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, "Selbsthilfeeinrichtungen" von Arbeitnehmern zu sein, die für diesen Personenkreis typischerweise verwirklichten steuerlichen Tatbestände. Den Kern bilden die Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen. Unerheblich ist, ob diese Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältni...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.7.3 Genuine Steuerpositionen im Erbfall am Beispiel des Verlustausgleichs bzw. Verlustabzugs

Rz. 52 Eine gänzlich andere Situation liegt, ohne dass dies in der Diskussion immer verdeutlicht wird, bei der Frage des Übergangs von Steuermerkmalen ohne Bezug zu einem (zivilrechtlichen) Kompetenzobjekt vor. Von herausragender, wenngleich nicht ausschließlicher Bedeutung ist hier der vom Erblasser nicht verbrauchte Verlustabzug bzw. Verlustausgleich. Rz. 53 a) Entwicklung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Falsche oder unvollständige Erklärungen gegenüber Behörden

Rz. 211 [Autor/Stand] Die Tathandlung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO besteht darin, dass der Täter unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen gegenüber den FinB oder anderen Behörden macht. Dazu gehört etwa die falsche Behauptung, Computerteile würden exportiert (s. Rz. 110), die unvollständige Angabe von Umsätzen (s. Rz. 81), das Geltendmachen ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verpflichtete Personen

Rz. 344 [Autor/Stand] Adressaten der Verpflichtung nach § 153 Abs. 1 AO sind der Stpfl. (§ 33 AO), sein Gesamtrechtsnachfolger[2] (§ 153 Abs. 1 Satz 2 AO) und die nach §§ 34, 35 AO für den Stpfl. oder seinen Gesamtrechtsnachfolger handelnden Personen (s. Rz. 292 ff.). Berichtigungspflichtig nach § 153 Abs. 1 AO ist auch der Testamentsvollstrecker sowie der Insolvenzverwalter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zahlungspflichtiger

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut des § 398a AO a.F. war die Zahlungspflicht auf den "Täter" beschränkt. Der Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO ist dagegen grundsätzlich auch auf den Teilnehmer anzuwenden. Eine wortlautgetreue Gesetzesauslegung hätte zur Folge gehabt, dass ein Strafverfahren gegen einen Teilnehmer, der eine Selbstanzeige erstattete, bei einer ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.2 Ausschluss der Beratungsbefugnis

In einer 2. Stufe definiert das Gesetz die für die Beratungsbefugnis schädlichen Einkünfte. Es handelt sich dabei um die sog. Gewinneinkunftsarten, nämlich um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft [1], Einkünfte aus Gewerbebetrieb [2] sowie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit [3] deren Vorhandensein die Beratungsbefugnis, abgesehen von § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 EStG und d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.1 Vor dem Erbfall entstandene Schulden

Rz. 170 Erblasserschulden sind alle Schulden, die schon zu Lebzeiten des Erblassers entstanden waren, unabhängig von der Frage ihrer Fälligkeit. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 171 Verpflichtungen aus schwebenden Verträgen können grundsätzlich unberücksichtigt bleiben, da sich das Recht auf Leistung und die Verpflichtung zur Gegenleistung gleichwertig gegenüberstehen. Hat di...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.3 Schulden, die nach dem Erbfall entstehen

Rz. 194 Abzugsfähig sind auch Schulden, die erst nach dem Erbfall entstanden sind, für die jedoch der Erblasser den wirtschaftlichen Grund gesetzt hat. So sind Schadenersatzansprüche, die auf einer schädigenden Handlung durch den Erblasser beruhen, bei denen der Schaden aber erst nach dessen Tod eingetreten ist, abzugsfähig. Rz. 195 Ebenfalls abzugsfähig ist die Einkommensteu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten")

Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichung der Tat und nicht als täterschaftliche Beg...mehr

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Steuerliche Förderung für B... / 2 Objektbeschränkung

Aufgrund der Objektbeschränkung[1] ist der Abzug von Aufwendungen nach § 10f Abs. 1 und 2 EStG auf die Lebenszeit des Steuerpflichtigen bezogen nur bei einem einzigen Gebäude/Gebäudeteil, bei einer einzigen Eigentumswohnung, bei einem einzigen Anteil an einem Gebäude/Gebäudeteil oder an einer Eigentumswohnung zulässig.[2] Anders als in den Fällen des § 10e EStG ist der Hinzu...mehr

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Aspekte der Ehegattenveranl... / III. Wahl der Zusammenveranlagung

Nach der ab dem VZ 2013 geltenden Rechtslage werden den Ehegatten zwei Formen der Ehegattenveranlagung eingeräumt: die Einzelveranlagung (§ 26a EStG) sowie die Zusammenveranlagung (§ 26b EStG). Dieses Wahlrecht kann grundsätzlich von jedem Ehegatten derart eigenständig ausgeübt werden, dass er eine Einzelveranlagung herbeiführen kann[49]. Die Wahl ist mit der Abgabe der Einkommen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / II. Voraussetzungen für die Ehegattenveranlagung

§ 26 Abs. 1 S. 1 EStG regelt die Voraussetzungen, unter welchen die Ehegattenveranlagung möglich ist. Dies sind: Ehegatten, d.h. das Bestehen einer zivilrechtsgültigen Ehe wird vorausgesetzt, unbeschränkte Steuerpflicht beider Ehegatten nach § 1 Abs. 1 oder 2 oder § 1a EStG [4], kein dauerndes Getrenntleben. Die erste Voraussetzung für die Zusammenveranlagung war im vom Hessische...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / b) Ende der Ehe

Da sich nach Zivilrecht bestimmt, ob Ehegatten i.S.d. § 26 Abs. 1 S. 1 EStG vorliegen – also eine wirksame Ehe gegeben ist – ist ab der Rechtkraft der Scheidung (§ 1564 BGB) bzw. ab der Aufhebung der Ehe (§ 1313 BGB) für einkommensteuerliche Zwecke nicht mehr von einer Ehe auszugehen[15]. Tod des Ehegatten: Weil nach § 1353 BGB die Ehe auf Lebenszeit geschlossen ist, endet sie m...mehr