Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenveranlagung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.4 Beginn und Ende der Aufbewahrungspflicht

Rz. 7 Die Aufbewahrungspflicht ist nach § 147a Abs. 1 S. 3 AO vom Beginn des Kalenderjahrs an zu erfüllen, das auf das Kj. folgt, in dem die Summe der positiven Einkünfte mehr als 500.000 EUR beträgt. Damit ist allein das einmalige Überschreiten der Grenze nach dem Gesetzeswortlaut ausreichend, damit die Aufbewahrungspflicht erfüllt werden muss.[1] M. E. besteht aber bei ein...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / aa) Mehrsteuer

Rz. 22 Hat der Geschädigte die Schadenersatzrenten als Einkommen zu versteuern, hat der Schädiger ihm diese Steuer zu ersetzen.[22] Zu ersetzen ist nur die (anteilige) Mehrsteuer,[23] die auf den dem Geschädigten gezahlten Schadenersatzbetrag entfällt (nicht aber die gesamte Steuerlast). Ersetzt werden sollen aber nur diejenigen Schäden, die sich aus den konkreten Tatsachen ...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / c) Splittingtarif

Rz. 46 Der gegenüber dem Grundtarif günstigere Splittingtarif gilt für Verheiratete mit Zusammenveranlagung (§ 32a Abs. 5 EStG). Rz. 47 Verwitwete Personen erhalten ihn letztmals im Jahr nach dem Tod des Ehegatten (§ 32a Abs. 6 Nr. 1 EStG). Auf geschiedene und getrennt lebende Ehegatten findet dieser Tarif nur ausnahmsweise Anwendung; wegen der Einzelheiten ist auf § 32a Abs....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.3 Schuldner

Rz. 38 Schuldner der Aussetzungszinsen ist derjenige Schuldner der Hauptschuld, der den Rechtsbehelf endgültig erfolglos geführt hat und für den die Vollziehung des Bescheids ausgesetzt war. In Gesamtschuldfällen kann nach § 44 Abs. 2 S. 3 Zinsschuldner nur derjenige Gesamtschuldner sein, in dessen Person diese Voraussetzungen erfüllt sind.[1] Erfüllen mehrere Gesamtschuldne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.3 Besteuerung von Ehegatten

Rz. 74 Grundsätzlich gelten die allgemeinen steuerlichen Bestimmungen für die Veranlagung von Ehegatten auch dann, wenn über das Vermögen eines der Ehegatten ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.[1] Damit ist grundsätzlich auch eine Zusammenveranlagung möglich.[2]. Allerdings verliert der Schuldner mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Recht, die Masse zu verwalten u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.9 Veranlagung in der Insolvenz

Rz. 95 Das Insolvenzverfahren hat keine Auswirkungen auf die Ermittlung der ESt. Es ist somit eine einheitliche Veranlagung vorzunehmen (zur Aufteilung der ESt-Schuld s. Rz. 76ff.). Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung trifft grundsätzlich während des Insolvenzverfahrens den Insolvenzverwalter, da dem Stpfl. der Zugriff auf die erforderlichen Unterlagen verwehrt ist. L...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.3.3 Widerspruchsklage des Ehegatten (§ 774 ZPO)

Rz. 34 § 774 ZPO gewährt einem in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten nach Maßgabe des § 741 ZPO [1] das Recht auf Widerspruch. § 741 ZPO behandelt den Fall, dass ein in Gütergemeinschaft lebender Ehegatte ein Erwerbsgeschäft betreibt, das Gesamtgut aber nicht oder nicht allein verwaltet. Dabei ist Gesamtgut das gesamte Vermögen der Ehegatten mit Ausnahme des Sonderguts[2] u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.1 Dritter

Rz. 8 Dritter i. S. d. § 262 AO kann jeder sein, der nicht Vollstreckungsschuldner[1] ist.[2] Eine zur Duldung der Zwangsvollstreckung verpflichtete Person (z. B. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker) ist deshalb insoweit nicht Dritter, als die Zwangsvollstreckung in das Vermögen stattfindet, das von der Duldungspflicht umfasst wird.[3] Geht diese Vollstreckung dagegen...mehr

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Unternehmensbewertung: Vora... / 2.2 Widerstreitende Interessen bei mehreren Beteiligten

Anders als beim Verbot der Tätigkeit, wenn eigene Interessen mit denen der Mandantschaft kollidieren, ist die Rechtslage, wenn durch die Tätigkeit die Interessen mehrere am Verfahren Beteiligter betroffen sind und diese gegensätzlich sind. Nicht erlaubt ist es- unabhängig von dem Vorliegen einer Interessenkollision – in derselben Sache mehrere daran Beteiligte unabhängig vone...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1.1 Kommanditist

Rz. 111 § 15a Abs. 1 S. 2 EStG spricht zunächst und als Hauptanwendungsfall den Kommanditisten an. Wie sich aus der Bezugnahme in Abs. 1 S. 2 ergibt, ist damit der Kommanditist des deutschen Handelsrechts gemeint, dessen Rechtsverhältnisse in den §§ 161 bis 177a HGB geregelt sind. Diese betreffen vorwiegend seine Gewinn- und Verlustbeteiligung, seine Haftung sowie die Änderu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zusammenveranlagung (§ 32d Abs 6 S 4 EStG)

Rn. 518 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten (§ 26 EStG) kann der Antrag nur für sämtliche KapErtr beider Ehegatten gestellt werden (§ 32d Abs 6 S 4 EStG). Durch § 2 Abs 8 EStG gilt dies auch für Lebenspartner.mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / I. Einführung

Dieser Aufsatz ergeht in Anlehnung an den Vortrag des Autors anlässlich der Herbst-Tagung der Arge Familienrecht im Herbst 2023 in Fulda. Die Ehe bietet steuerlich eine Menge Vorteile. Neben dem Splittingtarif bei der Einkommensteuer im Rahmen der Zusammenveranlagung, den Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer und dem dort vergleichsweise günstigen Steuersatz der Steuerklasse I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.2 Voraussetzung für die Stundung

Tz. 211 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der Stundungsanspruch steht dem AE zu, der ESt oder KSt auf einen Gewinn aus den Tatbeständen nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1, 2 oder 4 UmwStG schuldet. Bei einer Zusammenveranlagung gem §§ 26, 26b EStG kann die Stundungsmöglichkeit von beiden Eheleuten geltend gemacht werden (s Urt des BFH v 04.12.1991, BStBl II 1993, 362 unter 2.). Nach § 21 Abs 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Vorschrift ist das Kernstück der sog "Abgeltungsteuer" (AbgSt). Die AbgSt stellt eine spezielle Tarifvorschrift für die Einkünfte aus KapVerm (§ 2 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG, § 20 EStG) dar, weswegen die Vorschrift im IV. Teil des EStG ("Tarif") platziert ist (s auch FG Niedersachsen vom 18.03.2022, 7 K 120/21, EFG 2022, 1101). Durch ihren – im...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 2 Abs 1 EStG

Rn. 33 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die AbgSt ist auf die Einkünfte aus KapVerm (§ 2 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG) anwendbar, soweit diese nicht aufgrund der Subsidiarität nach § 20 Abs 8 S 1 EStG zu anderen Einkunftsarten gehören. Durch die zwingenden und optionalen Ausnahmen von der AbgSt nach § 32d Abs 2 EStG wird die Anwendung des AbgSt-Satzes auch bei Einkünften aus KapVerm ausges...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Gemeinschaftliche Steuerhinterziehung von Ehegatten

Im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten ist jeder Ehegatte grds. nur für seine eigenen Einkünfte verantwortlich (zur Problematik des mitwissenden und die Steuererklärung mitunterzeichnenden Ehegatten vgl. ausf. Tormöhlen in Papperitz/Keller, ABC Betriebsprüfung, Fach 5 Stichw. "Ehegattenverantwortlichkeit" Rz. 5.1 ff. [Januar 2021]. Anders ist es aber, wenn er an der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.4 Einschaltung Dritter

Rz. 34 Wird statt an den Empfänger an einen Dritten geleistet, liegt ein Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und damit ein Abfluss nur dann vor, wenn das Wirtschaftsgut aus dem eigenen Verfügungsbereich oder aus dem Machtbereich des Vertreters des Verfügenden ausgeschieden ist. Rz. 35 Erbringt ein Dritter anstelle des Stpfl. eine Leistung unmittelbar gegenüber dem Em...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7 Verfahren im Fall der Ehegatten- oder Lebenspartnerbesteuerung (§ 10a Abs. 3 EStG)

Rz. 78 Gehören beide Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner (Rz. 33f) zum begünstigten Personenkreis des § 10a EStG, so besitzt jeder Ehegatte auch im Fall der Zusammenveranlagung nach §§ 26 Abs. 1, 26b EStG einen eigenen Zulageanspruch nach Abschn. XI (§ 79 S. 1 u. 2 EStG). Eine "Zusammenveranlagung" im Bereich der Altersvorsorgezulage gibt es nicht. Daraus folgt, dass a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8 Gesonderte Feststellung des Steuerermäßigungsmehrbetrags (§ 10a Abs. 4)

Rz. 84 Kommt es – wie in Rz. 76 geschildert – zum Sonderausgabenabzug, so stellt das FA den, den Zulageanspruch überschreitenden Betrag der Steuerermäßigung in einem Verfahren gem. § 179 AO gesondert fest. Für die gesonderte Feststellung gilt § 10d Abs. 4 S. 3 bis 5 EStG entsprechend (§ 10a Abs. 4 S. 1 Halbs. 2 EStG): Zuständig ist das für die Besteuerung zuständige FA (§ 10d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Entstehung

Rz. 1 Die ehemalige, 1953 eingeführte Regelung des § 10a EStG enthielt die 1992 ausgelaufene[1] Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns; sie wurde durch G. v. 11.10.1995[2] aufgehoben. Rz. 2 Die heutige Vorschrift des § 10a EStG ist durch das AVmG v. 26.6.2001[3] mit Wirkung v. 1.1.2002 eingefügt worden. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Abschn. XI (§§ 79ff. ES...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 1.3 Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags

Für die Veranlagungszeiträume 2020-2023 wurde der steuerliche Verlustrücktrag[2] nach § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG von grundsätzlich 1 Mio. EUR bzw. 2 Mio. EUR bei Zusammenveranlagung auf 10 Mio. EUR bzw. 20 Mio. EUR erhöht. Die Regelungen reduzieren sich ab dem Veranlagungszeitraum 2024 wieder auf den Ursprungswert, demnach beträgt der steuerliche Verlustrücktrag nach § 10d Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 11.2 Sparer-Pauschbetrag bei Ehegatten (S. 2)

Rz. 415 § 20 Abs. 9 S. 2 EStG bestimmt, dass Ehegatten, die nach § 26b EStG zusammen veranlagt werden, ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 2.000 EUR gewährt wird. Werden die Ehegatten nach § 26a EStG einzeln veranlagt, erhält jeder Ehegatte den Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 1.000 EUR nach § 20 Abs. 9 S. 1 EStG. Nach § 26 EStG können Ehegatten zwischen der Zusammenver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 11.3 Übertragung des Sparer-Pauschbetrags (S. 3)

Rz. 416 Nach § 20 Abs. 9 S. 3 EStG ist der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 2.000 EUR bei der Ermittlung der Einkünfte bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen. Sind die Kapitalerträge eines Ehegatten niedriger als 1.000 EUR, so ist der anteilige Sparer-Pauschbetrag insoweit, als er die Kapitalerträge dieses Ehegatten übersteigt, bei dem anderen Ehegatten abzuzieh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.1.1.1 Vorrang der Verlustverrechnung im Steuerabzugsverfahren

Rz. 355 Die Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG ist seit der Einführung der Abgeltungsteuer an unterschiedlichen Stellen des Gesetzes geregelt. Im Regelfall sollen Gewinne und Verluste bereits bei Einbehalt der KapESt durch die Kreditinstitute ausgeglichen werden. Regelungen hierfür finden sich in § 43a Abs. 3 S. 2 bis 6 EStG. Auf die...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Rückwirkende Zusammenveranlagung nach Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Wandeln Lebenspartner eine Lebenspartnerschaft in eine Ehe um, stellt dies ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO dar, so dass auch bereits bestandskräftig einzelveranlagte Jahre im Hinblick auf eine Zusammenveranlagung geändert werden können. Das Sächs. FG folgt damit der vom FG Hamburg vertretenen Auffassung (FG Hamburg v. 31.7.2018 – 1 K 92/18, EFG 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.3 Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019

Tz. 27 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Aufgrund des durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz eingeführten § 110 EStG konnte auf Antrag für die Festsetzung der Vorauszahlungen 2019 ein pauschaler Abschlag von 30 % des bei der Festsetzung zugrunde gelegten Gesamtbetrags der Einkünfte (ohne die darin enthaltenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG) erfolgen. Dami...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Temporäre Erhöhung des Verlustrücktrags

Tz. 28 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde der höchstmögliche Verlustrücktrag nach § 10d EStG (Anhang 10) für die Verluste der Jahre 2020 und 2021 in das Vorjahr von bisher maximal 1 Mio. EUR auf maximal 5 Mio. EUR erhöht. Bei einer Zusammenveranlagung erhöht sich der maximale Verlustrücktag von 2 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR. Durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 und 2021

Tz. 29 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Ein Verlustrücktrag in das Vorjahr nach § 10d EStG setzt grundsätzlich voraus, dass eine Veranlagung durchgeführt wurde, die zu einem rücktragsfähigen Verlust führt. D. h. ein Verlustrücktrag in das Jahr 2019 kann grundsätzlich erst nach der Veranlagung für das Jahr 2020 vorgenommen werden. Das gilt für den im Jahr 2021 erzielten Verlust, de...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 2. Abfindung

Rz. 19 In der überwiegenden Zahl der Fälle einigen sich die Parteien darauf, dass im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu zahlen ist. Rz. 20 Formulierungsbeispiele Für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt der Beklagte an den Kläger in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG, §§ 24, 34 EStG eine Abfindung in Höhe von (…) EUR brutto. Der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Rn. 7 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Pauschbeträge in § 9a EStG gelten bei den dort genannten Einkünften für unbeschränkt StPfl; diese Beträge sind nicht zu kürzen, wenn die unbeschränkt StPfl nur während eines Teils des Kj bestanden hat (hM, R 9a EStR 2012). Seit dem VZ 2009 gelten die Pauschbeträge auch für beschränkt StPfl (§ 50 Abs 1 S 3–5 EStG; vgl H 9a EStH 2022 und FG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Pauschbetrag bei Einnahmen gemäß § 22 Nr 1, 1a und 5 EStG (§ 9a S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Tatbestände aus dem vorherigen § 22 Nr 1a, 1b und 1c EStG sind – ohne materielle Änderung – im neuen § 22 Nr 1a EStG zusammengefasst worden. Als Folge davon ist zeitgleich ab 01.01.2015 in § 9a S 1 Nr 3 EStG die Bezugnahme auf § 22 Nr 1b und 1c EStG gestrichen worden (s Rn 1). Die Empfänger von wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr 1 EStG), von ...mehr

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FF 04/2024, Altersunterhalt... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten haben am 0.0.2007 geheiratet. Zu diesem Zeitpunkt war die Antragstellerin 52 Jahre und der Antragsgegner 51 Jahre alt. [2] Die Trennung erfolgte im Mai 2020 zunächst in der ehelichen Wohnung, einer Doppelhaushälfte, die die Antragstellerin im Zusammenhang mit der Eheschließung nach dem Verkauf ihrer bestehenden Immobilie und zusätzlicher Aufnahm...mehr

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Doch kein Stillstand bei de... / b) Bewertung der gesetzlichen Änderungen

Erhöhung der Einkommensgrenze ist positiv zu bewerten: Die deutliche Erhöhung der Einkommensgrenze in § 13 Abs. 1 S. 1 5. VermBG ist zu begrüßen. Nachdem die letzte Erhöhung der Einkommensgrenze vor über fünfzehn Jahren durch das sog. Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz [11] mit Wirkung zum 1.1.2009 erfolgte, ist die spürbare Erhöhung der Einkommensgrenze zum 1.1.2024 eine Ma...mehr

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Doch kein Stillstand bei de... / a) Überblick über die gesetzlichen Änderungen

Erhöhung der Einkommensgrenze durch das ZuFinG: Nachdem auf Grundlage des Regierungsentwurfs zunächst nicht mehr mit einer Änderung des 5. VermBG zu rechnen war, haben sich die anders lautenden Stimmen von Vertretern der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU-Fraktion[9] in Teilen durchsetzen können. Durch die finale Fassung des ZuFinG vom 11.12.2023[10] wurde die Einkommensgre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doch kein Stillstand bei de... / 2. Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags vom 11.10.2023

Der Finanzausschuss des Bundestags hat sich im Rahmen seiner öffentlichen Anhörung vom 11.10.2023 ausführlich mit dem ZuFinG befasst und zahlreiche Experten hierzu befragt.[6] Zu den im Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen des 5. VermBG wurde insbesondere Prof. Roland Ismer, Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht und Öffentliches Recht an der Friedrich-Alexander-Universitä...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in Ehe: Beginn des Zinslaufs

Leitsatz Der Zinslauf beginnt, soweit die Steuerfestsetzung auf der Berücksichtigung eines rückwirkenden Ereignisses beruht, 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten ist. Die Frage, ob der nachträglichen Änderung des Sachverhalts rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt, bestimmt sich nach dem jeweils einschlägigen materiellen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.2 Anteilige Einkommensteuer

Rz. 35 Berechnungsweise: Für die Ermittlung der anteiligen ESt ist zuerst der Anteil der begünstigten Einkünfte zu ermitteln (Rz. 36) und danach mit einer gekürzten Größe der tariflichen ESt zu multiplizieren (Rz. 37). Rz. 36 Anteil begünstigter Einkünfte: Die begünstigten Einkünfte (Rz. 16ff.) sind per einfach...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wegen eines Kindes, das in einer Wohnung des Arbeitnehmers in einem EU/EWR-Mitgliedstaat außerhalb Deutschlands gemeldet ist

Rz. 33 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Bei einem alleinstehenden ArbN, der in Deutschland nicht ansässig, aber Staatsangehöriger eines EU/EWR-Mitgliedstaats ist und nach § 1 Abs 3 EStG auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird (> Rz 30), kann auf der > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug vom > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG die Steuerklasse II eingetragen w...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gleichheitssatz

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Der Gleichheitssatz (Art 3 Abs 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Er ist verletzt, wenn für eine gesetzliche Differenzierung ein sachlich einleuchtender Grund nicht vorhanden ist und deshalb die Gesetzesnorm als willkürlich bezeichnet werden muss (BVerfG 25, 101 = BStBl ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Der Arbeitgeber hat den LSt-Abzug unter Berücksichtigung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale vorzunehmen (vgl § 38 Abs 3 EStG, § 38a Abs 4 EStG). Die Steuerklasse ist eines der beim > Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzurufenden > Lohnsteuerabzugsmerkmale . Rz. 2 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Steuerklasse ist maßgebend für die familiengerechte ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Steuerklasse III (§ 38b Abs 1 Satz 2 Nr 3 und Satz 3 EStG)

Rz. 13 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zum Aufbau der Steuerklasse III > Lohnsteuertarif Rz 47. Hierher gehören ArbN, die nach § 1 Abs 1 oder 2 oder nach § 1a EStG unbeschränkt stpfl (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und Rz. 13/1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 De...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bekanntwerden

a) "In einem Strafverfahren" Rz. 211 [Autor/Stand] Die vom Stpfl. offenbarten Tatsachen oder Beweismittel müssen "in einem Strafverfahren" bekannt werden. Gemeint ist das Strafverfahren gegen diesen Stpfl. (s. nachst. Rz. 215). Gelangen sie der StA oder dem Gericht in einem anderen Verfahren, z.B. in einem Zivilprozess, zur Kenntnis, greift das Verwertungsverbot des Abs. 2 ni...mehr

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I GmbH & Co. KG als Gesells... / 4.1 Rechtsformvergleich unter ertragsteuerlichen Gesichtspunkten

Das Unternehmensteuerreformgesetz brachte ab 2008 eine besondere Niedrigbesteuerung für thesaurierte Gewinne von Personengesellschaften; es handelt sich um den sog. Thesaurierungssteuersatz von 28,25 % (zzgl. Soli-Zuschlag). Die Höhe dieses Satzes orientiert sich an der "Normalbelastung" einer Kapitalgesellschaft,[1] diese beträgt 29,83 % bei einem Gewerbesteuerhebesatz von ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.1 Zu Lebzeiten des Erblassers entstandene Verbindlichkeiten

Rz. 133 Die vom Erblasser herrührenden Schulden sind zunächst solche, die schon zu seinen Lebzeiten entstanden sind. Dazu gehören alle gesetzlichen, vertraglichen und außervertraglichen Verpflichtungen des Erblassers, z. B. aus Kauf, Miete oder unerlaubten Handlungen. Die Verbindlichkeiten müssen dabei zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht voll wirksam entstanden sein. Zu de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3.4 Besonderheiten bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern

Rz. 11 Gehören beide Ehegatten (eingetragene Lebenspartner sind diesen gleichgestellt, vgl. Rz. 3b) zum Kreis der Zulageberechtigten, so steht jedem Ehegatten die Zulage[1] aus eigenem Recht zu, wenn er in seiner Person die Voraussetzungen für die Zulage erfüllt, also insbes. ein Altersvorsorgevertrag auf seinen Namen abgeschlossen wurde und die erforderlichen Mindest- bzw. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 85... / 4 Anspruchszuordnung bei miteinander verheirateten oder verpartnerten Eltern (Abs. 2)

Rz. 13 Für Eltern, die die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 EStG erfüllen – die tatsächliche Zusammenveranlagung wird nicht vorausgesetzt (§ 79 EStG Rz. 13) –, enthielt § 85 Abs. 2 S. 1 EStG schon seit Einführung der Altersvorsorgezulage eine besondere Zuordnungsregelung: Danach wird die Kinderzulage für Kinder, die zu beiden Eltern in einem Kind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 2 Regelungszweck und Regelungsinhalt

Rz. 5 Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge – und damit auch die in Abschn. XI geregelte Altersvorsorgezulage (AVZ) – soll grds. nur einem bestimmten Personenkreis zugutekommen, nämlich den durch die Rentenstrukturreform und den flankierenden Maßnahmen im öffentlichen Dienst Betroffenen. Daran hat der Gesetzgeber trotz entsprechender Aufforderungen[1] nichts –...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 85... / 3 Mehrere Zulageberechtigte (Abs. 1 S. 4)

Rz. 9 Da Kindergeld nach § 64 Abs. 1 EStG auch bei Zusammentreffen mehrerer Berechtigungen nur an einen Berechtigten ausgezahlt wird bzw. nur gegenüber einem Berechtigten festgesetzt wird, steht im Regelfall (zur Ausnahme Rz. 11) auch eine Kinderzulage für jedes Kind nur einem Berechtigten zu. Rz. 9a Wegen der Abhängigkeit der Kinderzulage von der Zahlung bzw. Festsetzung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Besteuerungsgrenze (§ 23 Abs 3 S 5 EStG)

Rn. 255 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nach § 23 Abs 3 S 5 EStG nur stpfl, wenn sie mindestens EUR 600 (bis VZ 2008 EUR 512) im VZ betragen. Bei der Vorschrift handelt es sich gesetzestechnisch um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag, dh, im Falle eines Gewinns von EUR 600 und mehr ist der ganze Gewinn stpfl, nicht nur der EU...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Eingeschränkter Verlustvor- und -rücktrag (§ 23 Abs 3 S 8 EStG)

Rn. 263 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der im Zuge des StEntlG 1999/2000/2002 eingeführte eingeschränkte Verlustvor- und -rücktrag für Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften ist eine Reaktion auf BVerfG BGBl I 1998, 3430, das den völligen Ausschluss jeder Verlustverrechnungsmöglichkeit bei den Einkünften aus § 22 Nr 3 EStG als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gewerte...mehr