Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenveranlagung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / III. Bestmögliche Ausnutzung von steuerlichen Möglichkeiten

Rz. 1017 Jeder getrennt lebende oder geschiedene Ehegatte muss es dem jeweils anderen ermöglichen, seine Steuerbelastung in zulässiger Weise zu reduzieren, sofern er dadurch im Ergebnis keine Nachteile hat.[1171] Getrennt lebende Eheleute, die im Trennungsjahr noch eine steuerliche Zusammenveranlagung durchführen können, sind deshalb hierzu jedenfalls dann verpflichtet, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 2 Säumniszuschläge bei Gesamtschuld

In den Fällen der Gesamtschuld, z. B. Einkommensteuer der Ehegatten bei Zusammenveranlagung, können Säumniszuschläge gegenüber jedem der Gesamtschuldner entstehen (§ 240 Abs. 4 Satz 1 AO). Zu beachten ist dabei, dass die Gesamtschuld zu unterschiedlichen Zeiten festgesetzt und fällig werden kann. Ist eine Gesamtschuld gegenüber einem Schuldner überhaupt nicht festgesetzt, kan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.1.1.3.4 Überweisung auf ein Bankkonto

Rz. 21 Bei Banküberweisungen erlischt der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis mit der Gutschrift auf dem Konto des Überweisungsempfängers.[1] Die Verlustgefahr trifft nach § 270 Abs. 1 BGB grundsätzlich den Schuldner. Das FA wird von seiner Leistungspflicht gegenüber dem erstattungsberechtigten Ehegatten nicht frei, wenn es den Steuererstattungsbetrag nach Scheidung der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.1.5 Eintritt einer auflösenden Bedingung

Rz. 39 Auflösend bedingte Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen nach § 47 AO mit dem Eintritt der Bedingung. Dieser Erlöschenstatbestand spielte früher insbesondere im Verbrauchsteuerrecht eine große Rolle, war insoweit allerdings in § 50 Abs. 1 AO spezialgesetzlich geregelt. Bereits mit Inkrafttreten des Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetzes[1] am 1.1.1993 hatte ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 8 Rechtswirkungen der Abtretung, Verpfändung oder Pfändung

Rz. 75 Die Rechtswirkungen von Abtretung, Verpfändung und Pfändung betreffen allein das Erhebungsverfahren. Abgetreten, verpfändet oder gepfändet werden können nur einzelne Zahlungsansprüche, nicht das Steuerschuldverhältnis als Ganzes. Die Rechtsstellung des Abtretenden, Verpfänders oder Pfändungsschuldners im Festsetzungsverfahren wird von diesen Vorgängen nicht berührt.[1]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2 Mehrheit von Steuerschuldnern

Rz. 21 Die Festsetzungsverjährung ist für jeden Steuerschuldner besonders nach den in seiner Person angefallenen Tatbestandsmerkmalen zu berücksichtigen. Bei einer Mehrheit von Steuer-/Haftungsschuldnern läuft die Frist also gegen jeden Schuldner gesondert.[1] Das gilt auch für zusammen veranlagte Ehegatten. Beide sind, trotz der Zusammenveranlagung, jeweils selbstständige S...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / I. Einkommensteuer

Rz. 8 Die persönliche Einkommensteuerpflicht des Erblassers endet mit seinem Tod.[10] Die für den Erblasser zu erstellende Einkommensteuererklärung erfasst daher nur die bis zu seinem Tod erzielten Einkünfte. Es findet, vorbehaltlich einer auch im Todesjahr des Erblassers mit dem länger lebenden Ehegatten-Erben möglichen Zusammenveranlagung (§ 26b EStG), keine Zusammenrechnu...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 3. Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ist bei Zusammenveranlagung gemeinsam auszufüllen (s. Hinweis in Zeile 3). Wichtige Änderungen in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: Zeilen 6-9 (Hinweistext für Handwerkerleistungen): Der Hinweistext zur Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt wurde angepa...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 1. Anlage Außergewöhnliche Belastungen

Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen ist bei Zusammenveranlagung gemeinsam auszufüllen (s. Hinweis in Zeile 3). Wesentliche Änderungen haben sich aufgrund des Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen v. 9.12.2020[15] ergeben. Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen gliedert sich in folgende Abschnitte: Behindert...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 1. Elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung

Grundsatz: Die Einkommensteuer (ESt) wird nach Ablauf des Kalenderjahres – sog. Veranlagungszeitraum (VZ) – nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem VZ bezogen hat, soweit nicht nach § 43 Abs. 5 EStG (Kapitalerträge mit Abgeltungswirkung des Steuerabzugs) und § 46 EStG (bestimmte Arbeitnehmerfälle) eine Veranlagung unterbleibt. Grundsätzlich hat der Steue...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Gesetzliche Regelung

Rz. 1 § 12 Nr. 1 EStG blieb seit dem EStG 1934 unverändert. Rz. 2 § 12 Nr. 2 EStG wurde durch das StÄndG 1958 v. 18.7.1958[1] ergänzt. Nach der Änderung der Rspr. zur Ehegattenbesteuerung und Behandlung der Ehegatten – auch bei Zusammenveranlagung – als einzelne selbstständige Stpfl. musste § 12 Nr. 2 EStG – ohne sachliche Änderung – dahin gehend ausgeweitet werden, dass auch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 48... / 2.2 Dritter

Rz. 6 Als Dritter ist nach einhelliger Ansicht nur anzusehen, wer an dem Steuerschuldverhältnis nicht selbst beteiligt ist.[1] Dritter ist daher nicht, wer entweder als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe des Schuldners leistet oder seine eigene Verpflichtung erfüllt.[2] Ob die Leistung auf eine fremde Schuld oder zur Erfüllung einer eigenen Verpflichtung erfolgt, bestimmt sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 49... / 3 Rechtsfolgen für die Besteuerung

Rz. 6 Nach ganz überwiegender Ansicht wird der Verschollene, solange er nicht durch rechtskräftigen Beschluss für tot erklärt worden ist, als lebend behandelt[1], und zwar auch dann, wenn die Todesfeststellung nur mangels eines Antrags unterbleibt.[2] Das Fehlen der Todesfeststellung begründet danach eine unbegrenzte Lebensvermutung für den Verschollenen.[3] Nach anderer Ansi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.5.1 Form

Rz. 34 Für den Abrechnungsbescheid ist anders als nach § 125 RAO keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sinn, Zweck und Inhalt dieses Bescheids erfordern allerdings die Schriftform.[1] Ergeht der Abrechnungsbescheid dennoch mündlich, so ist er gem. § 119 Abs. 2 S. 2 AO auf unverzügliches Verlangen des Adressaten schriftlich zu bestätigen, ohne dass es für das notwendige berech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.4 Erklärungspflichtiger

Rz. 20 Stpfl. ist auch, wer eine Steuererklärung abzugeben hat. Dies ist der Steuererklärungspflichtige i. S. v. § 149 AO. Die Erklärungspflicht ist eine selbstständige verfahrensrechtliche Verpflichtung, die unabhängig von der materiellen Steuerschuld besteht.[1] Sie ergibt sich nach § 149 Abs. 1 S. 1 AO grundsätzlich aus den Einzelsteuergesetzen[2] oder aber auch nach § 14...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.1.4 Zahlung von Steuerschulden des anderen Ehegatten

Rz. 533 Sofern ein Ehegatte die Steuerschuld des anderen Ehegatten zahlt, z. B. Einkommensteuer im Rahmen einer getrennten Veranlagung oder USt, wenn der andere Ehegatte Unternehmer ist, liegt darin grundsätzlich eine freigebige Zuwendung. Rz. 534 Bei zur ESt zusammenveranlagten Ehegatten ist Folgendes zu berücksichtigen: Wird die Einkommensteuer von einem Ehegatten entrichte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeine Überlegungen

Rn. 145 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 An dieser Stelle lassen sich aufgrund der zahlreichen Steuerreformen der letzten Jahre Überlegungen dahingehend anstellen, inwiefern die Thesaurierungsbegünstigung für Einzelunternehmer- und Mitunternehmer zur (temporären) Senkung der Ertragsteuerbelastung sowie zur Stärkung des EK tatsächlich das Mittel der Wahl ist und welche Alternativen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sonderausgaben-Pauschbetrag

Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Nach § 10c Satz 1 EStG beträgt der Sonderausgaben-Pauschbetrag bei Einzelveranlagung 36 EUR und bei Zusammenveranlagung 72 EUR (s. § 10c Satz 2 EStG). Er wird für Sonderausgaben i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 und 9 sowie Abs. 1a und § 10b EStG (Spenden/Mitgliedsbeiträge, Anhang 10) gewährt, wenn nicht höhere Aufwendungen geltend gemacht werden. I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonderfall Eheleute

Rn. 70 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bei Ehegatten war bis VZ 2012 gleichgültig, wer die Aufwendungen gemacht hat. Auch bei getrennter Veranlagung nach § 26a EStG aF werden die Eheleute bei der Berücksichtigung ag Belastungen nach § 33 EStG als Einheit behandelt, s Rn 43. Es kommt daher auch nicht darauf an, welcher der Ehegatten die Aufwendungen tatsächlich getragen hat. Ausga...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.7.3 Genuine Steuerpositionen im Erbfall am Beispiel des Verlustausgleichs bzw. Verlustabzugs

Rz. 52 Eine gänzlich andere Situation liegt, ohne dass dies in der Diskussion immer verdeutlicht wird, bei der Frage des Übergangs von Steuermerkmalen ohne Bezug zu einem (zivilrechtlichen) Kompetenzobjekt vor. Von herausragender, wenngleich nicht ausschließlicher Bedeutung ist hier der vom Erblasser nicht verbrauchte Verlustabzug bzw. Verlustausgleich. Das neue hier präsenti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfragen

Rn. 64 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wendet der Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Schlosses HK auf, kommen nur AfA bei den Einkünften aus VuV, also kein Abzug als ag Belastung, in Betracht, so: FG RP EFG 1978, 326 rkr. Dies gilt auch für Herstellungsaufwand, der bei der Schaffung einer behindertengerechten Wohnung entsteht. Hier sind Umbaumaßnahmen ebenso wie spezi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.1 Vor dem Erbfall entstandene Schulden

Rz. 170 Erblasserschulden sind alle Schulden, die schon zu Lebzeiten des Erblassers entstanden waren, unabhängig von der Frage ihrer Fälligkeit. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 171 Verpflichtungen aus schwebenden Verträgen können grundsätzlich unberücksichtigt bleiben, da sich das Recht auf Leistung und die Verpflichtung zur Gegenleistung gleichwertig gegenüberstehen. Hat di...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.3 Schulden, die nach dem Erbfall entstehen

Rz. 194 Abzugsfähig sind auch Schulden, die erst nach dem Erbfall entstanden sind, für die jedoch der Erblasser den wirtschaftlichen Grund gesetzt hat. So sind Schadenersatzansprüche, die auf einer schädigenden Handlung durch den Erblasser beruhen, bei denen der Schaden aber erst nach dessen Tod eingetreten ist, abzugsfähig. Rz. 195 Ebenfalls abzugsfähig ist die Einkommensteu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.4 Einschaltung Dritter

Rz. 34 Wird statt an den Empfänger an einen Dritten geleistet, liegt ein Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und damit ein Abfluss nur dann vor, wenn das Wirtschaftsgut aus dem eigenen Verfügungsbereich oder aus dem Machtbereich des Vertreters des Verfügenden ausgeschieden ist. Rz. 35 Erbringt ein Dritter anstelle des Stpfl. eine Leistung unmittelbar gegenüber dem Em...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.5 Beerdigungskosten und Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 50 Obgleich der Erbe gem. § 1967 BGB für Nachlassverbindlichkeiten haftet, scheidet ein Abzug dieser gem. § 33 EStG mangels Zwangsläufigkeit aus. Der Erbe hat die Möglichkeit zur Ausschlagung der Erbschaft, die Übernahme von Verbindlichkeiten erfolgt mithin freiwillig (§§ 1944, 1975ff. BGB).[1] Fraglich ist m. E. aber, ob im Einzelfall nicht die Zwangsläufigkeit einer üb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Unbeschränkt steuerpflichtige > Ehegatten, die verheiratet sind (> Familienstand), aber während des gesamten VZ getrennt leben, erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung (§ 26 Abs 1 Satz 1 EStG; > Ehegattenbesteuerung Rz 1). Sofern die Voraussetzungen des dauernden Getrenntlebens gegeben sind (> Rz 4 ff), werden sie desh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Besonderheiten für Arbeitnehmer mit öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis (§ 1a Abs 2 EStG)

Rz. 35 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 In den Fällen des umständlich formulierten § 1a Abs 2 EStG wird aus Gründen der Gleichbehandlung (> Gleichheitssatz) auch der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte eines unbeschränkt Stpfl auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, damit die Vorschriften über die > Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 Satz 1 EStG) angewendet werden...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 13 EStG Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 (1) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sindmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / bb) Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 105 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Wird bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern der Sonderausgabenabzug beantragt, gilt für die Günstigerprüfung Folgendes: Rz. 106 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Ist nur ein Ehegatten/Lebenspartner unmittelbar begünstigt und hat der andere Ehegatte/-Lebenspartner keinen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen, wird die Steuerermäßigun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Deutsche Beschäftigte öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber mit ihren Angehörigen im Ausland (§ 1 Abs 2 EStG)

Rz. 8 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 § 1 Abs 2 EStG regelt vor allem – aber nicht nur (> Rz 18, > Rz 51) – die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht ins > Ausland Rz 1 entsandter deutscher Beschäftigter mit diplomatischem oder konsularischem Status und der in Mitgliedstaaten der > NATO stationierten Angehörigen der > Bundeswehr . In die unbeschränkte Steuerpflicht einbezogen werde...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug

Rz. 40 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Für ArbN ohne > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland gibt es keine Wohnsitzgemeinde, die dem BZSt Daten für > Lohnsteuerabzugsmerkmale übermittelt (> Kommunale Meldebehörde). Soweit sie nicht zu einem früheren Zeitpunkt im Inland gemeldet waren, haben sie idR noch keine > Identifikationsnummer. Solche ArbN sind grundsätzlich b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustausgleich und Verlus... / 1.9 Negative Einkünfte bei Ehegatten

Rz. 24 Auch bei Ehegatten oder Lebenspartnern i. S. d. LebenspartnerschaftsG v. 16.2.2001[1] sind Verluste demjenigen zuzurechnen, der sie erlitten hat. Daher kann ein Ehegatte oder Lebenspartner nach der Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft nicht mehr die negativen Einkünfte nach § 10d EStG abziehen, die der andere während der Ehe oder Lebenspartnerschaft erlitt...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 3.2 Verfahrensmäßige Berücksichtigung des Verlustabzuges

Rz. 58 Liegt für das Rücktragsjahr[1] noch kein Steuerbescheid vor, ist der Verlustabzug ohne Weiteres bei der erstmaligen Veranlagung vorzunehmen, wenn materiell-rechtlich ein Verlust abzuziehen ist, dessen Berücksichtigung vorher nicht möglich war, oder wenn der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen ist.[2] Rz. 59 Ist für den vorangegangenen VZ bereits ein Steuerbescheid...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.1.1 Zu berücksichtigende Beträge

Rz. 30 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte, § 2 Abs. 3 EStG, nicht ausgeglichen werden, sind nach § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG bis zu einem Betrag von 1 Mio./10 Mio. EUR, bei Ehegatten oder Lebenspartnern,[1] die nach §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, bis zu einem Betrag von 2 Mio./20 Mio. EUR vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unm...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 38 Negative Einkünfte, die erstmals bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte ab VZ 2004 nicht ausgeglichen werden können, sind bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio./2 Mio. EUR (ab VZ 2013), 10 Mio./20 Mio. EUR (für VZ 2020, 2021) im Falle der Zusammenveranlagung, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen VZ vorrangig vor Sonderausgaben, auße...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Übersichten zum Unterhaltsr... / a) Bedarf der F2: wiederum Halbteilungsgrundsatz

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Unterhaltspflicht gege... / 3. Zum Mindestbedarf der F2

Rz. 28 Im Fallbeispiel erfolgte eine Kürzung des Unterhalts der F1, um den Mindestbedarf der F2 sicherzustellen, wenngleich dies letztlich nicht vollständig möglich war, weil auch dem Mindestbedarf der vorrangigen F1 Rechnung zu tragen war. Der Mindestbedarf der F2 war nicht gewahrt, weil für die Berechnung das Einkommen des M in Höhe von 3.200 EUR herangezogen wurde und hie...mehr

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Übersichten zum Unterhaltsr... / a) Bedarf der F1: Halbteilungsgrundsatz

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 3.1 Anzuwendende Vorschriften des EStG (Abs. 1)

Rz. 27 Nach § 51a Abs. 1 EStG sind auf die Festsetzung und Erhebung der Zuschlagsteuern die Vorschriften des EStG entsprechend anwendbar. Damit sind auf die Zuschlagsteuern nur die Verfahrensvorschriften und einige allgemeine materielle Vorschriften für anwendbar erklärt worden. Alle Vorschriften, die die Steuerpflicht, die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der ESt und den ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 1.1 Funktion der Vorschrift

Rz. 1 § 51a EStG enthält allgemeine Regelungen über Zuschlagsteuern zur ESt. Zuschlagsteuern sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nach der Höhe der ESt bemessen werden (im Einzelnen Rz. 19); die ESt ist, wie es in der früheren Fassung des § 51a EStG hieß, Maßstabsteuer. Rz. 2 § 51a EStG hat den Zweck, die Gesetze über die Zuschlagsteuern von allgemeinen Regelungen zu entlast...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Trennung der Eheleute / II. Auswirkungen auf die steuerliche Veranlagung

Rz. 224 Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben, können nach § 26 Abs. 1 EStG zwischen der getrennten Veranlagung gem. § 26a EStG und der Zusammenveranlagung gem. § 26b EStG wählen.[335] Praxistipp:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Jahreswechsel nach der ... / A. Änderungen bei der steuerlichen Belastung

Rz. 1 Der Jahreswechsel nach der Trennung hat entscheidende Bedeutung für die steuerliche Behandlung der beiden Eheleute. Denn zu dem auf die Trennung folgenden Jahreswechsel ändert sich auch die Steuerklasse. Ab 01.01. kommt Steuerklasse I statt Steuerklasse III zur Anwendung. Rz. 2 Einkommensteuerzahlende Eheleute können nach § 26 Abs. 1 EStG zwischen der getrennten Veranla...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an Personen im Ausland überarbeitet. Die Neuerungen im Überblick. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person können mit bis zu 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Vorsorgeaufwendungen) als außergewöhnliche Bel...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Höchstbetrag

Tz. 21 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) ist ein Jahresbetrag. Dies hat zur Folge, dass unerheblich ist, ob die Tätigkeit regelmäßig oder nur in einem Teil des Jahres ausgeübt wird. Der Freibetrag gilt für alle im Jahr bezogenen Einnahmen aus begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten inklusive Nachzahlungen aus Altjahren (BFH ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Summe der positiven gewerblichen Einkünfte

Rn. 84 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 In den Zähler der gesetzlichen Formel des Ermäßigungshöchstbetrags müssen die positiven gewerblichen Einkünfte eingesetzt werden. Gewerbliche Einkünfte iSd § 35 Abs 1 S 2 EStG sind die der GewSt unterliegenden Gewinne und Gewinnanteile, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften von der Steuerermäßigung nach § 35 EStG ausgenommen sind (§ 35 A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 3.5 Sonderausgabenabzug

Jedem Steuerpflichtigen, der zum begünstigten Personenkreis gehört, steht grundsätzlich ein steuerrechtlicher zusätzlicher Sonderausgabenabzug zu. Der Abzugsbetrag ist unabhängig von den durch den Steuerpflichtigen erzielten beitragspflichtigen Einnahmen, sondern orientiert sich ausschließlich an den begünstigten Aufwendungen. Die förderberechtigten Personen können also ihre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 3.7 Schädliche Verwendung

Mit der Riester-Förderung unterstützt der Staat den eigenen Aufbau einer zusätzlichen dauerhaften Altersvorsorge. Wird daher das geförderte Altersvorsorgevermögen nicht als Rente, im Rahmen eines Auszahlungsplans oder als begünstigte Zwischenentnahme ausgezahlt, so handelt es sich um eine sog. schädliche Verwendung (§ 93 Abs. 1 EStG). Das ist stets der Fall, wenn die Versich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus der Arbeit der standard... / 6 Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Da der IDW Prüfungshinweis: Auswirkungen von Fehlerfeststellungen durch die DPR bzw. die BaFin auf den Bestätigungsvermerk (IDW PH 9.400.11) nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entspricht, hat der HFA diesen IDW Prüfungshinweis mit Wirkung vom 10.1.2022 aufgehoben. Es soll ein neuer IDW Prüfungshinweis entwickelt werden, der die neue Rechtslage nach Übertragung der Bilanzko...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zustellung von Steuerbescheiden in der Schweiz

Leitsatz Eine Zustellung von Einkommensteuerbescheiden an einen in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen unmittelbar durch die Post ist völkerrechtlich erstmals für Besteuerungszeiträume ab dem 01.01.2018 zulässig. Normenkette § 122, § 155 AO, § 9, § 10 VwZG, Art. 31 WÜRV, Art. 1 Abs. 2, Art. 2, Art. 17, Art. 28 Abs. 6, Art. 30 OECD-AHiÜbk Sachverhalt Der Kläger hat seit 20...mehr