Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenveranlagung

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 4 Erhebung des Solidaritätszuschlags als Zuschlagsteuer zur Einkommensteuer

Rz. 23 Nach § 51a Abs. 1 EStG sind auf die Festsetzung und die Erhebung von Zuschlag­steuern zur ESt die Vorschriften des EStG mit Ausnahme von § 36a EStG entsprechend anzuwenden. Die Behandlung der Zuschlagsteuer folgt somit der Behandlung der ESt. Eine solche Zuschlagsteuer ist der SolZ, der nach dem SolZG seit dem Vz 1995 als Ergänzungsabgabe zur ESt und zur KSt erhoben w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.3 Entstehung und Festsetzung der Einkommensteuer

Rz. 13 Von der Entstehung der ESt zu unterscheiden sind die Festsetzung der ESt durch Steuerbescheid (§§ 155 bis 192 AO), die Fälligkeit des Steueranspruchs (§ 220 AO) und die Verwirklichung des Steueranspruchs im Erhebungsverfahren (§§ 218 bis 248 AO). Rz. 14 Die ESt entsteht unabhängig von ihrer Festsetzung dem Grunde nach mit Ablauf des Vz – gleich, in welcher Höhe sie unter ...mehr

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Kindergeld / 3.2 Kindergeld und Kinderfreibeträge

Gemäß § 31 EStG wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes entweder durch die Freibeträge für Kinder nach § 32 oder durch Kindergeld nach dem X. Abschnitt des EStG bewirkt. Die Freibeträge nach §§ 32, 66 EStG: Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein jährlicher Freibetrag für das "sächliche ...mehr

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Kindergeld / 3.3.2.2 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen

Nach § 1 Abs. 2 EStG sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig insbesondere im Ausland wohnhafte deutsche Staatsangehörige, die als Beamte, Richter, Soldaten oder Arbeitnehmer bei einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts beschäftigt sind und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse oder öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft bezie...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 366 [Familienstand → Zeilen 18 und 29] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 367 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tarifliche...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.2 Zusätzliche Erklärungsmöglichkeiten

Rz. 354 [Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Hauptvordruck → Zeilen 1 und 42] Für bestimmte Vermögensanlagen (vermögenswirksame Leistungen) zahlt der Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht erreicht werden. Vermögenswirksame Leistungen sind eine tarifvertragliche oder im Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber und ...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 506 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4–Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit (...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 3 Sonstige Angaben und Veranlagungswahlrechte

Rz. 381 [Steuerfreie Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen → eZeile 43 und Zeile 44] Hier sind Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind und bleiben, sich aber auf die Berechnung der Steuer der steuerpflichtigen Einkünfte auswirken (Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG) und nicht in den Zeilen 22–24 und 28 der Anlage N einzutragen sind. Z...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.2 Sparer-Pauschbetrag

Rz. 761 [Sparer-Pauschbetrag → Anlage KAP Zeilen 16, 17] Sofern die Kapitaleinnahmen dem Abgeltungsteuersatz unterliegen, wird bei der Einkünfteermittlung ein Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR abgezogen. Ehegatten wird bei Zusammenveranlagung ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1.602 EUR gewährt und ist bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen. Sind die Kapitalerträge e...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Steuerpflicht

Rz. 330 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.7 Abzugshöhe Vorsorgeaufwendungen

Rz. 528 [Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeile 51] Die Abfrage in Zeile 51 dient der Bestimmung der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a EStG sind grds. nur bis zu einem gemeinsamen Höchstbetrag abziehbar (§ 10 Abs. 4 EStG). Beiträge zu den Basiskranken- und Pflegepflichtversicherunge...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 936 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 3 Persönliche Angaben

Rz. 16 [Persönliche Angaben → Zeilen 7–28] Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Die Angaben zur Ehefrau haben Bedeutung für die Art der Steuerveranlagung und den anzuwendenden Steuertarif. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen (Ehe für alle) und bei Lebenspartnerschaften, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet und nicht in eine Ehe umg...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 1 Allgemein

Rz. 12 Wichtig Hauptvordruck muss immer ausgefüllt werden Der Hauptvordruck mit den persönlichen Daten und der Bankverbindung, muss immer ausgefüllt werden. Außerdem ist die eigenhändige Unterschrift auf Seite 2 notwendig. Welche weiteren Formulare Sie außer dem Hauptvordruck noch benötigen, sehen Sie im Formularwegweiser auf einen Blick (→ Tz 7). →Rund um die Einkommensteuer...mehr

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Anlage Sonstiges 2021 – Lei... / 2 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 66 [Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer → Zeile 4] Hier erfolgt nicht der Abzug der normalen Erbschaftsteuer. Die Steuerermäßigung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, insbesondere bei: Forderungen des Rechtsvorgängers, die beim Erbfall der Erbschaftsteuer unterliegen und nach Übergang auf den Erben von diesem bei Zufluss als steuerpflichtige Einnahmen o...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 389 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. KiSt ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 362). Die KiSt wird i. d. R. im ...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 29 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt (§ 10c EStG). Rz. 30 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehega...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 1 Allgemeines

Rz. 450 Kosten, die unter die außergewöhnlichen Belastungen nach den §§ 33–33b EStG fallen, gehören zwar zur privaten Lebensführung; sie sind aber steuerlich abzugsfähig, weil es das Einkommensteuergesetz ausdrücklich zulässt (§ 12 Satz 1 Halbs. 1 EStG). Im Gesetz werden nur die Voraussetzungen, unter denen Aufwendungen unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen, genannt ...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.1 Pauschaler Sonderausgabenabzug

Rz. 388 Für Vorsorgeaufwendungen gibt es nur noch im Rahmen des LSt-Abzugsverfahrens einen pauschalen Abzug in Form der Vorsorgepauschale (§ 39b EStG). Für (andere) Sonderausgaben, die nicht Vorsorgeaufwendungen sind, wird ein Sonderausgabenpauschbetrag abgezogen, wenn insgesamt keine oder keine höheren Sonderausgaben geltend gemacht werden (§ 10c EStG). Der Sonderausgabenpaus...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 2 Grundangaben (Seite 1)

Rz. 13 [Art der Erklärung → Zeilen 1–2] Kreuzen Sie in den Zeilen 1 und 2 an, ob Sie neben der Veranlagung zur Einkommensteuer weitere Anträge stellen (z. B. Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlusts). Rz. 14 [Festsetzung der Mobilitätsprämie → Zeile 3] Für 2021 kann erstmals eine Mobilitätsprämie beantragt werden. Steuerpflichtige Personen, die mit ihrem z. v. E. i...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 461 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 462 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlage Unterhalt 2021 – Tip... / 1 Steuerliche Beurteilung von Unterhaltsleistungen

Rz. 596 Unterhalt für bedürftige Personen und Kosten für deren Ausbildung sind entweder (abzugsfähige) Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG), gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen oder sind nicht abzugsfähig. Die Beurteilung hängt davon ab, in welchem Verhältnis der Unterhaltszahlende zur unterstützten Person steht. Folgende Fallkonstellationen sind möglich: Die Zahl...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.3 Mobilitätsprämie

Rz. 674 Geringverdiener, d. h. Arbeitnehmer, die mit ihrem z. v. E. durch Abzug der (erhöhten) Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer) für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als WK unter dem Grundfreibetrag (9.744 EUR bzw. bei Zusammenveranlagung 19.488 EUR) liegen, mit der Folge, das...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.5 Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs

Rz. 575 [Freibetrag für auswärtige Unterbringung eines volljährigen Kindes → Zeilen 61–64] Aufwendungen der Eltern für die Berufsausbildung eines Kindes können auf Antrag durch einen "Ausbildungsfreibetrag" (Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindlichen, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes) als außergewöhnliche Belastungen (...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 6 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 21 [Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage → Zeile 42] Liegen eine oder mehrere vermögensbildende Anlagen vor, kann hier die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch Eintragung einer "1" beantragt werden. Die notwendigen Daten werden von Ihrem Anbieter durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (VL-Meldung) an das Finanzamt übermittelt. Anspruch auf Arb...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 2.3 Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 542 [Anlage AV → Zeilen 6–9] Statt der Altersvorsorgezulage kann für die selbst geleisteten Beiträge, zzgl. der dafür zustehenden Zulage, höchstens bis zu 2.100 EUR, ein Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Dazu muss der Steuererklärung die Anlage AV (Altersvorsorge) beigefügt werden. Eine Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft muss nicht beigelegt werden, da ...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.7 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)

Rz. 430 [Unterhaltsleistungen lt. Anlage U → Zeilen 38–45] Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerlich entweder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Unterhaltsleistungen an den...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.4 Zuwendungen an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen

Rz. 415 Steuerermäßigung und ggf. Sonderausgabenabzug Zuwendungen an politische Parteien i. S. d. § 2 ParteiG bzw. Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen werden durch eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der tariflichen ESt) steuerlich gefördert (§ 34g EStG). Nur bei Zuwendungen an politische Parteien kann zusätzlich ein Abzug von Sonderausgaben nach § 10b Abs. 2...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.1 Kindergeld und Freibeträge

Rz. 563 Familienleistungsausgleich Die vom BVerfG geforderte Freistellung (Familienleistungsausgleich) eines Einkommensbetrags i. H. des Existenzminimums eines berücksichtigungsfähigen Kindes (sächlicher Bedarf wie Wohnung, Kleidung, Nahrung einschließlich Bedarf für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung) wird entweder durch das Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 2 Notwendige Angaben

Rz. 100 [Unmittelbar begünstigte Person → Zeilen 5–14] Zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehören im Wesentlichen Arbeitnehmer. Dies sind vor allem Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamte (z. B. auch während der Zeit des Erziehungsurlaubs) sind, oder Personen, die Lohnersatzleistungen beziehen (→ Tz 540). →Altersvorsorgeaufwe...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Haushaltsnahe Tätigkeiten

Rz. 47 [Haushaltshilfen, Pflege, Heimkosten, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen → Zeilen 4–9] Sie können eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der tariflichen ESt) beantragen, wenn die Tätigkeiten im eigenen Haushalt ausgeführt wurden. Auch die Pflege in der eigenen Wohnung oder der Wohnung der zu pflegenden Person und die Unterbringung in einem Heim zur dauernden Pfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 398 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 399 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Sonstiges

Rz. 493 Maßnahmen, die öffentlich gefördert werden (zinsverbilligte Darlehen z. B. im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau bzw. landeseigener Banken oder steuerfreie Zuschüsse und Fördergelder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), werden steuerlich nicht berücksichtigt, um eine doppelte Entlastung zu verhindern. Auch fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / II. Einkommensteuer des Erblassers

Rz. 168 Die Einkommensteuerpflicht einer natürlichen Peron beginnt mit der Geburt (bzw. dem Zuzug ins Inland) und endet mit dem Tod (bzw. dem Wegzug ins Ausland). Einkünfte, die der Erblasser erzielt hat (z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte), sind ab diesem Stichtag beim Erben bzw. bei der Erbengemeinschaft zu versteuern. Es wird nicht etwa eine (anteil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2021

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Kinder: Das Kindergeld (§ 66 EStG), der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (§ 32 Abs. 6 EStG) wurden erhöht. Zusätzlich zum Kindergeld wurde im Jahr 2021 je Kind ein Corona-Bonus von 150 EUR ausgezahlt.Die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.008 EUR für das erste Kind, die aufgrund der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall: Einspruchstheme... / 4. Ist der AN zivilrechtlich gegenüber dem AG verpflichtet, Einspruch einzulegen?

Es bestehen gute Gründe, die gegen eine solche Verpflichtung des AN sprechen. Erst recht scheidet mangels einer solchen Pflicht auch ein zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch des AG gegen den AN aus. Begründung: Eine Handlungspflicht kann nur bestehen, wenn sie auf eine tatsächlich und rechtlich mögliche Leistung (Handlung) gerichtet ist. Diese Handlung wäre dem AN zurzeit n...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mobilitätsprämie

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21.12.2019 (BGBl 2019 I, 2886) sind Anpassungen getroffen worden, um die aus dem sog Klimapaket ab 2021 resultierende Erhöhung der Kraftstoffpreise (Einführung eines CO2-Preises) für Fernpendler auszugleichen. Dazu ist einerseits ab 2021 die > Entfernungspauschale a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Der Verlustvortrag

Rz. 28 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Soweit ein Rücktrag nicht ausgeglichener Verluste zB wegen Überschreitens der 1-Mio-EUR-Grenze (10-Mio-EUR-Grenze für 2020 und 2021; > Rz 24) unzulässig oder wegen eines zu niedrigen Einkommens in dem dem Verlustjahr vorangegangenen VZ nicht möglich ist, gilt: Die nicht ausgeglichenen Verluste werden regelmäßig (einschränkend > Rz 20) in den...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Berücksichtigung des Pauschbetrags bei der Veranlagung

Rz. 60 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Bei der Veranlagung zur ESt muss der Stpfl mit Behinderung(en) den ihm zustehenden Pauschbetrag nach § 33b Abs 1 bis 3 EStG in der > Steuererklärung geltend machen. Das gilt auch, wenn sich der Pauschbetrag bereits als Freibetrag beim LSt-Abzug ausgewirkt hat. Bei nicht > Dauernd getrennt lebende Ehegatten ist es bei einer Zusammenveranlagung...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist (§ 171 Abs 4 und 5 AO)

Rz. 28 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Ap begonnen (zum Zeitpunkt > Außenprüfung Rz 51), so wird der Ablauf der Festsetzungsfrist gemäß § 171 Abs 4 AO im Verhältnis zum Stpfl/ArbG gehemmt (zur Ablaufhemmung beim ArbN > Rz 32). Zum sachlichen und zeitlichen Umfang der Hemmung > Rz 31. Gleiches gilt, wenn ein Antrag des Stpfl/ArbG gem...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / f) Besonderheiten beim Arbeitnehmer (§ 171 Abs 15 AO)

Rz. 43 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Soweit ein Dritter (zB der ArbG) Steuern für Rechnung des Steuerschuldners (ArbN) einzubehalten und abzuführen hat, endet gemäß § 171 Abs 15 AO die Festsetzungsfrist gegenüber dem Steuerschuldner nicht vor Ablauf der gegenüber dem Steuerentrichtungspflichtigen geltenden Festsetzungsfrist. Im Falle einer LStAp folgt daraus: Die LStAp richtet ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beiladung

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zur Entscheidung über den Einspruch oder die Klage kann das FA bzw das FG von Amts wegen oder auf Antrag andere Personen als > Beteiligte hinzuziehen (vgl § 360 AO zur Hinzuziehung; vgl § 60 FGO zur Beiladung). Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 AO und FGO unterscheiden zwischenmehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ablaufhemmung

Rz. 22 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Von der Anlaufhemmung (> Rz 15–20) ist die Ablaufhemmung zu unterscheiden. Sie ist in den §§ 171, 174 Abs 3 bis 5, 175a, 181 Abs 5 und 191 Abs 3 AO geregelt. Vgl dazu den AEAO zu §§ 171ff. Werden in einem Fall mehrere Tatbestände für eine Ablaufhemmung erfüllt, wirken diese nebeneinander, sodass die weitergehende Frist zu beachten ist (BFH 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Eintritt der Verjährung bedeutet Erlöschen der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zeitablauf (vgl § 47 AO); zu Einzelheiten > Rz 4. Die AO unterscheidet zwischen der Verjährung des Rechts auf Festsetzung der Steuer (Festsetzungsverjährung; §§ 169 bis 171 AO; > Rz 5 ff) und der Verjährung des Anspruchs auf Zahlung (Zahlungsverj...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Einen Freistellungsauftrag kann der unbeschränkt stpfl. Gläubiger nur für die Kapitalerträge erteilen, die ihm aus Wertpapierdepots oder Konten zufließen, die bei dem jeweiligen Schuldner der Kapitalerträge bzw. der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle unter seinem Namen geführt werden (Rz. 102ff.). Rz. 25a Gebühren darf das Kreditinstitut für die Einrichtung, Änderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1 Allgemeines

Rz. 44 Übersteigen die im Laufe eines Kj. zufließenden Kapitalerträge das Freistellungsvolumen von 801 EUR bzw. 1.602 EUR (Rz. 20ff.), kann der Gläubiger der Kapitalerträge die Abstandnahme vom Steuerabzug dadurch erreichen, dass er dem Schuldner bzw. dem depot- oder kontenführenden inländischen Kreditinstitut oder dem mit der Finanzportfolioverwaltung beauftragten inländisc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.2 Freistellungsvolumen

Rz. 20 Nach § 44a Abs. 1 S. 1 EStG steht dem unbeschränkt stpfl. Gläubiger f als Freistellungsvolumen ein einheitlichen Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR zu. Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1.602 EUR gewährt (§ 20 Abs. 9 S. 2 EStG). Obwohl Ehegatten nach § 20 Abs. 9 EStG nur im Fall tatsächlicher Zusammenveranlagung der ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.3.2 Weitergeltung der in der Vergangenheit erteilten Freistellungsaufträge

Rz. 40 Die weitere Kürzung des Sparer-Freibetrags durch G. v. 19.7.2006[1] führte mit Wirkung ab Vz 2007 zu einer Minderung des Freistellungsvolumens von 1.421 EUR auf 801 EUR bei Einzelveranlagung und von 2.842 EUR auf 1.602 EUR bei Zusammenveranlagung. Freistellungsaufträge, die vor dem 1.1.2007 erteilt wurden, galten auch nach dem 31.12.2006 weiter – allerdings nur i. H. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. StPfl, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens (§ 26 Abs 1 EStG) erfüllen oder verwitwet sind

Rn. 131 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Allein stehend sind alle StPfl, die nicht die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nach § 26 Abs 1 EStG erfüllen. Ehegatten und Lebenspartner (vgl § 2 Abs 8 EStG), die beide unbeschränkt estpfl iSd § 1 Abs 1 o 2 EStG oder des § 1a EStG sind und nicht dauernd getrennt leben und bei denen diese Voraussetzungen zu Beginn des VZ vorgele...mehr