Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenveranlagung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4 Mitwirkungsverweigerung des Beteiligten

Rz. 14 Die Beteiligten oder die für sie nach §§ 34, 35 AO Auskunftspflichtigen haben grundsätzlich kein Recht, die Mitwirkung und Auskunft zu verweigern.[1] Sie können sich nicht auf Berufs- oder Geschäftsgeheimnisse bzw. auf vertragliche Absprachen mit Dritten (s. Rz. 5) berufen.[2] Selbst gesetzeswidrige Handlungen sind zu offenbaren.[3] Dies folgt aus der in § 90 AO norm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 60 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 In persönlicher Hinsicht ist die Vorschrift des § 3c Abs 2 EStG anwendbar für alle natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar über eine PersGes an einer Körperschaft beteiligt sind. Soweit Körperschaften an anderen KapGes beteiligt sind, ist die Anwendung des § 3c Abs 2 S 1 EStG durch die Regelung des § 8b Abs 3 S 2 u Abs 5 S 2 KSt...mehr

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FF 11/2020, Anforderungen a... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit der Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes (BEA), der neben dem Kinderfreibetrag i.H.v. 1.320,00 EUR gezahlt wird. Der BEA ist seit 2010 unverändert. Unterliegen die Eltern der Ehegattenveranlagung gem. § 26 EStG verdoppelt sich der Freibetrag. Fallen die Voraussetzungen der Ehegattenve...mehr

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Litauen / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 40 Das litauische Recht kennt keine gemeinsame Veranlagung der Ehegatten im Besteuerungsverfahren der Einkommensteuer. Darüber hinaus wird keine Differenzierung in unterschiedliche Einkommenssteuerklassen vorgenommen.mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / XII. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 123 Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und nicht getrennt (gerichtlich oder einvernehmlich) sind, haben für die Ermittlung der Einkommensteuer die Wahl zwischen getrennter Veranlagung und Zusammenveranlagung. Bei der Zusammenveranlagung handelt es sich lediglich um eine bürokratische Erleichterung, die zu keinem Progressionsvorteil führt.[153] Dab...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / IX. Steuerliche Auswirkungen der Eheschließung

Rz. 39 Eheleute, die in Luxemburg wohnen, werden ab ihrem ersten Ehejahr automatisch veranlagt. Das heißt, dass ihr gesamtes Einkommen zusammen besteuert wird, und zwar nach dem Prinzip des Splittings. Dies bedeutet, dass die zu zahlende Steuer die doppelte Höhe der Summe beträgt, welche ein Unverheirateter für die Hälfte des besteuerbaren Einkommens zu zahlen hätte. Dies ka...mehr

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Deutschland / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 54 Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, haben für die Ermittlung der Einkommensteuer die Wahl zwischen getrennter Veranlagung und Zusammenveranlagung (§ 26 Abs. 1 S. 1 EStG). Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte der Ehegatten zusammengerechnet und die Ehegatten gemeinsam als Steuerpflichtige behande...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 4. Steuerliche Auswirkung

Rz. 79 Durch die erfolgte Scheidung hört die Zusammenveranlagung der früheren Ehegatten auf. Beide verbleiben jedoch für drei Jahre nach der Scheidung in der Steuerklasse für Verheiratete. Danach fallen sie in eine weniger günstige Steuerklasse. So gehören geschiedene Eheleute ohne Kinder drei Jahre nach der Scheidung der Steuerklasse für Unverheiratete an. Geschiedene mit K...mehr

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Spanien / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 53 Verheiratete Paare können gemeinsame oder getrennte Veranlagung wählen. Das spanische Einkommensteuergesetz [67] geht bei Eheleuten wie bei den übrigen "Unidades familiares" von getrennter Veranlagung aus; es kann aber für Zusammenveranlagung optiert werden, die allerdings nur in einigen Fällen günstiger ist, da die Einkünfte aller Mitglieder der Familieneinheit addier...mehr

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Dänemark / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 96 Verheiratete werden grundsätzlich wie Unverheiratete besteuert. Es gibt aber die Möglichkeit, nicht genutzte Steuerabzüge und steuermäßige Verluste des anderen Ehegatten zu nutzen.[57] Des Weiteren findet u.a. eine automatische Addition der Kapitaleinkünfte der Ehegatten bei der Berechnung der Spitzensteuer statt.[58] Rz. 97 Als Ausnahme vom Grundsatz, dass ein Ehegatt...mehr

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Deutschland / 6. Steuerliche Auswirkungen

Rz. 103 Die Möglichkeit einer Zusammenveranlagung im Rahmen der Einkommensteuer haben nur Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben (siehe Rdn 54). Geschiedene Ehegatten werden wie Ledige besteuert. Für Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten kommt allerdings auf Antrag das begrenzte Realsplitting in Betracht (§§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, 22 Nr. 1a EStG). Dabei kann d...mehr

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Deutschland / 2. Rechtsfolgen

Rz. 56 Das Getrenntleben ist vor allem eine wesentliche Scheidungsvoraussetzung (siehe Rdn 58). Das Gesetz knüpft hieran aber auch weitere Rechtsfolgen, insbesondere:[61]mehr

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Spanien / I. Vermögensteilung, Unterhalt und weitere Scheidungsfolgen

Rz. 97 Unerlässliche Voraussetzung für die Einleitung des Scheidungs- (wie auch des Trennungs-)Verfahrens ist die Vorlage des sog. Regelungsabkommens i.S.d. Art. 90 CC (im Sinne einer Prozessvoraussetzung; siehe Rdn 74), dessen gesetzlicher Mindestinhalt gerade die hier angesprochenen Aspekte abdecken muss – nämlich Beteiligung an den ehelichen Lasten und Unterhalt einschlie...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufteilung der Einkommensteuerschuld im Insolvenzverfahren

Leitsatz 1. Die auf den Insolvenzschuldner entfallende Gesamteinkommensteuerschuld ist auf die insolvenzrechtlichen Vermögensbereiche aufzuteilen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steueransprüche sind, soweit diese als Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 1 InsO) zu qualifizieren sind, gegenüber dem Insolvenzverwalter festzusetzen. Sonstige, nach Insolvenze...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wechsel der Veranlagungsart während eines Klageverfahrens und dessen prozessualen Folgen

Leitsatz Das FG Köln setzt sich mit Urteil vom 10.9.2020 mit der Frage auseinander, welche prozessualen Folgen es hat, wenn während eines Klageverfahrens die Veranlagungsart der klagenden Eheleute wechselt. Sachverhalt Kläger waren Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer 2016 veranlagt worden waren. Mit ihrer dagegen gerichteten Klage begehrten sie, dass der Arbeitslohn de...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Besonderheiten bei Ehegatten / Lebenspartnern

Rz. 58 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die nachfolgenden Ausführungen der Rz 58 bis 59 zu > Ehegatten sollten heutzutage uE vollständig ebenfalls für eingetragene > Lebenspartner gelten (siehe für den Bereich der > Einkommensteuer § 2 Abs 8 EStG sowie ergänzend auch > Ehegattenbesteuerung Rz 4/4). Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur ESt (> Ehegattenbesteuerung Rz 25 ff) ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Zusätzlicher Höchstbetrag für Pflegeversicherungen

Rz. 105 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung wird ein zusätzlicher Höchstbetrag von 184 EUR für Beiträge zu einer zusätzlichen freiwilligen > Pflegeversicherung gewährt; er gilt für nach dem 31.12.1957 geborene Stpfl (§ 10 Abs 3 Nr 3 EStG 2004). Die Voraussetzungen sind auch im Falle der Zusammenveranlagung personenbezogen zu prüfen.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 55 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Umfang des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen ist nicht einheitlich. Folgende Fallgruppen sind seit dem VZ 2010 zu unterscheiden:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Höchstens abziehbarer Betrag

Rz. 60 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Nach der Reform des Jahres 2005 (> Rz 26) sind die Begrenzung des steuerlichen Abzugs der Vorsorgeaufwendungen auf einen allgemeinen Höchstbetrag (> Rz 61) sowie die Einbeziehung des nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreien ArbG-Beitragsanteils zur GRV zu den vom ArbN aufgewandten Vorsorgeaufwendungen (> Rz 63) zu beachten. Zur Verfassungsproblemati...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Vorwegabzug

Rz. 90 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Über den Grundhöchstbetrag (> Rz 89) hinaus werden Vorsorgeaufwendungen mit einem zusätzlichen – ggf gekürzten (> Rz 91 ff) – Höchstbetrag, dem sog Vorwegabzug, berücksichtigt. Er betrug bis einschließlich 2010 für Alleinstehende 3 068 EUR und im Falle der Zusammenveranlagung 6 136 EUR. Rz. 90/1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Vorwegabzug wird...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Konfessionsverschiedene Ehen

Rz. 34 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Gehören > Ehegatten unterschiedlichen Religionsgemeinschaften an, die zur Erhebung von KiSt berechtigt sind (konfessionsverschiedene Ehen), so wird die KiSt für die Kirchen, denen die Ehegatten jeweils angehören, idR jeweils von der Hälfte der für sie festgesetzten ESt berechnet (Halbteilungsgrundsatz). Das ist verfassungsgemäß (vgl BVerfG 2...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 86 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern (> Ehegattenbesteuerung Rz 25–34) wird zunächst für jeden Ehegatten/Lebenspartner nach dessen persönlichen Verhältnissen der ihm zustehende Höchstbetrag bestimmt. Die Summe der beiden Höchstbeträge ist der gemeinsame Höchstbetrag (§ 10 Abs 4 Satz 3 EStG). Übersteigen die von den Ehegatt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Zusätzlicher hälftiger Höchstbetrag

Rz. 106 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen (> Rz 25–44), die den Grundhöchstbetrag (> Rz 89), den ggf gekürzten Vorwegabzug (> Rz 90 ff) und ggf den zusätzlichen Höchstbetrag für freiwillige PflV-Beiträge (> Rz 105) übersteigen, werden zur Hälfte, höchstens aber bis zu 50 % des Grundhöchstbetrags , dh bis zu 667 EUR bzw im Falle der Zusammenveranlagung 1 334 EUR...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Glaubensverschiedenen Ehen

Rz. 35 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei glaubensverschiedenen Ehen gehört nur einer der > Ehegatten einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft an. Die KiSt wird idR nur nach der auf das Einkommen dieses Ehegatten entfallenden ESt bemessen (Individualbesteuerung; zB nach Maßgaben von § 7 Abs 2 KiStG NW, § 8 Abs 2 KiStG SN oder Art 9 Abs 2 Nr 2 KiStG BY). Deshalb bemisst sich ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Rückzahlungsverpflichteter

Rz. 60 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Nicht nur der Stpfl, sondern auch das FA kann Gläubiger des Erstattungsanspruchs sein (§ 37 Abs 2 AO). Hat das FA eine Steuer, eine Steuervergütung, einen Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund zurückgezahlt oder fällt der rechtliche Grund für die Zahlung später weg, so kann es die Erstattung (Rückzahlung) ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Besonderes Kirchgeld

Rz. 37 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 In glaubensverschiedener Ehe kann das Besondere Kirchgeld erhoben werden, zB in NW (zB § 4 Abs 4 Nr 5 KiStG NW; § 6 Abs 1 Nr 5 KiStO NW) oder in HH (vgl § 3 KiStG). Das gilt auch, wenn der kirchenangehörige Ehegatte/Lebenspartner über kein eigenes > Einkommen verfügt. Ein BKirchG erhebt zB die Ev-Luth Kirche in BY (vgl die KiStBeschlüsse für...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Knappschaft

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 In der Knappschaftsversicherung sind die Kranken-, Pflege- und die Rentenversicherung für ArbN des Bergbaus zusammengefasst. Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung (KnRV) für > Bergarbeiter ist die > Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (> Sozialversicherung Rz 1; vgl §§ 125, 133 SGB VI). Die DRV-KBS ist > Öffentliche Kas...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zusammenveranlagung

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das FA führt die Zusammenveranlagung anhand der von beiden Ehegatten eigenhändig unterschriebenen gemeinsamen Steuererklärung durch (§ 25 Abs 3 Satz 2 EStG; zu Einzelheiten > Steuererklärung und > Unterschrift). Dazu summiert es die Einkünfte, die die Ehegatten jeweils erzielt haben (im Einzelnen > Rz 27 ff), und rechnet sie ihnen gemeinsam ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Formen der Ehegattenveranlagung

I. Veranlagungswahlrecht Rz. 10 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Als "Veranlagen" wird das Verfahren bezeichnet, mit dem das FA die ESt gegen den Stpfl durch förmlichen > Steuerbescheid festsetzt. Erfüllen die Ehegatten die Voraussetzungen für eine Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 EStG; > Rz 1), so können sie die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung wählen (> Rz 3). Sind ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Veranlagungswahlrecht

Rz. 10 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Als "Veranlagen" wird das Verfahren bezeichnet, mit dem das FA die ESt gegen den Stpfl durch förmlichen > Steuerbescheid festsetzt. Erfüllen die Ehegatten die Voraussetzungen für eine Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 EStG; > Rz 1), so können sie die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung wählen (> Rz 3). Sind die Voraussetzungen des ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Voraussetzungen für eine Ehegattenbesteuerung erfüllen Ehegatten, also miteinander verheiratete Personen verschiedenen oder gleichen (> Rz 4/4 und > Lebenspartner) Geschlechts (zu Einzelheiten > Familienstand Rz 3–5), wenn sie beide unbeschränkt steuerpflichtig sind (> Rz 4) und nicht dauernd getrennt leben (> Dauernd getrennt lebende Ehe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Vorteile der jeweiligen Veranlagungsform

Rz. 45 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Zusammenveranlagung ist regelmäßig für solche Eheleute günstig, die > Einkünfte in unterschiedlicher Höhe beziehen. Der Splittingvorteil (doppelte Ausnutzung des > Grundfreibetrag, der unteren Proportionalzone und der Progressionszone; > Lohnsteuertarif Rz 4–11/1) ist dabei umso größer, je größer der Unterschied zwischen den Einkünften d...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ebenso wie andere Stpfl werden Ehegatten jeweils für ein Kalenderjahr als > Veranlagungszeitraum zur ESt veranlagt (vgl § 2 Abs 7, § 25 Abs 1 EStG). Der bei den Ehegatten anzuwendende Tarif (§ 32a EStG; > Lohnsteuertarif Rz 4–13) richtet sich nach der jeweiligen Veranlagungsform. Bei einer Einzelveranlagung wird die Grundtabelle, bei der Zusa...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Einzelheiten zum Festsetzungsverfahren

Rz. 128 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Verwaltung der ArbN-Sparzulage obliegt den FÄ (§ 14 Abs 1 Satz 1 VermBG). Zuständig ist regelmäßig das > Wohnsitz-Finanzamt des ArbN (> Zuständigkeit Rz 5 ff); bei ArbN, die ihren > Wohnsitz im > Ausland Rz 1 haben, ist das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG zuständig (Abschn 15 Abs 3 VermBErl; > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 180, ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelveranlagung

Rz. 35 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Eine Einzelveranlagung iSd § 26a EStG (vor dem VZ 2013: getrennte Veranlagung; > Rz 2) nimmt das FA vor, wenn einer der Ehegatten sie durch Ankreuzen des Auswahlfeldes in der Steuererklärung wählt (§ 26 Abs 2 Satz 1 und 3 EStG); zu Einzelheiten > Rz 10 ff. Bei dieser Veranlagungsform werden für jeden Ehegatten der Gesamtbetrag der Einkünfte (...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Eheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet (§ 1353 Abs 1 Satz 2 HS 1 BGB). Ihre Herstellung und Aufrechterhaltung ist Voraussetzung für eine Zusammenveranlagung (> Ehegattenbesteuerung Rz 1). Zu Einzelheiten > Arbeitnehmer Rz 83 ff, > Dauernd getrennt lebende Ehegatten Rz 4 ff. Außerdem > Nichteheliche Lebensgemeins...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Geschiedene Ehegatten werden steuerlich grundsätzlich als > Alleinstehende behandelt, sofern sie nicht wieder eine neue Ehe eingegangen sind. Vgl > Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, > Geschiedene Ehegatten, > Steuerklassen. Zur Berücksichtigung von Kindern > Kinderfreibeträge Rz 32/3. Zum Abzug der Ehescheidungskosten > Rz 3 ff. Rz. 2 St...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / c) Beide Ehegatten verdienen

Fall 1: Das potenziell unterhaltspflichtige Kind verdient 100.000 EUR brutto. Das Schwiegerkind hat 1.000 EUR netto zur Verfügung. Fall 2: Das potenziell unterhaltspflichtige Kind verdient 101.000 EUR[14] brutto. Das Schwiegerkind hat 1.000 EUR netto zur Verfügung. Maßgebend für die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Kindes ist das bereinigte Nettoeinkommen. Das wird ...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 7. Steuerliche Rahmenbedingungen von Ehe und Familie

Vorgestellt wurde unter Ziff. 1[21] bereits die Grundsatzentscheidung des BVerfG von 1957[22] zu Art. 6 Abs. 1 als "Institutsgarantie" im Sinne einer "verbindlichen Wertentscheidung für den gesamten Bereich der Ehe und Familie.". Es ging dort um die Schlechterstellung der Ehegatten durch die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer im Sinne des § 26 EStG a.F., die das BVerfG ...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / (3) Die Zuordnung der Einkünfte

Interessant gestaltet sich die steuerrechtliche Möglichkeit der Zuordnung von Einkünften zu unterschiedlichen Personen. Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht getrennt leben, können nach § 26 EstG eine getrennte-, eine Zusammenveranlagung oder eine besondere Veranlagung wählen, und zwar unabhängig vom Güterstand. Bei der Zusammenveranlagung werden d...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / a) Die Summe der Einkünfte

Mit dem Verweis auf die Summe der Einkünfte i.S.d. Einkommensteuerrechts sind diejenigen Einkünfte gemeint, die der Steuerpflicht unterliegen, so dass steuerfreie Beträge vorneweg zu eliminieren sind.[7] Zu den steuerfreien Einkünften zählen nach § 3 EStG z.B. Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld, Trinkgelder, Kinder-, Eltern- oder Pflegegeld. Berücksichtigt werden nur die Ein...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 1. Standortbestimmung: Art. 6 GG als Grundrecht und "Institutsgarantie"

Die, soweit ersichtlich, erste Entscheidung des BVerfG zu Art. 6 GG datiert vom 20.10.1954 und betraf die Verfassungsbeschwerde der Frau "Christine E.", die sich dagegen wandte, dass ihrem Ex-Ehemann gemäß § 1666 BGB a.F. das "Schulbestimmungsrecht" über ihre ehegemeinschaftliche Tochter als Pfleger übertragen worden war. Das BVerfG stellte klar, dass Art. 6 Abs. 2 GG – "neb...mehr

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Corona-Sofortmaßnahme: Herabsetzung von Vorauszahlungen für 2019

Kommentar Um die negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern und Liquidität zur Verfügung zu stellen, hat das BMF verfügt, dass ein pauschal ermittelter Verlustrücktrag aus dem Jahr 2020 auf das Vorjahr erfolgen kann und dadurch bisher bereits geleistete Vorauszahlungen durch die Finanzämter erstattet werden können. Hintergrund: Rücktragsfähige Verluste e...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes

Leitsatz Für ein über 18 Jahre altes Kind ist eine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden einfachen BEA-Freibetrages nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht vorgesehen. Normenkette § 32 Abs. 6 Sätze 6 und 8 EStG Sachverhalt Der Kläger ist Vater von zwei volljährigen Kindern, die Beigeladene ist deren Mutter. In der Einkommensteuererklärung für 2014 beantra...mehr

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Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

Kommentar Um Unternehmen in der Corona-Pandemie dabei zu unterstützen, ihre Ausstattung mit Liquidität zu verbessern, erhalten sie steuerliche Hilfen. Das Bundesfinanzministerium hat mit den obersten Landesfinanzbehörden steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Steuerzahler, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerhebliche wirtschaftliche Schäden erl...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Vereinbare Tätigkeiten – (k)eine Option für wegbrechende Vorbehaltsaufgaben

Steuerberater erzielen aktuell laut STAX 2018 93,4 % und Steuerberatungsgesellschaften 89,5 % ihres Umsatzes durch die allein ihnen vorbehaltene Steuerberatung. Lediglich 6,6 % bzw. 10,5 % entfallen auf die gesetzlich nicht geschützten sog. vereinbaren Tätigkeiten. Nachdem die Berufsorganisationen seit über 30 Jahren die vereinbaren Tätigkeiten als lukrativen Aufgabenbereich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Modifizierte Günstigerprüfung (§ 10 Abs 4a S 1 EStG)

Rn. 737 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Ist in den Kj 2013 bis zum Kj 2019 der Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG sowie der Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und von sonstigen Versicherungsbeiträgen (§ 10 Abs 1 Nr 3 u 3a EStG) in der für das Kj 2004 geltenden Fassung des § 10 Abs 3 EStG zuzüglich des Erhöhungsbetrags (§ 10 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Berufsausbildung des Ehegatten (§ 10 Abs 1 Nr 7 S 2 EStG)

Rn. 350 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 7 S 2 EStG sind nicht nur die Aufwendungen des StPfl für die eigene Berufsausbildung abziehbar, sondern auch Aufwendungen für die Berufsausbildung des Ehegatten. Voraussetzung ist lediglich, dass die Ehegatten die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 S 1 EStG für die Wahl zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a EStG) und der Zusa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Höchstbeträge (§ 10 Abs 3 S 1 u 2 EStG)

Rn. 713 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 3 S 1 EStG ist durch das ZollkodexAnpG mit Wirkung zum VZ 2015 geändert worden. Nach der Neuregelung können Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 EStG (Basisversorgung) jährlich bis zu dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) als SA abgezogen werden. Die Regelung soll einen weiteren Anreiz zum Aufbau ein...mehr