Rz. 18

Für Steuerschulden des Erblassers gelten die allg. Regelungen, wobei es dem FA freisteht, ob es durch zusammengefassten Bescheid sämtliche Miterben oder durch Einzelbescheid den einzelnen Miterben in Anspruch nimmt.[50] Teilweise findet eine Zusammenveranlagung des überlebenden Ehegatten mit den Erben statt.[51] Zudem unterliegt auch der als Gesamtschuldner in Anspruch genommene Erbe, der keine Kenntnis von der Steuerhinterziehung eines Miterben hat, einer Verlängerung der Festsetzungsfrist auf zehn Jahre gemäß § 169 Abs. 2 S. 2 und 3 Hs. 1 AO.[52] Für die Erbschaftsteuer besteht primär eine persönliche Haftung der Erben auch mit ihrem Eigenvermögen, § 20 Abs. 1 ErbStG.[53] Daneben tritt aber auch eine Haftung des Nachlasses für die Steuerschuld sämtlicher Miterben, § 20 Abs. 3 ErbStG. Grunderwerbsteuerrechtlich unterliegt die Erbengemeinschaft "als solche" gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Nr. 1 GrEStGder Besteuerung,[54] die Zustellung des Bescheids hat aber an jeden einzelnen Miterben zu erfolgen.[55]

 

Rz. 19

Akuter Handlungsbedarf des Rechts- und/oder Steuerberaters ist gegeben, wenn zur Nachlassmasse ein Unternehmen oder ein Gesellschaftsanteil gehört, da auch der Miterbe, der keinen Einfluss auf die Führung des Unternehmens ausübt, steuerlich als Mitunternehmer eingestuft werden kann mit den daran anknüpfenden, weitreichenden und bei einer Privatperson häufig unerwünschten Folgen.[56] Dieses Risikopotential wird durch ein zur Nachlassmasse gehörendes, vom Unternehmen genutztes Grundstück weiter intensiviert.[57]

[52] BFHE 260, 1 = NJW 2018, 894.
[53] Vgl. zur Nachhaftung des "abgeschichteten" Miterben: Bredemeyer/Tews, ZEV 2012, 352.
[54] BFHE 244, 455 = BStBl II 2014, 536.
[55] BFHE 250, 505 = BStBl II 2016, 637; st. Rspr. seit BFHE 108, 257 = BStBlII 1973, 372.
[56] Grundlegend zur steuerrechtlichen Mitunternehmerschaft: BFH/NV 1987, 637.
[57] Zu den grunderwerbsteuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten vgl. FG Hamburg, Urt. v. 15.04.2016 –3 K 213/15, RNotZ 2016, 624 (nur Leitsatz); BFHE 89, 573.

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