Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenveranlagung

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Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ursprünglich nur Zusammenveranlagung

Rn. 1 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Jahrzehnte hindurch galt im deutschen ESt-Recht unangefochten für die Besteuerung unbeschränkt stpfl und nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten das Prinzip der Zusammenveranlagung iSd § 26 EStG 1934–1955 (Haushaltsbesteuerung). Das Wesen der Zusammenveranlagung bestand in der Zusammenrechnung der Einkünfte, die jeder Ehegatte bezogen hatte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Neuordnung der Ehegattenveranlagung ab VZ 2013

Rn. 7 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Durch das StVereinfG 2011 v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131 wird die Veranlagung von Ehegatten mit Wirkung ab 01.01.2013 neu geregelt und zugleich vereinfacht. Die Veranlagungsformen wurden reduziert. Nach § 26 Abs 1 S 1 EStG nF können die Ehegatten nur noch zwischen Einzelveranlagung nach § 26a EStG nF und Zusammenveranlagung nach § 26b EStG n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage bis VZ 2012

Rn. 62 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das G sieht für die Ausübung des Veranlagungswahlrechts keine Frist vor und enthält zudem keine Vorschrift über eine Bindung an die einmal getroffene Wahl. Eine Bindung tritt insb nicht zwischen den Eheleuten ein, denn die privaten Beziehungen der Ehepartner zueinander sollen gerade keinen Einfluss auf die Veranlagungsart haben, BFH BStBl II...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Nicht dauerndes Getrenntleben

Rn. 38 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach § 1567 Abs 1 BGB leben Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Ein Getrenntleben im bürgerlich-rechtlichen Sinne schließt das dauernde Getrenntleben iSd § 26 EStG nicht mit ein, ebenso Seeger in Sch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ehegatten u Lebenspartner

Rn. 27 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei Ehegatten richtet sich die Steuererklärungspflicht nach der gewählten Art der Ehegattenveranlagung. Bei Zusammenveranlagung nach § 26b EStG ist eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben, § 25 Abs 3 S 2 EStG. Da Ehegatten nach § 26b EStG nach der Zusammenrechnung ihrer Einkünfte gemeinsam als (ein) StPfl behandelt werden, ist die Forderun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wechsel der Veranlagungsart

Rn. 80 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Für den Wechsel der Veranlagungsart enthält § 26a Abs 3 EStG eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-VO, umgesetzt durch § 62d EStDV (für Lebenspartner: iVm §§ 1, 84 Abs 1 a EStDV). Nach dem Wortlaut des § 26a Abs 3 EStG besteht die Ermächtigung nur für Wechselfälle, bei denen beide Ehegatten nicht ausgeglichene Verluste haben. Darüber hina...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis VZ 2012

Rn. 20 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Unter den in § 26 Abs 1 S 1 EStG idF bis VZ 2012 genannten Voraussetzungen können Ehegatten zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a EStG idF bis VZ 2012), Zusammenveranlagung (§ 26b EStG idF bis VZ 2012) und – beschränkt auf den VZ der Eheschließung – besonderer Veranlagung (§ 26c EStG idF bis VZ 2012) wählen. Welches die jeweils günstigste V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Unwirksamkeit der Erklärung eines Ehegatten

Rn. 75 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei widerstreitenden Anträgen der Eheleute/Lebenspartner ist der Antrag eines Ehegatten auf Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) unwirksam, wenn hierin ein Willkürakt zu sehen ist, weil dieser Ehegatte keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hatte oder diese so gering waren, dass sie weder zu einer ESt-Veranlagung f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fehlende Erklärung zum Veranlagungswahlrecht (§ 26 Abs 3 EStG)

Rn. 74 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Werden die zur Wahl der Veranlagungsart erforderlichen Erklärungen nach § 26 Abs 2 EStG nicht abgegeben, wird nach § 26 Abs 3 EStG unterstellt, dass die Ehegatten/Lebenspartner (§ 2 Abs 8 EStG) die Zusammenveranlagung wählen. Die Regelung ist im Interesse der Verwaltungsvereinfachung zweckmäßig und verfassungsrechtlich unbedenklich, vgl Pflü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Wahlrecht u Splittingverfahren

Rn. 3 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Für die Zukunft (ab VZ 1958) beseitigte der Gesetzgeber mit dem StÄndG 1958, BGBl I 1958, 473 den vom BVerfG beanstandeten Zustand durch Einführung eines gleichrangigen Wahlrechts der Ehegatten zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a EStG) und Zusammenveranlagung (§ 26b EStG). Der Progressionsnachteil im Falle der Zusammenveranlagung wurde dadurc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz der Individualbesteuerung

Rn. 1 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Zulassung der Einzelveranlagung (bis VZ 2012 der getrennten Veranlagung) von Ehegatten ist vom Gesetzgeber als notwendig erachtet worden, nachdem das BVerfG BStBl I 1957, 193 die überwiegend nachteiligen Auswirkungen der bis dahin gesetzlich vorgeschriebenen Zusammenveranlagung, die auf dem Gedanken der Haushaltsbesteuerung beruhte, wegen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Veranlagungsarten bis zum VZ 2012

Rn. 6 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Für die Ehegattenveranlagung gelten unter Einschluss der tariflichen Vorschriften einschließlich bis zum VZ 2012 folgende Veranlagungs- und Tarifvarianten: Einzelveranlagung mit Grundtarif (§§ 25 Abs 1, 32a Abs 1 EStG); Einzelveranlagung mit Verwitweten Splitting (§ 32a Abs 6 Nr 1 EStG); Einzelveranlagung Sonder-Splitting (§ 32a Abs 6 Nr 2 EStG)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage ab VZ 2013

Rn. 25 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Durch das StVereinfG 2011 v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131 wurde § 26 EStG an die reduzierten Wahlmöglichkeiten für Ehegatten angepasst. Für Ehegatten gibt es ab dem VZ 2013 nach § 26 Abs 1 EStG nur noch die Möglichkeit, zwischen der Einzelveranlagung nach § 26a EStG und der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG zu wählen. Somit stehen ab VZ 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Verfahrensrechtliche Hinweise

Rn. 82 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Gegen einen gegen die Änderung der Veranlagung ablehnenden Bescheid ist nur die Verpflichtungsklage zulässig, § 40 Abs 1 Hs 2 FGO (2. Alt). Nach § 101 FGO wird das Gericht bei begründeter Klage die beantragte Veranlagung nicht selbst durchführen, sondern das zuständige FA hierzu verpflichten. Vgl auch BFH BStBl II 1978, 215; 1989, 225; 1992,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit der geltenden Regelung

Rn. 10 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Seit Einführung des Splitting-Verfahrens musste sich das BVerfG mehrfach mit der geltenden Regelung im Speziellen sowie mit der Familienbesteuerung im Allg beschäftigen. Gegenstand der Prüfung waren insb: unterschiedliche Besteuerung dauernd getrennt lebender oder geschiedener und nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten höhere Besteuerung al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhaltlicher Überblick

Rn. 1 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 25 EStG ist neben den Vorschriften der AO über die Steuererklärung (§§ 149–153 AO) und die Steuerfestsetzung (§§ 155–165 AO) Rechtsgrundlage für die Durchführung der ESt-Veranlagung. § 25 Abs 1 EStG knüpft mit der Bestimmung des Kj als VZ an § 2 Abs 7 EStG und mit der Bestimmung als Bemessungsgrundlage für die ESt an § 2 Abs 1–6 EStG an. Es ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ehegatteneigenschaft

Rn. 31 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Es muss eine nach bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen (§ 11 EheG, Art 13 EGBGB) wirksam geschlossene und im maßgeblichen VZ (noch) gültige Ehe/Lebenspartnerschaft bestehen, BFH BStBl III 1957, 300; BStBl II 1998, 473; §§ 1, 15 LPartG. Das bloße Zusammenleben in eheähnlicher Lebensgemeinschaft reicht für die Durchführung der Ehegattenbesteueru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausnahme: Auflösung durch Tod (§ 26 Abs 1 S 3 EStG idF bis VZ 2012)

Rn. 54 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 26 Abs 1 S 3 EStG idF bis VZ 2012 wurde durch das StÄndG 1992, BStBl I 1992, 297 ab dem VZ 1992 eingefügt und betrifft den Fall, dass die Ehe durch Tod aufgelöst wird und die Ehegatten der neuen Ehe die besondere Veranlagung nach § 26c EStG aF wählen. Der verwitwete Ehegatte hat, da § 26 Abs 1 S 2 EStG nicht gilt, das Wahlrecht, die Zusamm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 60 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 26 Abs 1 S 1 EStG stellt die Möglichkeit der Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennten Veranlagung) und der Zusammenveranlagung (zulässig bis VZ 2012 auch die Möglichkeit der besonderen Veranlagung nach § 26c EStG aF nur für den VZ der Eheschließung) gleichrangig nebeneinander. Damit sind die Ehegatten/Lebenspartner (§ 2 Abs 8 EStG) in der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unbeachtlichkeit der aufgelösten Ehe

Rn. 50 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine im VZ aufgelöste Ehe – durch Scheidung, Feststellung der Nichtigkeit oder Aufhebung – bleibt für die Anwendung des § 26 Abs 1 S 1 EStG unberücksichtigt, wenn einer der vormaligen Ehegatten im selben VZ wieder geheiratet hat und mit seinem neuen Ehegatten ebenfalls die Voraussetzungen für die Ausübung des Veranlagungswahlrechts nach § 26...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Bis VZ 2012 hälftige Teilung

Rn. 66 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Ohne Antrag der Ehegatten auf eine anderweitige Aufteilung werden Aufwendungen für ag Belastungen und Kinderbetreuungskosten wie im Falle der Zusammenveranlagung der Ehegatten ermittelt und bei beiden Veranlagungen jeweils zur Hälfte abgezogen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 73 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Der Verlustabzug kann grundsätzlich nur von dem StPfl geltend gemacht werden, der die negativen Einkünfte erzielt hat, R 10d Abs 4 S 1 EStR 2012. Dieser Grundsatz gilt auch bei Ehegatten, vgl BFH v 22.02.2005, BStBl II 2005, 624 zu II.2. b. Bei Zusammenveranlagung sind aber im Verlustabzugsjahr die Verluste des Ehegatten vorrangig mit positi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 30 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Wahlmöglichkeit zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung besteht nur, wennmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholtz, Der VZ bei der ESt, DStZ 1982, 487; Lippros, Verfahrensrechtliche Folgen der Zusammenveranlagung zur ESt, DB 1984, 1850; Slapio, Wirksamkeit der ESt-Erklärung bei Unterschrift durch den Bevollmächtigten, DStR 1995, 753; Bergan/Martin, Die getrennte Veranlagung als Steuersparmodell?, DStR 2006, 645; Bergan/Martin, Das Ende der Antragsveranlagung? – Die neue Ansicht des B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Vorzeitige Veranlagung

Rn. 24 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine vorzeitige Veranlagung ist dann möglich, wenn die StPfl vor Ablauf des KJ endet, glA Seeger in Schmidt, § 25 EStG Rz 15, 38. Aufl. Eine Einschränkung gilt aber für den Fall, dass eine Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) vorzunehmen ist und die unbeschränkte StPfl des anderen Ehegatten bis zum Ende des VZ besteht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Form der Erklärung

Rn. 61 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bis VZ 2012 sind die Erklärungen der Ehegatten über die getroffene Wahl der Veranlagungsart beim FA schriftlich oder zu Protokoll abzugeben, § 26 Abs 2 S 3 EStG idF bis VZ 2012. Dies geschieht im Regelfall durch Ankreuzen des in der gemeinsamen und von beiden Ehegatten unterschriebenen Steuererklärung dafür vorgesehenen Kästchens. Die Erklär...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz

Rn. 5 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 26a Abs 1 S 1 EStG wiederholt die Aussagen des § 2 Abs 1 EStG u des § 25 Abs 1 EStG, nach denen jedem Ehegatten (= der StPfl) die von ihm bezogenen Einkünfte zuzurechnen sind. Die Vorschrift stellt für die Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) klar, dass die von Ehegatten iRd Ehegattenbesteuerung nach § 26 Abs 1 EStG gewählt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Veranlagungswahlrecht u Verlustabzug

Rn. 87 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Will der den Verlust erlittene Ehegatte im Verlustentstehungsjahr den Verlustausgleich mit positiven Einkünften des anderen Ehegatten vermeiden und stattdessen von der Möglichkeit des Verlustabzugs Gebrauch machen, so kann er für dieses Jahr die Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) wählen. Diese Wahl ist nicht willkürlich un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Wahlrecht des Rechtsnachfolgers

Rn. 80 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Auch für den VZ des Todes eines Ehegatten/Lebenspartner (§ 2 Abs 8 EStG) kann das Veranlagungswahlrecht nach § 26 Abs 1 S 1 EStG ausgeübt werden. Dabei treten an die Stelle des verstorbenen Ehegatten dessen Rechtsnachfolger (Erbe bzw Erbengemeinschaft), BFH BStBl III 1965, 86. Dem Erben steht ebenso wie dem verstorbenen Ehegatten eine freie e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Progressive Ehegattenbesteuerung verfassungswidrig

Rn. 2 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das BVerfG BStBl I 1957, 193 hatte in den Nachteilen, die sich aus der Anwendung des progressiven ESt-Tarifs auf das gemeinsame Einkommen der Ehegatten ergaben, einen Verstoß gegen Art 6 Abs 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) gesehen und daraufhin § 26 EStG in den für die VZ 1949–1955 geltenden Fassungen für verfassungswidrig erklärt. Durch das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rn. 36 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Beide Ehegatten/Lebenspartner müssen im maßgeblichen VZ unbeschränkt estpfl iSd § 1 Abs 1 o 2 EStG o § 1a EStG sein. Dies betrifft zunächst Personen, die Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, § 1 Abs 1 EStG. Ausländische Konsulbeamte mit Wohnsitz im Inland sind nicht unbeschränkt stpfl nach Art 49 I der Wiener Konsularrechtsk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1 Schrifttum:

Kanzler, ESt-rechtliche Folgen bei Auflösung der Ehe, DStR 1990, 367; Wendt, Familienbesteuerung u GG, in FS für Tipke, 1995, 47; Müller, Die Bedeutung eines erfolglosen Versöhnungsversuchs für das dauernde Getrenntleben von Ehegatten (§§ 26, 26b EStG), DStZ 1997, 86; Dörn, Ermittlungen des FA bei dauerndem Getrenntleben von Eheleuten, StB 1997, 197; Lietmeyer, Ehegattensplittin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Fristversäumnis

Rn. 40 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Erklärungsfrist ist eine Ordnungsfrist, die der Durchführung der Veranlagung dient. Die Versäumnis der Frist zieht keine materiell-rechtlichen Nachteile nach sich, zB Verlust etwaiger im Veranlagungsverfahren zu stellender Anträge oder zu beantragender Steuervergünstigungen. Das FA kann aber zur Erzwingung der Abgabe von Steuererklärungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beschränkung der Erklärungspflicht

Rn. 30 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Steuererklärungspflicht ist in § 56 EStDV auf die Fälle beschränkt worden, in denen für den abgelaufenen VZ eine Veranlagung zur ESt durchzuführen ist, dh, in denen der StPfl zu veranlagende Einkünfte, für die also die ESt nicht durch Steuerabzug abgegolten ist, in maßgeblicher Höhe bezogen hat. § 56 S 1 EStDV schreibt danach die Abgabe ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 48 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs 4 EStG) durch Verminderung des Gesamtbetrags der Einkünfte um SA und ag Belastungen zeigt sich, dass die getrennte Veranlagung eine Form der Ehegattenbesteuerung ist und nicht zwei Einzelveranlagungen im eigentlichen Sinne durchzuführen sind. § 26a Abs 2 EStG schreibt nämlich vor, dass SA und ag Bel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Praktische Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Für den Normalfall bildet die Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) keine echte Gestaltungsalternative iRd Ehegattenbesteuerung. Im Vergleich zur Zusammenveranlagung nach § 26b EStG wird die Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) nämlich nur ausnahmsweise zu einer niedrigeren Gesamtsteuerschuld für beide Ehegatt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seer, Auswirkungen des BVerfG-Beschlusses vom 12.03.1985 auf die Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen?, DB 1987, 713; Schulze zur Wiesche, "Andere" Gesellschaften als "Faktische bzw verdeckte Mitunternehmerschaften", DStZ 1987, 9; Hiller, Stillschweigende Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten in der LuF, INF 1987; Voss, Eheverträge in steuerlicher Sicht, DB 1988, 108...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Unterbleiben der Veranlagung

Rn. 13 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine Veranlagung unterbleibt, wenn die ESt bei ArbN durch den LSt-Abzug als abgegolten gilt (§ 46 Abs 4 EStG); ferner im Falle der Abgeltung durch Steuerabzug bei beschränkter StPfl (§§ 50 Abs 5 u 50a EStG) oder durch Pauschalierung der LSt nach § 40 Abs 3 EStG, §§ 40, 40a, 40b EStG. Rn. 14 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine Veranlagung kann auc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 2 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 6 Unbeschränkt stpfl. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die nicht dauernd getrennt leben, haben die Möglichkeit, zwischen der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG und der Einzelveranlagung nach § 26a EStG. Nach § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB wird die Ehe von 2 Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.[1] Seit Inkrafttreten des Eheöffnung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.1 Bedeutung des Abs. 3

Rz. 42 § 26a Abs. 3 EStG enthält ergänzend zu § 51 Abs. 1 Nr. 3 EStG eine Ermächtigung, diejenigen Fälle des § 10d EStG (Verlustabzug) näher zu regeln, in denen bei beiden Ehegatten nicht ausgeglichene Verluste vorliegen und die Eheleute von der Einzelveranlagung nach § 26a EStG zur Zusammenveranlagung nach § 26b EStG oder umgekehrt wechseln. Der Verordnungsgeber hat von die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.2 Verlustabzug (§ 10d EStG)

Rz. 43 § 26a Abs. 1 EStG bezieht sich nicht nur auf die individuelle Zurechnung der Einkünfte, sondern bringt allgemein den in § 1 EStG niedergelegten Grundsatz der Individualbesteuerung zum Ausdruck. Es ist deshalb folgerichtig, wenn grds. nur derjenige Ehegatte die Berücksichtigung eines Verlusts im Weg des Verlustausgleichs (§ 2 Abs. 3 EStG) oder des Verlustabzugs (§ 10d ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 3 Individuelle Zurechnung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 9 § 26a Abs. 1 S. 1 EStG bringt zum Ausdruck, dass auch bei der Einzelveranlagung der Grundsatz der Individualbesteuerung gilt.[1] Die Vorschrift ist wenig glücklich gefasst. Zum einen drückt sie etwas Selbstverständliches aus, nämlich den Grundsatz der persönlichen Einkünftezurechnung nach § 2 Abs. 1 EStG. ESt-Subjekt ist nach § 1 EStG die natürliche Person. Daran änder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 4 Mitwirkung des Ehegatten/Lebenspartners (Abs. 1 S. 2)

Rz. 11 § 26a Abs. 1 S. 2 EStG regelt für den Fall der Mitwirkung des Ehegatten an der Einkunftserzielung die Zurechnung von Einkünften und gehört damit systematisch zu § 2 EStG, der regelt, wem Einkünfte persönlich zuzurechnen sind. Rz. 12 Die Vorschrift ist historisch zu erklären. Nach § 1356 Abs. 2 BGB i. d. F. bis 1976 war die Ehefrau auf familienrechtlicher Grundlage zu A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.3 Gegenseitigkeit

Rz. 15 Die Aufrechnung ist nach § 387 BGB nur zulässig, wenn Gegenseitigkeit besteht, d. h., wenn jeweils der Gläubiger der einen Forderung auch der Schuldner der anderen Forderung ist. An der Gegenseitigkeit fehlt es, wenn Schuldner der aufrechnenden Forderung eine Personengesellschaft, Gläubiger der Hauptforderung dagegen ein Gesellschafter ist, oder umgekehrt. Gegenseitig...mehr

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Sparer-Pauschbetrag / Zusammenfassung

Begriff Von den Einkünften aus Kapitalvermögen wird der Sparer-Pauschbetrag abgezogen. Er beträgt bei Einzelveranlagung 801 EUR, bei Zusammenveranlagung 1.602 EUR. Damit sollen die Geldentwertung ausgeglichen und eventuelle Werbungskosten abgegolten werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzlich geregelt ist der Sparer-Pauschbetrag in § 20 Abs. 9 EStG.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Scheidungs- und Trennungsfo... / 6 Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer im Trennungsjahr

Ein Abzug von Unterhaltsaufwendungen an den dauernd getrennt lebenden Ehepartner ist im Jahr der Trennung dann nicht möglich, wenn noch eine Zusammenveranlagung gewählt wird. Zivilrechtlich hat der Unternehmer das Recht auf die Zustimmungspflicht gem. § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB und kann die Zustimmung zur Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) einklagen.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
US-Streitkräfte in Deutschland: Wann die Nichtwohnsitzfiktion des NATO-Truppenstatus eingreift

Leitsatz Das Hessische FG befasst sich mit Urteil vom 3.6.2019 mit der Frage, wann sich ein Mitglied der US-Streitkräfte "nur in dieser Eigenschaft" in Deutschland aufhält, sodass die Nichtwohnsitzfiktion nach dem NATO-Truppenstatut eingreift und hierzulande keine unbeschränkte Steuerpflicht besteht. Sachverhalt Der Kläger war US-amerikanischer Staatsbürger und seit 1982 mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 8 Erklärung von Ehegatten/Lebenspartnern

Rz. 83 Aufgrund der Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011[1] entfallen ab Vz 2013 die besondere Veranlagung für den Vz der Eheschließung und die getrennte Veranlagung. Stattdessen besteht nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStG ein Wahlrecht zwischen Einzel- und (unverändert gebliebener) Zusammenveranlagung. Nach § 2 Abs. 8 EStG gelten diese Regelungen auch fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 2.2.1 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 29 § 46 EStG ist eine Spezialvorschrift zu § 25 Abs. 1 EStG für die Fälle, in denen ein unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezieht und hinsichtlich dieser Einkünfte ganz oder z. T. LSt abgezogen wurde (§§ 38ff. EStG). Eine Veranlagung unterbleibt danach in den Fällen, in denen nach § 46 Abs. 4 EStG die ESt durch den LSt-Abzug al...mehr