Gericht kippt Testpflicht für Mitarbeiter in Pflegeheimen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Pflicht zu engmaschigen Corona-Tests für Beschäftigte in Pflege- und Altenheimen vorläufig außer Vollzug gesetzt. In zwei Beschlüssen vom 2.3.2021 befasste er sich mit infektionsschutzrechtlichen Überwachungsmaßnahmen in Pflege- und Altenheimen.

Der Bayerische VGH setzte die infektionsschutzrechtliche Beobachtung für die Beschäftigten von Pflege- und Altenheimen vorläufig außer Vollzug. Gleichzeitig lehnte er einen Eilantrag gegen die Testpflicht für Besucher ab.

Fast alle Heimbewohner gegen Corona geimpft

Nach der bayerischen Corona-Verordnung müssen sich Beschäftigte von Alten- und Pflegeeinrichtungen mindestens dreimal pro Woche testen lassen und unterliegen der Beobachtung durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde. Mit der Beobachtung können für das Personal im Einzelfall weitreichende Grundrechtseingriffe, insbesondere Untersuchungspflichten verbunden sein.

Hiergegen wandte sich die bereits gegen das Coronavirus geimpfte Pflegedienstleiterin eines Seniorenzentrums aus Unterfranken mit einem Eilantrag. In dem Heim, in dem sie tätig ist, sind nahezu alle Bewohner gegen Corona geimpft worden.

Ein Angehöriger einer Bewohnerin in einem anderen Heim wandte sich gegen die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests für Besucher.

Die Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg, zu denen die betreffenden Heime zählten, hatten die Eilanträge der Pflegekraft und des Angehörigen gegen die Testpflicht unterstützt. Mit der zweimaligen Impfung fast aller Bewohner sei die Gefahr einer lebensbedrohenden Erkrankung und eines großen Corona-Ausbruchs mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gebannt, hieß es Anfang Februar zur Begründung. Auch eine Reihe von Pflegekräften sei schon geimpft. Das Testen bedeute für viele Beschäftigte und Besucher einen massiven Eingriff in ihr Wohlbefinden und auch in ihre körperliche Unversehrtheit, argumentierten die Senioreneinrichtungen. 

Gericht: Tests für Besucher zumutbar

Das Gericht lehnte den entsprechenden Eilantrag eines Angehörigen einer Bewohnerin in einem unterfränkischen Heim ab. Der mit der Testung verbundene Aufwand sei den Besuchern zumutbar. Die Pflicht sei derzeit wohl rechtmäßig, weil sie wichtige Sozialkontakte ermögliche und der Isolation der Bewohner vorbeuge.

Dies gelte auch, wenn Bewohner bereits weitgehend geimpft seien, weil es immer noch ungeimpfte Bewohner und Pflegekräfte gebe und über die Wirksamkeit der Impfung noch keine gesicherten Erkenntnisse vorlägen. Solange nicht eindeutig erkennbar sei, dass durch das Impfprogramm das Infektionsgeschehen unter Kontrolle sei, sei die Testpflicht auch bei regional niedrigen Infektionszahlen gerechtfertigt.

Andere Beurteilung beim Personal von Pflegeheimen

Beim Personal sah es der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat anders. Mit der behördlichen Beobachtung - als solche gilt auch das engmaschige Testen - könnten für die Mitarbeiter im Einzelfall weitreichende Grundrechtseingriffe, insbesondere Untersuchungspflichten verbunden sein. Eine behördliche Beobachtung setze nach dem Infektionsschutzgesetz den Verdacht voraus, dass sich die betroffene Person angesteckt habe. Ein solcher Verdacht bestehe aber bei den Beschäftigten von Pflege- und Altenheimen nicht ohne Weiteres.

Der 20. Senat setzte die Regelungen zur Testpflicht für das Personal von Pflegeheimen mit allgemeiner Wirkung zum 4.3.2021 vorläufig außer Vollzug (BayVGH, Beschlüsse v. 2.3.2021, 20 NE 21.353 und 20 NE 21.369). Gegen die Beschlüsse des Senats gibt es keine Rechtsmittel.

Reaktionen auf die Entscheidungen

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sprach sich hingegen dafür aus, dass weiter getestet werde. «Ohne Schnelltest für die Besucher und für die Beschäftigten kann es kein Öffnungskonzept für die rund 12.000 Pflegeheime in Deutschland geben», sagte Vorstand Eugen Brysch.

Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising appellierte an Bundes- und Landespolitik, mehr Tempo beim Schaffen einer Öffnungsperspektive für die Heime zu machen. Mit der hohen Impfquote dort sei ein wesentliches Schutzziel für die Senioren erreicht. Regelmäßige Tests böten zusätzliche Sicherheit. Nun müsse die Politik schnell eine Stufen-Strategie für die Zukunft der Altenheime entwickeln.

Es brauche eine Rückkehr in eine normale Wohnsituation, sagte Vize-Caritasdirektorin Gabriele Stark-Angermeier. Die Geschäftsleiterin von 27 Caritas-Altenheimen in Oberbayern, Doris Schneider, sagte, die Bewohner könnten angesichts ihrer noch kurzen Lebensdauer nicht mehr Monate auf Besuche und Lebensqualität warten. Sie litten sehr unter den Beschränkungen und den zum Teil wochenlangen Quarantänen in den Zimmern. Viele hätten massiv abgebaut. «Wir haben geimpfte Häuser und keine Lockerungen», sagte Schneider. «Jede Woche Lockerung und mehr soziales Leben sind ein Gewinn für unsere Altenheime.»

dpa
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