Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenveranlagung

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 7. Steuerliche Rahmenbedingungen von Ehe und Familie

Vorgestellt wurde unter Ziff. 1[21] bereits die Grundsatzentscheidung des BVerfG von 1957[22] zu Art. 6 Abs. 1 als "Institutsgarantie" im Sinne einer "verbindlichen Wertentscheidung für den gesamten Bereich der Ehe und Familie.". Es ging dort um die Schlechterstellung der Ehegatten durch die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer im Sinne des § 26 EStG a.F., die das BVerfG ...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / c) Beide Ehegatten verdienen

Fall 1: Das potenziell unterhaltspflichtige Kind verdient 100.000 EUR brutto. Das Schwiegerkind hat 1.000 EUR netto zur Verfügung. Fall 2: Das potenziell unterhaltspflichtige Kind verdient 101.000 EUR[14] brutto. Das Schwiegerkind hat 1.000 EUR netto zur Verfügung. Maßgebend für die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Kindes ist das bereinigte Nettoeinkommen. Das wird ...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / (3) Die Zuordnung der Einkünfte

Interessant gestaltet sich die steuerrechtliche Möglichkeit der Zuordnung von Einkünften zu unterschiedlichen Personen. Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht getrennt leben, können nach § 26 EstG eine getrennte-, eine Zusammenveranlagung oder eine besondere Veranlagung wählen, und zwar unabhängig vom Güterstand. Bei der Zusammenveranlagung werden d...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 1. Standortbestimmung: Art. 6 GG als Grundrecht und "Institutsgarantie"

Die, soweit ersichtlich, erste Entscheidung des BVerfG zu Art. 6 GG datiert vom 20.10.1954 und betraf die Verfassungsbeschwerde der Frau "Christine E.", die sich dagegen wandte, dass ihrem Ex-Ehemann gemäß § 1666 BGB a.F. das "Schulbestimmungsrecht" über ihre ehegemeinschaftliche Tochter als Pfleger übertragen worden war. Das BVerfG stellte klar, dass Art. 6 Abs. 2 GG – "neb...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / a) Die Summe der Einkünfte

Mit dem Verweis auf die Summe der Einkünfte i.S.d. Einkommensteuerrechts sind diejenigen Einkünfte gemeint, die der Steuerpflicht unterliegen, so dass steuerfreie Beträge vorneweg zu eliminieren sind.[7] Zu den steuerfreien Einkünften zählen nach § 3 EStG z.B. Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld, Trinkgelder, Kinder-, Eltern- oder Pflegegeld. Berücksichtigt werden nur die Ein...mehr

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Elternunterhalt / 13 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, Urteil v. 23.10.2002, FamRZ 2002, 1698. Zur Verwirkung rückständigen Elternunterhalts (im Anschluß an Senatsurteil v. 13.1.1988, IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62). Zur Höhe des eigenen angemessenen Unterhalts bei Unterhaltsansprüchen von Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder (im Anschluß an Senatsurteil v. 26.2.1992, XII ZR 93/91, FamRZ 1992, 795). Zur Frage des Einsatzes von Ver...mehr

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Corona-Sofortmaßnahme: Herabsetzung von Vorauszahlungen für 2019

Kommentar Um die negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern und Liquidität zur Verfügung zu stellen, hat das BMF verfügt, dass ein pauschal ermittelter Verlustrücktrag aus dem Jahr 2020 auf das Vorjahr erfolgen kann und dadurch bisher bereits geleistete Vorauszahlungen durch die Finanzämter erstattet werden können. Hintergrund: Rücktragsfähige Verluste e...mehr

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Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes

Leitsatz Für ein über 18 Jahre altes Kind ist eine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden einfachen BEA-Freibetrages nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht vorgesehen. Normenkette § 32 Abs. 6 Sätze 6 und 8 EStG Sachverhalt Der Kläger ist Vater von zwei volljährigen Kindern, die Beigeladene ist deren Mutter. In der Einkommensteuererklärung für 2014 beantra...mehr

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Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

Kommentar Um Unternehmen in der Corona-Pandemie dabei zu unterstützen, ihre Ausstattung mit Liquidität zu verbessern, erhalten sie steuerliche Hilfen. Das Bundesfinanzministerium hat mit den obersten Landesfinanzbehörden steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Steuerzahler, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerhebliche wirtschaftliche Schäden erl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3 Mobilitätsprämie bei Eheleuten

Rz. 9 Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nach §§ 26, 26b EStG ist das gemeinsame Einkommen und der doppelte Grundfreibetrag zugrunde zu legen.[1] Dementsprechend ist die Entfernungspauschale zunächst für beide Ehegatten gemeinsam zu berechnen und für den verbleibenden Wert zu prüfen, ob die Entstehung der Mobilitätsprämie in Betracht kommt. Hiervon unberührt soll die indi...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Vereinbare Tätigkeiten – (k)eine Option für wegbrechende Vorbehaltsaufgaben

Steuerberater erzielen aktuell laut STAX 2018 93,4 % und Steuerberatungsgesellschaften 89,5 % ihres Umsatzes durch die allein ihnen vorbehaltene Steuerberatung. Lediglich 6,6 % bzw. 10,5 % entfallen auf die gesetzlich nicht geschützten sog. vereinbaren Tätigkeiten. Nachdem die Berufsorganisationen seit über 30 Jahren die vereinbaren Tätigkeiten als lukrativen Aufgabenbereich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Modifizierte Günstigerprüfung (§ 10 Abs 4a S 1 EStG)

Rn. 737 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Ist in den Kj 2013 bis zum Kj 2019 der Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG sowie der Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und von sonstigen Versicherungsbeiträgen (§ 10 Abs 1 Nr 3 u 3a EStG) in der für das Kj 2004 geltenden Fassung des § 10 Abs 3 EStG zuzüglich des Erhöhungsbetrags (§ 10 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zusammenveranlagte Ehegatten

Rn. 41 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der Altersentlastungsbetrag wird für jeden Ehegatten gewährt, dabei müssen Ehegatten im Falle der Zusammenveranlagung jeweils gesondert die Voraussetzungen für die Anwendung des § 24a EStG erfüllen, § 24a S 4 EStG. Bei der getrennten Berechnung sind unmittelbar die für jeden Ehegatten auch bei Zusammenveranlagung getrennt zu ermittelnden Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Berufsausbildung des Ehegatten (§ 10 Abs 1 Nr 7 S 2 EStG)

Rn. 350 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 7 S 2 EStG sind nicht nur die Aufwendungen des StPfl für die eigene Berufsausbildung abziehbar, sondern auch Aufwendungen für die Berufsausbildung des Ehegatten. Voraussetzung ist lediglich, dass die Ehegatten die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 S 1 EStG für die Wahl zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a EStG) und der Zusa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Höchstbeträge (§ 10 Abs 3 S 1 u 2 EStG)

Rn. 713 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 3 S 1 EStG ist durch das ZollkodexAnpG mit Wirkung zum VZ 2015 geändert worden. Nach der Neuregelung können Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 EStG (Basisversorgung) jährlich bis zu dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) als SA abgezogen werden. Die Regelung soll einen weiteren Anreiz zum Aufbau ein...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Gegenstand des Titels / Anwendungsbereich

Rz. 3 Die nach dem Titel zu erbringende Leistung muss in der Abgabe einer Willenserklärung bestehen (OLG Braunschweig, 2.6.1958 – 2 W 82/58 – n. v.; zu Prozessvergleichen und vollstreckbaren Urkunden vgl. Rz. 2). Die Erklärung muss hierbei einen bestimmten Inhalt haben, die notfalls durch Auslegung zu ermitteln ist (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 28.8.2014 – 5 W 56/14 –, juri...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Steuerliche Haftung

Rz. 18 Für Steuerschulden des Erblassers gelten die allg. Regelungen, wobei es dem FA freisteht, ob es durch zusammengefassten Bescheid sämtliche Miterben oder durch Einzelbescheid den einzelnen Miterben in Anspruch nimmt.[50] Teilweise findet eine Zusammenveranlagung des überlebenden Ehegatten mit den Erben statt.[51] Zudem unterliegt auch der als Gesamtschuldner in Anspruc...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Steuerrechtliche Besonderheiten

Rz. 85 Steuerrechtliche Verbindlichkeiten einschließlich Versäumnis- und Verspätungszuschläge und Hinterziehungszinsen gehen grundsätzlich auf die Erben nach § 1922 BGB, § 45 AO über.[244] Nicht vererblich ist hingegen ein gegen den Erblasser bereits festgesetztes Zwangsgeld. Nach dem Ableben des Erblassers ist ein Steuerbescheid nicht an den Erblasser, sondern an jeden Erbe...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 23 Ansprüche auf Steuererstattungen [129] fallen insgesamt in den Nachlass, wenn nur der Erblasser steuerpflichtige Einkünfte hatte. Haben beide Ehegatten verdient, so wird empfohlen, eine Aufteilung nach dem Verhältnis der steuerpflichtigen Einkünfte vorzunehmen. Richtiger ist es jedoch, wie bei der Behandlung dieser Ansprüche beim Zugewinnausgleich, diese im Verhältnis d...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Offenbare Unrichtigkeit i.S.d. § 129 Satz 1 AO bei Einsatz eines Risiko­managementsystems

Leitsatz 1. Sind vom Steuerpflichtigen in seiner Steuererklärung angegebene Einkünfte im Einkommensteuerbescheid nicht berücksichtigt worden, weil die Anlage S zur Einkommensteuererklärung versehentlich nicht eingescannt und die angegebenen Einkünfte somit nicht in das elektronische System übernommen wurden, liegt ein mechanisches Versehen und somit grundsätzlich eine offenb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebentätigkeit / 3 Ehrenamtspauschale

Nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden steuerlich gemeinnützigen Einrichtung bis zur Höhe von 720 EUR im Jahr steuerfrei. Die Finanzverwaltung hat sich in einem umfangreichen Schreiben zu der Vorschrift g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Aufgaben des Insolvenzverwalters

Rz. 10 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit dem Gerichtsbeschluss über die Eröffnung des Verfahrens wird das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse; legaldefiniert in § 35 Abs 1 InsO) einschließlich etwaiger Ansprüche auf Erstattung von Steuern beschlagnahmt. Steuerfestsetzungsverfa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Betreuungsfreibetrag

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Von Verfassungs wegen gehört zum > Existenzminimum eines Kindes nicht nur der sächliche Mindestbedarf, sondern darüber hinaus auch der Betreuungsbedarf und der Erziehungsbedarf. Dies ist bei der Besteuerung der Eltern zu berücksichtigen, denn die von den Eltern zu erbringende Betreuungs- und Erziehungsleistung mindert deren wirtschaftliche Le...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Belehrungsbedürftigkeit

Rz. 98 Der Rechtsanwalt hat von der Belehrungsbedürftigkeit seines Mandanten auszugehen. Dies gilt selbst ggü. einem rechtlich vorgebildeten und wirtschaftlich erfahrenen Auftraggeber, weil auch dieser auf eine vertragsgerechte Pflichterfüllung des Rechtsanwalts vertrauen darf.[496] Das gilt selbst dann, wenn das Mandat von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erteilt...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 19 S

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Wahlrecht, Per-country-limitation, Verfahren

Tz. 274 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das Wahlrecht zum St-Abzug kann und muss pro Staat ausgeübt werden (s Jochimsen/Schnitger, in Sch/F, § 26 Rn 283; s Pohl, in Blümich, § 26 KStG Rn 106; s R 26 Abs 3 S 4 KStR 2015). Dies folgt daraus, dass auch die Anrechnung der Per-country-limitation unterliegt (s Tz 140, 246) und § 34c Abs 2 EStG immer nur "statt der Anrechnung" zur Anwend...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Höchstbeträge

Rz. 47 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Je nach Art der haushaltsnahen Aufwendungen (> Rz 44) gelten für die Steuerermäßigung bei einem einheitlichen Prozentsatz von 20 % unterschiedliche Höchstbeträge:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Witwen

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Verwitwete Personen werden für die ESt/LSt grundsätzlich wie andere > Alleinstehende behandelt. Nur für das Todesjahr des Ehegatten / eingetragenen > Lebenspartner werden sie noch wie Ehegatten besteuert (> Ehegattenbesteuerung): Wenn beide im Todesjahr unbeschränkt steuerpflichtig waren (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und nicht dauernd getre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Materiell-rechtliche Wirkung der Zusammenveranlagung

1. Getrennte Einkünfteermittlung Rn. 10 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Persönlich stpfl iSd § 1 EStG ist jeder Ehegatte und gerade nicht die Ehegattengemeinschaft. Der Grundsatz der Individualbesteuerung wird durch die von den Ehegatten gewählte Veranlagungsart nicht berührt. Ihre jeweiligen Einkünfte sind getrennt voneinander zu ermitteln, soweit nicht im Einzelfall neben der eh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der ESt-Bescheid bei Zusammenveranlagung

1. Wesen des Zusammenveranlagungsbescheids Rn. 59 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Dem FA steht es frei, gegen jeden Ehegatten gesondert einen (inhaltsgleichen) Bescheid zu erlassen (§ 155 Abs 1 AO) oder stattdessen die Ehegatten als Gesamtschuldner durch einen nach § 155 Abs 3 AO zusammengefassten Bescheid in Anspruch zu nehmen, BFH BStBl II 1995, 484; 1985, 583; aA Flies, DStR 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Reihenfolge der Anrechnung bei Zusammenveranlagung

Rn. 84 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Übersteigt die Summe der im Rahmen einer Zusammenveranlagung anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, geleisteten VZ und sonstigen Zahlungen der Ehegatten die festgesetzte Steuer ist folgende Aufteilung vorzunehmen (vgl BMF v 30.01.2012, BStBl I, 2012, 149 Tz 3.5): Zunächst sind für jeden Ehegatten die bei ihm anzurechnenden Steuerabzugsbeträge so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Wesen der Zusammenveranlagung

A. Entwicklungsgeschichte Rn. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Zur Entwicklung der Ehegattenbesteuerung im Allg s § 26 Rn 1–7 (Schneider). Durch das Urt des BVerfG v 17.01.1957, BStBl I 1957, 193 wurde die bis dahin vorherrschende Betrachtungsweise aufgegeben, dass die Ehe eine Wirtschaftsgemeinschaft und die Ehegatten eine Veranlagungseinheit bilden und dass sich diese Auffassun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Verfahrensrechtliche Folgen der Zusammenveranlagung

A. Allgemeines Rn. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 In verfahrensrechtlicher Hinsicht bleiben die Ehegatten ungeachtet der Zusammenveranlagung getrennte Steuersubjekte, BFH BStBl II 1983, 162; 1995, 119. Es muss daher nicht notwendig bei beiden Ehegatten derselbe verfahrensrechtliche Zustand eingetreten sein, vielmehr ist es zB denkbar, dass der ESt-Bescheid nur einem Ehegatten g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 26b Zusammenveranlagung von Ehegatten

Schrifttum: Paus, Zuweisung von Erstattungsansprüchen bei Ehegatten, FR 1998, 143; Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Lietmeyer, Ehegattensplitting – Zankapfel der Steuerpolitik, DStZ 1998, 849; Flies, Gemeinschaftliche Veranlagung der Ehegatten – zwei Bescheide? DStR 1998, 1077; Rolletschke, Die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestandsvoraussetzungen u Systematik

Rn. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen der Zusammenveranlagung sind in § 26 EStG geregelt, s § 26 Rn 30–49 (Schneider). Zusammengefasst sind dies: Ehegatten-/Lebenspartnereigenschaft unbeschränkte StPfl nicht dauerndes Getrenntleben. Zudem müssen beide Ehegatten die Zusammenveranlagung gewählt haben, s § 26 Rn 60 (Schneider), oder diese wird ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zusammenrechnung der Einkünfte

a) Grundsatz Rn. 20 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 An die getrennte Einkünfteermittlung schließt sich die Zusammenrechnung und gemeinsame Zurechnung der jeweiligen Ehegatteneinkünfte an. Das G trifft diesbezüglich keine Regelung, auf welcher Stufe und in welcher Reihenfolge die Einkünfte zusammengerechnet werden, vgl Kirchhof, § 26b EStG Rz 6. Diese Frage ist aber für den Verlust...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ehegatten als ein StPfl

Rn. 30 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Sodann – nach der Zusammenrechnung ihrer Einkünfte – werden die Ehegatten, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, gemeinsam als (ein) StPfl behandelt. Das bedeutet, dass nur ein Gesamtbetrag der Einkünfte (s Rn 31–33), ein Einkommen (s Rn 34–39), ein zvE (s Rn 40–44) und eine ESt (s Rn 45–50) ermittelt werden, vgl BT-Drucks 7/1470 5299 u ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verlustausgleich

Rn. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zusammenrechnung der Ehegatteneinkünfte – auf der Ebene Summe der Einkünfte oder Gesamtbetrag der Einkünfte – führt grds zur Verrechnung positiver und negativer Einkünfte beider Ehegatten, vgl BFH BStBl II 1975, 698; 1978, 8; 1980, 188. Sofern durch diesen (vorrangigen) Verlustausgleich bei einem Ehegatten bestimmte Verluste nicht zur Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ermittlung der ESt

Rn. 45 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Das (gemeinsam) ermittelte zvE beider Ehegatten bildet die Bemessungsgrundlage für die tarifliche ESt, § 2 Abs 5 Hs 2 EStG, die nach Abzug der Steuerermäßigungen die festzusetzende ESt ergibt, § 2 Abs 6 S 1 EStG. Bei zusammen veranlagten Ehegatten beträgt die tarifliche ESt – vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34b u 34c EStG – das Zweifache ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bezeichnung des Adressaten

Rn. 60 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ein Steuerbescheid muss die Person bezeichnen, der er bekannt zu geben ist, um wirksam zu werden, §§ 122 Abs 1, 124 Abs 1, 155 Abs 1 AO. Das sind bei Zusammenveranlagung zur ESt beide Ehegatten. Der zusammengefasste Bescheid ist auch dann hinreichend bestimmt, wenn er an "Herrn und Frau" iVm dem Vor- und Zunamen des Ehemannes gerichtet ist, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Änderung des Zusammenveranlagungsbescheids

Rn. 65 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ist die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs 1 AO) nur einem Ehegatten gegenüber wirksam geworden, so besteht der im ursprünglichen Zusammenveranlagungsbescheid enthaltene Nachprüfungsvorbehalt im Verhältnis zum anderen Ehegatten fort. § 26b EStG regelt nur die materielle Ermittlung der gegen jeden Ehegatten festzusetzenden ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Insolvenz eines Ehegatten

Rn. 51 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Wird über das Vermögen eines Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet, so berührt das die materiell-rechtlichen Grundlagen der Zusammenveranlagung nicht. Es sind insb auch Verluste des Gemeinschuldners im gesetzlichen Rahmen ausgleichs- und nach § 10d EStG abzugsfähig, selbst wenn sich diese auf positive Einkünfte ausschließlich des anderen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 In verfahrensrechtlicher Hinsicht bleiben die Ehegatten ungeachtet der Zusammenveranlagung getrennte Steuersubjekte, BFH BStBl II 1983, 162; 1995, 119. Es muss daher nicht notwendig bei beiden Ehegatten derselbe verfahrensrechtliche Zustand eingetreten sein, vielmehr ist es zB denkbar, dass der ESt-Bescheid nur einem Ehegatten gegenüber wirks...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bekanntgabe des Zusammenveranlagungsbescheids

a) Bezeichnung des Adressaten Rn. 60 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ein Steuerbescheid muss die Person bezeichnen, der er bekannt zu geben ist, um wirksam zu werden, §§ 122 Abs 1, 124 Abs 1, 155 Abs 1 AO. Das sind bei Zusammenveranlagung zur ESt beide Ehegatten. Der zusammengefasste Bescheid ist auch dann hinreichend bestimmt, wenn er an "Herrn und Frau" iVm dem Vor- und Zunamen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Getrennte Einkünfteermittlung

Rn. 10 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Persönlich stpfl iSd § 1 EStG ist jeder Ehegatte und gerade nicht die Ehegattengemeinschaft. Der Grundsatz der Individualbesteuerung wird durch die von den Ehegatten gewählte Veranlagungsart nicht berührt. Ihre jeweiligen Einkünfte sind getrennt voneinander zu ermitteln, soweit nicht im Einzelfall neben der ehelichen Gemeinschaft ein Gemeins...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Zur Entwicklung der Ehegattenbesteuerung im Allg s § 26 Rn 1–7 (Schneider). Durch das Urt des BVerfG v 17.01.1957, BStBl I 1957, 193 wurde die bis dahin vorherrschende Betrachtungsweise aufgegeben, dass die Ehe eine Wirtschaftsgemeinschaft und die Ehegatten eine Veranlagungseinheit bilden und dass sich diese Auffassung bereits aus dem Wesen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einkommensermittlung

Rn. 34 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Das (gemeinsame) Einkommen beider Ehegatten wird durch Abzug der SA und ag Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt. Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Verlustabzug: Der Abzug negativer Einkünfte nach § 10d Abs 1 EStG ist vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor SA, ag Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen, vgl au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 20 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 An die getrennte Einkünfteermittlung schließt sich die Zusammenrechnung und gemeinsame Zurechnung der jeweiligen Ehegatteneinkünfte an. Das G trifft diesbezüglich keine Regelung, auf welcher Stufe und in welcher Reihenfolge die Einkünfte zusammengerechnet werden, vgl Kirchhof, § 26b EStG Rz 6. Diese Frage ist aber für den Verlustausgleich bz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Wesen des Zusammenveranlagungsbescheids

Rn. 59 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Dem FA steht es frei, gegen jeden Ehegatten gesondert einen (inhaltsgleichen) Bescheid zu erlassen (§ 155 Abs 1 AO) oder stattdessen die Ehegatten als Gesamtschuldner durch einen nach § 155 Abs 3 AO zusammengefassten Bescheid in Anspruch zu nehmen, BFH BStBl II 1995, 484; 1985, 583; aA Flies, DStR 1998, 1077. Der zusammengefasste Steuerbesch...mehr