Pflegeheim

































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Wohn- und Betreuungsvertrag

BGH untersagt finanzielle Doppelbelastung bei Pflegeheimwechsel vor Vertragsende

Der BGH hat die Rechte von Pflegeheimbewohnern gestärkt: Kündigt ein Bewohner seinen Wohn- und Betreuungsvertrag, zieht aber noch vor dem Kündigungstermin am Monatsende aus der Einrichtung aus, darf ihm nicht der gesamten Monat berechnet werden. Es muss taggenau entsprechend seiner Anwesenheit abgerechnet werden. Das SGB XI geht insoweit zivilrechtlichen Regelungen im Heimvertrag vor.